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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben I Demokratie te est! BEWERBUNGSBEDINGUNGEN gern. § 21 UVg0 1.1. Auftragsbeschreibung Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 9 UVg0 werden unabhängige Sachverständige gesucht, die als Expertin bzw. Experte die eingereichten Interessenbekundungen in den Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention begutachten und damit die Auswahl von geeigneten Projektvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" des Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützen. Ziel ist vorliegend der Aufbau eines Sachverständigenpools aus welchem bei entsprechendem Bedarf für die Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen Sachverständige individuell beauftragt werden können. Die Durchführung des Vergabeverfahrens mit dem Ziel der Aufstellung eines Sachverständigenpools obliegt dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen. 1.2. Bezeichnung der Stelle, bei der Fragen zur Ausschreibung gestellt werden können Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 30.04.2019 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden im Interesse der Gleichbehandlung allen Bieter*innen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieter*innenfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt. Enthält die Ausschreibung nach Auffassung des/der Bieter*in Unklarheiten, so hat er/sie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist die e- Vergabe-Plattform des Bundes zu nutzen. 1.3. Angebotsbedingungen Als öffentlicher Auftraggeber sind wir an die Unterschwellenvergabeordnung (UVg0) gebunden. Bei der Abgabe Ihres Angebots sind daher folgende Formerfordernisse zu beachten: • • • • • Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Die Auftragsdurchführung ist in deutscher Sprache vorzunehmen. Die übersandten Vorlagen (Bewerbungsbogen, Lebenslauf) sind zu verwenden und die vorgege- bene Zeichenbegrenzung ist zu beachten. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30. Juni 2019. Es besteht unsererseits keine Verpflichtung, gegebenenfalls fehlende Nachweise oder auch Un- terlagen nachzufordern. Nach Fristablauf eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Seite 1 von 4
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• • Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bietenden finden keine Berücksichtigung und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Für die Erstellung des Angebots werden keine Kosten erstattet. 1.4. Angebotsunterlagen Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen: Angabe von fachspezifischen Qualifikationen und Erfahrungen der Bieter"innen in den Hand- a. lungsfeldern des Bundesprogramms durch Vorlage von a. 1 ausgefüllter Bewerbungsbogen a. 2 ausgefüllte Vorlage zu Ihrem Lebenslauf Eigenerklärungen nach § 31 UVg0 i.V.m. §§ 123, 124 GWB analog. Der/Die Bewerber*in hat b. seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu sind mit dem Angebot ausgefüllte Eigenerklärungen vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der/die Bewerber"in sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. c. 1 MiLoG nicht vorliegen. d. Erklärung, dass der Vertrag (Anlage Vertrag) in der übersandten Form akzeptiert wird. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen. 1.5. Angebotsabgabe Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de ) abgegeben werden. Das Angebot muss in Textform (§ 126b BGB) abgefasst sein, d.h. es muss sich um eine abgeschlossene, lesbare Erklärung handeln, in der die Person des Erklärenden genannt wird. Auch wenn eine Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um die Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessentinnen zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzerinnen werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert, halten sich dadurch auf dem Laufenden und vermeiden vergebliche Aufwendungen oder sogar im schlimmsten Fall den Ausschluss vom Vergabeverfahren. Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt Ihre Dokumente und ermöglicht Ihnen die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Das Angebot sollte einen Umfang von 250 MB nicht überschreiten. Ferner sollten alle zusammengehörenden Dokumente in einem Sendevorgang zur Plattform übertragen werden. Nach dem Eingang Ihres Angebotes wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Kurze Zeit nach der Absendung können Sie eine elektronische Eingangsbestätigung abrufen, die neben dem Eingangszeitpunkt einen eindeutigen Kontrollwert des abgegebenen Angebotes enthält. Sollte Ihnen keine Eingangsbestätigung zugehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der technischen Hotline der e-Vergabe-Plattform auf oder geben Sie Ihr Angebot erneut ab. Auch wenn Ihnen sonstige technische Störungen auffallen sollten, kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotline. Seite 2 von 4
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Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform des Bundes: Telefon: +49 22899 610-1234 E-Mail: supportebescha.bund.de 1.6. Angebotsfrist Die Angebote müssen bis zum 08.05.2019, 12:00 Uhr eingegangen sein. Angebote, die nach der Frist eingehen, werden ausgeschlossen. Angebote, die auf dem Postweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes. 1.7. Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Angebots Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Angebotes ist klarzustellen, in welchem Umfang das vorherige Angebot gültig bleibt. Die Rücknahme eines Angebotes ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Angebotsabgabe zu erfolgen. 1.8. Vertrags- und Zahlungsbedingungen Grundlage für die Vergütung erstellter Gutachten ist der Vertrag, der Bestandteil der Vergabeunterla- gen ist (siehe Anlage). Vergütet werden hierbei nur die konkret von den Sachverständigen erstellten Gutachten. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) werden im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil des Vertrages. Die Beifügung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bieters/der Bieterin führt automatisch zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. 1.9. Zuschlagskriterien Der Zuschlag wird gemäß § 43 UVg0 nur auf ein unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftliches Angebot erteilt. Für die Angebotswertung im Hinblick auf die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der nachstehend aufgeführten Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung: • Praktisches und/ oder wissenschaftliches Fach- und Hintergrundwissen in mindestens einem Themenfeld (s. Bewerbungsbogen), das dem Bundesprogramm zugrunde liegt (50%); • vorangegangene Gutachtertätigkeit in Hinblick auf Prüfung von Projektkonzeptionen und zuwendungsrechtlichen Grundlagen (BHO) (30%); • Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten (10%); • Bezug zum Bundesprogramm (10%) Seite 3 von 4
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Die Auswahl der Sachverständigen wird vom BMFSFJ vorgenommen und erfolgt auf Basis eines Vorschlages des BAFzA, welches für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständig ist. 1.10. Sonstiges Mit Abgabe des Angebotes unterliegen nicht berücksichtigte Bieter"innen den Bestimmungen des § 46 UVg0. 1.11. Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2019 Anlagen • • • • • • • • • • Leistungsbeschreibung Bewerbungsbogen (Bestandteil des Angebots) Vorlage Lebenslauf (Bestandteil des Angebots) Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (Bestandteil des Angebots) Eigenerklärung zu § 31 UVg0 i.V. m. §§ 123, 124 GWD analog (Bestandteil des Angebots) Leitfaden zum Sachverständigenverfahren (Zur Kenntnisnahme) Vertragsentwurf (Zur Kenntnisnahme) Erklärung (Zur Kenntnisnahme) Ergänzende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Zur Kenntnisnahme) Hinweise zum Datenschutz Seite 4 von 4
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