Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6533 18. Wahlperiode 29.10.2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Jan Korte, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/3460 (neu) – Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Die UN-Konvention (UN – United Nations) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) trat am 26. März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland rechtsverbindlich in Kraft. Damit gingen der Bund und die Bun- desländer die allgemeinen Verpflichtungen (Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK, Schattenübersetzung des NETZWERKS ARTIKEL 3 – Verein für Menschen- rechte und Gleichstellung Behinderter e. V.) ein, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu tref- fen; b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflo- genheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen; c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Be- hinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu be- rücksichtigen; d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden die Träger der öffentlichen Gewalt und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln; e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen; f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrich- tungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/6533 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem An- passungs- und Kostenaufwand gerecht zu werden, zu betreiben oder zu för- dern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwick- lung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen; g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunika- tionstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technolo- gien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben; h) für Menschen mit Behinderungen barrierefreie Informationen über Mobili- tätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Assistenz, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen; i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderun- gen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen an- erkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Unterstützungen und Dienste besser geleistet werden können.“ Neben diesen allgemeinen Verpflichtungen schreibt die UN-BRK in allen Be- reichen des gesellschaftlichen Lebens – wie beispielsweise im Bildungswesen, in der Arbeitswelt, bei der gesellschaftlichen Teilhabe, der Familie, beim Woh- nen, in Gesundheit und Pflege, bei Mobilität und Verkehr oder in Kultur und Freizeit sowie in den internationalen Beziehungen – die Forderungen nach Bar- rierefreiheit, Inklusion, Selbstbestimmung und voller Teilhabe fest. Ebenso ist die Bundesregierung verpflichtet, „bei der Ausarbeitung und Umset- zung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung die- ses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, […] mit den Menschen mit Behinde- rungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen“ zu führen und sie aktiv einzubeziehen (Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK). Diese Verpflichtung hielt die Bundesregierung zwar bei der Erarbeitung des Na- tionalen Aktionsplans (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK ein, aber das Ergeb- nis war dann doch für die meisten Menschen ernüchternd. Menschen mit Be- hinderungen und ihre Verbände wurden zu mehreren Großveranstaltungen ein- geladen, um den offensichtlichen Handlungsbedarf in allen Politikfeldern in konkrete Arbeitsaufträge zu überführen. Der dann vom Kabinett der Bundesregierung am 15. Juni 2011 beschlossene NAP – über zwei Jahre nach der Rechtsverbindlichkeit der Konvention – ent- hielt wenig Konkretes, viel mehr wurden neben zukünftig geplanten auch be- reits begonnene Projekte, Prüfaufträge oder Studien aufgeführt. Viele beteiligte und betroffene Menschen mit und ohne Behinderungen mussten enttäuscht fest- stellen, dass viele ihrer Anforderungen an die Bundesregierung in „Visionen der Zivilgesellschaft“ umgewandelt und damit erst einmal auf das „Abstellgleis“ verschoben wurden. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den strukturellen Aufbau des NAP. Laut Bun- desregierung (Pressekonferenz vom 15. Juni 2011 der Bundesministerin für Ar- beit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen) enthält der NAP über 200 Maß- nahmen. Das ist gut, aber es fehlt oft an klaren Zuweisungen von finanziellen, personellen und strukturellen Ressourcen sowie einem eindeutigen Zeitplan, bis wann diese umgesetzt werden sollen. Schnell wurde die Forderung nach einer umfassenden Überarbeitung des NAP laut. Diese steht seitens der Bundesregie- rung immer noch aus.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. So fehlt es auch an einer mit den Bundesländern abgestimmten Bundesinitiative zur Beseitigung und Vermeidung von baulichen, kommunikativen und kogniti- ven Barrieren jeglicher Art. Die Schaffung umfassender Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen gemäß Artikel 9 UN-BRK kann nur im Rahmen einer über- greifenden Gesamtstrategie gelingen. Diese sollte nicht ausschließlich eine bar- rierefreie Verkehrsinfrastruktur, sondern auch die Gestaltung einer inklusiven, sozialen Infrastruktur sowie die Planung von inklusiven Sozialräumen berück- sichtigen. Diese Vorhaben würden die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Be- hinderungen sicherlich positiv befördern. Es wird aber endlich Zeit, dass die Bundesregierung das schon in der 17. Wahlperiode versprochene Bundesteilha- begesetz auf den parlamentarischen Weg bringt. Es ist begrüßenswert, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über dessen Ausgestaltung diskutieren können. Diese Beteiligung darf aber nicht wie beim NAP am Ende zu einer Pseudobe- teiligung und das Gesetz nicht zum Sparmodell verkommen. Ziel muss die Um- setzung der Forderung der UN-BRK nach voller und wirksamer Teilhabe von allen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an der Ge- sellschaft und Einbeziehung in diese sein. Die Fraktion DIE LINKE. hat bereits in den letzten beiden Legislaturperioden dazu eigene Vorschläge vorgelegt, die leider alle abgelehnt wurden. In der 18. Wahlperiode erneuerte die Fraktion DIE LINKE. ihre Forderungen (Bundestagsdrucksache 18/1949) nach einkommens- und vermögensunabhängigen sowie bedarfsgerechten Teilhabeleistungen. Im Zentrum dieser sollte persönliche Assistenz in allen Lebensphasen, -lagen und gesellschaftlichen Bereichen stehen. Damit auch die politische Teilhabe ge- währleistet wird, muss dies auch für das ehrenamtliche Engagement gelten. In diesem Zusammenhang ist auch der Wahlausschluss von bestimmten Gruppen von Menschen mit Behinderungen nicht weiter aufrechtzuerhalten. Ein offener, inklusiver und für Menschen mit Behinderungen zugänglicher Ar- beitsmarkt, wie ihn die UN-BRK fordert, ist noch lange nicht in Sicht. Ebenso kein schlüssiges und langfristig angelegtes Konzept der Bundesregierung, um notwendige Veränderungen in Richtung dieses Zieles vorzunehmen. Im Gegen- teil: Es wird weiter ausgesondert. Immer mehr Menschen werden in Werkstätten für behinderte Menschen aufgenommen. Auch die Arbeitslosigkeit von Men- schen mit Behinderungen liegt weiterhin deutlich über der von Menschen ohne Handicap. Eine Studie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) macht deutlich, dass auch die Qualität des Arbeitsplatzes nicht zufriedenstellend sein kann, da die Hälfte der befragten Beschäftigten mit Behinderungen keinen behindertengerechten Arbeitsplatz aufweisen (vgl. Ergebnisse einer Sonderum- frage der Repräsentativumfrage zum DGB-Index Gute Arbeit, August 2014). Die Qualität der Arbeitsplätze steigt laut ver.di in Betrieben mit einer Schwer- behindertenvertretung (SBV). Dies macht die Notwendigkeit und die Auswei- tung der Rechte für die SBV deutlich. Der Handlungsbedarf bei den Werkstatt räten ist noch drängender. Auch im Bildungswesen fehlt eine mit den Bundesländern abgestimmte Ge- samtstrategie, um inklusive Standards für die unterschiedlichsten Lehrangebote, -einrichtungen und Strukturen sowie für die Ausbildung des lehrenden Perso- nals einheitlich zu etablieren und zu festigen. Hierfür müsste zunächst einmal das Kooperationsverbot in allen bildungspolitisch relevanten und nicht nur in einigen ausgewählten Bereichen aufgehoben werden. Der Übergang zwischen Schule und Ausbildung gestaltet sich für Menschen mit Behinderungen nach wie vor schwierig bis unmöglich – nur ein geringer Teil von ihnen erlangt einen qualifizierten Berufsabschluss. Von jährlich 50 000 Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit speziellem Förderbedarf nehmen lediglich 7 Prozent (3 500) eine betrieblich-duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbil- dungsberuf auf.
Drucksache 18/6533 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens ist Voraussetzung für Teil- habe, Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung. Im Gesundheitswe- sen sind viele Einrichtungen, insbesondere Arztpraxen, noch immer nicht barri- erefrei. Hierfür wird ebenfalls ein mit den Bundesländern und Berufsorganisa- tionen zu koordinierender Fahrplan benötigt, um schnell Ergebnisse im Sinne der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen zu erzielen. So auch für eine Gesamtstrategie, um eine bedarfsgerechte Versorgung, auch im ländlichen Bereich, sicherzustellen. In der Pflege wurde immer noch nicht der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der sicher ein Mehr an Selbst- bestimmung und Teilhabe verwirklichen würde. Positiv hervorzuheben ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (BMZ), welches einen eigenen Aktionsplan (2013 bis 2015) zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit beschlossen hat. Damit ist das BMZ das einzige Bundesministerium, das einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erarbeitet hat. Das ist erfreulich. Die Ergebnisse des Aktionsplanes werden zu bewerten sein und eine Fortschreibung ist noch offen. Insgesamt betrachtet ist sicherlich das Bewusstsein für den Inklusionsgedanken gestiegen, auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen der Bundesregierung. Viele Veranstaltungen, Tagungen, aber auch Zeitungsartikel oder das Fernsehen wie auch Radiobeiträge greifen immer öfter das Thema auf. Das ist gut und be- grüßenswert. Aber es fehlt eine Gesamtstrategie der Bundesregierung, um den Inklusionsgedanken in allen Lebensbereichen zu verankern. Das Handeln oder Nichthandeln der Bundesregierung lässt viele Fragen unbe- antwortet. Vorbemerkung der Bundesregierung Am 26. März 2015 hat sich das Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland zum sechsten Mal gejährt. Die UN-BRK fordert die Vertragsstaaten auf, das Recht auf eine gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Beeinträchti- gungen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Das Inkrafttreten dieses Men- schenrechtsübereinkommens war ein wichtiger Meilenstein für eine menschen- rechtsbasierte und teilhabeorientierte Auseinandersetzung mit Behinderung. Zu- gleich war es ein Signal, dass Behindertenpolitik nicht mehr ein Nischenthema der Sozialpolitik ist, sondern ein Menschenrechts- und Querschnittsthema dar- stellt, das alle Lebensbereiche und damit auch alle politischen Bereiche umfasst. Politik für Menschen mit Behinderungen hat in Deutschland eine lange Tradition. Mit der Unfallversicherung und der Alters- und Invaliditätsversicherung im Rah- men der Sozialgesetzgebung nach Bismarck wurden in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erstmals staatliche Leistungen für die Linderung der Folgen von Arbeitsunfähigkeit und Invalidität eingeführt. Nach dem Ersten Weltkrieg be- gründete 1920 das Schwerbeschädigtengesetz Leistungsansprüche für die 1,5 Millionen Kriegsverletzten des Ersten Weltkriegs im erwerbsfähigen Alter. Bereits in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde das Leistungssystem so weiterentwickelt, dass es schon bald über den Personenkreis der Kriegsopfer hin- ausging und allen Menschen mit Behinderungen zugute kam. Dieses Leistungs- system wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Es wurde zu einem System mit einem außerordentlich hohen Versorgungsniveau. Im Jahr 2013 betrugen alleine die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe rund 31 Mrd. Euro, das entspricht 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine wichtige Weiterentwicklung gab es 1974 mit dem Schwerbehindertengesetz, das Behinderung zwar noch als regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seeli- schen Zustand definierte, gleichzeitig aber erstmals eine Gleichstellung von Men- schen mit Behinderungen verlangte und ein eigenständiges Hilfesystem nor- mierte. Nach der Aufnahme des Verbots der Benachteiligung aufgrund einer Be- hinderung in das Grundgesetz im Jahr 1994 wurde der Behinderungsbegriff um den Aspekt der Teilhabebeeinträchtigung weiterentwickelt. Im Jahr 2001 fand dieser erweiterte Behinderungsbegriff Eingang in das neu geschaffene Neunte Buch Sozialgesetzbuch. Im Jahr 2002 trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft, korrespondierende landesrechtliche Regelungen schlossen sich an. Dies waren ganz entscheidende gesetzliche Schritte von einer fürsorgeorientierten hin zu einer teilhabeorientierten Politik – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Politik für Menschen mit und ohne Behinderungen. Mit dem damit notwendigen tiefgreifenden Bewusstseinswandel tat sich Deutsch- land allerdings schwerer als andere Länder, weil nicht nur die beiden Weltkriege, sondern vor allem die an Menschen mit Behinderungen massenhaft verübten furchtbaren Verbrechen der Nationalsozialisten für die politische und gesell- schaftliche Entwicklung in Deutschland folgenreich waren. So fehlte uns lange Zeit die Selbstverständlichkeit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen. Die Konsequenz war entweder übertriebene Fürsorge oder teilnahmslose Distanz. Vor der Ratifikation der UN-BRK wurde das deutsche Recht auf die Vereinbar- keit mit der UN-BRK geprüft. Die Bundesregierung kam dabei zu dem Schluss, dass das deutsche Recht grundsätzlich mit der UN-BRK vereinbar ist (vgl. S. 42). Bereits zwei Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK hat die Bundesregierung 2011 einen umfassenden Nationalen Aktionsplan (NAP) zur ihrer Umsetzung „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ beschlossen. Dieser sieht auch eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Ein Bundesteilhabege- setz, die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung sowie ein Neues Soziales Entschädigungsrecht stehen ebenfalls auf der Agenda. Der sich zur Zeit in der Bearbeitung befindende Leitfaden zur konsequenten Einbeziehung der Be- lange von Menschen mit Behinderungen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen – ebenfalls eine Maßnahme des Aktionsplans – soll den Ministerien künftig als praktische Handreichung zur Umsetzung der UN-BRK dienen. Der NAP ist das politikfeldübergreifende Instrument der Bundesregierung, um mit konkreten, rechtlichen wie praxisbezogenen Maßnahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft voranzukommen. Unabhängig von der föderalen Aufgabenverteilung entfaltet die UN-BRK Bindungswirkung für den Bund wie für die Länder. Bund und Länder stehen in regelmäßigen Austausch zu allen Fra- gen im Zusammenhang mit dem NAP und insgesamt der Umsetzung der UN-BRK auf Bundes- wie auf Landesebene. Der NAP ist kein abgeschlossenes Dokument, sondern er wird regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und in jeder Legislaturperiode weiterentwickelt. Dement- sprechend wurde der NAP von Herbst 2013 bis Sommer 2014 von der Prognos AG wissenschaftlich evaluiert. Die Evaluation erstreckte sich sowohl auf die in- haltliche Ebene als auch auf den Prozess der Entstehung und Umsetzung des Ak- tionsplans und hat in beiden Bereichen wichtige Erkenntnisse und Anregungen für eine Weiterentwicklung des NAP geliefert. Am 26. und 27. März 2015 fand die Anhörung zum ersten deutschen Staatenbe- richt vor dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderun-
Drucksache 18/6533 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gen in Genf statt. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Regelungen zum Dis- kriminierungs- und Gewaltschutz insbesondere von Frauen und Kindern mit Be- hinderung, zum deutschen Betreuungsrecht sowie die Themen inklusive schuli- sche Bildung und die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es wurde deutlich, dass die UN-BRK in Deutschland eine sehr wichtige Debatte über die Anforderung an eine inklusive Gesellschaft in Gang gesetzt hat. Ungeachtet dieser Diskussion und der ersten Erfolge gibt es aber noch viel zu tun. So hat der Fachausschuss in seinen abschließenden Bemer- kungen über 60 konkrete Handlungsempfehlungen abgegeben, die nun geprüft werden. Die Ergebnisse der Evaluation und der ersten deutschen Staatenprüfung vor dem UN-Fachausschuss geben zusammen mit den Ergebnissen des 2013 veröffent- lichten Teilhabeberichts der Bundesregierung wichtige Hinweise darauf, wie die Umsetzung der UN-BRK weiter vorangebracht werden kann. Die Inklusionstage vom 24. bis 26. November 2014 waren dazu der Auftakt. Über 900 Personen aus Politik, Ministerien, Länder, Wissenschaft, von Leistungsträgern und -erbringern und insbesondere aus der Zivilgesellschaft gaben wichtige Impulse für die strate- gische Ausrichtung und mögliche künftige Schwerpunktsetzungen des neuen Ak- tionsplans. Ziel der Bundesregierung ist es, Menschen mit Behinderungen und deren Orga- nisationen auch in den weiteren Prozess der Weiterentwicklung des NAP mög- lichst eng einzubinden. Dies erfolgt zum einen über den beim BMAS eingerich- teten „Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention“ (NAP-Ausschuss). Zum anderen fand am 2. Juni 2015 ein Werkstattgespräch im BMAS statt, bei dem gemeinsam mit Vertretern der anderen Bundesressorts und der Zivilgesellschaft diskutiert wurde, wie sich mögliche Kernmaßnahmen des weiterentwickelten Aktionsplans realisieren lassen, und zwar gegliedert nach verschiedenen Handlungsfeldern auf der Basis der Evaluation des bisherigen Aktionsplans, des Teilhabeberichts der Bundesregierung, vor allem aber auf Basis der Empfehlungen aus der Staatenprü- fung. Zur Prozessbegleitung wurde ferner eine Steuerungsgruppe bestehend aus Abtei- lungsleiterinnen und Abteilungsleitern aller Bundesministerien eingerichtet. Ende 2015 soll der Entwurf des neuen und weiterentwickelten NAP (NAP 2.0) bei den Inklusionstagen 2015 mit der Zivilgesellschaft diskutiert und dann an- schließend dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Ungeachtet dieser Aktivitäten der Bundesregierung ist und bleibt die Umsetzung der UN-BRK eine gesamtgesellschaftliche und daher gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb ist es erfreulich, dass inzwischen mehrere Bundesministerien, Bundes- behörden und -gerichte eigene hausinterne Aktionspläne vorgelegt haben und auch alle Länder Aktions- und Maßnahmenpläne zur Umsetzung der Konvention auf Landesebene erarbeitet haben oder ganz konkret planen. Auch verschiedene Kommunen sowie Institutionen und Unternehmen sind aktiv geworden. Und die Landschaft der Aktionspläne wächst kontinuierlich. So wird Inklusion zunehmend konkret erlebbar und erfahrbar. Vor diesem Hintergrund beantwortet die Bundesregierung die gestellten Fragen wie folgt:
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. I. Menschenrechtliche Rahmenbedingungen Inklusionsstandards 1. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Qualität des öffentlichen Bewusstseins zur Inklusion und Tendenzen zunehmenden Widerstandes (siehe Debatten in DER SPIEGEL und in der FAZ, www.spiegel.de „Am Rand zu stehen ist schrecklich“, www.faz.net „Grenzen der Inklusion“)? Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UN-BRK zur umfassenden Inklu- sion von Menschen mit Behinderungen bekannt. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben kön- nen. Die Bundesregierung hat mit dem im Jahr 2011 verabschiedeten NAP zur Um- setzung der UN-BRK ein Maßnahmenbündel von über 200 Maßnahmen für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht, das in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben wird. Mit einer breiten Kampagne unter dem Motto „Behindern ist heilbar“ hat die Bun- desregierung die Umsetzung des NAP flankiert, um die Bürgerinnen und Bürger für den Leitgedanken der Inklusion zu gewinnen. Dabei wurde gerade auch das in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutierte Thema der schulischen Inklusion aufgegriffen, das in der originären Zuständigkeit der Länder liegt. Das BMAS hat im Rahmen der Umsetzung der UN-BRK Maßnahmen zur Inklu- siven Bildung finanziell gefördert. So wurden im Juni 2013 in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusmi- nisterkonferenz der Länder eine Nationale Konferenz zur Inklusiven Bildung mit dem Titel „Inklusion gestalten – gemeinsam. kompetent. professionell“ durchge- führt. Im März 2014 unterstützte das BMAS die Deutsche UNESCO-Kommis- sion bei der Ausrichtung der Konferenz „Inklusion – die Zukunft der Bildung“, im November 2014 wurden während der „Inklusionstage 2014“ des BMAS Fra- gen zu inklusiver Bildung im Rahmen eines Workshops erörtert. Die in den Medienartikeln beschriebenen Probleme in der Umsetzung spiegeln elementare Prinzipien der Verfassung wider – Föderalismus, Gewaltenteilung und Subsidiarität. Die Umsetzung der Inklusion, wie sie die UN-BRK fordert, bindet nicht nur den Bund, sondern vor allem auch die Bundesländer. Aktuelle Entwicklungen in den Bundesländern zeigen, dass auch hier Aktionspläne wei- terentwickelt und Gesetzgebungspakete vorbereitet werden, die sich eng an den Vorgaben der UN-BRK orientieren. 2. Welche Inklusionsindikatoren legt die Bundesregierung ihrer Politik zu- grunde? Mit Vorlage des Teilhabeberichts der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden 2013 erstmals Indikatoren für die Teil- 1 habe in den unterschiedlichen Lebensbereichen vorgestellt. Dieser Ansatz wird konsequent weiterentwickelt. Zunächst konnten lediglich Daten aus unterschied- lichen Erhebungen zusammengeführt werden, um aus dieser Sekundäranalyse In- dikatoren abzuleiten. Dabei wurde festgestellt, dass die Datenbasis für die Ablei- tung aussagekräftiger Indikatoren verbessert werden muss. Deshalb wurden mit- tels einer Vorstudie für eine Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen 1 Vgl. Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, S. 455
Drucksache 18/6533 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mit Behinderungen die methodischen Voraussetzungen für eine Erhebung ge- schaffen, die für künftige Teilhabeberichte die Datenbasis verbessern soll. 3. Inwieweit sieht die Bundesregierung diese Indikatoren in der deutschen Ge- setzgebung umgesetzt? Um für den Gesetzgebungsprozess Indikatoren der Teilhabeberichterstattung nut- zen zu können, ist eine zielgruppenspezifisch aufbereitete Analyse erforderlich, die Inklusions- und Exklusionsprozesse von Menschen mit Behinderungen sowie die Wirkung unterschiedlicher behindertenpolitischer Maßnahmen abbildet. Mit dem zweiten Teilhabebericht, der im Laufe des Jahres 2016 erscheinen wird, wer- den die Indikatoren des ersten Berichts im Sinne von Zeitreihen verlängert, so dass Entwicklungen und Maßnahmewirkungen sichtbar werden. Mit zunehmen- der Verbesserung der Datenbasis wird die Wirkung behindertenpolitischer Maß- nahmen erkennbar. 4. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung noch das Fortbestehen von Son- dereinrichtungen (wie beispielsweise Förderschulen und Werkstätten für be- hinderte Menschen) angesichts der anerkannten Inklusionsindikatoren? Hinsichtlich der Ausführungen zu den Werkstätten für behinderte Menschen wird auf die Antwort zu Frage 125b verwiesen. Gute Bildung für alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ist gleichermaßen ein vorrangiges Anliegen von Bund, Bundesländern und Kommunen. In welchen Organisationsformen die Förderung am besten gewährleistet ist, wird durch die individuellen Ausgangslagen der einzelnen Kinder, Jugendlichen oder Erwachse- nen bestimmt. Aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes fällt die Ausgestaltung der schulischen Bildung in den Zuständigkeitsbereich der Bundes- länder. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass inklusives Lernen in Deutschland selbstverständlich wird und unterstützt dies auch mit einer Vielzahl von Maßnahmen in ihrem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. 5. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Implementierung von Inklusionsindikatoren in der Gesetzgebung? Die Entwicklung von Indikatoren zur Beschreibung der gleichberechtigten Teil- habe von Menschen mit Behinderungen an der gesellschaftlichen Entwicklung wird von verschiedenen Arbeitsgruppen vorangetrieben. Zu nennen sind beispiel- haft auf Ebene der Vereinten Nationen die Washington-Group und auf europäi- scher Ebene das Academic Network of European Disability Experts. Deutschland hat mit Vorlage des Teilhabeberichts empirisch untersetzte Indikatoren vorge- stellt. Zu unterscheiden sind Strukturindikatoren, Prozessindikatoren und Ergebnisindi- katoren. Der aktuelle Teilhabebericht enthält erst ansatzweise Struktur- und Pro- zessindikatoren, weil für deren Konstruktion noch die empirische Basis fehlt. Da der Teilhabebericht Lebenslagen untersucht, wurden zunächst auf individueller Ebene Ergebnisindikatoren verwendet (z. B. Anteil derer, die ihren Lebensunter- halt mit eigenem Erwerbseinkommen bestreiten). Die im Teilhabebericht vorgestellten Indikatoren sollen weiterentwickelt und ihre empirische Basis ausgebaut werden. Dabei ist auch auf internationale Anschluss- fähigkeit zu achten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Implementierung von Inklusionsindikatoren in der Rechtsprechung? Die Bundesregierung sieht keinen gesonderten Handlungsbedarf, da die Recht- sprechung aufgrund ihrer Gesetzesbindung (Artikel 20 Absatz 3, Artikel 97 Ab- satz 1 Grundgesetz) schon nach geltendem Recht Inklusionsindikatoren zu be- rücksichtigen hat, soweit diese in der Rechtsordnung verankert sind. 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den gesamtgesellschaft- lichen Inklusionsgrad zu erhöhen? Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Inklusion von Men- schen mit Behinderungen sind im Wesentlichen im NAP zusammengeführt. Die- ser wurde von Herbst 2013 bis Sommer 2014 im Auftrag des BMAS von der Prognos AG wissenschaftlich evaluiert. Zusammen mit den Ergebnissen der Staa- tenprüfung vor dem UN-BRK-Vertragsausschuss vom 26. und 27. März 2015 und den Ergebnissen des 2013 veröffentlichten Teilhabeberichts der Bundesregierung liegen wesentliche Erkenntnisse vor, um den NAP sowohl vom Verfahren her als auch inhaltlich unter breiter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen fort- zuentwickeln. Die Inklusionstage vom 24. bis 26. November waren der Auftakt für die Weiterentwicklung. Ende 2015 wird der Entwurf des neuen und weiter- entwickelten NAP im Rahmen der nächsten Inklusionstage mit der Zivilgesell- schaft diskutiert und anschließend dem Bundeskabinett vorlegt werden. 8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Umsetzung inklusiver Standards für die Fortschreibung des NAP zur Umset- zung der UN-BRK? Zentraler Leitgedanke der UN-BRK ist die Idee der Inklusion. Das heißt: Men- schen mit Behinderungen und ihre Belange gehören von Anfang an dazu. Es geht um ihre gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaft- lichen und kulturellen Leben, um Chancengleichheit in der Bildung, um berufli- che Inklusion und um die Aufgabe, allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkei- ten für einen selbstbestimmten Platz in einer barrierefreien Gesellschaft zu eröff- nen. Daher ist die Inklusion auch der zentrale Leitgedanke für den NAP zur Um- setzung der UN-BRK. Dies gilt natürlich auch bei der Weiterentwicklung des NAP. Hier fließen auch die Erkenntnisse aus der Evaluation und die Empfehlun- gen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zu Aktionsplänen ein. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Öffentlichkeitskam- pagne „Behindern ist heilbar“, und welche weiterführenden Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung nach Artikel 8 UN-BRK plant die Bundesregierung? Die Öffentlichkeitskampagne „Behindern ist heilbar“ ist Teil des NAP und star- tete im Jahr 2011. Im Rahmen dieser Kampagne wurden Anzeigen (Print und Online), Plakate und Kinospots erstellt und geschaltet. Außerdem erschienen di- verse Publikationen sowie ein Themenheft als Verlagsbeilage. Das BMAS prä- sentierte die Kampagne darüber hinaus auf verschiedenen Messen und Veranstal- tungen. Auf vielfache Nachfrage hat das BMAS die Kampagnenmotive als Poster zur Bestellung auf der Website des BMAS angeboten. Das Angebot wurde stark nachgefragt (insgesamt wurden über 6 000 Plakate der Kampagne bestellt). Das lässt auf eine positive Wahrnehmung der Kampagne schließen.
Drucksache 18/6533 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Thema „Bewusstseinsbildung“ wird auch bei der Weiterentwicklung des NAP eine Rolle spielen. Daher wird es auch künftig geeignete Kommunikations- maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 8 UN-BRK geben, die im Anschluss eva- luiert werden. 10. Wie will die Bundesregierung Einfluss nehmen, um das Themenfeld der In- klusion zum verbindlichen Ausbildungsbestandteil in allen pädagogischen sowie Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei sämtlichen relevanten Stu- diengängen, wie beispielsweise für Architektinnen und Architekten oder für Ingenieurinnen und Ingenieure, zu entwickeln? Grundsätzlich sind für die konkreten und verbindlichen Ausbildungsbestandteile der Studiengänge die Hochschulen zuständig. Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach der Hand- werksordnung (HwO) werden im Konsens mit den Wirtschafts- und Sozialpart- nern entwickelt und erarbeitet und vom jeweiligen Fachministerium erlassen. Dieses Verfahren dient der Akzeptanz und der Transparenz der Berufe in der Pra- xis. Im Rahmen dieser Diskussionsprozesse sollte vor allem bei den in der Frage genannten Berufen auch die Etablierung des Themenfeldes Inklusion erörtert werden. Die pädagogischen sowie die sozialpflegerischen Berufe werden nicht im BBiG, sondern in den Bundesländern geregelt. So werden die „Ländergemeinsamen in- haltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss 2008) derzeit von der KMK bezüglich der Anforde- rungen der Inklusion überarbeitet. Im Übrigen wird für die ärztlichen und anderen Heilberufe auf die Antwort zu Frage 157 hingewiesen. Im Jahr 2012 wurde bereits ein modellhaftes Projekt der Sozialhelden durch das BMAS gefördert, dass sich mit der „Förderung der Ausbildung und Weiterbil- dung von Architekten zum Thema Barrierefreiheit“ beschäftigt hat. Mit der Erar- beitung und Durchführung einer Vorlesungsreihe wurde das Problembewusstsein künftiger Architekten für das Thema Barrierefreiheit sowie das Verantwortungs- bewusstsein für die Realisierung einer möglichst barrierefreien baulichen Umwelt gestärkt. Die Vorlesungsreihe hat angehende Architekten für das Thema Barrie- refreiheit interessiert und relevantes Wissen über die Bedeutung der verschiede- nen technischen Anforderungen an die Barrierefreiheit zielgruppengerecht ver- mittelt. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Weiterentwicklung des NAP das Erfordernis darüber hinausgehender Maßnahmen prüfen. Inklusive soziale Infrastruktur 11. Welche Programme hat die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, initiiert, und welche finanziellen Mittel entsprechend bereitgestellt, um eine barrierefreie, soziale Infrastruktur und um eine inklu- sive Wohnraumplanung nach dem Prinzip „Soziale Stadt“ zu schaffen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 181a, 199, 200 und 211 verwiesen. Mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ unterstützt der Bund die Stabilisierung städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligter und struk- turschwacher Stadt- und Ortsteile. Städtebauliche Investitionen in das Wohnum- feld, in die Infrastrukturausstattung und in die Qualität des Wohnens sorgen für mehr Generationengerechtigkeit sowie Familienfreundlichkeit im Quartier und