Ausfertigung Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Anerkenntnisürteil Geschäftsnummer: 16 0 185/14 zugestellt an : In dem Rechtsstreit des Open Knowledge Foundation Deutschlanden e.V., vertreten d.d. Vorstandsmitgl. Stefan Wehrmeyer und Mar- cus Dapp, Schlesische Straße 6, 10997 Berlin, Klägers, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte JBB Rechtsanwälte, Christinenstraße 18/19, 10119 Berlin,- gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten d.d. Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101 d, 10559 Berlin, Beklagte, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Redeker Sellner Dahs, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin,- hat die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin in Berlin - Mitte, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin, im schriftlichen Vorverfahren am 04.07.2014 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Scholz und die Richter am Landgericht Oelschläger und Dr. Elfring für R e c h t e r k a n n t : 1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, es zu unterlassen, die interne Stel- lungnahme des Bundesministeriums des Innern vom 16. November 2011, übermittelt an Herrn ZP 551
2 Stefan Wehrmeyer mit Bescheid vom 19. Dezember 2013, ohne Zustimmung der Beklagten zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 887,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent- punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Februar 2014 zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dr. Scholz Ausgefertigt ZP 551 Oelschläger r Dr. Elfring