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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationen zu Neugestaltung "Demokratie Leben"

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Förderaufruf für Modellprojekte im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Inhaltsverzeichnis 1. 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms ........................................................... 2 1.1 Ausgangssituation ................................................................................................................... 2 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms......................................................................................... 2 2. Gegenstand des Förderaufrufs ............................................................................................................ 3 2.1 Themenfeld Antisemitismus.................................................................................................... 4 2.2 Themenfeld Antiziganismus .................................................................................................... 5 2.3 Themenfeld Islam- und Muslimfeindlichkeit........................................................................... 5 2.4 Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit ........................................................... 6 2.5 Themenfeld Rassismus: ........................................................................................................... 7 2.6 Themenfeld Chancen und Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft – Vielfalt und Antidiskriminierung: ............................................................................................................................ 8 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen .................................................................................. 9 4. Bewertungsverfahren ........................................................................................................................ 10 5. Verfahren........................................................................................................................................... 11 5.1 Interessenbekundungsverfahren .......................................................................................... 11 5.2 Antragsverfahren................................................................................................................... 12 5.3 Bewilligungsverfahren ........................................................................................................... 13 5.4 Verwendungsnachweise........................................................................................................ 13 Der Bund gewährt für die in diesem Förderaufruf genannten Zwecke Zuwendungen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 1
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1. 1. Ausgangssituation und Zielsetzung des Bundesprogramms 1.1 Ausgangssituation Deutschland ist ein demokratisches und weltoffenes Land, das einer vielfältigen Gesellschaft Raum und Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Basis dafür ist das Grundgesetz, dessen Errungenschaften nicht selbstverständlich existieren. Sie sind das Resultat einer langen Entwicklung, bei der sehr viele mutige und engagierte Menschen immer wieder für diese Werte eingetreten sind, die heute das gesellschaftliche Fundament bilden. Für ein friedliches, vielfältiges, gleichberechtigtes Zusammenleben in Deutschland wird – neben sicherheitspolitischen Aufgaben und der Durchsetzung des Rechtsstaats – eine proaktive Demokratieförderung und eine nachhaltige Präventionsarbeit im Zusammenwirken von Kommunen, Ländern und dem Bund mit der Zivilgesellschaft gebraucht. Besonders Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und auch linker Extremismus, so wie Ideologien der Ungleichwertigkeit und darauf bezogene Diskriminierungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird bereits seit 2015 ein breit angelegter Präventionsansatz verfolgt, der alle demokratiefeindlichen Phänomene und Orte der Prävention in den Blick nimmt. Die wehrhafte Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Das aktive Eintreten für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens sowie die Präventionsarbeit gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Sie können nur gemeinschaftlich und gesamtgesellschaftlich gelöst werden und müssen an den Herausforderungen, Problemen und Bedürfnissen vor Ort ansetzen. 1.2 Zielsetzung des Bundesprogramms Das Bundesprogramm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten übergreifenden Ziele. Zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland setzen sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander ein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die 2
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Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv- pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen. Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“. Dieser inhaltliche Dreiklang ist handlungsleitend. Zielgruppen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Im Bundesprogramm gibt es vier Handlungsbereiche: 1. Kommune: Förderung lokaler „Partnerschaften für Demokratie“; 2. Land: Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler Beratung, Opferberatung, Distanzierungs- und Ausstiegsberatung; 3. Bund: Förderung von Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken auf Bundesebene; 4. Modellprojekte: Förderung von Modellprojekten in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention Die Handlungsfelder wiederum gliedern sich in einzelne Themenfelder auf. 2. Gegenstand des Förderaufrufs Gegenstand dieses Förderaufrufs ist die zeitlich begrenzte Förderung von Modellprojekten im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ a) die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten und b) deren Ergebnisse auf andere Träger, Praxisfelder und Kontexte übertragbar sind. 3
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Im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ sollen Projekte das Verständnis Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität fördern. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit sowie darauf bezogene Diskriminierung. Dazu kommen Projekte zu Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft. Insbesondere sollen Projekte gefördert werden, die: • in ihrer Konzeption auch die Mehrfachdiskriminierung und Verschränkung von mehreren Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stärker berücksichtigen, • besondere Zielgruppen in den Blick nehmen, v.a. bildungsbenachteiligte Kinder- und Jugendliche oder/und aus migrantisch geprägten Kontexten und dazu inklusive Ansätze entwickeln, • Projekte in strukturschwachen Sozialräume anbieten, • Möglichkeiten zur Reflexion der eigenen Arbeit in die Konzeption der Projekte integrieren (z.B. über kollegiale Beratung, Coaching, Supervision) sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Regelstrukturen insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe Dabei ist eine intergenerative, inklusive, genderreflexive und diversity-orientierte Arbeit in den Ansätzen zu berücksichtigen. Auch werden Projekte mit Bezügen zum Internet und den sozialen Medien gefördert. 2.1 Themenfeld Antisemitismus Antisemitismus ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das sich aktuell auf vielfältige Weise äußert und verschiedene Ausprägungen hat. Er tritt sowohl in rassistischer, religiöser, israelbezogener oder verschwörungstheoretischer Form auf oder manifestiert sich als holocaustbezogene Erinnerungsabwehr. Antisemitische Äußerungen und Handlungen finden sich zudem in unterschiedlichen Erscheinungsformen in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten. Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Weiterentwicklung, Ausweitung und Verknüpfung von Ansätzen der Antisemitismusprävention, die eine Kombination aus niedrigschwelligen bzw. kurzfristig einsetzbaren Ansätzen und weiterführenden langfristigen pädagogischen Formaten anbieten. • Ansätze der pädagogischen Arbeit gegen Antisemitismus in außerunterrichtlichen schulischen und außerschulischen Kontexten, die Formate entwickeln und erproben, die Kinder und 4
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Jugendliche sowie Lehrkräfte für Antisemitismus sensibilisieren und dabei insbesondere heterogene Gruppenzusammensetzungen und die daraus hervorgehenden Bedarfe beachten. • Projekte, die jüdische Perspektiven und Erfahrungen in die Entwicklung von Bildungs- und Präventionsprogrammen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie für die Arbeit mit pädagogischen Fachkräften und Multiplikator*innen explizit einbeziehen bzw. zum Ausgangspunkt machen. 2.2 Themenfeld Antiziganismus Antiziganismus zeigt sich in der weiten Verbreitung tradierter Stereotype, in Diskriminierungen und gewaltsamen Übergriffen und führt zu Herabsetzungen und Ausgrenzungen sowie zur Reproduktion struktureller Ungleichheiten. Zugleich wird zum Teil die Verfolgungsgeschichte der Sinti und Roma während der NS-Zeit (Porajmos) geleugnet. Eine gesellschaftliche Auseinandersetzung hat hier bisher kaum stattgefunden. Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Ansätze zur pädagogischen Bearbeitung von Antiziganismus in außerunterrichtlichen schulischen und in außerschulischen Kontexten, die bspw. bereits bestehende diskriminierungskritische Ansätze der Bildungsarbeit gegen Antiziganismus für Kinder und Jugendliche im schulischen und außerschulischen Bereich weiterentwickeln und dazu auch Fachkräfte und Multiplikator*innen in den Blick nehmen. Wichtig sind hier eine diskriminierungskritische Perspektive und die Einbeziehung der verschiedenen Erfahrungen und Hintergründe von Sinti und Roma. • Ansätze zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Sinti und Roma sowie zur Förderung von Handlungskompetenz bei Antiziganismuserfahrungen. Ziel ist die Stärkung des Empowerments von Sinti und Roma und die Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen. 2.3 Themenfeld Islam- und Muslimfeindlichkeit Islam- und Muslimfeindlichkeit bezeichnet die Abwertung, Benachteiligung und gesellschaftliche Ausgrenzung von Menschen aufgrund einer tatsächlichen oder zugeschriebenen Zugehörigkeit zum Islam. Muslim*innen werden als homogene Gruppe konstruiert und mit negativen Zuschreibungen belegt, die als „Fakten-Wissen“ ausgegeben werden, um darüber eine politische und soziale Benachteiligung von Muslim*innen in der Gesellschaft zu legitimieren. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Islamfeindlichkeit. Sie wirkt über Mechanismen und Formen, die auf dem Umweg des pauschalen Attackierens der Religion die Mitglieder der Religionsgemeinschaft diffamiert. 5
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Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Ansätze zur pädagogischen Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit in außerunterrichtlichen schulischen und außerschulischen Kontexten. Hierbei gilt es insbesondere innovative Wege zur Vermittlung einer diskriminierungskritischen Perspektive im Hinblick auf Islam- und Muslimfeindlichkeit und ihrer vielfältigen Facetten und aktuellen Ausprägungen zu entwickeln und zu erproben sowie bestehende Ansätze weiterzuentwickeln. • Weiterentwicklung von Ansätzen zur Sensibilisierung und Fortbildung von Multiplikator*innen der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf Islam- und Muslimfeindlichkeit. Wichtig ist hier der Einbezug muslimischer Erfahrungen und Perspektiven, etwa durch die Kooperation mit Selbstorganisationen. • Weiterentwicklung von Ansätzen zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und zum Empowerment von Betroffenen, die auf bereits bestehenden Ansätzen zu gesellschaftlicher Teilhabe und zum Empowerment von Betroffenen (z.B. Stärkung der Handlungskompetenz) ansetzen und diese, unter Einbeziehung muslimischer Perspektiven und Erfahrungen, weiterentwickeln. Wichtig ist dabei auch die Berücksichtigung institutioneller und struktureller Rahmenbedingungen. 2.4 Themenfeld Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit zeigt sich in der Stigmatisierung und Ablehnung von LGBTIQ*-Menschen sowie deren Lebensweisen. Während auf der Ebene der Gesetzgebung Fortschritte im Bereich der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und der Anerkennung von sexueller Vielfalt zu verzeichnen sind, zeigen die hohen Zahlen gewaltsamer Übergriffe auf LGBTIQ*-Menschen, dass nach wie vor Vorurteilsstrukturen und Diskriminierungen vorhanden sind. Es soll daher die Weiterentwicklung von Maßnahmen gefördert werden, die zur Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen beitragen, Vorurteile abbauen und sich gegen Diskriminierung und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität richten. Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Ansätze zum Umgang mit Zielgruppenheterogenität in der pädagogischen Arbeit gegen Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit, die dazu beitragen, die Akzeptanz von 6
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gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt in heterogen zusammengesetzten Zielgruppen zu erhöhen sowie Betroffene zu stärken und zu schützen. • Entwicklung und Erprobung von Ansätzen, die die Phase der sexuellen und geschlechtlichen Identitätsfindung von Kindern und Jugendlichen zum Ausgangspunkt nehmen und dabei die in der pädagogischen Praxis in besonderer Weise jugendtypische Identitätsbildungsprozesse aufgreifen und pädagogisch verarbeiten. Auch Empowerment- Angebote für LGBTIQ*-Jugendliche sind förderfähig. • Ansätze, die Mehrfachdiskriminierungen in den Vordergrund stellen und dazu Angebote zur Unterstützung Betroffener entwickeln, sowie der Verschränkung verschiedener Diskriminierungsformen besondere Beachtung schenken. Insbesondere Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer sexuellen oder geschlechtlichen Minderheit und die gleichzeitige Diskriminierung aufgrund von Herkunft und/oder religiöser Zugehörigkeit soll als spezifische Herausforderung aufgegriffen werden. 2.5 Themenfeld Rassismus: Rassismus beruht auf einer Ideologie der Ungleichwertigkeit, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass die Ausübung gleicher Rechte und der gleiche Zugang zu Ressourcen beeinträchtigt werden. Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Handlungskompetenz von Institutionen und Bil- dungseinrichtungen als auch individuell Betroffener im Umgang mit rassistischer Diskriminierung stärken sowie zur Bewusstseinsbildung für Rassismus als gesellschaftliches Problem sowie dessen Auswirkung auf die Betroffenen beitragen. Adressiert werden sollen Formen unmittelbarer als auch mittelbarer und intersektionaler Diskriminierung sowie die aktuellen Herausforderungen im Zuge der Flüchtlingsthematik. Rassismus kann sowohl auf der Ebene individueller Denk-, Verhaltens- und Handlungsweisen betrachtet werden, als auch auf struktureller und institutioneller Ebene. Beide Ebenen sollen in der Arbeit der geförderten Projekte Berücksichtigung finden. Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Ansätze der rassismuskritischen Arbeit in Institutionen, Organisationen und Bildungseinrichtungen, die die Handlungskompetenz stärken, indem sie z.B. gemeinsam mit den in den Institutionen handelnden Menschen Konzepte zur Veränderung von Mechanismen entwickeln und erproben. Wichtig ist hier auch die Erfahrungen und Perspektiven der von rassistischer Diskriminierung Betroffenen einzubeziehen, etwa 7
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durch die Kooperation mit Selbstorganisationen. • (Weiter-)Entwicklung von Ansätzen zur pädagogischen Bearbeitung von Rassismus in außerunterrichtlichen schulischen und in außerschulischen Kontexten unter Einbeziehung der Erfahrungen der von Rassismus Betroffenen, sowie die Erprobung neuer Ansätze zur Sensibilisierung. • (Weiter-)Entwicklung und Erprobung von Ansätzen zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe der von Rassismus Betroffenen. Dabei soll das Empowerment rassistisch diskriminierter Personen und Gruppen sowie die Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und die Stärkung der Handlungskompetenz der von Diskriminierung Betroffenen erfolgen. Dabei können v.a. zielgruppenspezifische Ansätze z.B. in Bezug auf Rassismus gegen Schwarze Menschen, umgesetzt werden. 2.6 Themenfeld Chancen und Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft – Vielfalt und Antidiskriminierung: Für ein respektvolles und gleichberechtigtes Zusammenleben in der heterogener werdenden Gesellschaft muss der demokratische Grundkonsens der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewahrt werden. Dazu gehört es auch, sich gegen Diskriminierung von sowie Gewalt und Bedrohungen gegen z.B. Migrant*innen zu richten. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Stärkung der Handlungskompetenz und zur demokratischen Teilhabe sowie zur Chancengleichheit und dem Diskriminierungsschutz von Personen mit eigenen oder familiären Migrations- bzw. Fluchtbezügen beitragen. Zudem sollen neue und alternative Handlungsspielräume eröffnet werden. Dabei spielt die Einbeziehung der Perspektiven von Betroffenen eine wichtige Rolle. Besonders förderfähig sind Modellprojekte mit folgenden Schwerpunkten: • Ansätze zur Stärkung von Migrant*innenselbstorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen, die neue Maßnahmen zur Förderung des politischen und ehrenamtlichen Engagements insbesondere mit Bezug zu Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien entwickeln und erproben sowie die Vernetzung, Selbstorganisation sowie die Selbsthilfe stärken, zur Organisationsentwicklung beitragen und Professionalisierungsprozesse anstoßen. • Modellprojekte, die zur interkulturellen Öffnung, Stärkung der Diversity-Kompetenz sowie zur Umsetzung von – auch mit einem horizontalen Ansatz angelegten – Antidiskriminierungsmaßnahmen in Organisationen beitragen. Dabei sollen interkulturelle Kompetenzen vermittelt, Vorurteilsstrukturen thematisiert und Veränderungsprozesse in den 8
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Organisationen (z.B. in der Personalauswahl und -entwicklung) in Bezug auf Vielfalt und Diskriminierungsschutz erreicht werden. • Modellprojekte, die in Bildungskontexten (Kita, Schule, Hochschule etc.) Möglichkeiten weiterentwickeln, die zur Stärkung der von Diskriminierung betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beitragen. Die Projekte sollen altersangemessene, niedrigschwellige Konzepte entwerfen und erproben, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ihr Recht auf Nichtdiskriminierung aufzeigen und sie in der Durchsetzung dieser Rechte stärken und unterstützen. • Entwicklung und Erprobung von Ansätzen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Stärkung eines respektvollen Miteinanders, zur Vermittlung von Problem-, Konfliktlösungsfähigkeiten und Handlungsstrategien im Umgang mit den Herausforderungen der Einwanderungsgesellschaft, auch in Bezug auf Fragen der Flucht, und die den Dialog zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen befördern. Gefördert werden können auch Projekte, die bestehende Unterstützungs- und Beratungsangebote und Akteure der Antidiskriminierungsarbeit vor Ort vernetzen und qualifizieren. • Ansätze zur Stärkung von gesellschaftlicher Teilhabe und Diversity-Kompetenz von neuzugewanderten Personen, darunter insbesondere auch jungen Geflüchteten. Dabei sollen Ansätze zur Wissens- und Kompetenzvermittlung entwickelt und erprobt werden. Ziel ist es, neuzugewanderten Personen in gesellschaftliche Diskurse und Prozesse einzubeziehen, deren Zugang zu bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangeboten bspw. der Antidiskriminierungsarbeit zu fördern und individuelle Handlungskompetenzen im Umgang mit Vielfalt in Deutschland zu stärken. 3. Fördergrundsätze und Fördervoraussetzungen Im Rahmen des Bundesprogramms werden maximal zwei Modellprojekte von denselben Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfängern gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die Zusätzlichkeit und der Innovationsgehalt des beantragten Vorhabens. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Dabei werden zur Finanzierung der Modellprojekte maximal 200.000,00 EUR pro Jahr je Modellprojekt aus Bundesmitteln auf Antrag zur Verfügung gestellt. Die Gewährung einer 9
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Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigen- bzw. Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus. Sofern Mittel anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, sind Nutzungsrechte des Bundes an allen Projektergebnissen sicherzustellen. Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung der Maßnahme im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hinzuweisen. Die Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger verpflichten sich, im Rahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der Programmevaluation/wissenschaftlichen Begleitung und der begleitenden Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Fachaustausch und Wissenstransfer teilzunehmen. Bei der Projektplanung und -durchführung sind erforderliche qualitätssichernde Maßnahmen zu berücksichtigen und entsprechend zu kalkulieren. Sofern Leistungen vergeben werden müssen oder sollen, muss bereits bei der Projektplanung das Vergaberecht Beachtung finden. Als Antragstellende kommen grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse in Betracht, die gemeinnützig i.S.d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) sind bzw. ersatzweise, bis zur Erlangung der Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO den Nachweis der erfolgversprechenden Antragstellung auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit erbringen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungen darüber hinaus auch an juristische Personen des Öffentlichen Rechts vergeben werden und es können zusätzlich solche juristische Personen des Privatrechts als Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger zugelassen werden, deren Gesellschaftsvertrag bzw. deren Satzung grundsätzlich mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit i.S.d. §§ 51 ff. AO vereinbar sind. Träger aller geförderten Maßnahmen müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen und haben eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten. 4. Bewertungsverfahren Die Bewertung der eingereichten Interessenbekundungen erfolgt durch ein Gutachterverfahren mit externen Expert*innen. Die Bewertung erfolgt nach einer vorgegebenen Bewertungsmatrix. 10
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