Deutsch-russische Beziehungen

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Deutscher Bundestag                                                                        Drucksache   19/2924 19. Wahlperiode                                                                                           21.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1613 – Deutsch-russische Beziehungen Vorbemerkung der Fragesteller Russland ist nach Auffassung der Fragesteller ein strategisch wichtiger Partner Deutschlands. Politisch, wirtschaftlich und kulturell sollten daher Deutschland und Russland ihre Beziehungen ausbauen und vertiefen. Bereits zu Zeiten der Sowjetunion sind seitens der Bundesrepublik Deutschland Schulpartnerschaften geknüpft worden, wie das Beispiel einer Ingolstädter Schule mit der 13. Schule in Moskau aus dem Jahr 1988 zeigt (Schule und wir, Heft 2/1988, www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/magazin-schule-und- wir.html), und damit über politische und militärische Differenzen hinweg. Die US-Sanktionen gegen Russland schaden deutschen Unternehmen (www. finance-magazin.de/wirtschaft/fx-weltwirtschaft/russland-sanktionen-deutsche- firmen-fuerchten-die-usa-1312311/). Russland unterbreitete einen Vorschlag auf Abschluss eines Vertrages über die gemeinsame Sicherheit in Europa (https://ifsh.de/file-CORE/documents/jahrbuch/09/Zagorski-dt.pdf). Vorbemerkung der Bundesregierung Wegen der zeitlich weit zurückreichenden Fragen können einige erbetene Daten von der Bundesregierung auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden. Bezüg- lich der Beantwortung der Fragen 1, 2, 3, 4, 13, 15, 16, 20, 21, 34, 35, 36 und 43 wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundes- regierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit der Bundes- regierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben, und die Bun- desregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung gegenüber den Ab- geordneten hat. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/2924                                             –2–                      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auf die Fragen 29, 30, 31 und 32 kann eine offene Beantwortung nicht erfolgen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der zivilgesellschaftlichen Akteure wird die Antwort gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe- riums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschluss- sachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einge- * stuft und als separater Anhang (Anlage 7) verschickt. 1.   Welche deutschen Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Städtepartnerschaften mit russischen Städten? Die Angaben zu Städtepartnerschaften können im Internet auf der Homepage des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (www.rgre.de) auf der Un- terseite „Datenbankabfrage“ eingesehen werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse. 2.   Welche deutschen Bundesländer unterhalten nach Kenntnis der Bundesre- gierung Partnerschaften mit russischen Regionen? Die Zuständigkeit für Partnerschaften mit Regionen liegt bei den Bundesländern. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 3.   Welche deutschen Schulen unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Schulpartnerschaften mit russischen Schulen (bitte nach Schularten auf- schlüsseln und das Jahr nennen, seit dem die Partnerschaften bestehen)? Die Zuständigkeit für Schulpartnerschaften liegt bei den Bundesländern. Die er- betenen Informationen können ggf. beim Pädagogischen Auslandsdienst der Kul- tusministerkonferenz der Länder eingeholt werden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 4.   Welche deutschen Hochschulen unterhalten nach Kenntnis der Bundesregie- rung Hochschulpartnerschaften mit russischen Hochschulen (bitte nach Be- ginn des Jahres aufschlüsseln, seit dem die Partnerschaften und Kooperatio- nen bestehen)? Die Zuständigkeit für Hochschulpartnerschaften liegt bei den Bundesländern. Die erbetenen Informationen können ggf. bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eingeholt werden, die eine Informationsplattform „Internationale Hoch- schulkooperationen“ unterhält. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiter- gehenden Erkenntnisse vor. 5.   Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die Förderung der deutschen Sprache in Russ- land durch Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtun- gen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt und ausgegeben? Übersichten über die ab dem Haushaltsjahr 2001 von der Bundesregierung bereit- gestellten Finanzmittel für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprach- kurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren, sind der Anlage 1 zu entnehmen. Daten für weiter zurück- liegende Haushaltsjahre liegen nicht vor. * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 29 bis 32 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 19/2924 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln erhalten die deutschen In- stitutionen in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung seit der jeweili- gen Aufnahme ihrer Tätigkeit (bewilligt bzw. ausgegeben)? Anlage 2 enthält Übersichten zu diversen deutschen Institutionen, die in der Rus- sischen Föderation tätig sind und aus Bundesmitteln unterstützt werden. Daten für weitere als in den Anlagen aufgeführte Haushaltsjahre liegen nicht vor. 7.   Wie viele Deutschstämmige lebten 1992 und leben heute nach Kenntnis der Bundesregierung in Russland (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Für den Zeitraum ab 1992 liegen seitens der russischen Behörden nur die im Rah- men der Volkszählungen aus den Jahren 2002 und 2010 ermittelten Zahlen vor. Eine jährliche Aufschlüsselung ab 1992 ist daher nicht möglich. 2002 gaben 597 200 Menschen die deutsche Nationalität an, 2010 noch 394 100. Da bei der Volkszählung 2010 die Frage nach der nationalen Zugehörigkeit nicht mehr zwin- gend zu beantworten war, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächliche Zahl der Russlanddeutschen höher war. Nach Angaben der Selbstorganisation der deut- schen Minderheit gibt es noch ca. 500 000 Deutschstämmige in Russland (Stand 2017). 8.   Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche, medienpo- litische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in Deutschland be- willigt und ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Es wird davon ausgegangen, dass nach der Förderung der deutschen Minderheit in der Russischen Föderation gefragt wird. Nach den der Bundesregierung vor- liegenden Informationen wurde die deutsche Minderheit in der Russischen Föde- ration in den Jahren 1992 bis einschließlich 2017 mit Haushaltsmitteln in Höhe von knapp 530 Mio. Euro gefördert (Unterstützung für deutsche Minderheiten, allgemeine Hilfen und Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutsche Minderheit – bis 2013: Kapitel 0640, Titel 684 22 und Titel 896 22; ab 2014: Kapitel 0603 Titel 684 32 und Titel 896 32). Daneben wurde der Zugang der Deutschen in der Russischen Föderation zu deutschsprachigen Medien in den Jahren 2007 bis 2013 aus Kapitel 0640, Ti- tel 543 01 mit 3 841 803,84 Euro und von 2014 bis 2018 aus dem Kapitel 0603, Titel 532 04 mit bislang 2 879 846,65 Euro unterstützt. Die von 2012 bis 2017 aus Kapitel 0504 Titel 687 16 verwendeten Haushaltsmittel betragen rund 5,5 Mio. Euro. 9.   Welche Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes in Russland fördert die Bundesregierung mit welchen Finanzmitteln aus wel- chen Haushaltstiteln (bitte Zeitraum der Förderung angeben)? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Projekte zur Erforschung und Präsenta- tion der Kultur und Geschichte der Deutschen und Projekte zur Sicherung und Erhaltung deutscher Bau- und Kulturdenkmäler in den Vertreibungsgebieten im östlichen Europa, darunter auch Russland. Einzelheiten sind der als Anlage 3 bei- gefügten tabellarischen Aufstellung zu entnehmen.
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Drucksache 19/2924                                       –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10.   Existieren russisch-deutsche Museen und/oder Ausstellungen zum deut- schen kulturellen Erbe bzw. sind solche geplant? Der Bundesregierung sind keine russisch-deutschen Museen oder Ausstellungen zum deutschen kulturellen Erbe bzw. Planungen hierzu bekannt. 11.   Wie viele Personalstellen hat das Goethe-Institut e. V. in Russland? Mit welchen Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit Bestehen nach Jah- resscheiben aufschlüsseln)? Das Goethe-Institut hat in Russland derzeit 158 Personalstellen, davon sind 11 Entsandte und 147 Ortskräfte. Eine Übersicht der Personalstellen seit dem Jahr 2006 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Daten für weiter zurücklie- gende Jahre liegen der Bundesregierung nicht vor. Jahr            Entsandte                    Ortskräfte-Stellen 2006            12                           73 2007            11                           84 2008            10                           89 2009            12                           97 2010            14                           113 2011            12                           117 2012            12                           123 2013            13                           125 2014            12                           126 2015            12                           121 2016            12                           161 2017            11                           146 2018            11                           147 Weitere Informationen zur finanziellen Ausstattung sind der Anlage 2 zu entneh- men. 12.   Wie viele russische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsge- setzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Branchen so- wie Berufen aufschlüsseln)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 30. April 2018 wurde 6 090 russischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt. Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten. An- gaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem Zeit- punkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –5–                                Drucksache 19/2924 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anzahl Personen gesamt                                     6.090 davon im Jahr 2012                                       66 2013                                       313 2014                                       517 2014                                       1.023 2016                                       1.537 2017                                       2.052 2018                                       582 13.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen deut- scher Unternehmen nach Russland seit 1992 (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des Statis- tischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse. 14.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Rüstungsex- portvolumen von Deutschland nach Russland seit 1992 (bitte nach Waffen- gattungen und Stückzahlen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit 1999 die Ausfuhr von Gütern der Ausfuhrliste Teil I A nach Russland gemäß Anlage 4 genehmigt. Für die Jahre 1992 bis 1998 liegen keine statistisch erfassten Daten zu den erteilten Rüstungsexportgenehmigungen vor. Darüber hinaus liegen noch keine endgültigen Zahlen für das Jahr 2017 vor. Die derzeit vorliegenden Angaben sind vorbehaltlich etwaiger Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen. Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren liegen nicht vor. Bezüglich der nach dem Beschluss des EU-Waffenembargos im Jahr 2014 erteil- ten Genehmigungen wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Altver- tragsfälle handelt. Diese Genehmigungen wurden auf Grundlage der im Embar- goregime vorgesehenen Privilegierung für Altverträge und unter Berücksichti- gung der Zielsetzung des Waffenembargos, keine Rüstungsbeiträge an das russi- sche Militär zu leisten, erteilt. 15.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche Importvolu- men aus Russland seit 1992 (bitte nach Jahresscheiben und Branchen auf- schlüsseln)? 16.   Welchen Anteil in Prozentzahlen hat Russland seit 1992 nach Kenntnis der Bundesregierung am deutschen Importvolumen, Exportvolumen und gesam- ten Handelsumsatz (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)? Bezüglich der Fragen 15 und 16 wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 17.   Wie viele deutsche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Niederlassung in Russland (bitte für den Zeitraum seit dem Jahr 1992 nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
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Drucksache 19/2924                                      –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18.    Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit wel- chem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 für deutsche Russlandexporte gewährt (bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? In den Jahren 1992 bis 2017 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen nach Russland in Höhe von 50,5 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesi- chert. Eine Auswertung einzelner Deckungen nach Sektoren ist technisch erst seit dem Jahr 2000 möglich. Das Deckungsvolumen (Einzel- und Sammeldeckungen) im Zeitraum 1992 bis 1999 betrug 11,5 Mrd. Euro. Die seit dem Jahr 2000 in Deckung genommenen Geschäfte sind der nach Sektoren aufgelisteten Tabelle der Anlage 5 zu entnehmen. 19.    Wie viele gemeinsame deutsch-russische bzw. russisch-deutsche Unterneh- men gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung a) in Deutschland, Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) in Russland (bitte für den Zeitraum seit 1992 Zahlen nach Jahresscheiben aufschlüsseln, und soweit verfügbar die Mitarbeiteranzahl angeben)? Die Anzahl russischer juristischer Personen, an denen deutsche Firmen und/oder Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt sind sowie der Repräsentan- zen und Filialen deutscher Unternehmen in der Russischen Föderation wird erst seit dem Jahr 2010 statistisch erfasst. Die Zahlen für die Jahre 2010 bis 2017 sind der nachfolgenden Tabelle (Stand: 1. Dezember 2017) zu entnehmen: 2010      2011      2012       2013      2014    2015    2016     2017 Juristische Personen              5.205      5.468     5.291     5.397      5.288   5.042   4.693    4.424 Repräsentanzen                753        699       670       627        566 541      544     541 Filialen                   133        135       148       143        146 Gesamt                    6.091      6.301     6.109     6.167      6.000   5.583   5.237    4.965 Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zur Branchenaufteilung und den jeweiligen Mitarbeiterzahlen. 20.    Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in Russland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)? 21.    Welche Direktinvestitionen haben russische Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach Jahres- scheiben und Branchen aufschlüsseln)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die erbetenen Daten können bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 19/2924 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22.   Welche Investitionen haben deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bun- desregierung in die Modernisierung der russischen Pipeline-Infrastruktur ge- tätigt (bitte seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben deutsche Unternehmen keine Investi- tionen in die Modernisierung des russischen Pipelinesystems getätigt. 23.   Welche Investitionen haben deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bun- desregierung in die russischen Gas- und Ölförderanlagen getätigt (bitte seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben über die Höhe und zeit- liche Staffelung von Investitionen deutscher Unternehmen in russische Gas- und Ölförderanlagen vor. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Wintershall an den Unternehmen Wolgodeminoil, Achimgaz und an der Erschließung der Erdgasla- gerstätte Juschno Russkoje beteiligt ist. E.ON/Uniper war ebenfalls an der Er- schließung von Juschno Russkoje beteiligt, hat seinen Anteil aber zwischenzeit- lich an das Unternehmen OMV veräußert. 24.   Welche deutschen Unternehmen beteiligen sich nach Kenntnis der Bundes- regierung an der Erschließung von russischen Gas- und Ölfördergebieten bzw. der Öl- und Gasförderung in Russland? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist nur noch das Unternehmen Wintershall bei der Erschließung bzw. Nutzung von Gas- und Öllagerstätten in der Russischen Föderation aktiv. 25.   Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die US-Sanktionen gegen Russland auf deutsche Unternehmen? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die aktuellen Entwicklungen um die jüngsten US-Sanktionen. Mögliche Folgen dieser Maßnahmen stellen für deut- sche Unternehmen einen erheblichen Risikofaktor dar und können dazu führen, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit in Russland einschränken müssen. Die Bundesregierung steht im Austausch mit den US-Partnern um die Auswirkungen auf deutsche Unternehmen möglichst zu begrenzen. 26.   Wie setzt sich die Bundesregierung gegenüber den USA dafür ein, die nega- tiven Auswirkungen der US-Sanktionen gegen Russland auf deutsche Unter- nehmen zu minimieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 60 des Abgeordneten Jürgen Trittin auf Bundestags- drucksache 19/1979 verwiesen. 27.   Wie unterstützt die Bundesregierung deutsche kleine und mittelständische Unternehmen in Russland? Die Bundesregierung unterstützt deutsche kleine und mittelständische Unterneh- men bei ihrem wirtschaftlichen Engagement in der Russischen Föderation mit ei- nem breiten Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung. Exporteuren bzw. Investoren stellt die Bundesregierung Exportkreditversicherungen (sog. Hermes- Bürgschaften) bzw. Investitionsgarantien zur Verfügung. Mit dem Markterschlie- ßungsprogramm (MEP) werden kleine und mittelständische Unternehmen bran-
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Drucksache 19/2924                                      –8–                     Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. chenübergreifend an den russischen Markt herangeführt. Des Weiteren unter- stützt die Bundesregierung die Messebeteiligung von deutschen Unternehmen in der Russischen Föderation. Auch finanziert die Bundesregierung die „Germany Trade and Invest“ (GTAI), die deutsche Unternehmen bei ihrem Eintritt in den russischen Markt unterstützt und Standortmarketing für den deutschen Markt in Russland betreibt, sowie die Delegationen der Deutschen Wirtschaft in Moskau und St. Petersburg. 28.   Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung und Umsetzung der dualen Ausbildung in Russland seit 1992 (bitte nach Ein- zeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit 1992 zehn Einzelvorhaben unterstützt sowie durch das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Kooperation in der russischen Berufs- bildungsforschung vermittelt. Einzelheiten sind der als Anlage 6 beigefügten ta- bellarischen Aufstellung zu entnehmen. 29.   Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Ver- besserung der Menschenrechtssituation in Russland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? 30.   Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Be- kämpfung der Korruption in Russland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zu- wendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? 31.   Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den De- mokratieaufbau in Russland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungs- summe, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? 32.   Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Ver- besserung der rechtsstaatlichen Strukturen in Russland unterstützt (bitte nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)? Die Fragen 29 bis 32 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Vorbemer- kung der Bundesregierung wird verwiesen. 33.   Wie viele Schüler in Deutschland lernen nach Kenntnis der Bundesregierung Russisch a) als Fremdsprache, b) als Muttersprache (herkunftssprachlicher Russischunterricht) (bitte nach Grund- und weiterführenden Schulen sowie Bundesländern auf- schlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –9–                                Drucksache 19/2924 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 34.   Welche deutschen Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperationsvereinbarung mit russischen Hochschulen abgeschlossen (bitte die Kooperationspartner benennen und den Zeitraum der Kooperation oder Partnerschaft sowie ihren Inhalt in Kurzform wiedergeben und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können von der HRK eingeholt werden. Die HRK unterhält eine Informationsplattform „Internationale Hochschulkooperationen“. Seit dem Jahr 2001 werden die Daten im Hochschulkompass der HRK von den deutschen Hochschulen laufend online aktualisiert. Aktuelle Daten zu Koopera- tionen deutscher Hochschulen sind hier zu finden: www.internationale- hochschulkooperationen.de/home.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 35.   Welche deutsch-russischen Studiengänge (in denen die Studenten verpflich- tend einen Teil ihres Studiums in Russland beziehungsweise Deutschland absolvieren oder einen Abschluss erwerben, der in beiden Ländern anerkannt wird) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen sowie Beginn aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können dem Hochschulkompass der HRK entnom- men werden: www.hochschulkompass.de/studium.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse. 36.   Wie viele Studentinnen und Studenten (im folgenden Studenten) aus Russ- land studieren nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschu- len (bitte seit 1992 nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hoch- schulen aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen können beim Statistischen Bundesamt sowie beim Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (www.dzhw.eu) erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur Gesamtzahl der Studierenden aus der Russischen Föderation an deutschen Hoch- schulen seit 1992. a) Wie viele dieser Studenten wurden durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst gefördert? Von 2007 bis 2016 wurden durch den DAAD 31 708 russische Studierende ge- fördert. Eine Differenzierung nach Hochschularten ist nicht verfügbar. Für den Zeitraum vor dem Jahr 2007 liegen die erbetenen Informationen nicht vor. b) Wie viele dieser Studenten wurden durch staatliche Programme Russ- lands gefördert? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen der durch staatliche Programme Russ- lands geförderten Studierenden in Deutschland vor. c) Wie viele dieser Studenten wurden durch deutsche Stiftungen, Nichtre- gierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die von der Bundesregierung geförderten deutschen Stiftungen an Studierende aus Russland die folgende Anzahl von Stipendien vergeben:
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Drucksache 19/2924                                    – 10 –                 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2000 bis 2018 – Friedrich-Ebert-Stiftung: 330 Stipendien  1992 bis 2018 – Konrad-Adenauer-Stiftung: 152 Stipendien  1992 bis 2018 – Heinrich-Böll-Stiftung: 74 Stipendien  1992 bis 2018 – Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 54 Stipendien  1992 bis 2018 – Hanns-Seidel-Stiftung: 133 Stipendien  2003 bis 2018 – Rosa-Luxemburg-Stiftung: 21 Stipendien  1992 bis 2018 – Brot für die Welt: 58 Stipendien  1992 bis 2018 – Katholischer Akademischer Ausländerdienst: 57 Stipendien. 37.   Wie viele Gastdozenten aus Russland unterrichten oder forschen nach Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der Frage 36 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine gemäß Frage 36 aufgeschlüsselten systema- tisch erhobenen Daten vor. Nach Angaben des DAAD waren im Jahr 2015 insge- samt 2 245 russische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler in Deutschland tätig, davon wurden 1 544 vom DAAD gefördert. Weitere Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. 38.   Wie viele russische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der Forschungsdisziplin und nach Universitäten, Fachhochschulen und Dualen Hochschulen auf- schlüsseln)? Ausweislich des AZR mit Stand 28. Februar 2018 wurde 276 russischen Staats- angehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG erteilt. Die Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in Kraft getreten. Angaben zu Auf- enthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im AZR seit dem Jahr 2008 gespei- chert, wobei differenzierte Angaben nach Forschungsdisziplinen, Universitäten, Fachhochschulen oder dualen Hochschulen nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl Personen gesamt                                     276 davon im Jahr 2007                                       1 2008                                       9 2009                                       15 2010                                       15 2011                                       22 2012                                       31 2013                                       22 2014                                       24 2015                                       20 2016                                       18 2017                                       67 2018                                       32
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