Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3051 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Warum stellt das BAMF weiterhin Rückübernahmeersuchen an Ungarn, obwohl die Bundesregierung „deutliche Zweifel“ daran hat, ob die ver- schärfte ungarische Asylgesetzgebung „überhaupt mit EU- und internati- onalem Recht in Einklang zu bringen ist“ (Einschätzung von Staatsminis- ter Michael Roth vom 11. April 2017, vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bun- destagsdrucksache 18/12622)? Übernahmeersuchen werden aus prozeduralen Gründen gestellt. Damit soll ver- mieden werden, dass Deutschland, z. B. aufgrund eines Untertauchens, formell für die Durchführung des Asylverfahrens dieser Person zuständig wird. 21. Warum hat die Bundesregierung den von Amnesty International erhobenen Vorwurf systematischer Misshandlungen von Schutzsuchenden an den un- garischen Grenzen nicht auf die Tagesordnung von EU-Gremien gesetzt, ob- wohl dies in einer Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 28. September 2016 (TOP 17a) in Aussicht gestellt worden war (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13428, Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 und Bundestagsdrucksache 19/921, Antwort zu Frage 16; erneute Nach- frage, weil diese Frage aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bis- lang nicht nachvollziehbar beantwortet wurde)? Aus Sicht der Bundesregierung ist der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13428 nichts hinzuzufügen. 22. Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublinverfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es? In der Dublin-Gruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind Per- sonen im Umfang von 322,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt (Stand: Mai 2018); hiervon sind 10,7 VZÄ im höheren Dienst, 176,4 VZÄ im gehobenen Dienst und 135,4 VZÄ im mittleren Dienst tätig. 23. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen zur Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen enthält der Abschlussbericht dieser AG, und welche Empfehlungen davon sollen in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen)? Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsempfehlungen befinden sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Bundesländern. Daher kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, welche Kernaussagen und Handlungsempfehlungen der Abschlussbericht enthalten wird und welche Empfehlungen davon in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden sollen.