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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Förderaufruf für den Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms ............................................................... 1 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 1 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms......................................................................................... 2 2. Gegenstand des Förderaufrufs ............................................................................................................ 3 2.1 Federführendes Amt ............................................................................................................... 4 2.2 Koordinierungs- und Fachstelle ............................................................................................... 5 2.3 Begleitausschuss...................................................................................................................... 5 2.4 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung ..................................................................................... 6 2.5 Jugendforum............................................................................................................................ 6 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen .................................................................................. 6 4. Verfahren............................................................................................................................................. 8 4.1 Antragsverfahren..................................................................................................................... 8 4.2 Bewilligungsverfahren ............................................................................................................. 9 4.3 Verwendungsnachweise.......................................................................................................... 9 Der Bund gewährt für die in diesem Förderaufruf genannten Zwecke Zuwendungen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms 1.1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament bilden. 1
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Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben sicherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht. Besonders Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und auch linker Extremismus, so wie Ideologien der Ungleichwertigkeit und darauf bezogene Diskriminierungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt. Die wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, Zusammenlebens die sowie Förderung die eines lebendigen, Präventionsarbeit gegen vielfältigen und demokratischen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich gelöst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürger*innen in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend. 2
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Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche: A. Kommunen: Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; B. Länder: Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung; C. Bund: Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene; D. Modellprojekte: Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfelder auf. 2. Gegenstand des Förderaufrufs Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf den Handlungsbereich Kommunen: „Partnerschaften für Demokratie“. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt. Ziele sind die Förderung und Stärkung des vielfältigen demokratischen Engagements durch die Stärkung einer lebendigen, Zivilgesellschaft vor Ort, die Etablierung und Entwicklung von Verfahren 3
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der demokratischen Beteiligung (einschließlich der Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze), die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und die Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen (u. a. gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Formen der Diskriminierung); die Umsetzung fachlicher Ansätze im Rahmen unterschiedlicher Projekte; der Aufbau von Knowhow im Umgang mit programmrelevanten Herausforderungen oder Problemlagen; die Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms als auch der Dialog zu Sicherheit und Prävention. Daneben sind Inhalte zur Förderung der Bearbeitung lokaler Herausforderungen relevant. Dazu gehört die Analyse der vorhandenen Situation, Ressourcen und bestehender Kompetenzen, die Unterstützung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen und die Entwicklung von kommunalen Strategien sowie darüber hinaus von Handlungskonzepten bei demokratiefeindlichen Vorfällen. Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antisemitismus, Rassismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Homosexuellen- und Transfeindlichkeit bzw. darauf bezogenen Formen der Diskriminierung sollen unterstützt werden. Weiter sind Konzepte zur Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens wie die Gestaltung des demokratischen Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft von Bedeutung. Eine Schaffung von Orten des respektvollen Miteinanders, konstruktiven Dialogs und Debattierens zur Auseinandersetzung mit programmrelevanten Inhalten wird empfohlen. „Partnerschaften für Demokratie“ sind partizipativ, paritätisch und gemeinwesenorientiert aufgebaut. Die Akteur*innen analysieren und widmen sich lokalen bzw. regionalen Herausforderungen und erarbeiten Konzepte für eine lebendige, demokratische Gesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort. In die Gestaltungs- und Partizipationsprozesse können alle staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen einbezogen werden. Darüber hinaus sind Schnittstellen (sofern vorhanden) mit anderen Bundesprogrammen (wie z. B. „Mehrgenerationenhäuser“, „Zusammenhalt durch Teilhabe“, „Soziale Stadt“) möglich. 2.1 Federführendes Amt Die kommunale Gebietskörperschaft trägt die Verantwortung für die „Partnerschaft für Demokratie“ und bestimmt ein Federführendes Amt. Das Federführende Amt in der Kommune ist zentraler Ansprechpartner vor Ort und übernimmt die Berufung und Organisation einer Koordinierungs- und 4
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Fachstelle, des Begleitausschusses und einer bedarfsgerechten Form der Jugendbeteiligung. Der Begleitausschuss sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit zivilgesellschaftlichen und weiteren relevanten lokalen Akteur*innen besetzt werden. Das Federführende Amt ist zuständig für die rechtsverbindliche Antragstellung auf Zuwendung von Bundesmitteln aus dem Bundesprogramm, für die Weiterleitung der zugewendeten Bundesmittel an Dritte, für die ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der Regiestelle (Verwendungsnachweis) und die damit zusammenhängende Erstprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Bundesmittel. 2.2 Koordinierungs- und Fachstelle Für die Umsetzung der „Partnerschaften für Demokratie“ wird zusätzlich bei einem freien Träger eine Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. Diese kann in begründeten Ausnahmefällen auch in der kommunalen Verwaltung angesiedelt werden. Sofern dafür die Kommune selbst entsprechende Personal- und Sachaufwendungen zur Verfügung stellt und die fachlichen Ressourcen vorhanden sind. Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören die Gesamtkoordination der „Partnerschaft für Demokratie“ in Zusammenarbeit mit dem Federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteur*innen der Partnerschaft. Außerdem die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern und die Begleitung von Einzelmaßnahmen sowie die Koordinierung der Arbeit des Begleitausschusses und des Jugendforums. Ferner sind die Stellen zuständig für die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Bürger*innen sowie die Fortbildung, fachliche Qualifizierung (z. B. durch Coaching, etc.) und Beratung von relevanten an der Partnerschaft beteiligten Akteur*innen. 2.3 Begleitausschuss Wesentliches Element für eine „Partnerschaft für Demokratie“ ist die Bildung eines Begleitausschusses, der neben Vertreter*innen aus möglichst allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen mehrheitlich mit lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Der Begleitausschuss ist für die strategische Planung und Organisation zuständig. Der Ausschuss legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der „Demokratiekonferenz“ fest und entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions- und Initiativfonds der Zielerreichung dienen und spricht jeweils eine Förderempfehlung aus. Der Begleitausschuss nimmt die beschriebenen Aufgaben als regelmäßig tagendes Gremium wahr und schreibt das strategische Gesamtkonzept regelmäßig fort. Es wird empfohlen, sich eine Geschäftsordnung zu geben. 5
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2.4 Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung Die Koordinierungs- und Fachstelle sowie das Federführende Amt laden gemeinsam mindestens einmal im Jahr alle relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Organisationen vor Ort und Verantwortliche aus Politik und Verwaltung zu einem Arbeitstreffen („Demokratiekonferenz“) ein. Das gewählte Format dient dazu, partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit in der Partnerschaft zu reflektieren. Die Umsetzung des zu erarbeitenden Konzepts soll durch Beschlüsse der gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen unterstützt werden. Eine Kooperationsvereinbarung mit klaren Aufgabenbeschreibungen zwischen federführendem Amt, Koordinierungs- und Fachstelle und Begleitausschuss wird empfohlen. Ferner soll durch geeignete Maßnahmen die Arbeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und für eine Mitwirkung geworben werden. Die Partnerschaft soll über eine eigene Online-Darstellung (Homepage, Soziale Medien o.ä.) verfügen, deren Daten stets aktuell zu halten sind und die über die Homepage des Bundesprogramms zu erreichen ist. 2.5 Jugendforum Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ wird ein Jugendforum eingerichtet sowie ein Jugendfonds bereitgestellt. Hilfreich kann dazu die Nutzung bereits vorhandener Strukturen sein, wie z. B. Jugendringe, Jugendparlamente und/oder Jugendbeiräte. Das Jugendforum wird von Jugendlichen in einer selbst gewählten Form eigenständig organisiert und geleitet. Das Jugendforum ist im Begleitausschuss angemessen personell und mit Stimmrecht vertreten. Es arbeitet eigenständig zur Ausgestaltung der Partnerschaft. Die Beschlüsse des Jugendforums können durch die Etablierung einer Form der Zusammenarbeit mit den gewählten Kreis- oder Gemeindevertretungen stärkere Wirkung entfalten. Die Aktivitäten des Jugendforums sind von allen Gremien der „Partnerschaft für Demokratie“ umfassend zu unterstützen, fachlich zu begleiten und in der Öffentlichkeitsarbeit abzubilden. Es wird empfohlen, dass sich das Jugendforum ein Statut/eine Geschäftsordnung gibt. 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen Es werden Kommunen ab einer Größe von mindestens 15.000 Einwohner*innen gefördert. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Dabei werden zur Finanzierung maximal 125.000 EUR pro Jahr je „Partnerschaft für Demokratie“ aus Bundesmitteln auf Antrag zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für eine Förderung ist die Erbringung von kommunalen Eigenmitteln bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben. 6
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Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die zusätzliche Erbringung von Eigenanteilen durch die Kommunen: Eigenanteile sind die Bereitstellung von Personal sowie von Sachmitteln innerhalb der Kommunalverwaltung für die Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“. Es müssen in jedem Fall mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist zur Umsetzung der „Partnerschaft für Demokratie“ eine Koordinierungs- und Fachstelle (bei einem freien Träger) mit finanziellen Personalmitteln in Höhe von mindestens einem Stellenanteil von 0,5 VzÄ sowie zzgl. Sachmitteln auszustatten. Ist in Ausnahmefällen die Ansiedlung der einzurichtenden Koordinierungs- und Fachstelle in der kommunalen Verwaltung selbst, bspw. im Federführenden Amt, vorgesehen, muss weiteres kommunales Personal mit fachlicher Eignung und mindestens 0,5 VZÄ zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung dieser dann kommunalverwaltungs-internen Personalstellenanteile aus Bundesmitteln ist ausgeschlossen. Im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ müssen mindestens 50% der Gesamtausgaben insgesamt für die Umsetzung von Aufgaben in folgenden Bereichen verwendet werden: • mindestens 35.000 EUR für den Aktions- und Initiativfonds zur Umsetzung von Einzelmaßnahmen, • mindestens 10.000 EUR für den Jugendfonds zur Partizipation und Umsetzung von Einzelmaßnahmen • und mindestens 5.000 EUR für Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation, Vernetzung und Coaching sowie zur Erstellung einer Situations- und Ressourcenanalyse. Sofern Mittel anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, sind Nutzungsrechte des Bundes an allen Projektergebnissen sicherzustellen. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen. Die Zuwendungsempfänger*innen verpflichten sich, im Rahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen. Bei der Projektplanung und –durchführung sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. 7
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Zuwendungsempfänger*innen können ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sein. Das Bundesprogramm dient nicht der Reduzierung von kommunalen Ausgaben. 4. Verfahren 4.1 Antragsverfahren Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, die bis zum 31.12.2019 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden, können einen Antrag stellen. Die Gebietskörperschaften bzw. Zusammenschlüsse werden zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags in schriftlicher und elektronischer Form unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Schleife, Referat 304 Spremberger Str. 31, 02959 Schleife aufgefordert. Hierfür wird ab dem 01. August 2019 auf der Internetseite des Bundesprogramms (www.demokratie-leben.de) das zu verwendende Online-Formular für die Antragstellung freigeschaltet. Zusätzlich ist der Antrag in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Es gilt das Datum des Zugangs beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Es können nur fristgerecht eingegangene Anträge bis zum 04. Oktober 2019 berücksichtigt werden. Die eingereichten Anträge werden von der Regiestelle statistisch erfasst und entsprechend gespeichert. Sie werden auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft. Der Antrag enthält die zu unterzeichnende Erklärung, dass keine weitere öffentliche Förderung aus anderen Programmen des Bundes für die geplanten Maßnahmen bestehen. Für Rückfragen zur Antragstellung können Sie sich an die Regiestelle des Bundesprogramms wenden. 8
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4.2 Bewilligungsverfahren Die Regiestelle „Demokratie leben!“ bewilligt die Zuwendungen auf der Grundlage der Entscheidung des BMFSFJ durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die maximale Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024. Bei mehrjährig konzipierten Projekten werden die Zuwendungsbescheide in der Regel für die Dauer der beantragten Projektlaufzeit erlassen, sofern die Antragstellerin ihrerseits bzw. der Antragsteller seinerseits die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweist und ausreichend Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. In den Projektkonzeptionen müssen jedoch klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse für jedes Förderjahr definiert sein. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang. Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ geändert werden. 4.3 Verwendungsnachweise Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch die Regiestelle nach Vorlage der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen Zuwendungsempfänger. Näheres durch regeln die der Zuwendungsempfängerin Zuwendungsbescheid und bzw. die den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk). Berlin den, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9
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