Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 141 –                             Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. statt. Gemeinsam mit dem Schulsportwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten werden die Bun- desfinalveranstaltungen durchgeführt. JTFP ist ein Mannschaftswettbewerb in bisher sieben Sportarten. Richteten sich die Wettbewerbe in den ersten Jahren an Schülerinnen und Schüler mit körperli- cher Behinderung, sind sie seit 2013 auch um Blinde und Sehbehinderte sowie Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung erweitert. Jährlich finden drei Finalveranstaltungen statt: 1.) Winterfinale mit den Sportarten: Skilanglauf für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler, Skilanglauf für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung 2.) Frühjahrsfinale mit den Sportarten: Goalball, Rollstuhlbasketball, Tischtennis sowie 3.) Herbstfinale mit den Sportarten: Fußball für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung, Leichtathletik, Schwimmen. JTFP wird vom BMI mit 200 000 Euro jährlich gefördert. 211.   Inwieweit fördert die Bundesregierung, auch in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, barrierefreie Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (z. B. Spielplätze) für Kinder und Jugendliche sowie für Seniorinnen und Senioren? Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Barrierefreiheit in den Stadtquartieren als ein wichtiges Ziel in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Bundeslän- dern verankert. So ist bereits seit 2007 festgehalten, dass die vom Bund den Bun- desländern zur Verfügung gestellten Finanzhilfen aller Städtebauförderpro- gramme grundsätzlich auch zur barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes in den Stadtquartieren eingesetzt werden können (Präambel). Die Finanzhilfen zur Städtebauförderung werden auf der Grundlage von Artikel 104 b GG den Ländern zugewiesen. Die Durchführung der Städtebauförderungsprogramme liegt bei den Bundesländern und Gemeinden. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2015 wurden die Belange der Barrierearmut und -freiheit erneut gestärkt, die Fördermöglich- keit wurde als Förderschwerpunkt in allen Programmen explizit benannt. Die Bundesregierung hat die Mittel für den Städtebau in dieser Legislaturperiode deutlich auf 700 Mio. Euro aufgestockt. Die Bundesmittel für das Städtebauför- derungsprogramm Soziale Stadt wurden fast vervierfacht (von 40 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro). Mit dem Programm „Barrierearme Stadt“, das die KfW im September 2012 auf- gelegt hat, werden Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisa- tionen bei der Bewältigung des demografischen Wandels mit besonders zinsgüns- tigen Krediten unterstützt. Im Programm „Barrierearme Stadt“ fördert die KfW Maßnahmen zum Barriereabbau, die in 10 Förderbereichen definiert sind, z. B. Aufzüge, den Abbau von Schwellen, die Anpassung der Sanitäranlagen in Ge- bäuden und Sportstätten, aber auch die Erschließung von Haltestellen im ÖPNV oder die Absenkung von Bordsteinen bei Fußgängerüberwegen. Zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Inves- titionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kom- munen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ wird auf die Antwort zu Frage 200 verwiesen.
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Drucksache 18/6533                                  – 142 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 212.   Welche Bedeutung haben nach Auffassung der Bundesregierung die Behin- dertensportorganisationen (Deutscher Behindertensportverband e. V., Deut- scher Gehörlosen-Sportverband, Special Olympics Deutschland e. V.) für den Breiten-, Leistungs-, Reha- und Gesundheitssport? Die Behindertensportverbände sind die Ansprechpartner und die Kompetenzzen- tren für den gesamten Sport von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Als Mitgliedsorganisation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vertre- ten sie dort den Behindertensport und unterstützen den DOSB in entsprechenden Belangen Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist darüber hinaus Nationales Pa- ralympisches Komitee für Deutschland (NPC). Er vertritt die Interessen der deut- schen paralympischen Behindertensportler/innen auf internationaler Ebene und entsendet diese zu internationalen Sportveranstaltungen. Im Rehabilitationssport ist der DBS aufgrund langjähriger Erfahrung der füh- rende Verband und der größte Leistungserbringer. Im Breitensport bietet er in allen Bundesländern ein nachhaltiges Vereinsangebot an. Seine spezifische medizinische Kompetenz begleitet das gesamte Sportange- bot, vom Rehabilitationssport bis zum Spitzensport. Hierbei bringt der DBS auch die Aspekte seiner Partner in das Netzwerk Gesundheit ein. Im Präventionssport ist der DBS erster Ansprechpartner für den gesundheitsorientierten Sport von Menschen mit körperlicher Behinderung. Er bietet eine spezialisierte Aus- und Fortbildung der Übungsleiter und Trainer an, um den speziellen Erfordernissen des Sports von Menschen mit körperlicher Behinderung gerecht zu werden. Das Ziel des Verbandes ist es, alle Menschen mit Behinderung in Deutschland nach ihren individuellen Möglichkeiten Sport treiben lassen zu können. Ein wei- teres Ziel ist die Weiterentwicklung und der Ausbau des Sports für Menschen mit Behinderung. Dabei werden die Kompetenzen seiner Partner aus Wirtschaft, Po- litik, Gesundheitswesen und Medien genutzt. Um seine innovative Führerschaft im Behindertensport auszubauen, arbeitet der DBS eng mit der Forschung und Wissenschaft zusammen. Der Deutsche Gehörlosen-Sportverband (DGS) ist für die Organisation und Durchführung des Leistungssports von gehörlosen Menschen in der Bundesre- publik Deutschland zuständig. Der Breitensport stellt die Basis des Verbandes dar. Der DGS organisiert die Entsendung von gehörlosen Sportlern zu den Som- mer- und Winterdeaflympics. Er sieht sich zuständig für die Organisation des Leistungssports der gehörlosen Menschen und hat hierfür auch entsprechende Strukturen aufgebaut. Eine Untergliederung in Reha- und Gesundheitssport gibt es nicht. Als Sportverband mit besonderen Aufgaben im Deutschen Olympischen Sport- bund ist Special Olympics Deutschland (SOD) die Sportorganisation für Men- schen mit geistiger Behinderung. Seine 15 Landesverbände organisieren die Basis für den Breitensport. Aus diesen Aktiven wird bei den Nationalen Sommer- und Winterspielen die Leistungssportmannschaft rekrutiert. Eine Aufteilung in Reha- und Gesundheitssport gibt es nicht. SOD gibt mehr als 40 000 Kindern und Erwachsenen mit geistiger Behinderung durch ganzjähriges, regelmäßiges Sporttraining und Wettbewerben in einer Viel- zahl von (olympischen) Sportarten dauerhaft die Möglichkeit, körperliche Fitness zu entwickeln, Mut zu beweisen, Freude zu erfahren und dabei Begabungen, Fä- higkeiten und Freundschaften mit ihren Familien, anderen Athleten und der Ge-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                        – 143 –                                 Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. meinschaft zu teilen. Die Zugangs- und Wahlmöglichkeiten reichen von wettbe- werbsfreien Angeboten über die Teilnahme an Sportarten bis hin zu inklusiven Angeboten. Menschen mit geistiger Behinderung können aus diesem Angebot selbstbestimmt nach eigenen Interessen, Bedürfnissen und Wünschen auswählen. Hierfür stehen ihnen verschiedene Orte (Institutionen, Behindertensportvereine, (wohnortsnahe) Sportvereine) offen. Special Olympics Deutschland fungiert ins- besondere als Verbindungsstelle zwischen den Organisationen der Behinderten- hilfe und dem organisierten Sport, bietet diesen seine Erfahrung und Kompetenz im gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne geistiger Behinderung an, sensibilisiert sie für das Thema Inklusion im Sport und begleitet auf dem Weg hin zu einem Sportangebot bzw. inklusiven Sportverein. 213.   Welchen Stellenwert hat der Breitensport von Menschen mit Behinderungen nach Auffassung der Bundesregierung für den Leistungssport der Menschen mit Behinderungen? Um eine Leistungsspitze im Behindertensport entwickeln zu können, ist es ele- mentar, dass sich möglichst viele Menschen mit Behinderung sportlich engagie- ren, denn wie auch im Olympischen Sport entwickeln sich die Athleten für den Leistungssport aus dem Breiten- und Nachwuchssport heraus. Der Breitensport stellt somit die Basis dar, aus der für den Leistungssport rekrutiert wird. 214.   Welche internationalen Begegnungen (Wettkämpfe, Erfahrungsaustausche und Trainingslager) zwischen Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderun- gen wurden bzw. werden seitens der Bundesregierung in der 18. Wahlperi- ode gefördert? Die von der Bundesregierung insbesondere über die Sportjahresplanung des DBS geförderten Wettkampfveranstaltungen der Jahre 2013 bis 2015, getrennt nach WM/EM-Turnieren und sonstigen Wettkämpfen, können der Anlage „Internatio- * nale Veranstaltungen 2013-2015“ (Anlage 11 ) entnommen werden. In der wei- * teren Anlage 12 „Lehrgänge 2013-2015“ sind alle in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführten sowie die aktuell geplanten Lehrgangsmaßnahmen für das lau- fende Jahr aufgeführt. * Der Anlage 13 können die geförderten internationalen Begegnungen des DGS und des SOD entnommen werden. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) fördert internationale Begegnun- gen von Jugendgruppen in Verbänden, Vereinen, Organisationen und Einrichtun- gen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundeszentralen Ebene sowie die inter- nationale Zusammenarbeit von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe. Die Einbeziehung junger Menschen mit Behinderungen in die internationale Jugend- arbeit ist eine zentrale Anforderung an alle Akteure. Trägerorganisationen von internationaler Jugendarbeit erarbeiten eigene oder ge- meinsame Inklusionsstrategien, um jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zu internationaler Jugendarbeit zu erleichtern oder zu ermöglichen. Die Deutsche Sportjugend erhält jährlich mehr als 1. Mio. Euro für die Durchfüh- rung von bi- und multilateralen Jugendbegegnungen. Daten darüber, wie viele junge Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen daran teilnehmen, liegen * Von einer Drucklegung der Anlagen 11, 12 und 13 wird abgesehen. Diese sind als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/6533 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Drucksache 18/6533                                    – 144 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nicht vor. Zur Vermeidung von Diskriminierung wird bei der Benennung der Teilnehmenden auf eine Abfrage zu eventuellen Behinderungen verzichtet. Sportliche Wettkämpfe und Trainingslager werden nicht gefördert. 215.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-BRK in Deutschland die Anzahl der (hauptamtlichen) Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer im Bereich des Behindertensports entwickelt (bitte nach Kinder- und Jugend- sowie Erwachsenenbereich auf- schlüsseln), und welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung ergriffen, um deren Qualifikation zu gewährleisten? Für den DBS gilt Folgendes:  Zwischen 2009 und 2014 gab es einen Aufwuchs von 2 auf 7 Stellen für haupt- amtliche Bundestrainer/innen.  Im selben Zeitraum gab es einen Aufwuchs von 9 auf 12 mischfinanzierte Trai- ner/innen im Hauptamt mit Beteiligung des BMI.  Die Betreuerinnen und Betreuer der Athletinnen und Athleten arbeiten stets auf Honorarbasis.  Trainer/innen im Kinder- und Jugendbereich sind nur auf Landesebene ange- stellt, konkrete Angaben und Erkenntnis liegen nicht vor. Die Ausbildung und Qualifizierung der im DBS tätigen Trainer/-innen (Bereich Leistungssport) erfolgt bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen des DOSB-Lizen- sierungssystems. Innerhalb dieses Lizensierungssystems sind die regelmäßigen Trainerfortbildungen in vorgegebenen Zeitabständen zwingend zur Lizenzverlän- gerung zu besuchen. Der DBS-Geschäftsstelle sind die jeweils gültigen Lizenzen vorzulegen. Darüber hinaus führt der DBS eine Trainerversammlung der Bundes- und Chef- trainer/innen auf Einladung der zuständigen Trainerkommission einmal jährlich durch. Der DGS beschäftigt keine hauptamtlichen, sondern lediglich ehrenamtlich tätige Trainerinnen/Trainer und Betreuerinnen/Betreuer. Dies gilt auch für SOD. Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation werden im Übrigen alleine von den Verbänden ergriffen (Autonomie des Sports), siehe dazu auch die obigen Ausführungen zum DBS. 216.   Welche Maßnahmen und Projekte zur Talentfindung und -förderung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen für den Leistungssport zu begeistern und zu motivieren? Der in der Antwort zu Frage 210 dargestellte Schulsportwettbewerb „JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS“ ist u. a. auch eine Maßnahme zur Talent- findung und -förderung für den Leistungssport der Menschen mit Behinderung. 217.   Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Vereinbarkeit von Leistungssport mit einer beruflichen Qualifikation (duale Karriere) auch für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen stärker zu fördern? Ziel der „Dualen Karriere“ ist es, Spitzenathletinnen und -athleten (A/B-Kader) des deutschen Behindertensports zu ermöglichen, sportliche Leistungen auf
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 145 –                             Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. höchstem internationalen Niveau mit einer Ausbildung und/oder Beschäftigung zu verbinden, die gleichzeitig den Grundstein für eine dauerhafte berufliche Exis- tenz nach ihrer aktiven sportlichen Karriere legt. Die vom Deutschen Behindertensportverband benannten Sportlerinnen und Sportler werden bei der Suche nach geeigneten Ausbildungs- und Beschäfti- gungsverhältnissen vom BMI federführend unterstützt. Die Beschäftigungsiniti- ative bezieht sich auf Behörden der gesamten Bundesverwaltung. In der Bundesverwaltung sind, initiiert vom Bundesinnenminister, ab dem Jahre 2006 (nach den Paralympischen Winterspielen in Turin) Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung gesucht wor- den, die es ermöglichen, professionelleres Training mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen. Allerdings ist eine Konzentration an wenigen Standorten, wie bei den olympischen Athletinnen und Athleten praktiziert, im Bereich des Behindertensports nicht möglich. Die starke Gebundenheit einzelner Sportlerin- nen und Sportler an ihre Region, die in besonderen Trainingsbedingungen, in ei- ner speziellen Sportart oder auch in der individuellen Situation der Sportlerinnen und Sportler begründet ist, steht dem entgegen. Es gilt, für den Einzelfall geeig- nete Lösungen und Angebote zu finden. Zur Intensivierung dieser Beschäftigungsinitiative ist es erstmalig 2011 gelungen, im Haushalt des Bundesministers der Finanzen einen Pool von zehn Stellen ein- zurichten. Er dient dazu, einstellungsbereiten Bundesbehörden, die der Verstär- kung ihres Stellenhaushalts für die Beschäftigung einer Spitzensportlerin/eines Spitzensportlers mit Behinderung bedürfen, Stellen zuzuweisen. Durch intensive Verhandlungen konnten bisher in dreizehn Einzelfällen Beschäf- tigungsverhältnisse abgeschlossen werden. Acht dieser Beschäftigungsverhält- nisse wurden auf regulär im Haushalt der Beschäftigungsbehörde ausgewiesenen Stellen der Behörden gegründet und fünf durch Inanspruchnahme des o. g. Stel- lenpools beim BMF. 218.   Welche Olympiastützpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung barri- erefrei, und in welchem Zeitraum sollen alle Olympiastützpunkte konzepti- onell und baulich so angepasst werden, dass sie auch für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sind? Die Olympiastützpunkte (OSP) haben grundsätzlich keine eigenen Trainingsstät- ten. Die OSP sind Betreuungs- und Serviceeinrichtungen für Spitzenathletinnen und -athleten der olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten. Sie haben die Aufgabe, sportartübergreifend für die ihnen zugeordneten Athletin- nen und Athleten eine sportmedizinische, leistungsdiagnostische, sportphysiothe- rapeutische, soziale, psychologische, ernährungswissenschaftliche sowie trai- nings- und bewegungswissenschaftliche Betreuung im täglichen Training vor Ort sicherzustellen. Derzeit gibt es in Deutschland 19 OSP, die grundsätzlich von rechtlich eigenstän- digen Trägerorganisationen verwaltet werden und deren Liegenschaften im Ei- gentum der Kommune oder der Bundesländer stehen. Nach aktueller Mitteilung aller OSP sind sieben OSP barrierefrei (Berlin, Nieder- sachsen, Rheinland, Rheinland-Pfalz/Saarland, Tauberbischofsheim, Thüringen, Westfalen). Damit stehen für neun der insgesamt 18 Paralympischen Trainings- stützpunkte (PTS) - Bad Kreuznach (Boccia), Berlin (Leichtathletik und Schwim- men), Leverkusen (Leichtathletik, Schwimmen und Sitzvolleyball), Saarbrücken
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Drucksache 18/6533                                    – 146 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (Leichtathletik), Hannover (Sledge Eishockey) und Düsseldorf (Tischtennis) be- reits barrierefreie Betreuungs- und Serviceeinrichtungen zur Verfügung. An weiteren neun OSP ist überwiegend bis teilweise eine barrierefreie Nutzung möglich (Brandenburg, Chemnitz/Dresden, Freiburg - Schwarzwald, Ham- burg/Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Metropolregion Rhein-Neckar, Sachsen-Anhalt, Stuttgart). Damit besteht für weitere sechs PTS im Rahmen der Betreuung bzw. des Services eine weitgehende Barrierefreiheit - Marburg (Goalball), Hamburg/Hannover (Rollstuhlbasketball), Cottbus (Leicht- athletik), Potsdam (Schwimmen), Frankfurt/Wetzlar (Rollstuhlbasketball) und Freiburg (Ski Nordisch). Die OSP Bayern, Leipzig und Rhein-Ruhr sind derzeit nicht barrierefrei. Hiervon sind die Athletinnen und Athleten der PTS Berchtesgaden (Ski Alpin) und Mün- chen (Rollstuhlbasketball) sowie der PTS Leipzig (Sitzvolleyball) betroffen. Schon seit Jahren ist es das Ziel der Bundesregierung, sukzessive an allen OSP barrierefreie Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen. Dies schließt neben den bauli- chen Leistungen auch den Zugang der gehörlosen Spitzensportler zu den Bera- tungsleistungen dieser Stützpunkte durch die Einbindung von Gebärdendolmet- schern ein. Diese Maßnahmen können allerdings nur im Zusammenwirken und in Abstimmung mit den mitfinanzierenden Bundesländern und Trägern der Einrich- tungen umgesetzt werden unter Berücksichtigung der Bedarfe und der Prioritä- tensetzung der Behindertensportverbände. Inklusion in der europäischen und internationalen Politik 219.   Wie beurteilt die Bundesregierung den Inklusionsstandard in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Vergleich zu anderen DAC-Ländern (DAC – Ausschuss für Entwicklungshilfe) (Geberländer innerhalb der Orga- nisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – OECD)? Unter den DAC (Geber-)Ländern innerhalb der OECD gibt es bisher keine ge- meinsam anerkannte Zielsetzung oder Messgröße zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf nationalem oder internationalem Niveau, die allgemein als „Inklusionsstandard“ bezeichnet werden könnte. Im Vergleich zu anderen DAC-Ländern sieht sich die Bundesregierung als Vor- reiterin für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit entwickelte die Bun- desregierung eine eigene Inklusionsstrategie (BMZ-Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen), investierte in die Forschung und engagierte sich für das Thema Inklusion im Rahmen des Post-2015-Prozesses. 220.   Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsstand des Aktionsplans des BMZ zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die Jahre 2013 bis 2015 hinsichtlich der im Aktionsplan formulierten strategischen Ziele Die Bundesregierung bewertet den Umsetzungsstand des BMZ-Aktionsplans po- sitiv. Zum Zeitpunkt der Halbzeitüberprüfung befanden sich rund 80 Prozent der Maßnahmen in der Umsetzung oder waren bereits umgesetzt. Es gibt eine Anzahl erfolgreicher Praxisbeispiele. Zudem hat der Aktionsplan viele Initiativen zur In- klusion angestoßen. So konnten zusätzliche finanzielle und personelle Ressour- cen für Inklusion mobilisiert werden. Zudem wurde eine spezialisierte Beratungs- struktur aufgebaut. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird von anderen nationalen und internationalen Akteuren im Bereich Inklusion in einer Vorreiter- rolle gesehen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode               – 147 –                           Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) BMZ als inklusive und barrierefreie Organisation, Das BMZ hat sich als inklusive und barrierefreie Organisation verbessert: Das Personalentwicklungskonzept des BMZ wurde entsprechend überarbeitet. Men- schen mit Behinderungen werden im Bewerbungsprozess, in der Nachwuchsför- derung und in den Freiwilligendiensten stärker berücksichtigt. Seit 2014 ist der Freiwilligendienst weltwärts inklusiv. Mehrausgaben von Freiwilligen mit Be- hinderungen werden auf Antrag zusätzlich erstattet. Auch im Bereich virtueller Barrierefreiheit wurden wichtige Grundlagen gelegt. Publikationen der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Sektor- und Länderstrategien) werden beispielsweise als barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Bei Planung und Durchführung öffent- licher Veranstaltungen des BMZ werden Anforderungen zur Barrierefreiheit be- rücksichtigt. b) Inklusion des Themas in Planungs- und Überprüfungsmechanismen der EZ, Was Planungs- und Überprüfungsmechanismen der EZ anbelangt, sind seit 2013 in den Bereichen Privatwirtschaftsförderung, Finanzsektorentwicklung und Fi- nancial Governance, Bildung sowie Kinder- und Jugendrechte insgesamt vier Sektorkonzepte im BMZ entwickelt und überarbeitet worden, die die Belange von Menschen mit Behinderungen explizit berücksichtigen. Die Inklusion von Men- schen mit Behinderungen wurde in die Zukunftscharta „EINEWELT – UNSERE VERANTWORTUNG“ sowie in das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Post 2015-Agenda zur nachhaltigen Entwicklung aufgenommen. Des Weiteren konnte Inklusion von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema bei der Erarbeitung einiger Länderstrategien (u. a. Afghanistan, Bangladesch und Südafrika) berücksichtigt werden. Der im Februar 2013 verabschiedete Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards für die Erarbeitung von Programmvorschlägen führt Inklusion und Barrierefreiheit durchgängig als Standard auf. Weitere Arbeitshilfen sind derzeit in Arbeit. c) Verankerung des Themas in internationalen entwicklungspolitischen De- batten? Das BMZ bringt sich in der internationalen entwicklungspolitischen Debatte ak- tiv zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Dazu ge- hören unter anderem das High Level Meeting zu Disability and Development im Jahre 2013, Side Events im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenz zur Behinder- tenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Positionierung für die siebte Vertragsstaatenkonferenz in 2014 sowie das kontinuierliche Einbringen von In- klusion und Menschenrechtsaspekten in die Verhandlungen zur Post 2015- Agenda und in zahlreiche internationale Resolutionen. Das BMZ hat sich im Rahmen des UN-Wirtschafts- und Sozialausschusses 2015 für die Stärkung des menschenrechtlichen Ansatzes in der Resolution (E/2015/26) zu Rechten von Menschen mit Behinderungen sowie der Berücksichtigung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen eingesetzt. Die Resolution erhält auch wichtige Referenzen zu Inklusion in der Post 2015 Agenda. Das BMZ befördert Themen der inklusiven Entwicklung und Menschenrechte in der Ausarbeitung von Entwicklungsstrategien multilateraler Organisationen und
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Drucksache 18/6533                                    – 148 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. unterstützt die Afrikanische Union (AU) u. a. bei der Implementierung des kon- tinentalen Aktionsplans der afrikanischen Dekade für Menschen mit Behinderun- gen. 221.   Arbeitet die Bundesregierung an einem Aktionsplan für die Zeit nach dem Jahr 2015? Falls ja, schreibt sie den Aktionsplan für die Jahre 2013 bis 2015 fort, oder formuliert sie einen neuen Aktionsplan? Die Bundesregierung verfolgt das langfristige Ziel der Verankerung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenar- beit auch über den laufenden BMZ-Aktionsplan hinaus. Derzeit und noch bis Ende 2015 befasst sich das BMZ mit der Entwicklung von Kriterien zur Erfolgs- bewertung von Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die deutsche ent- wicklungspolitische Zusammenarbeit, mit Datenerhebung und Analysen und wird eine externe Evaluierung der laufenden Maßnahmen zur Inklusion von Men- schen mit Behinderungen beauftragen. Auf dieser Basis wird entweder eine Fort- schreibung oder Neuentwicklung des Aktionsplans für die Zeit nach 2015 erfol- gen. 222.   Wie setzt die Bundesregierung den im Aktionsplan formulierten Anspruch um, Menschen mit Behinderungen in der EZ bei der „Entwicklung von Pro- grammen, Politiken und Strategien, die sie betreffen“, zu beteiligen (bitte konkrete Beispiele benennen, sowohl für die Planung von Maßnahmen, die sich direkt an Menschen mit Behinderungen wenden, als auch im Rahmen von Inklusion als Querschnittaufgabe)? Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in Prozessen der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit ist ein zentraler Grundsatz im Rahmen des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der bereits im Erarbeitungsprozess dieses Aktionsplans zum Tragen kam. a) Wie beteiligt die Bundesregierung Betroffenenverbände in Deutschland? Im Rahmen des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat das BMZ Formate zur systematischen Beteiligung von Menschen mit Behin- derungen und ihren Organisationen institutionalisiert. So wurde 2013 das „The- menteam Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszu- sammenarbeit“ als beratendes Fachgremium gegründet. Expertinnen und Exper- ten mit Behinderungen aus der Zivilgesellschaft sind in diesem Fachgremium ver- treten. Das Dialogforum „Runder Tisch“ zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurde bereits in der Erarbeitungsphase des Aktionsplans auf- gesetzt. In diesem Forum tauschen sich regelmäßig staatliche und nicht-staatliche entwicklungspolitische Organisationen sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen aus. Auch dieses Dialogforum wird zukünftig weitergeführt. Stärkung und Kapazitätsentwicklung von Selbstvertretungsorganisationen sind ein wichtiges Element des Engagements des BMZ. Dazu zählt auch die Vernet- zung von Selbstvertretungsorganisationen weltweit. Vor diesem Hintergrund hat das BMZ im März 2015 erstmals ein internationales Forum zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Berlin durchgeführt. Neben deutschen Selbst- vertretungsorganisationen nahmen Vertreterinnen und Vertreter mit Behinderun-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 149 –                             Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gen aus Afrika, Asien und einigen anderen europäischen Staaten teil. Auch Ca- talina Devandas Aguilar (Costa Rica), die im Dezember 2014 zur ersten UN-Son- derberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ernannt wurde, zählte zu den Gästen der Veranstaltung. b) Wie beteiligt die Bundesregierung Betroffenenverbände in den Partner- ländern? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit kooperiert beispielsweise in den Ländern Bangladesch, Liberia, Peru, Togo, Kambodscha, Tunesien und Südaf- rika mit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen. Eine verstärkte Vernetzung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenar- beit mit Selbstvertretungsorganisationen in den Partnerländern wird auch in Zu- kunft gefördert werden. Neben der direkten Zusammenarbeit wurden die Selbst- vertretungen in Partnerländern über Finanzierungsbeiträge an Nichtregierungsor- ganisationen gefördert. Dies betraf Selbstvertretungsorganisationen in Ruanda, Senegal, Südafrika, Bangladesch, Indonesien, Indien und Timor-Leste. Im Rah- men der Angewandten Forschung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in Systeme der sozialen Sicherung wurden Organisationen von Menschen mit Be- hinderungen systematisch bei Planung, Durchführung und Auswertung der For- schung beteiligt. Ergebnis des Forschungsvorhabens ist eine Online-Toolbox zur Umsetzung der inklusiven Gestaltung sozialer Sicherungssysteme in den Partner- ländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 223.   a) Inwiefern hatte die Umsetzung des Aktionsplans Konsequenzen für die Arbeitsstruktur des BMZ (Zuschnitt von Abteilungen, Verantwortlichkei- ten)? Das Thema war bis zum Jahr 2014 in der Zuständigkeit des Referates 310 und dort auch als Thema im Geschäftsverteilungsplan aufgeführt. (Thema: Integration von Menschen mit Behinderung (einschl. VN Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behin- derungen). Das frühere Referat 310, welches im Rahmen seiner Zuständigkeit den Aktions- plan zur Inklusion erarbeitet hat, wurde im Laufe des Jahres 2014 in Referat 300 umbenannt und führt seit 2015 das Thema Inklusion auch in der Referatsbezeich- nung auf: Sektorale und thematische Grundsätze; Armutsminderung; Soziale Si- cherung; Inklusion (Hervorhebung aufgrund steigender Bedeutung; die Bedeu- tung des Themas wird nun mit klarer Zuständigkeit auch nach außen sichtbar). Seit Mai 2014 wurde das Thema auch in der internen Personalverwaltung in den Geschäftsverteilungsplan aufgenommen. b) Inwiefern hat eine organisatorisch-strukturelle und personelle Stärkung des Themas stattgefunden? Organisatorisch-strukturell siehe Antwort zu Frage 223a. Personell ist Refe- rat 300 im Vergleich zu 2010 weiter verstärkt worden.
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Drucksache 18/6533                                   – 150 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 224.   Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an den Mitarbei- tern des BMZ (bitte nach Einkommensgruppen aufschlüsseln)? Das BMZ beschäftigt derzeit 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Be- hinderungsgrad von mindestens 50 Prozent sowie ihnen gleichgestellte Personen. Dies entspricht einem Anteil von 6,79 Prozent an der Gesamtbelegschaft. Bezo- gen auf die einzelnen Laufbahnen ergibt sich folgendes Bild: Einfacher Dienst:   19,23 Prozent Mittlerer Dienst:   12,18 Prozent Gehobener Dienst:      8,20 Prozent Höherer Dienst:        3,05 Prozent. Informeller Hinweis: a) Im BMZ erfolgt erst ab einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent (sowie Gleichgestellte) eine buchungsmäßige Erfassung. b) Der o.g. Prozentanteil beruht auf einer Pro-Kopf-Berechnung und ist nicht mit den Daten vergleichbar, die entsprechend § 80 Absatz 2 SGB IX auf Basis ei- nes Berechnungsmodells von Arbeitgebern jährlich an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. 225.   Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen an den Mitarbei- tern der Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internatio- nale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und KfW (in Deutschland und in den Partnerländern, bitte nach Einkommensgruppen aufschlüsseln)? Der Anteil der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung beträgt in der GIZ 5,17 Prozent (Stand 31. Dezember 2014). In der KfW lag die Schwerbehinder- ten-Quote 2014 bei 5,44 Prozent. 226.   Ist die Bundesregierung mit dem Befund aus den Fragen 224 und 225 zufrie- den? Welchen Nachbesserungsbedarf erkennt die Bundesregierung, und mit wel- chen Maßnahmen will sie dem begegnen? a) Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter im BMZ stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an (2013: 6,11 Prozent / 2014: 6,39 Prozent / 2015: 6,79 Pro- zent). Insofern kann für den Bereich der „Inklusiven Personalpolitik“ eine po- sitive Entwicklung festgestellt werden. b) Das BMZ setzt seine strategischen Ziele zur Erhöhung des Anteils von Be- schäftigten mit Behinderungen konsequent fort. Dementsprechend werden so- wohl die Einstellungsverfahren als auch die Arbeitsbedingungen ständig auf Optimierungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen überprüft und bei Bedarf auf die Potenziale und Bedürfnisse dieser Personen ausgerichtet bzw. angepasst.
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