Entwicklungsstand und Umsetzung des Inklusionsgebotes in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 151 – Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 227. Wie viele inklusive Maßnahmen führt das BMZ in den Partnerländern durch (bitte nach Ländern und Sektoren aufschlüsseln)? Insgesamt werden im Auftrag des BMZ derzeit mehr als 35 Maßnahmen in un- terschiedlichen Sektoren durchgeführt, welche Bestandteile zur Förderung der In- klusion von Menschen mit Behinderungen beinhalten. Diese sind in der An- * lage 14 nach Ländern und Sektoren aufgeschlüsselt aufgeführt. 228. Plant die Bundesregierung, über das im Aktionsplan formulierte Ziel von mindestens fünf Sektoren und zehn Ländern hinauszugehen? Schon in der aktuellen Laufzeit des Aktionsplans wurde die Inklusion von Men- schen mit Behinderungen in mehr als fünf Sektoren der deutschen EZ und weit mehr als zehn Ländern berücksichtigt. Wie bereits oben erwähnt, werden auf Grundlage der Auswertungsergebnisse aus der Umsetzung des laufenden Aktionsplans auch zusätzliche Sektoren und Län- der geprüft, in denen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Zukunft verstärkt berücksichtigt werden kann. 229. Welche behindertenspezifischen Maßnahmen führt das BMZ durch? Aspekte der Barrierefreiheit auf der Liegenschaft des BMZ sowie in den einzel- nen Häusern wurden bereits bei der Herrichtung des BMZ berücksichtigt. Hierzu gehören z. B. automatisierte Eingangstüren, Rampen für Rollstuhlfahrer oder be- hindertengerechte Toilettenanlagen. Im laufenden Bauunterhalt werden diese An- forderungen regelmäßig berücksichtigt. Zusätzlich wurde das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in der Angelegenheit um Unterstützung gebeten. Das BBR prüft derzeit den Einbau ei- ner zusätzlichen behindertengerechten Sanitäranlage im Kanzlerbau (1. OG). Hierzu sind zunächst bauliche und arbeitsschutzrechtliche Aspekte zu prüfen. An- schließend wird das BBR dem BMZ eine schriftliche Stellungnahme übersenden. Zudem beabsichtigen die zuständigen Referate der Zentralabteilung einen Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Integrationsamt. Dieses Treffen soll dazu genutzt werden, um im Rahmen eines Erfahrungsaustausches einen Ist-Zustand zu ermitteln und eventuelle Möglichkeiten für Verbesserungen bzw. Änderungen zu erörtern. Diese sind anschließend unter Berücksichtigung des Denkmalschut- zes und den brandschutzrechtlichen Vorgaben mit dem BBR zu prüfen. Die bau- fachlichen Erkenntnisse können anschließend die Erstellung eines Leitfadens für die Planung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen unterstützen. 230. Wie hoch lag das Budget aller inklusiven und behindertenspezifischen Maß- nahmen im Jahr 2013? Welche Entwicklung ist für das Jahr 2014 und in der mittelfristigen Planung dafür vorgesehen? In den Jahren 2012 bis 2014 förderte das BMZ Maßnahmen nichtstaatlicher und kirchlicher Träger zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro. * Von einer Drucklegung der Anlage 14 wird abgesehen. Diese ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/6533 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/6533 – 152 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Gesamtauftragswert für Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusam- menarbeit mit Bestandteilen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen mit einem Laufzeitbeginn in den Jahren 2013 und 2014 lag insge- samt bei mindestens 113 Mio. Euro. Auftragswerte für Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit einem Laufzeitbeginn in den Jahren 2013 und 2014, die spezifisch dem Thema Behinderung zuzuordnen sind, belaufen sich hierbei auf mehr als 8 Mio. Euro. Im Mai 2015 lag der Gesamtauftragswert für Maßnahmen der staatlichen Ent- wicklungszusammenarbeit mit Bestandteilen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei mindestens 259 Mio. Euro. Bis zum Ende der Laufzeit des Aktionsplans und darüber hinaus werden die Ausgaben zur Förde- rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen weiter steigen. Die genannten Auftragswerte beziehen sich vorwiegend auf Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit gezielt Partnerregierungen bei der Finanzierung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion aufweisen. Dies umfasst beispielsweise folgende Vorhaben: Mutter-Kind-Klinik in Tansania barrierefreies Hauptquartier der Ostafrikanischen Gemeinschaft (OAC) Gehörlosenschule in Kinshasa in Zusammenarbeit mit der Christoffel-Blinden- mission (CBM) Cash Transfer Programm für Menschen mit Behinderungen in Malawi. Für die finanzielle Zusammenarbeit lassen sich derzeit keine Gesamtauftrags- werte mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen errech- nen. 231. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung Inklusion jenseits von konkreten Maßnahmen auch als Querschnittsaufgabe in der EZ, und wie setzt sich diese Betrachtungsweise in der Planung und Programmierung um? Die Bundesregierung betrachtet die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als wesentlichen Baustein für eine umfassende und übersektorale Verankerung von menschenrechtlichen Standards im Rahmen der deutschen staatlichen Ent- wicklungszusammenarbeit. Demnach dient das übersektorale Konzept des BMZ „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ (2011) als Grundlage für eine querschnitthafte Prüfung von Vorhaben, welche auch die Inklusion von Men- schen mit Behinderungen umfasst. Das Konzept basiert auf gültigen Prinzipien internationaler Menschenrechtskonventionen, die den Schutz und die gezielte Förderung der Rechte benachteiligter bzw. diskriminierter Gruppen – zu denen u. a. Menschen mit Behinderungen gehören – beinhalten. Im Rahmen der Erstel- lung von Programmvorschlägen ist die Prüfung der jeweils relevanten menschen- rechtlichen Risiken und Wirkungen im Vorfeld aller Vorhaben der deutschen staatlichen EZ verpflichtende Aufgabe der deutschen Durchführungsorganisatio- nen GIZ und KfW. In diesem Zusammenhang gibt sowohl der interne BMZ „Leitfaden zur Berück- sichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien (einschließlich Gender) bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ als auch die „Arbeitshilfe zur
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 153 – Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien (ein- schließlich Gender) bei der Erstellung von Länderstrategien“ seit 2013 für die Umsetzung der Verpflichtung Hilfestellung, um Barrierefreiheit (bzgl. Benach- teiligung und Partizipation) systematisch zu berücksichtigen. 232. Inwiefern sichert die Bundesregierung, dass von ihr geförderte Infrastruktur- maßnahmen in Partnerländern barrierefrei sind? In der Durchführungsorganisation GIZ werden Inklusion und Barrierefreiheit bei Neubau, Erweiterung, Renovierung und Sonderbauten systematisch geprüft. Die Freigabe erfolgt nur nach vorheriger Prüfung von Konzept, Planung, Ausschrei- bung und Bau der zuständigen Abteilung. Die KfW berücksichtigt Barrierefreiheit in Finanzierungsvereinbarungen, u. a. durch Vorgaben für Formulierungen in Terms of References für Gutachter, die wiederum Vorgaben an Implementierungsgutachter weitergeben. 233. Wie und nach welchen Kriterien evaluiert die Bundesregierung Fortschritte im Hinblick auf die Inklusion innerhalb der deutschen EZ? Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung von Kriterien für eine umfas- sende Bewertung inklusiver Entwicklungsvorhaben im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit. Eine Herausforderung für die Entwicklung eines Ansatzes zur Erfassung von inklusiven Vorhaben liegt in der Überarbeitung von praxisnahen und messbaren Kriterien der Partizipation und Inklusion für Vorha- ben der Entwicklungszusammenarbeit. Ein Instrument zur technischen Erfassung und zum Monitoring von Maßnahmen der Technischen und Finanziellen Zusam- menarbeit mit Bestandteilen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen liegt bisher noch nicht vor. Ein Vorschlag für ein adäquates Erfassungssystem wird zurzeit erarbeitet. Bisher erfolgt die Erfassung von Maßnahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit manuell, unterstützt durch Kennungen des BMZ im Bereich der Guten Regierungsführung und Menschenrechte. Im Rahmen des Monitorings des Aktionsplans wird der Umsetzungsstand durch regelmäßige Abfragen innerhalb der zuständigen Organisationseinheiten des BMZ ermittelt. 234. Welchen Stellenwert hat die Inklusion nach Einschätzung der Bundesregie- rung im Post-2015-Prozess? Wie von der Bundesregierung gefordert, ist das Ergebnis der Open Working Group mit seinem Zielkatalog zentraler Bestandteil der Agenda 2030 geworden. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurde im Zielvorschlag der O- pen Working Group und somit im Text der Agenda 2030 umfassend berücksich- tigt. Insbesondere der Fokus auf die Bereiche Bildung, Beschäftigung, Stadtent- wicklung, Zugang zu Transport, Verkehrswegen und öffentlichen Plätzen ent- spricht den einzelnen menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechts- konvention und dem dort verankerten Leitbild einer inklusiven Gesellschaft. Von besonderer Bedeutung sind vor allem die Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Statistiken zu Behinderung entsprechend den Forderungen des High Level Panel Berichts („leave no one behind“).
Drucksache 18/6533 – 154 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 235. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Vorschläge der Open Work- ing Group im Hinblick auf die Verankerung von Inklusion in den nachhalti- gen Entwicklungszielen (SDGs)? Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit anderen Staaten erfolgreich dafür eingesetzt, das Ergebnis der Open Working Group als zentralen Bestandteil der Agenda 2030 zu erhalten und dadurch die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen querschnittsmäßig zu verankern. 236. Welche Vorschläge zur Stärkung der Inklusion in den SDGs wird die Bun- desregierung in die weitere Debatte in den Vereinten Nationen einbringen? Die deutsche Position zur Agenda 2030 ist im Kabinettsbeschluss „Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit. Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung“ vom 3. Dezember 2014 festgelegt. In diesem Kabinettbeschluss bekennt sich die Bundesregierung zum weltweiten Schutz der Rechte von Menschen mit Behinde- rungen. Bei der Abstimmung der Verhandlungslinie der EU hat sich Deutschland entschieden dafür eingesetzt, das OWG-Paket zu erhalten (siehe Frage 235) und somit die Rechte von Menschen mit Behinderungen querschnittsmäßig zu veran- kern. Deutschland hat sich zudem dafür eingesetzt, dass auch in der Deklaration und im Review-Mechanismus Inklusion ausreichend berücksichtigt wird. Ein starker Review-Prozess ermöglicht es, die Erreichung der Ziele für einzelne Gruppen zu überwachen. Deutschland setzt sich deshalb für ein ausreichend dif- ferenziertes Monitoring- und Review-System ein. 237. Inwiefern setzt sie dabei auch auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft? Der Austausch der Bundesregierung mit der Zivilgesellschaft zur Agenda 2030 findet unter anderem im Rahmen des Dialogforums Agenda 2030 statt und bietet neben weiteren Kanälen die Möglichkeit, das Wissen und die Erfahrungen der Zivilgesellschaft in Wert zu setzen. Während der Verhandlungen in New York waren Vertreter und Vertreterinnen zivilgesellschaftlicher Gruppen („major groups“) systematisch und intensiv eingebunden. Deutschland hat darüber hinaus den engen Austausch mit Vertretern und Vertreterinnen der Gruppen gepflegt. Mit der Zukunftscharta wurde zudem ein umfassender Dialogprozess begonnen und eine Plattform etabliert, die es der gesamten Gesellschaft ermöglicht, ihre Vorstellungen zur Bewältigung der globalen Herausforderungen einzubringen. 238. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Budgethilfe ein geeignetes In- strument, um sowohl Prävention als auch Fürsorge und Inklusion in staatli- chen Systemen zu stärken? Die Bundesregierung ist sich der möglichen positiven Ergebnisse des Instruments der Budgethilfe bewusst, welche auch auf die Prävention, Fürsorge und Inklusion in staatlichen Systemen zur Anwendung kommen könnten, fokussiert aber zu- gleich auf den Mehrwert der projektbezogenen Arbeit und die Ownership, die sich auf Seiten der Partnerstrukturen für die Inklusion von Menschen mit Behin- derungen daraus ergibt. Im Fokus steht eine nachhaltige Verankerung entspre- chender Reformprozesse gemäß der Standards und Anforderungen der VN-Be- hindertenrechtskonvention.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 155 – Drucksache 18/6533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 239. Wie hoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Flücht- lingen und Asylbewerbern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregie- rung, um Angebote für diese Gruppe zu entwickeln? Daten dazu, wie hoch der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Flüchtlingen und Asylbewerbern ist, liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Richtlinie 2013/33 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internati- onalen Schutz beantragen (Abl L 180 vom 29. Juni 2013, S. 96) – Aufnahme-RL – verlangt eine angemessene Unterstützung und Versorgung schutzbedürftiger Personen mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme. Zum Kreis dieser schutzbedürftigen Personen gehören nach Artikel 21 Aufnahme-RL auch asylsu- chende Menschen mit Behinderungen. Daher wird in Umsetzung der Auf- nahme-RL für diese Personengruppe derzeit die Notwendigkeit von Verbesserun- gen bei den Gesundheitsleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz geprüft. 240. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten in Deutschland, deren Behinderungen auf Kriege und bewaffnete Konflikte in ihren Herkunftsländern zurückzuführen sind? Daten dazu, wie hoch der Anteil von Menschen mit Behinderungen unter aner- kannten Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geduldeten in Deutschland ist, deren Behinderungen auf Kriege und bewaffnete Konflikte in ihren Herkunftsländern zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. 241. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den syrischen Kontingentflüchtlingen aus Jordanien und dem Libanon vor, die in den Jahren 2013 und 2014 von der Bundesregierung in Kooperation mit dem United Nations High Commis- sioner for Refugees ausgewählt wurden? Seitens UNHCR wurden keine Personen aus Jordanien ausgewählt. Im Rahmen der humanitären Aufnahme von syrischen Flüchtlingen in Kooperation mit dem UNHCR werden Behinderungen statistisch gesondert nicht erfasst. Flüchtlinge mit Behinderungen werden unter der Kategorie Gesundheitsstatus berücksichtigt. Hierbei werden auch Fälle mit medizinischen Behandlungsbedarf, mit leichten Bedarf sowie med. Schwerstfälle erfasst. Körperliche und geistige Behinderun- gen sind somit wie folgt partiell in der Gesamtkategorie „Gesundheitsstatus“ in- nerhalb erfolgter Aufnahmezusagen verzeichnet:
Drucksache 18/6533 – 156 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 22: Übersicht medizinischer Behandlungsbedarf Aufnahmeanordnung Verf Bezeichnung Anzahl Kriteriumart Kriterium AO des BMI vom Humanitäres Aufnahme- 82 Gesundheitsstatus Schwerstfall 30.05.2013 verfahren Humanitäres Aufnahme- 220 Gesundheitsstatus Fall mit medizinischem Be- verfahren darf Humanitäres Aufnahme- 68 Gesundheitsstatus Normalfall verfahren AO des BMI vom 370 30.05.2013 AO des BMI vom Humanitäres Aufnahme- 32 Gesundheitsstatus Schwerstfall 23.12.2013 verfahren Humanitäres Aufnahme- 71 Gesundheitsstatus Fall mit medizinischem Be- verfahren darf Humanitäres Aufnahme- 31 Gesundheitsstatus Normalfall verfahren AO des BMI vom 134 23.12.2013 AO des BMI vom Humanitäres Aufnahme- 146 Gesundheitsstatus Schwerstfall 18.07.2014 verfahren Humanitäres Aufnahme- 312 Gesundheitsstatus Fall mit medizinischem Be- verfahren darf Humanitäres Aufnahme- 57 Gesundheitsstatus Normalfall verfahren AO des BMI vom 515 18.07.2014 Auswertung 1.019 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333