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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Förderaufruf für Modellprojekte im Handlungsfeld „Demokratieförderung“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms ............................................................... 2 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 2 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms......................................................................................... 2 2. Gegenstand des Förderaufrufs ............................................................................................................ 3 2.1 Themenfeld Demokratieförderung im Kindesalter ................................................................. 4 2.2 Themenfeld Demokratieförderung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter ..................... 5 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen .................................................................................. 6 4. Bewertungsverfahren .......................................................................................................................... 7 5. Verfahren............................................................................................................................................. 7 5.1 Interessenbekundungsverfahren ............................................................................................ 7 5.2 Antragsverfahren..................................................................................................................... 8 5.3 Bewilligungsverfahren ............................................................................................................. 9 5.4 Verwendungsnachweise.......................................................................................................... 9 Der Bund gewährt für die in diesem Förderaufruf genannten Zwecke Zuwendungen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 1
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1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms 1.1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament bilden. Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben sicherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht. Besonders Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und auch linker Extremismus, so wie Ideologien der Ungleichwertigkeit und darauf bezogene Diskriminierungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt. Die wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich gelöst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die 2
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Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv- pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend. Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche: 1. Kommune: Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; 2. Land: Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung; 3. Bund: Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene; 4. Modellprojekte: Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfelder auf. 2. Gegenstand des Förderaufrufs Gegenstand dieses Förderaufrufs ist die zeitlich begrenzte Förderung von Modellprojekten im Handlungsfeld Demokratieförderung, a) die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten im Bereich Demokratieförderung und b) deren Ergebnisse auf andere Träger, Praxisfelder und Kontexte übertragbar sind. 3
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Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Modellprojekte im Handlungsfeld Demokratieförderung und die nachfolgend beschriebenen Themenfelder (2.1) Demokratieförderung im Kindesalter sowie (2.2) Demokratieförderung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Es können in den beiden Themenfeldern auch Projekte zur digital-medial vermittelten Stärkung von Demokratie bei jungen Menschen eingereicht werden oder es können entsprechende Projektelemente Teil der Vorhaben sein. Demokratie ist eine wesentliche Voraussetzung für ein Leben in Würde und Freiheit. Grundlegende Prinzipien einer Demokratie sind Rechtsstaatlichkeit, Gleichwertigkeit und der Schutz der Menschenrechte, freie und faire Wahlen, unabhängige Medien und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen sind. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der politischen Kultur gewinnen Fragen der friedlichen, zivilgesellschaftlichen Konfliktbearbeitung und des Engagements für Demokratie an Bedeutung. Um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihre Rechte auf soziale und politische Teilhabe, auf Mitbestimmung und Beschwerde zu ermöglichen, braucht es an Alter und Entwicklungsstand angepasste sowie intersektional sensible Konzepte der Demokratieförderung und politischen Bildung. Außerdem braucht es Konzepte, die über die individuelle Ebene hinaus, Gruppenprozesse, institutionelle Kontexte und die vielfältigen Gelegenheitsstrukturen politisch-demokratischen Engagements berücksichtigen. Die Angebote sollten prozessorientiert sein, längerfristig wirken und die jeweiligen Strukturen und Verfahren einbeziehen. Damit sollen individuelle und institutionelle Lernprozesse (von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, jungen Erwachsenen sowie Fachkräften und anderen beteiligten Akteurinnen und Akteuren) nachhaltig durch Lernen in, an und mit Organisationen gestützt und gestärkt werden. 2.1 Themenfeld Demokratieförderung im Kindesalter Kindertageseinrichtungen sind für fast alle Kinder der erste öffentliche Raum, in dem sie sich bewegen sowie Erfahrungen mit Werten und Regeln eines demokratischen Zusammenlebens machen. Krippe, Kindergärten, Tagespflege, Angebote der Familienbildung (z.B. Familienzentren) und auch Horte und Nachmittagsbetreuungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Grundschule können Orte demokratischer Teilhabe sein, die auch die Familien und den Sozialraum einbeziehen. Sie können aber auch ein Ort sein, an dem Kinder (und ihre Eltern) Ausgrenzung und Diskriminierung erleben. Vor diesem Hintergrund sollen Modellprojekte vorzugsweise einen der folgenden Schwerpunkte verfolgen: 4
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• (Weiter-)Entwicklung von Konzepten, die die Zusammenarbeit von Kita bzw. Hort, Familienzentrum mit den Familien (z.B. Erziehungspartnerschaften) stärken. Erarbeitet werden sollen Konzepte/Strategien der partizipativ ausgerichteten Familienbildung, die Familien aus verschiedenen Milieus/Erziehungskulturen (Kinder und ihre Angehörige) aktiv in die Arbeit der Kita und in Organisationsentwicklungsprozesse der Einrichtungen (Entwicklung demokratischer Entscheidungsprozesse und Beteiligungsverfahren) einbeziehen. • (Weiter-)Entwicklung von Fort- und Weiterbildungskonzepten bzw. Ansätzen für und mit pädagogischem Personal im Feld partizipativer, demokratiefördernder Konzepte in der Arbeit mit Kindergruppen bzw. Eltern-Kindgruppen. • (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von an das Grundschulalter angepassten Ansätzen und Konzepten für mehr Partizipation und Mitbestimmung im Schulhort sowie in weiteren Betreuungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext von Grundschule/Ganztag. 2.2 Themenfeld Demokratieförderung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter Demokratie basiert auf der Seite der Subjekte auf einer Reihe von Kompetenzen und auf der anderen Seite auf institutionellen Strukturen und Verfahren. Demokratieförderung im Jugend- und jungen Erwachsenenalter bedeutet deshalb auch, einerseits junge Menschen zu ermuntern und zu befähigen, sich demokratisch zu beteiligen, und andererseits die Strukturen und Verfahren so weiterzuentwickeln, dass sie von jungen Menschen als Chancen für demokratisches Engagement wahrgenommen werden. Für diesen Förderaufruf werden insbesondere Modellprojekte für folgende Schwerpunkte gesucht: • (Weiter-)Entwicklung von Konzepten, Verfahren und Strukturen, die in innovativer Weise Jugendlichen ermuntern, sich für Demokratie zu engagieren. Besondere Aufmerksamkeit soll dabei bislang wenig engagierten Gruppen von Jugendlichen gewidmet werden. Modellprojekte in diesem Themenfeld zielen darauf ab, neues demokratisches Engagement zu initiieren. Gefördert werden auch Modellprojekte, die in institutionellen Kontexten angesiedelt sind, in denen bislang wenig oder keine Beteiligung junger Menschen vorgesehen ist. Ein besonderer Fokus sollte dabei – in Form eines breiten Inklusionsbegriffs – auf bisher kaum erreichter Zielgruppen liegen. Dies können zum Beispiel Jugendliche mit Bildungsbenachteiligungen sein, aber auch andere marginalisierte Gruppen. • (Weiter-)Entwicklung von Methoden zur demokratisch-konstruktiven Konfliktbeilegung im Sozialraum sowie zum Umgang mit soziokultureller Heterogenität. Dazu gehört die (Weiter-) Entwicklung von Ansätzen, mit denen marginalisierte Gruppen sowie weitere, die sich in ihren Sozialräumen nicht (mehr) von der Politik vertreten fühlen, wieder in den 5
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demokratischen Aushandlungsprozess einbezogen werden, etwa durch den Auf- und Ausbau eigener Strukturen oder neue Beteiligungs- oder Debattenformate. • (Weiter-)Entwicklung von Methoden der Demokratieförderung im Kontext der beruflichen Ausbildungs- und Fortbildungsstrukturen sowie des Übergangssystems. 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen Im Rahmen des Bundesprogramms werden maximal zwei Modellprojekte von denselben Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfängern gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Dabei werden zur Finanzierung der Modellprojekte maximal 200.000,00 EUR pro Jahr je Modellprojekt aus Bundesmitteln auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus. Sofern Mittel anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, sind Nutzungsrechte des Bundes an allen Projektergebnissen sicherzustellen. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen. Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger verpflichten sich, im Rahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen. Bei der Projektplanung und –durchführung sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Sofern Leistungen vergeben werden müssen oder sollen, muss bereits bei der Projektplanung das Vergaberecht Beachtung finden. Als Antragstellende kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse in Betracht, die gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der erfolgversprechenden Antragstellung auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit erbringen. In 6
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begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungen darüber hinaus auch an juristische Personen des Öffentlichen Rechts vergeben werden und es können zusätzlich solche juristische Personen des Privatrechts als Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger zugelassen werden, deren Gesellschaftsvertrag bzw. deren Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit i.S.d. §§ 51 ff. AO vereinbar sind. Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. 4. Bewertungsverfahren Die Bewertung der eingereichten Interessenbekundungen erfolgt durch ein Gutachterverfahren, an denen externe Expertinnen und Experten beteiligt sind. Die Bewertung erfolgt nach einer vorgegebenen Bewertungsmatrix. Wesentliche Bewertungskriterien werden u.a. sein: • Modellhaftigkeit und Innovationsgehalt, • Passfähigkeit zum Themenbereich, • Schlüssigkeit der Problemlage mit dem Handlungsbedarf im Aktionsraum bzw. in besonderen lokalen Kontexten, • Zielorientierung sowie deren Übereinstimmung zum Problemausfriss und Handlungsbedarf, • Zielgruppenzugang, -relevanz und deren Beteiligung, • Innovationen bei der strategischen und operativen Auswahl und Einbindung von Kooperations- und Netzwerkpartnern, • Weiterführungsperspektive nach der Bundesförderung, • Transferstrategien zur Übertragbarkeit. 5. Verfahren 5.1 Interessenbekundungsverfahren Projektträger werden aufgerufen, ihr Interesse an der Förderung eines Modellprojekts zu bekunden. Die Unterlagen zur Interessenbekundung sind fristgerecht einzureichen beim 7
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Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Berlin, Referat 305 Auguste-Viktoria-Str. 118, 14193 Berlin. Ab dem 27. Mai 2019 wird auf der Internetseite des Bundesprogramms (www.demokratie-leben.de) das zu verwendende Online-Formular freigeschaltet. Die Interessenbekundung ist online auszufüllen und elektronisch zu übersenden. Zusätzlich ist die Interessenbekundung in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Es gilt das Datum des Zugangs beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Es können nur fristgerecht eingegangene Interessenbekundungen berücksichtigt werden. Zeitraum zur Einreichung (Zugangsdatum beim BAFzA): 27. Mai 2019 bis 5. Juli 2019. Die eingereichten Interessenbekundungen werden von der Regiestelle statistisch erfasst und entsprechend gespeichert. Sie werden auf Vollständigkeit sowie auf die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und nach dem unter Punkt 4 dargestellten Bewertungsverfahren begutachtet. Die abschließende Entscheidung zur Auswahl der zu fördernden Träger trifft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die ausgewählten Träger werden zeitnah nach der Entscheidung über ihre Interessenbekundung zur Antragstellung aufgefordert. Interessentinnen und Interessenten, die keine Berücksichtigung finden konnten, werden ebenfalls zeitnah informiert. Für Rückfragen zur Interessenbekundung können Sie sich an die Regiestelle wenden. 5.2 Antragsverfahren Die ausgewählten Träger werden zur Einreichung eines detaillierten Förderantrags in schriftlicher und elektronischer Form unter Nutzung der dazu vorgegebenen Formulare beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Regiestelle „Demokratie leben!“ – Standort Schleife, Referat 304 Spremberger Str. 31, 02959 Schleife 8
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aufgefordert. Dafür müssen die von der Regiestelle zur Verfügung gestellten Antragsformulare benutzt werden. Der Antrag enthält die zu unterzeichnende Erklärung, dass das beantragte Vorhaben noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung aus anderen Programmen des Bundes für die geplanten Maßnahmen bestehen. Für Rückfragen zur Antragstellung können Sie sich an die Regiestelle wenden. 5.3 Bewilligungsverfahren Förderanträge werden nach qualitativen Kriterien bewertet und unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgewählt. Die Regiestelle bewilligt die Zuwendungen auf der Grundlage der Entscheidung des BMFSFJ durch schriftlichen Zuwendungsbescheid. Die maximale Projektlaufzeit beträgt fünf Jahre; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle zum 31. Dezember 2024. Bei mehrjährig konzipierten Projekten werden die Zuwendungsbescheide in der Regel für die Dauer der beantragten Projektlaufzeit erlassen, sofern die Antragstellerin ihrerseits bzw. der Antragsteller seinerseits die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweist und ausreichend Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. In den Projektkonzeptionen müssen jedoch klar abgrenzbare Arbeitsergebnisse für jedes Förderjahr definiert sein. Eine Bewilligung steht unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel in entsprechendem Umfang. Der Umfang der Fördermittelkontingente kann im Laufe des Haushaltsjahres nach Verfügbarkeit der Bundesmittel und Antragslage durch Festlegungen des BMFSFJ geändert werden. 5.4 Verwendungsnachweise Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung hat durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht, zu erfolgen. Dem zahlenmäßigen Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht beizufügen, in der die Ausgaben nach Art und zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). Die 9
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Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch die Regiestelle nach Vorlage der vollständigen Verwendungsnachweisunterlagen durch die Zuwendungsempfängerin bzw. den Zuwendungsempfänger. Näheres regeln der Zuwendungsbescheid und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Berlin, den 02.05.2019 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 10
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