Beteiligung der deutschen Bundesregierung an Projekten der G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung in Tansania

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Deutscher Bundestag                                                                        Drucksache   18/6786 18. Wahlperiode                                                                                           24.11.2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6608 – Beteiligung der Bundesregierung an Projekten der „G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ in Tansania Vorbemerkung der Fragesteller Tansania ist in den vergangenen Jahren immer stärker in den Fokus internatio- naler Agrarkonzerne gerückt. Der aktuelle Bericht des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V. „Impacts of large-scale agricultural investments on small- scale farmers in the Southern Highlands of Tanzania: A Right to Food Perspec- tive“ hat die Folgen dieser Entwicklung für Kleinbauern analysiert und dabei Klagen von Landverlusten und Repressionen durch Firmenvertreter und Behör- den dokumentiert. Zwei internationale Initiativen, an denen die Bundesregierung direkt und indi- rekt beteiligt ist, fördern die Erschließung Tansanias durch Agrarkonzerne; die „G7-Neuen Allianz für Ernährungssicherung“ sowie der „Southern Agricultural Growth Corridor of Tanzania“ (SAGCOT). Tansania hat in seinem Kooperati- onsabkommen mit der Neuen Allianz u. a. Zusagen zu Steuererleichterungen für Agrarkonzerne, zum Abbau von tarifären und nicht-tarifären Handelshemm- nissen im Agrarbereich und der Anpassung der Saatgut- und Agrochemieregu- lierungen im Sinne der internationalen Investoren gemacht. Zudem soll die Re- gierung Tansanias in der SAGCOT-Region umfangreiche Landnutzungsverfah- ren und Landtitulierungen vornehmen sowie Investoren Land zur Verfügung stellen. SAGCOT umfasst ein mehr als 350 000 Hektar großes Gebiet – das entspricht der Größe Italiens – auf dem die die tansanische Regierung die Ansiedlung pri- vater Unternehmen voranbringen will. Dies soll Tansanias Wirtschaftswachs- tum durch ein Agroexportmodel stärken, das massive Intensivierung und Aus- weitung der industriellen Landwirtschaft vorsieht. Gleichzeitig sollen für die Anwohner der umliegenden Städte und Dörfer neue Jobs geschaffen werden. Sowohl die „Neue Allianz für Ernährungssicherung“ als auch SAGCOT verfol- gen offiziell die Ziele, kleinbäuerliche Landwirtschaft zu fördern und zur Er- nährungssicherung vor Ort beizutragen. Allerdings bedienen viele der bisher im Rahmen dieser Initiativen gesetzten Maßnahmen einseitig die Interessen von Großkonzernen, während Interessen der Kleinbauern und das Ziel der Ernäh- rungssicherung oft unberücksichtigt bleiben. Dafür drei Beispiele: Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- beit und Entwicklung vom 19. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/6786                                    –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen des Kooperationsabkommen hat Tansania feste Zusagen an Agrar- konzerne gemacht, während die Landrechte der Kleinbauern nur durch die frei- willigen Leitlinien zu Landnutzungsrechten geschützt werden sollen. Zu wel- cher Schieflage dies führt, zeigt sich im Fortschrittsbericht 2014 (Tanzania: Pro- gress in Public Private Partnership in Agriculture Transformation, 2014). Darin wird angeführt, dass innerhalb der SAGCOT-Region bereits Landtitel im Um- fang von 146 000 Hektar für Großinverstoren gesichert wurden, während der Landtitulierungsprozess für Kleinbauern nicht vorankommt (ebenda, S. 9). Im Kooperationsabkommen ist festgelegt, dass Tansania seine Saatgutgesetzge- bung in Einklang mit UPOV 91 bringen soll. Allerdings kommt eine vom Bun- desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Auftrag gegebene Studie (The UPOV Convention, Farmers Rights and Human Rights: An integrated assesement of potentially conflicting legal frame-works, 2015) zu dem Schluss, dass UPOV 91 die Durchsetzung des Rechts auf Nah- rung behindern kann und den Spielraum von Entwicklungsländern einschränkt, ihre Saatgutgesetzgebung an den Bedürfnissen der Kleinbauern auszurichten. Wie die MISEREOR-Studie zeigt, haben Kleinbauern der SAGCOT-Region bisher kaum Anteil an dem versprochenen Investitionsschub. Soziale und infra- strukturelle Investitionen wie der Bau von Straßen und Schulen bleiben bisher aus oder werden nur mangelhaft umgesetzt. Kleinbauern profitieren bisher kaum von Produktionssteigerungen und den in Aussicht gestellten Zugängen zu neuen Absatz- und Arbeitsmärkten. Im Gegenteil, häufig verlieren sie ihr Land durch die Schaffung von Großplantagen. Auf diesen Plantagen entstehen wie- derum nur wenige abgesicherte, reguläre Arbeitsplätze. Stattdessen müssen sich Kleinbauern dort als Tagelöhner verdingen. Die Bundesregierung ist mit den Initiativen der Neuen Allianz in Tansania und SAGCOT auf vielfältige Weise und auf unterschiedlichen Ebenen verbunden. Zwar hat die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansania nicht direkt verhandelt (federführend waren hier die USA), allerdings sitzt die Bun- desregierung im Leadership Council der Neuen Allianz, der sich der politischen Steuerung und Fortschrittskontrolle widmet. Nach eigenen Aussagen bringt die Bundesregierung darin ihre entwicklungspolitische Zielsetzung wie Ernäh- rungssicherung, Kleinbauernförderung und Landrechte ein (Sachstand des BMZ an das Büro des Abgeordneten Niema Movassat vom 5. Oktober 2015). Zudem hat die Bundesregierung im Kooperationsabkommen mit Tansania zu- gesagt, die Umsetzung der G7-Neue-Allianz-Initiative mit 72,5 Mio. Euro zu unterstützten (in den Bereichen Wasser, Energie und Biodiversätsschutz). Die EU hat weitere 87 Mio. Euro zur neuen Allianz in Tansania beigesteuert, wobei 36,5 Mio. Euro davon in SAGCOT flossen (Fortschrittsbericht Tansania 2014, S. 13). An SAGCOT ist die Bundesregierung zwar nicht direkt beteiligt, koope- riert aber in der staatlichen EZ mit einigen SAGCOT-Mitgliedern. Im Wasserbereich ist Deutschland einer der Hauptfinanziers des Water Sector Development Programmes (WSDP). Das Programm hat sich zum Ziel gesetzt, die Wasserversorgung landesweit zu verbessern und nach marktwirtschaftlichen Prinzipien zu organisieren. Laut Kritikern dient das Programm in der Praxis aber vor allem dazu, die Wasserversorgung großer Unternehmen sicherzustellen. Zwar werden im Rahmen von WSDP auch neue technische Anlagen für Ge- meinden installiert. Deren Aufrechterhaltung können sich viele ländliche Ge- meinden jedoch nicht dauerhaft leisten, sodass sie nach kurzer Zeit wieder ver- fallen (www.humanosphere.org/world-politics/2014/12/tanzania-failed-fix-water- access-problem/). Bei der Entwicklung des tansanischen Wassersektors arbeitet Deutschland mit mehreren Unternehmen zusammen, die an SAGCOT beteiligt sind, u. a. Olam International (OLAM), The Coca Cola Company oder SABMiller plc. Mit Coca Cola initiierte die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ein Projekt zur Reinigung des Mlalakua-Flusses, von dem Kritiker behaupten, dass es lediglich der Imageverbesserung des Unternehmens Coca
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –3–                                 Drucksache 18/6786 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Cola gedient hat und nichts zu einer nachhaltigen Säuberung des Flusses beige- tragen hat (www.globalpost.com/dispatch/news/health/140912/coca-cola-africa- tanzania-river-water-sanitation-ppp-branding-health). Mit dem singapurischen Konzern OLAM hat die GIZ ein Projekt im Rahmen des International Water Stewardship Programme (IWaSP) gestartet, um u. a. die Wassersicherheit für die Geschäftsoperationen von OLAM sicherzustellen. Das Projekt liegt inner- halb des SACGOT-Gebiets, in der Ruvuma-Region, in der die Misereor-Studie die verheerenden Folgen der Ansiedlung von OLAM dokumentiert hat, darunter die Enteignungen von Kleinbauern sowie die miserablen Arbeitsbedingungen der Tagelöhner auf den Kaffeeplantagen von OLAM. Neben der GIZ arbeitet auch die DEG  Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH im Rahmen von develoPPP mit OLAM im Kaffeeanbaubereich zusammen. Im Rahmen des Biodiversitätssschutzes finanzieren die GIZ und die KfW di- verse Projekte im Serengeti-Ökosystem und im Selous-Wildreservat. Die GIZ hat durchaus erkannt, dass die lokale Bevölkerung besser in Schutzmaßnahmen integriert werden muss (www.giz.de/en/worldwide/28017.html), um Biodiver- sitätsschutz nachhaltig zu gestalten. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dieser Gebiete sowie Wilderei sind für die lokale Bevölkerung ertragreicher als der von ausländischen Gebern bevorzugte Tourismus, dessen Einnahmen zum größten Teil der Zentralregierung zugutekommen (www.focusonland.com /download/5232e53b344e7/). Statt die Mittel dafür einzusetzen, der anliegen- den Bevölkerung Alternativen zur Nutzung der natürlichen Ressourcen zu schaffen, setzt die Bundesregierung jedoch vermehrt auf Mittel der Abschre- ckung, die nicht die Ursachen der Zerstörung bekämpfen. In der Praxis setzt sie aber vor allem auf Abschreckungsmaßnahmen und fördert den Aufbau zentralstaatlicher (Überwachungs-)Strukturen wie der Tanzania Wildlife Au- thority (TAWA), um gegen Wilderei vorzugehen (www.daressalam.diplo.de/ contentblob/4645320/Daten/ 5949161/Download_TAWA.pdf). Dabei ist auch der Aufbau paramilitärischer Strukturen vorgesehen, bei dessen Aufbau Deutschland maßgeblich beteiligt ist (ebenda, S. 2). 1.   Welche Stakeholder – neben den Regierungen der USA und Tansanias – wa- ren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Entwicklung des Kooperati- onsabkommens im Rahmen der G7-Neuen Allianz beteiligt? An der Aushandlung und Umsetzung der Kooperationsabkommen der Neuen Al- lianz haben sich die G8 Mitglieder intensiv beteiligt, die im jeweiligen Partner- land relevante Programme in der Landwirtschaft haben. In Tansania hat die Bun- desregierung keinen entwicklungspolitischen Schwerpunkt im Bereich Ernäh- rungssicherung/ländliche Entwicklung und daher nur vergleichsweise geringe Kenntnisse über den Aushandlungsprozess. Gemäß dem Fortschrittsbericht der Neuen Allianz zu Tansania (2014) wurde das tansanische Kooperationsabkom- men 2012 unter Führung der tansanischen Regierung in Partnerschaft mit den G8 Ländern und 19 nicht-staatlichen Institutionen erarbeitet. 2.   Wurde das Kooperationsabkommen mit Tansania im Leadership Council der Neuen Allianz, besprochen und wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung zu den Einzelheiten im Partnerschaftsabkommen geäußert? Das Kooperationsabkommen für Tansania wurde vor der Entstehung des Lea- dership Council abgeschlossen. 3.   Hat der Leadership Council dem Kooperationsabkommen zustimmen müs- sen, und wenn ja, wie hat die deutsche Seite gestimmt? Der Leadership Council wurde nicht damit befasst, siehe Antwort zu Frage 2.
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Drucksache 18/6786                                     –4–                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Wurde im Rahmen des Leadership Councils das SAGCOT-Projekt bespro- chen, und wenn ja, wie hat sich Deutschland dazu geäußert? Das SAGCOT-Projekt wurde nicht im Leadership Council besprochen. 5.   Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass das Kooperationsab- kommen mit Tansania verbindliche Verpflichtungen der tansanischen Re- gierung zur Handelsliberalisierung, Saatgutregulierung sowie Steuer- und Zollsenkungen für Agrarprodukte enthält, aber keine verbindlichen Ver- pflichtungen zur Ernährungssicherheit, zum Umweltschutz und zum Schutz von Kleinbauern? Die Erarbeitung des Kooperationsabkommens erfolgte unter Führung und gemäß der politischen Prioritäten der tansanischen Regierung. Die Bundesregierung war an der Erarbeitung nicht aktiv beteiligt (siehe Antwort zu Frage 1). Das „Part- nership Accountability Committee“ unter Leitung des Büros des tansanischen Ministerpräsidenten hat im Fortschrittsbericht von 2013-2014 zum Ausdruck ge- bracht, dass noch Verbesserungspotential auch zu den genannten Zielen besteht. 6.   Wie beurteilt die Bundesregierung das Kooperationsabkommen mit Tansa- nia a) im Hinblick auf Ernährungssicherheit, b) im Hinblick auf die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen, c) im Hinblick auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit? Die tansanische Regierung und die Neue Allianz verfolgen mit dem Kooperati- onsabkommen in Tansania das Ziel, Investitionen in die Landwirtschaft und länd- liche Raume zu erhöhen, um Armut zu bekämpfen und Ernährungssicherheit zu erhöhen. Der positive Zusammenhang zwischen landwirtschaftlichem Wachstum und Armutsbekämpfung wurde empirisch weltweit nachgewiesen und es liegen der Bundesregierung für das Kooperationsabkommen in Tansania keine fundier- ten gegenteiligen Informationen vor. 7.   Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass Tansania im Rahmen der Neuen Allianz seine Saatgutgesetzgebung an UPOV anpasst, vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der Neuen Allianz für Ernährungssicherung und Kleinbauernförderung einzusetzen vorgibt, und eine aktuelle GIZ Studie vor möglichen negativen Folgen von UPOV für Kleinbauern und die Durchsetzung des Rechts auf Nahrung warnt? Die Bundesregierung verfolgt den Grundsatz, dass jedes Land selbst entscheiden soll, ob und wenn ja wie es züchterische Leistungen schützen will. Dabei dürfen jedoch menschenrechtliche oder andere völkerrechtlich eingegangenen Rechte und Pflichten nicht verletzt werden (WTO-Regelungen ebenso wie etwa Rechte von Kleinbauern, indigenen Völkern oder anderen benachteiligten Gruppen). Die Bundesregierung lehnt explizite Forderungen nach bestimmten Saatgut Schutzsystemen ab. Sie ist überzeugt, dass ein den jeweiligen Bedingungen an- gepasster Ausgleich zwischen den Schutzbedürfnissen einer sich entwickelnden Saatgutwirtschaft und dem Zugang von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu ge- eignetem Saatgut die besten Voraussetzungen für Entwicklung bietet.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –5–                                Drucksache 18/6786 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Nimmt die Bundesregierung die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebe- nen GIZ-Studie zu den entwicklungspolitischen Problemen von UPOV 91 zum Anlass, a) Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, bei der gesetzliche Regelung des Sortenschutzes kleinbäuerliche Interessen und menschenrechtliche Aspekte wie das Recht auf Nahrung zu berücksichtigen, und wenn ja, wie? Die GIZ-Studie („The UPOV Convention, Farmers’ Rights and Human Rights“, UPOV ist der Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen) wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung in Auftrag gegeben. Die Studie spiegelt weder zwingend die Ansicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung noch der GIZ wider, sondern ist ein unabhängiger Input für die Positionierung der Bundesregierung in Bezug auf Sortenschutzfragen in den Partnerländern der deut- schen EZ. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass jedes Land selbst entscheiden soll, ob und wenn ja, wie es züchterische Leistungen schützen will. Dabei dürfen jedoch menschenrechtliche oder andere völkerrechtlich eingegan- genen Rechte und Pflichten nicht verletzt werden (WTO-Regelungen ebenso wie etwa Rechte von Kleinbauern, indigenen Völkern oder anderen benachteiligten Gruppen). Das BMZ lehnt explizite Forderungen nach bestimmten Saatgut Schutzsystemen ab. Es gibt derzeit keine Projekte der GIZ im Auftrag des BMZ, die zum Ziel haben, Gesetzesreformen im Bereich der Pflanzenzüchtung zu un- terstützen. b) sich innerhalb von UPOV dafür einzusetzen, neuen Mitgliedern mehr Flexibilität bei der Verabschiedung nationaler Gesetze zum Sortenschutz zuzugestehen, um somit den Bedingungen und Interessen von Indigenen und Kleinbauern besser gerecht zu werden, und wenn ja, was hat die Bun- desregierung in diese Richtung bisher unternommen? Nach Auffassung der Bundesregierung ermöglicht auch das UPOV Übereinkom- men Ausnahmen für Kleinlandwirte. Beispiele dafür sind das gemeinschaftliche Sortenschutzrecht der EU und das in Deutschland geltende Sortenschutzgesetz, welche Kleinlandwirte ausdrücklich von einer Zahlungspflicht an Sortenschutz- inhaber im Falle des Nachbaus geschützter Sorten entbinden und somit deren Zu- gang zu Saatgut leistungsfähiger Sorten sicherstellen, gleichzeitig die Züchtung neuer Sorten nicht behindern und damit den agronomischen Fortschritt unterstüt- zen. Sofern also das Thema bei UPOV diskutiert wird, setzt sich die Bundesregierung innerhalb des durch die aktuell gültige Revision des UPOV-Übereinkommens ge- setzten Rahmens für eine entsprechende Flexibilität bei der Verabschiedung na- tionaler Sortenschutzrechte ein. Dabei wird auch den Rechten der Kleinbäuerin- nen und Kleinbauern sowie der Ernährungssicherung und dem Recht auf Nahrung angemessen Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es keinerlei Verpflich- tung zu einem UPOV-Beitritt gibt. Es steht somit jedem Staat frei, welche Form des Sortenschutzes er seinen Bürgern zur Verfügung stellt.
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Drucksache 18/6786                                     –6–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Warum setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Neuen Allianz nicht für verbindliche Regelungen, die die (Land-)Rechte von Kleinbauern schützen, ein, anstatt auf die freiwilligen Leitlinien zur Landnutzung zu setzen? Die Bundesregierung orientiert sich an den internationalen Standards und Leitli- nien. Dazu gehören ganz wesentlich die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwor- tungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“, die vom Ausschuss für Welternährung verabschiedet und unter breiter Beteiligung von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurden. Des Weiteren sind im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika die „Framework and Guidelines on Land Policy“ der Afrikanischen Union ein wich- tiger Referenzrahmen. Innerhalb der Neuen Allianz hat sich die Bundesregierung aktiv für eine konsequente Anwendung dieser Leitlinien eingesetzt und zum Bei- spiel den „Analytical Framework for Land-based Investments“ maßgeblich mit- gestaltet. In der Bewertung der Freiwilligkeit der Leitlinien zur Landnutzung teilt die Bun- desregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Die Freiwilligkeit der Anwendung des neuen Instruments hat es möglich gemacht, in relativ kurzer Zeit ein völkerrechtliches Instrument zu entwickeln, das ein aktu- elles Problem zeitnah angeht und Verhaltensstandards für verschiedene Akteure beschreibt. Trotz seiner Freiwilligkeit trägt der Text zur Standardentwicklung im Völkerrecht bei und zeigt, wie die Anwendung menschenrechtlicher Standards in einem spezifischen Politikfeld aussehen kann.“ (www.institut-fuer-menschen rechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/land/ ). 10.   Wie bewertet die Bundesregierung die vorhandenen Daten des Fortschritts- bericht der Neuen Allianz zu Tansania hinsichtlich a) der Ernährungssicherheit; b) der Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen; c) des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit? Der Fortschrittsbericht (2014) verdeutlicht das hohe Maß an politischem Willen seitens der tansanischen Regierung, mit den Partnern der Neuen Allianz zusam- menzuarbeiten, und erläutert die ausgewählten Schwerpunkte entlang der natio- nalen Politiken. Ernährungssicherheit und Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen sind explizite Ziele, die die Bundesregierung begrüßt. Der Fortschrittsbericht legt auch transparent die Forderungen zivilgesellschaftlicher Partner dar, Umweltaus- wirkungen von großflächigen landwirtschaftlichen Investitionen wie auch die Landrechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stärker in den Blick zu neh- men. Informationen für eine weitergehende Bewertung liegen der Bundesregie- rung nicht vor. 11.   Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fortschritts- bericht der Neuen Allianz für Tansania von 2014, der festhält, dass bei der Vergabe von Land bisher nur die Vergabe an große, kommerzielle Investo- ren Fortschritte macht, während Landtitulierungsprozesse für Kleinbauern festzustecken scheinen, für ihr weiteres Agieren in der Neuen Allianz? Die Interpretation des Fortschrittsberichtes zur Landvergabe Tansanias an Inves- toren wird durch die Bundesregierung nicht geteilt. In dem Bericht ist nur von Land die Rede, das dem Tanzania Investment Centre von der Regierung zur Ver- fügung gestellt wurde. Nach Informationen des Deutschen Instituts für Entwick- lungspolitik (DIE) von April 2015 wurde dieses Land bisher nicht an Investoren
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 18/6786 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. verteilt. Zudem wird in dem Fortschrittsbericht die Landvergabe an Kleinbauern kaum thematisiert. Die Bundesregierung sieht den Bedarf, die Landrechts- und -vergabepraxis in Tansania zu verbessern. Die 2013 begründete G8 Land-Partnerschaft mit Tansa- nia, die sich auf die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwal- tung von Land“ bezieht und auf die Stärkung der Landrechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern abzielt, könnte ein geeignetes Instrument sein, dieses Thema angemessen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung ist an dieser G8 Land-Part- nerschaft nicht beteiligt. Da die Bundesregierung mit ihrer Schwerpunktsetzung in Tansania (siehe Ant- wort zu Frage 1) keine aktive Rolle bei der Landpolitik im Rahmen der Neuen Allianz in Tansania übernommen hat, werden diesbezüglich auch keine Schluss- folgerungen für ihr weiteres Agieren gezogen. Die Bundesregierung wird den Fortschritt gleichwohl aufmerksam weiterverfolgen, zumal der Fortschrittsbe- richt als „strategische Priorität“ die stärkere Einbeziehung von kleinbäuerlichen Strukturen im Rahmen von „outgrower schemes“ vorsieht. 12.   Teilt die Bundesregierung die Ansicht von MISEREOR, dass bei den Land- titulierungen in Tansania im Rahmen der Neuen Allianz und von SAGCOT die (informellen) Landnutzungsrechte von Kleinbauern systematisch ausge- höhlt werden, und wenn nein, welche Belege hat die Bundesregierung dafür, und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen, dass die Regierung Tansanias Landansprüche von Kleinbauern klärt, bevor sie Land an Großinvestoren vergibt? Nein, siehe Antwort zu Frage 13. 13.   Wie passt nach Auffassung der Bundesregierung das negative Studienergeb- nis von MISEREOR zu den Einschätzungen des Fortschrittsberichts, wonach durch Letters of Intent von Unternehmen im Jahr 2013 453 000 Kleinbauern in Tansania erreicht wurden? Die Studie von Misereor wirft wichtige Fragen auf, kann aber nicht als (alleiniger) Maßstab für die Einschätzung der Wirkungen von großflächigen Agrarinvestitio- nen in Tansania herangezogen werden. Der Anhang der Studie enthält zudem di- vergierende Stellungnahmen von zwei Unternehmen, die aber in die Schlussfol- gerungen des Berichtes nicht eingegangen sind. Die bislang vorliegenden Untersuchungen zu großflächigen Agrarinvestitionen in Tansania geben kein einheitliches Bild. Einerseits gibt es Berichte, die teilweise bei einzelnen Investitionen zu negativen Einschätzungen kommen. Andererseits gibt es auch eine Reihe von detaillierten wissenschaftlichen Untersuchungen, un- ter anderem des Deutsches Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) in der SAGCOT-Region Tansanias, die zu ganz anderen Aussagen kommen (Herrmann et al. 2015, www.conftool.com/landandpoverty2014/index.php/Herrmann-436_ ppt.pptx?page=downloadPaper&filename=Herrmann-436_ppt.pptx&form_id= 436&form_index=2). Dort wird gezeigt, dass sowohl Plantagenarbeiter als auch in noch größerem Maße Vertragsbauern unter wesentlich besseren sozioökono- mischen Bedingungen leben als vergleichbare Haushalte, und dass diese Unter- schiede höchst wahrscheinlich auf die positiven Auswirkungen der Investitionen und der Interaktionen mit den Kleinbauern und Kleinbäuerinnen zurückzuführen sind.
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Drucksache 18/6786                                      –8–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Letztlich ist die Einschätzung der Wirkungen von großen Agrarinvestitionen sehr von den lokalen Bedingungen abhängig, von Investor, Investition, Marktbedin- gungen und nicht zuletzt den zwischen den Akteuren ausgehandelten Vertragsbe- dingungen. Der Fortschrittsbericht besagt, dass laut Letters of Intent (LoI) 453 000 Kleinbäu- erinnen und -bauern von den geplanten Investitionen von 21 Unternehmen betrof- fen sein werden. LoI sind lediglich Absichtserklärungen. Über die Berichterstat- tung der Unternehmen zu diesen Absichtserklärungen hinaus liegen der Bundes- regierung keine Wirkungsanalysen vor (siehe Antwort zu Frage 15). 14.   Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen den Absichten der Neuen Allianz, die sich Ernährungssicherheit und die Stärkung kleinbäuer- licher Strukturen zum Ziel gesetzt hat, und der aktuellen Politik, die im Rah- men der Neuen Allianz in Tansania verfolgt wird, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum tritt die Bundesregierung nicht aus der Neuen Allianz aus? Es bleibt erklärter Wille der tansanischen Regierung und der Neuen Allianz, die Ernährungssicherheit insbesondere der Kleinbäuerinnen und -bauern zu verbes- sern. Gegenteilige überprüfbare empirische Wirkungsanalysen sind der Bundes- regierung nicht bekannt (siehe Antwort zu Frage 6). 15.   Warum beinhaltet der Fortschrittsbericht der Neuen Allianz nach Kenntnis der Bundesregierung keinerlei Detailinformationen zu Auswirkungen der Projekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Klein- bauern in Tansania? Im Rahmen der Fortschrittsberichterstattung der Neuen Allianz berichten die Un- ternehmen selbst zu der Umsetzung der 2012 erfolgten Absichtserklärungen zu Investitionsprojekten. Darüber hinausgehende Vereinbarungen zu Wirkungsana- lysen wurden nicht getroffen. 16.   Hat die Bundesregierung Detailinformationen zu den Auswirkungen der Projekte und Initiativen auf die Ernährungssicherheit und die Lage der Klein- bauern in Tansania angefragt, und wenn ja, was waren deren Ergebnisse? Über den vorliegenden Länderbericht hinaus wurden keine Detailinformationen zu Tansania durch die Bundesregierung angefragt. 17.   Wie glaubt die Bundesregierung unter diesen Voraussetzungen, den Erfolg der Neuen Allianz und der von Deutschland getätigten Projekte in Tansania messen zu können? Die Bundesregierung zieht zur Bewertung der Neuen Allianz die gemeinsame Berichterstattung und – soweit vorhanden – ergänzende belastbare Studien heran. Die Wirkungen der Programme der deutschen bilateralen Entwicklungszusam- menarbeit im Bereich ländliche Infrastruktur und Ressourcenschutz werden im Rahmen der generellen Vorgaben für Berichterstattung und Evaluierung für ent- wicklungspolitische Vorhaben erfasst. 18.   Welche Folgen haben aus Sicht der Bundesregierung die ausländischen land- wirtschaftlichen Investitionen für Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Tan- sania, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   –9–                                  Drucksache 18/6786 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EZ-Projekte aus der MISEREOR-Studie, aus der hervorging, dass Kleinbau- ern oft von großflächigen Agrarinvestitionen nicht nur nicht profitieren, son- dern oft sogar ihr Land verlieren? Aus Sicht der Bundesregierung muss die Bewertung von großflächigen Agrarin- vestitionen im Einzelfall erfolgen. Die deutsche Entwicklungspolitik sieht die Po- tenziale, die großflächige Agrarinvestitionen grundsätzlich haben können. Gleichzeitig müssen die damit einhergehenden Risiken minimiert werden. Insge- samt sind aus entwicklungspolitischer Sicht nur solche Investitionen förderungs- würdig, die einen entwicklungspolitischen Mehrwert haben und insbesondere die Ernährungssicherheit der armen Bevölkerung verbessern. Ein entscheidender Be- wertungs- und Handlungsmaßstab sind hierbei die bereits in Antwort zu Frage 9 genannten „Freiwilligen Leitlinien“ wie auch die 2014 verabschiedeten FAO Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft (RAI). Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der „Freiwilligen Leitlinien“ und der RAI aktiv und ausdrücklich. Die genannte Misereor Studie wirft wichtige Fragen auf. Es gibt allerdings auch andere, umfangreiche und wissenschaftlich überprüfte Studien und Publikationen zu Investitionen in Tansania, die ein differenziertes Bild geben und zu anderen Einschätzungen und Empfehlungen kommen. Die Entscheidung über die angestrebte Agrarstruktur und über die Bewilligung großflächiger Agrarinvestitionen trifft letztendlich jedes Land in eigener Verant- wortung. 19.   Welche Langzeitstudien liegen der Bundesregierung zu Ländern vor, wo großflächige Agrarinvestitionen, Handelsliberalisierung, Steuererleichterun- gen und Zollsenkungen für Agrarimporte und Agrarexporte und eine Saat- gutregulierung gemäß UPOV zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung geführt haben, die die Ernährungssicherheit langfristig verbes- sert haben, und wenn nicht, warum ist Deutschland weiterhin Mitglied der Neuen Allianz? UPOV Beitritte der Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind verhältnismäßig junge Entwicklungen. Auch großflächige Agrarinvestitio- nen, selbst wenn es diese schon seit Jahrzehnten und Jahrhunderten gegeben hat, sind erst seit wenigen Jahren stärker in den politischen und wissenschaftlichen Fokus gekommen. Daher gibt es, wenngleich eine Reihe von Einzelfällen wissen- schaftlich untersucht und dokumentiert wurde, nach Kenntnis der Bundesregie- rung nur wenige belastbare und empirische Langzeituntersuchungen. Die Bun- desregierung ist bemüht, hier weitere Erkenntnisse zu fördern, und unterstützt zu diesem Zweck beispielsweise die Landmatrix, die Ausmaß und Auswirkungen großflächiger Agrarinvestitionen erfasst. Studien, die die positiven Auswirkungen von Handelsliberalisierung und Zollsen- kungen belegen, sind z.B.: 1. Musyoka, M.P., Kavoi, M.M., Omiti, J.M. (2014): Food Consumption Patterns and Distributional Welfare Impact of Import Tariff Reduction on Cereals in Kenya, African Journal of Agricultural and Resource Economics, Volume 9, Number 3, pp. 183-199 2. Taylor, J. E., Yúnez Naude, A., Jesurun-Clements, N. (2010): Does Agricul- tural Trade Liberalization Reduce Rural Welfare in Less Developed Countries? The Case of CAFTA, Applied Economic Perspectives and Policy, Volume 32, Number 1, pp.95-116
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Drucksache 18/6786                                      – 10 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Headey, D. (2011). Rethinking the global food crisis: The role of trade shocks. Food Policy, 36(2), 136-146.; Anderson, K., & Nelgen, S. (2012). Trade barrier volatility and agricultural price stabilization. World Development, 40(1), 36-48.; Bouët, A., & Debucquet, D. L. (2012). Food crisis and export taxation: the cost of non-cooperative trade policies. Review of World Economics, 148(1), 209-233: 4. Dorosh, P. A. (2001). Trade liberalization and national food security: rice trade between Bangladesh and India. World Development, 29(4), 673-689: Die vorliegenden Untersuchungen sowie ein umfangreicher FAO Bericht (Thomas, H. C. (Ed.). (2006). Trade Reforms and Food Security: country case studies and synthesis. FAO) zeigen ein sehr differenziertes Bild. Die Auswirkun- gen von Zollsenkungen werden überwiegend positiv bewertet. Negative Effekte sind allerdings möglich. Das Gesamtergebnis der Regierungsarbeit (governance) hängt von einer Vielzahl von Faktoren und der Ausrichtung der eingesetzten be- gleitenden Maßnahmen ab. Der Einfluss von Zollsenkungen kann positive wie negative Folgen haben, die von einer Vielzahl von Faktoren und begleitenden Maßnahmen abhängen. Pauschale Aussagen können daher nicht getroffen werden – stattdessen muss im Einzelfall für das untersuchte Land die Auswirkung auf die Ernährungssicherheit geprüft werden. (siehe hierzu auch Antwort der Bundesre- gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Ag- rarhandel und Ernährungssouveränität; Bundestagsdrucksache 18/4054). 20.   Welche konkreten Projekte innerhalb der G7-Initiative hat die Bundesregie- rung in ihrer bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania zwi- schen den Jahren 2012 und 2014 in den Unterbereichen Wassersektorenent- wicklung, erneuerbare Energie/Energieeffizienz und Biodiversitätsschutz gefördert (bitte Ort des Projekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakehol- der in der Projektentwicklung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. 21.   Welche konkreten Projekte, insbesondere PPP, werden vom BMZ, der GIZ, der KfW und der DEG in Tansania seit 2007 unterstützt (bitte Ort des Pro- jekts, Ziel des Projekts, Projektpartner, Stakeholder in der Projektentwick- lung, Dauer und Höhe der Förderung angeben)? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. 22.   Wurden und werden im Rahmen von SAGCOT konkrete Projekte von der KfW oder der DEG (mit-)finanziert, und wenn ja, bitte nach Projekten auf- schlüsseln? Von der KfW oder der DEG sind keine konkreten Projekte im Rahmen von SAGCOT (mit-)finanziert worden. 23.   Wie viel Geld hat die GIZ für das IWaSP in Tansania bereitgestellt, und wie groß war der Beitrag der privatwirtschaftlichen Partner? In Tansania werden die Aktivitäten von IWaSP von der britischen Regierung fi- nanziert. Bisher sind für den Zeitraum bis einschließlich Dezember 2018 für I- WaSP in Tansania 1 025 000 Euro vorgesehen. Der Beitrag privatwirtschaftlicher Partner beläuft sich auf derzeit insgesamt ca. 185 000 Euro.
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