Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2018 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3051 19. Wahlperiode 28.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2361 – Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2018 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren Vorbemerkung der Fragesteller Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nahm im Jahr 2017 mit 32,4 Prozent gegenüber 7,7 Prozent im Jahr 2016 deutlich zu (vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/921). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2017 vor allem an Italien gerich- tet (35,3 Prozent), danach folgten Frankreich (6,9 Prozent) und Ungarn (5,1 Prozent). Betroffen sind vor allem Schutzsuchende mit hohen Anerken- nungschancen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan. Nach jahrelanger Aus- setzung gab es 2017 auch 2 312 Übernahmeersuchen an Griechenland, jedoch noch keine Überstellung. Auch nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Ver- stößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr über- stellt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn ver- weigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU- Asylrechts zu behandeln. Den insgesamt 64 267 Dublin-Ersuchen im Jahr 2017 standen 7 102 tatsächli- che Überstellungen gegenüber, das sind 11 Prozent. Gemessen an den Zustim- mungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (46 873) betrug die so ge- nannte Überstellungsquote 15,1 Prozent (gegenüber 13,6 Prozent im Vorjahr). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individuel- ler Umstände: Jeweils knapp 68 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Über- stellungen nach Ungarn bzw. nach Griechenland waren 2017 erfolgreich, in Be- zug auf Bulgarien lag die Quote bei 49,3 Prozent, hinsichtlich Italiens bei 22,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/1371, Antwort zu Frage 14). Nicht we- nige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwür- dige Lebensbedingungen, rassistische Ablehnung, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die geringe Überstellungsquote erklärt sich auch dadurch, dass einzelne Mitgliedstaaten – wie etwa Ungarn – nur eine bestimmte Zahl von Schutzsuchenden pro Tag aus allen anderen Dublin-Staaten zurück- nehmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 26. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/3051 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das an- sonsten in der regulären Asylprüfung eingesetzt werden könnte: Zuletzt waren etwa 311 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF hierfür zuständig. Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Ver- teilungswirkung verbunden. Während die immer komplexeren Dublin-Verfah- ren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 7 102 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2017 8 754 Überstel- lungen nach Deutschland gegenüber, dafür wurden über 64 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt. Das Dublin-System sieht un- ter anderem die schnelle Zusammenführung enger Familienangehöriger inner- halb der EU vor, wenn diese als Asylsuchende auf bereits in der EU lebende Angehörige verweisen. Diesbezüglich gab es im Jahr 2017 Berichte über eine verzögerte Überstellung Familienangehöriger von Griechenland nach Deutsch- land trotz entsprechender Aufnahme-Zusagen des BAMF. Angaben der Bun- desregierung auf parlamentarische Anfragen belegen diesen „Rückstau“ – Mitte Februar 2018 warteten nach griechischen Angaben noch etwa 3 100 Familien- angehörige auf ihre Überstellung nach Deutschland. 1. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten Quartal 2018 bzw. im bisherigen Jahr 2018 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Daten- bank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern diffe- renzieren), und wie viele VIS-Treffer (VIS: Visa-Informationssystem) bei Asylsuchenden gab es (bitte Gesamtzahl nennen und jeweils nach den fünf wichtigsten Ausstellungsländern der Visa und Herkunftsländern differenzie- ren)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Übernahmeersuchen Prozentualer Anteil der Prozentualer Anteil Asylerstanträge (ÜE) an die Mitglied- ÜE zu den der ÜE mit staaten gesamt Asylerstanträgen EURODAC-Treffer 1. Quartal 2018 40.932 16.724 40,9 67,5 Jan.-Mai 2018 68.368 26.023 38,1 66,5 Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffern 1. Quartal 2018 Jan-Mai 2018 EURODAC-Treffer gesamt 11.284 17.307 davon EURODAC-Treffer nach Artikel 9 EURODAC-Verordnung 8.882 13.828 nach Artikel 14 EURODAC-Verordnung 1.718 2.534 nach Artikel 17 EURODAC-Verordnung 684 945 Liegen für eine Person mehrere unterschiedliche EURODAC-Treffer vor, werden vorrangig die gemäß Artikel 9 der EURODAC-Verordnung vorhandenen Treffer ausgewiesen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt keine VIS Statistik.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/3051 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welches waren in den benannten Zeiträumen die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: 1.Quartal 2018 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Nigeria 1.941 11,6 Irak 1.811 10,8 Afghanistan 1.583 9,5 Syrien 1.350 8,1 Iran 1.011 6,0 Somalia 939 5,6 Eritrea 808 4,8 Türkei 595 3,6 Russische Föderation 528 3,2 Gambia 449 2,7 Guinea 422 2,5 Armenien 356 2,1 Algerien 351 2,1 Pakistan 351 2,1 Ungeklärt 349 2,1
Drucksache 19/3051 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jan-Mai 2018 Übernahmeersuchen Herkunftsländer absolut in Prozent Nigeria 3.265 12,5 Irak 2.446 9,4 Afghanistan 2.396 9,2 Syrien 2.112 8,1 Iran 1.778 6,8 Somalia 1.444 5,5 Eritrea 1.333 5,1 Türkei 951 3,7 Russische Föderation 888 3,4 Guinea 669 2,6 Gambia 573 2,2 Algerien 546 2,1 Ungeklärt 535 2,1 Pakistan 529 2,0 Aserbaidschan 511 2,0 1.Quartal 2018 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 5.756 34,4 Frankreich 1.248 7,5 Spanien 1.186 7,1 Schweden 1.139 6,8 Griechenland 895 5,4 Schweiz 758 4,5 Österreich 727 4,3 Polen 604 3,6 Bulgarien 599 3,6 Niederlande 550 3,3 Ungarn 503 3,0 Rumänien 466 2,8 Dänemark u. Färöer 385 2,3 Norwegen 290 1,7 Belgien 279 1,7 Malta 105 0,6 Zypern 11 0,1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/3051 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jan-Mai 2018 Übernahmeersuchen ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent Italien 9.233 35,5 Frankreich 2.042 7,8 Spanien 1.849 7,1 Griechenland 1.714 6,6 Schweden 1.675 6,4 Österreich 1.173 4,5 Schweiz 1.106 4,3 Polen 979 3,8 Niederlande 878 3,4 Bulgarien 822 3,2 Dänemark 559 2,1 Rumänien 555 2,1 Ungarn 531 2,0 Belgien 442 1,7 Norwegen 402 1,5 Malta 155 0,6 Zypern 21 0,1
Drucksache 19/3051 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit ei- nes anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele der formellen Entscheidun- gen des BAMF waren in den benannten Zeiträumen Dublin-Entscheidungen (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden im Statistiksystem des BAMF nach den in den folgenden Tabellen aufgeführten Kategorien erfasst: 1. Quartal Jan-Mai 2018 2018 Ablehnungen durch den Mitgliedstaat gesamt 4.346 6.901 davon Ablehnungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 5 nach Artikel 8 Absatz 2 Dublin III 1 nach Artikel 8 Absatz 3 Dublin III 1 1 nach Artikel 8 Absatz 4 Dublin III 62 112 nach Artikel 9 Dublin III 10 22 nach Artikel 10 Dublin III 23 28 nach Artikel 11 a) Dublin III 18 38 nach Artikel 11 b) Dublin III 8 16 nach Artikel 16 Absatz 1 Dublin III 1 nach Artikel 16 Absatz 2 Dublin III 4 6 nach Artikel 17 Absatz 1 Dublin III 5 6 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 27 45 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 1 2 Zustimmungen des Mitgliedstaates gesamt 11.376 18.577 davon Zustimmungen nach Artikel 8 Absatz 1 Dublin III 5 9 nach Artikel 9 Dublin III 7 9 nach Artikel 10 Dublin III 4 4 nach Artikel 11 a) Dublin III 2 7 nach Artikel 11 b) Dublin III 3 4 nach Artikel 17 Absatz 1 Dublin III 1 1 nach Artikel 17 Absatz 2 Dublin III 16 21 nach Artikel 20 Absatz 3 Dublin III 12 16
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/3051 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 8 Iran 3 Guinea 2 Burkina-Faso 1 Elfenbeinküste 1 Georgien 1 Bulgarien 12 Syrien 5 Irak 4 Afghanistan 2 Pakistan 1 Dänemark 3 Eritrea 1 Afghanistan 1 Vietnam 1 Finnland 1 Russische Föderation 1 Frankreich 16 darunter: Montenegro 4 Nigeria 2 Iran 2 Syrien 2 Kongo, Dem. Republik 1 Griechenland 195 darunter: Türkei 73 Syrien 51 Irak 23 Afghanistan 19 Armenien 8 Italien 1.055 darunter: Nigeria 518 Syrien 137 Eritrea 58 Somalia 52 Iran 38 Kroatien 1 Afghanistan 1 Lettland 3 Aserbaidschan 3
Drucksache 19/3051 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Litauen 10 Tadschikistan 8 Ukraine 2 Malta 9 Syrien 4 Armenien 3 Türkei 2 Niederlande 10 darunter: Nigeria 3 Ägypten 3 Russische Föderation 1 Türkei 1 Irak 1 Norwegen 3 Türkei 1 Afghanistan 1 Äthiopien 1 Österreich 3 Türkei 1 Algerien 1 Afghanistan 1 Polen 35 Russische Föderation 21 Armenien 5 Irak 5 Georgien 4 Rumänien 10 Irak 8 Syrien 2 Schweden 4 Nigeria 2 Georgien 1 Jordanien 1 Schweiz 10 darunter: Aserbaidschan 2 Staatenlos 2 Äthiopien 2 Guinea 1 Eritrea 1 Slowenien 1 Tunesien 1
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/3051 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Quartal 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Spanien 19 darunter: Syrien 4 Ungeklärt 3 Libanon 3 Kamerun 2 Guinea 2 Tschechische Repub- Armenien 6 8 lik Türkei 1 Irak 1 Ungarn 382 darunter: Irak 163 Afghanistan 81 Syrien 29 Iran 18 Türkei 17 Gesamt 1.798
Drucksache 19/3051 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jan-Mai 2018 Selbsteintritte oder faktische Überstellungshindernisse, die zur Durchführung eines nationalen Verfahrens führen Mitgliedstaaten Herkunftsländer Belgien 12 darunter: Iran, Islamische Republik 3 Guinea 2 Georgien 2 Syrien, Arabische Republik 1 Kamerun 1 Bulgarien 15 Irak 6 Syrien, Arabische Republik 5 Afghanistan 3 Pakistan 1 Dänemark 14 Afghanistan 10 Jemen 1 Malaysia 1 Vietnam 1 Eritrea 1 Finnland 6 Irak 3 Russische Föderation 1 Afghanistan 1 Türkei 1 Frankreich 31 darunter: Iran, Islamische Republik 6 Syrien, Arabische Republik 2 Kongo, Dem. Republik 1 Russische Föderation 1 Sudan (ohne Südsudan) 1 Griechenland 328 darunter: Türkei 129 Syrien, Arabische Republik 73 Afghanistan 37 Irak 33 Armenien 13