Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Welche statistischen Angaben über die Anzahl der Klagen bezüglich des un- erwünschten oder illegalen Versands von Werbesendungen per Post, per E-Mail bzw. Werbung per Telefon für die Jahre 2016 bis 2018 liegen der Bundesregierung vor? Was ist der Bundesregierung über die Entscheidungspraxis der Gerichte be- kannt, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Statistische Angaben über die Anzahl zivilrechtlicher Klagen zu unerwünschten oder illegalen Werbesendungen liegen nicht vor. Sollte sich die Fragestellung auch darauf richten, in wie vielen Fällen es im frag- lichen Zeitraum nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Bun- desnetzagentur wegen unerlaubter Telefonwerbung nach dem UWG zu einer ge- richtlichen Entscheidung gekommen ist, kann Folgendes mitgeteilt werden: Im Zeitraum von Anfang 2016 bis zum aktuellen Zeitpunkt (14. Juni 2018) sind beim zuständigen Amtsgericht Bonn in Bußgeldverfahren zu unerlaubter Tele- fonwerbung 12 Gerichtsentscheidungen ergangen. In vier Verfahren stehen auf- grund einer weiteren Beweisaufnahme noch Gerichtsentscheidungen aus. In der weit überwiegenden Zahl der Gerichtsentscheidungen wurde das Vorliegen eines Rechtsverstoßes bestätigt. Zu den inhaltlichen Wertungen des zuständigen Amtsgerichts Bonns beim Erlass seiner Entscheidungen hat die Bundesnetzagen- tur keine belastbaren Erkenntnisse, da der weit überwiegende Anteil der gericht- lichen Entscheidungen ohne schriftliche Begründung erlassen wird. 29. Wie viele Zertifizierungsstellen wurden von Aufsichtsbehörden gemäß Ar- tikel 43 EU-DSGVO in der EU akkreditiert? a) Wie viele Zertifizierungsstellen haben sich in Deutschland für eine Ak- kreditierung bei Aufsichtsbehörden angemeldet? b) Wie viele Zertifizierungsstellen wurden von Aufsichtsbehörden in Deutschland akkreditiert? 30. Wie viele unter die EU-DSGVO fallende Verantwortliche oder Auftragsver- arbeiter wurden in Deutschland von Zertifizierungsstellen gemäß Artikel 42 EU-DSGVO als sichere Datenverarbeiter zertifiziert? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 29 und 30 zusammen be- antwortet. Mit Stand vom 12. Juni 2018 war es bislang nicht möglich, Zertifizierungsstellen nach Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 5 DS-GVO und Überwa- chungsstellen nach Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 41 Absatz 2 DS-GVO im Bereich des Datenschutzes zu akkreditieren und von den zuständigen Bundes- oder Landesdatenschutzbehörden zuzulassen, weil der Europäische Datenschutz- ausschuss gemäß Artikel 68 DS-GVO zunächst ein Verfahren zur Meldung der Akkreditierungskriterien gemäß Artikel 43 Absatz 6 Satz 2 DS-GVO bereitstel- len muss. Außerdem konnte sich der Europäische Datenschutzausschuss erst ab dem 25. Mai 2018 konstituieren. Ein entsprechendes Meldeverfahren steht der- zeit noch nicht zur Verfügung. Zertifizierungen können durch die Datenschutzaufsichtsbehörden (Artikel 42 Ab- satz 5 DS-GVO) oder Zertifizierungsstellen nach Artikel 43 DS-GVO erfolgen. Mit Wirksamwerden der DS-GVO am 25. Mai 2018 können somit 22 Stellen Zer- tifizierungen vornehmen. Die Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür
Drucksache 19/3341 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. vor, dass diese Anzahl von möglichen Stellen, die Zertifizierungen vornehmen können, zu Beginn des Wirksamwerdens der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend ist. 31. Wie werden die nichteuropäischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stel- len, die bei ihrer Arbeit personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern verarbeiten und speichern, in Bezug auf die Einhaltung der EU- DSGVO und des BDSG-neu von den Aufsichtsbehörden kontrolliert (vgl. Artikel 47 EU-DSGVO)? Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten der Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang? Die Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden sind in Arti- kel 57 und 58 DS-GVO und ergänzend in § 41 ff. BDSG 2018 geregelt. Zu den Untersuchungsbefugnissen gehören unter anderem Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen (Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO) und die Gewährung von Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen vom Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig ist (Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO). Die konkrete Durch- führung von Kontrollmaßnahmen bei nichteuropäischen öffentlichen und nicht- öffentlichen Stellen obliegt alleine den unabhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 32. Wie wird kontrolliert, dass sich die Server der Verantwortlichen oder Auf- tragsverarbeiter aus Drittländern, die personenbezogene Daten von EU-Bür- gerinnen und EU-Bürgern verarbeiten und speichern, ausschließlich in EU- Staaten oder solchen Staaten befinden, für die die EU-Kommission die Adä- quanz des Datenschutzniveaus festgestellt hat? a) Welche öffentlichen Stellen sind dafür zuständig, diese Kontrolle auszu- üben? b) Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezüglichen Kapazitäten dieser Stellen ein? Eine Verpflichtung zur Verarbeitung der Daten von EU-Bürgerinnen und -Bür- gern nur in „EU-Staaten“ oder „in solchen Staaten, für die die EU-Kommission die Adäquanz des Datenschutzniveaus festgestellt hat“ ist der DS-GVO nicht zu entnehmen. Im Übrigen wird auf die in Antwort zu Frage 31 dargestellten Auf- gaben und Befugnisse der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden verwie- sen. Die konkrete Durchführung von Kontrollmaßnahmen obliegt allein den un- abhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 33. Welche Stellung nimmt die Bundesregierung in Bezug auf Vorwürfe, dass der Serverstandort im Gegensatz zur Verschlüsselung der Daten keine Rolle spiele (https://t3n.de/news/EU-DSGVO-serverstandort-859237/)? Der vom Fragesteller in Bezug genommene Artikel trifft folgende Aussage: „Sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch die europäische Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO), die dieses ablösen wird, verlangen, dass Un- ter- nehmen personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union speichern“.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese Aussage ist nicht zutreffend. Die DS-GVO enthält kein Gebot, wonach Un- ternehmen personenbezogene Daten ausschließlich innerhalb der Grenzen der Europäischen Union speichern müssen. 34. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung der perso- nenbezogenen Daten von deutschen Bürgerinnen und Bürgern an Unterneh- men, Behörden oder Einzelpersonen in Drittländern ohne Einwilligung oder andere Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen verhindert? a) Welche öffentlichen Stellen sind dafür zuständig, dies zu kontrollieren? b) Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezüglichen Kapazitäten dieser Stellen ein? Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der DS-GVO und damit auch die Übermittlung personenbezogener Daten von deutschen Bürgerinnen und Bürgern an Unternehmen, Behörden oder Einzelpersonen in Drittländern obliegt allein den unabhängigen Aufsichtsbehörden (vgl. Vorbemerkung der Bundesre- gierung). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 35. Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der Online-Suchmaschinen, die im EU-Raum funktionieren? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden Online-Suchmaschinen angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der Online-Suchmaschi- nen an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Un- ternehmen differenzieren)? 36. Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der Messengerdienste, die im EU-Raum funktionieren? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden Messengerdiensten angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der Messengerdienste an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Unterneh- men differenzieren)? 37. Wie ändert die EU-DSGVO nach Einschätzung der Bundesregierung die Ar- beit der sozialen Netzwerke? a) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von im EU-Raum funktionierenden sozialen Netzwerken angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO getroffen werden, liegen der Bundesregierung vor? b) Wie schätzt die Bundesregierung die Anpassung der sozialen Netzwerke an die EU-DSGVO und das BDSG-neu ein (bitte nach einzelnen Unter- nehmen differenzieren)?
Drucksache 19/3341 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Berichte über die Anpassungsmaßnahmen, die von Facebook und Twitter nach der Veröffentlichung des Papiers von der EU-Kommis- sion vom 15. Februar 2018, in dem die Anpassung dieser sozialen Netz- werke an die EU-Regeln „unzureichend“ genannt wurde, getroffen wur- den, liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ eu-kommission-facebook-und-twitter-verletzten-verbraucherrechte-a-11935 95.html)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen zu 35 bis 37 zusammen be- antwortet. Durch die seit 25. Mai 2018 anwendbare DS-GVO werden einerseits die Grunds- ätze des bisherigen Datenschutzrechts aufrecht erhalten, andererseits auch die Da- tenschutzregelungen modernisiert und an die Umstände der digitalen Welt ange- passt. Im Bereich der Nutzung digitaler Dienste stärkt die DS-GVO die Nutzer- rechte und enthält eine Reihe von Verbesserungen für Verbraucherinnen und Ver- braucher. Die DS-GVO liefert hier ein erweitertes Instrumentarium an Betroffe- nenrechten und bringt mehr Transparenz, die die Arbeit der Online-Suchmaschi- nen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken beeinflussen wird. Es ist zu erwarten, dass durch diese Stärkung der Verbraucherrechte das Ver- trauen der Nutzerinnen und Nutzer in digitale Dienste gesteigert wird. Dazu trägt auch die gleichzeitig erhöhte Durchsetzbarkeit des Rechts durch die Aufsichtsbe- hörden bei. Konkret werden unter anderem folgende Vorschriften der DS-GVO zu dieser Verbesserung beitragen: Artikel 3 Absatz 2 DS-GVO: Es gilt das Marktortprinzip, so dass für Daten- verarbeitungen von betroffenen Personen, die sich in der Europäischen Union befinden, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistun- gen oder der Verbraucherbeobachtung europäisches Datenschutzrecht an- wendbar ist. Rechtsunsicherheiten werden damit beseitigt. Artikel 4 Nummer 11, Artikel 7 DS-GVO: Die Vorschriften sehen strenge Ein- willigungsvoraussetzungen vor. Unverständliche, allgemein formulierte und seitenlange AGBs, die kaum auffindbar sind, genügen nicht. Eine Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn – obwohl in der Sache angezeigt – in ver- schiedene Verabeitungsvorgänge nicht gesondert eingewilligt werden kann. Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b und c DS-GVO: Die Zwecke der Datenverar- beitung müssen festgelegt, eindeutig und legitim sein und die Datenverarbei- tung dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO, Erwägungsgrund 43: Eine Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn die Erfüllung eines Vertrags von der Einwilligung in eine Datenverarbeitung abhängig gemacht wird, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich ist. Artikel 12, 13 DS-GVO: Die Transparenzvorschriften werden strenger gefasst. Verantwortliche für die Datenverarbeitung müssen betroffene Personen in prä- ziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer kla- ren und einfachen Sprache unter anderem über Zwecke und Dauer der Verar- beitung, die Betroffenenrechte aber auch die Empfänger der Daten bei Weiter- gabe der Daten informieren. Dies gilt gemäß Artikel 14 DS-GVO grundsätzlich auch dann, wenn verantwortliche Stellen die Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei Dritten erheben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Artikel 22 DS-GVO: Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließ- lich Profiling dürfen nur in engen Ausnahmegrenzen durchgeführt werden. Artikel 25 DS-GVO: Der Verantwortliche ist verpflichtet, werkseitig daten- schutzfreundliche Produkte und Voreinstellungen vorzusehen („Privacy by Design“ und „Privacy by Default“). Voreinstellungen von Nutzerkonten kön- nen mithin nicht wie bisher auf maximale Datenerhebung ausgerichtet sein und nach dem opt-out-Prinzip darauf abstellen, dass sich die betroffene Person ge- gen eine Verarbeitung entscheiden muss. Artikel 33 und 34 DS-GVO: Bei Datenmissbrauch oder einem Datenleck ha- ben die Verantwortlichen binnen 72 Stunden die Aufsichtsbehörden und die Betroffenen zu informieren und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch abzustellen. Artikel 35 und 36 DS-GVO: Verantwortliche müssen bei hohen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen eine Datenschutz-Folgeabschät- zung durchführen und die Aufsichtsbehörden vor der Verarbeitung konsultie- ren oder alternativ Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos ergreifen. Artikel 82 DS-GVO: Erstmalig sind generell Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden möglich. Artikel 83 DS-GVO: Bei Datenschutzverstößen drohen künftig deutlich höhere Bußgelder (bis zu 20 Mio. Euro bzw. bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes). Die Bußgelder sind an kartellrechtliche Maßstäbe angelehnt. Insbesondere die Ausweitung des Geltungsbereichs und der verschärfte Sankti- onsrahmen werden nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich dazu beitragen, dass auch Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken bei ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten in Europa die EU-Daten- schutzregelungen beachten werden. Der Bundesregierung liegen keine Berichte über Anpassungsmaßnahmen bei On- line-Suchmaschinen, Messengerdiensten oder sozialen Netzwerken im EU-Raum aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung oder des BDSG 2018 vor oder Be- richte zu Anpassungsmaßnahmen, die nach der Veröffentlichung des Papiers der EU-Kommission vom 15. Februar 2018 getroffen worden. Die Ermittlung des konkreten Anpassungsbedarfs von Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und bei sozialen Netzwerken aufgrund der Datenschutz- Grundverordnung und des BDSG 2018 ist abhängig von den bereits vorhandenen datenschutzrechtlichen Strukturen in diesen Unternehmen. Die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung obliegt allein den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden. 38. Welche Berichte über die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die von Online-Suchmaschinen, Messengerdiensten und sozialen Netzwerken verar- beitet und gespeichert werden, liegen der Bundesregierung angesichts des Inkrafttretens der EU-DSGVO vor, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berichte vor.
Drucksache 19/3341 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Standorte von Servern von innerhalb der EU gebräuchlichen Online-Suchmaschinen, Messenger- diensten und sozialen Netzwerken (bitte nach einzelnen Unternehmen auf- zählen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 40. Wie schützt die EU-DSGVO nach Kenntnis der Bundesregierung Nutzerinnen und Nutzer von Online-Suchmaschinen und sozialen Netzwerken vor Daten- verarbeitung und -speicherung, wie es bei der sogenannten Cambridge- Analytica-Affäre der Fall war (www.tagesspiegel.de/politik/skandal-um- cambridge-analytica-facebook-wegen-datenmissbrauch-unter-massivem- druck/21093546.html)? Auf die Antwort zu den Fragen 31 bis 37 und insbesondere auf die Auflistung in der Antwort zu den Fragen 35 bis 37 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 1. Gesetze Bezeichnung Gesetz Anpassungsbedarf abgeschlossen mit Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Bundesdatenschutz- der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- gesetz (BDSG) EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Bundesverfassungs- der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- schutzgesetz EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- MAD-Gesetz EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- BND-Gesetz EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung Sicherheitsüberprü- der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- fungsgesetz EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG- Artikel 10-Gesetz EU) vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) Gesetz über interna- tionale Patentabkom- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 men (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Handelsgesetzbuch (BGBl. I S. 2541) Genossenschaftsge- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Patentgesetz (BGBl. I S. 2541) Gebrauchsmusterge- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Markengesetz (BGBl. I S. 2541) Halbleiterschutzge- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 setz (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Urheberrechtsgesetz (BGBl. I S. 2541) Verwertungsgesell- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 schaftengesetz (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Designgesetz (BGBl. I S. 2541) Finanzverwaltungs- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 gesetz (BGBl. I S. 2541) Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 Abgabenordnung (BGBl. I S. 2541) Erstes Buch Sozial- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 gesetzbuch (BGBl. I S. 2541) Zehntes Buch Sozi- Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 31. Juli 2017 algesetzbuch (BGBl. I S. 2541) Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 Energiesteuergesetz (BGBl. I S. 3299)
Drucksache 19/3341 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz Anpassungsbedarf abgeschlossen mit Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 Stromsteuergesetz (BGBl. I S. 3299) Filmförderungsge- Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films in der Fassung der Bekanntmachung setz vom 23. Dezember 2016 (BGBl I S. 3413) 2. Verordnungen Bezeichnung Verordnung Anpassungsbedarf abgeschlossen mit Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli Altersvorsorge-Durchführungsverordnung 2017 (BGBl. I Nr. 47, S. 2360) Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli Steuerdaten-Abrufverordnung 2017 (BGBl. I Nr. 47, S. 2360) Sechste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 16. Mai Europawahlordnung 2018 (BGBl. I Nr. 17, S. 570) Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenz- Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer- verordnung Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 97) Verordnung zur Durchführung des Luftver- kehrsteuergesetzes (Luftverkehrsteuer-Durch- Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer- führungsverordnung – LuftVStDV) Durchführungsverordnung vom 02. Januar 2018 (BGBl. I Nr. 2, S. 84) Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswid- rigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesmi- Verordnung zur Aufhebung der BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständig- nisteriums für Arbeit und Soziales keitsverordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I Nr. 17, S. 616) Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und Entgeltbescheinigungsverordnung anderer Verordnungen vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I Nr. 78, S. 3906) Datenerfassungs- und -übermittlungsverord- Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und nung anderer Verordnungen vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I Nr. 78, S. 3906) Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und Beitragsverfahrensverordnung anderer Verordnungen vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I Nr. 78, S. 3906) Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27.09.2017 Klärschlammverordnung (BGBl I S. 3465).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3341 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 2 1. Gesetze Bezeichnung Gesetz Anpassung vorgesehen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Staatsangehörigkeitsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz zur Regelung von Vermö- gensfragen der Sozialversicherung im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts im Beitrittsgebiet an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Waffengesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts BDBOS-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Informationsfreiheitsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Beamtenstatusgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesbeamtengesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts BSI-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts De-Mail-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts E-Government-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Personenstandsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Arzneimittelgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Viertes Gesetz zur Änderung arz- neimittelrechtlicher und anderer im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Transfusionsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gentechnikgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Grundstoffüberwachungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Gendiagnostikgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Transplantationsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Anti-Doping-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Weingesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Tabakerzeugnisgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
Drucksache 19/3341 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezeichnung Gesetz Anpassung vorgesehen Lebensmittel- und Futtermittelge- im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts setzbuch an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Krankenhausfinanzierungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Infektionsschutzgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts IGV-Durchführungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Suchdienstedatenschutzgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Abfallverbringungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Seeversicherungsnachweisgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Jugendfreiwilligendienstegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Hilfetelefongesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundesfreiwilligendienstgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Asylbewerberleistungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Aufstiegsfortbildungsförderungs- im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Kulturgutschutzgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Deutsche-Welle-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Wohnraumförderungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Strafrechtliches Rehabilitierungs- im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Verwaltungsrechtliches Rehabili- im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts tierungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Berufliches Rehabilitierungsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts AZR-Gesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Asylgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Aufenthaltsgesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Visa-Warndateigesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 Gesetz über den Auswärtigen im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Dienst an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts Bundeszentralregistergesetz an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680