Der ostdeutsche Arbeitsmarkt 25 Jahre nach der Deutschen Einheit

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 11 –                              Drucksache 18/6215 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über bestehende Fachkräf- teengpässe in den ostdeutschen Bundesländern, und was sind die maßgebli- chen Gründe für die mögliche Nichtbesetzung von Stellen? Fachkräfteengpässe werden seitens der Bundesagentur für Arbeit in der halbjähr- lich erscheinenden Engpassanalyse identifiziert. Auf Basis der Indikatoren Ar- beitslosen-Stellen Relation, Vakanzzeit und Veränderungen der Vakanzzeit zeigt sich aktuell kein flächendeckender Fachkräftemangel in Deutschland. Es gibt je- doch Engpässe in einigen technischen Berufsfeldern sowie in Gesundheits- und Pflegeberufen. In einzelnen Bundesländern kann aufgrund regionaler Wirtschaftsstrukturen die Engpasssituation abweichen. So zeigt sich in Berlin, Sachsen-Anhalt und Meck- lenburg-Vorpommern kein bundeslandspezifischer Mangel neben den bundes- weit identifizierten Engpässen, während in Brandenburg ein zusätzlicher Mangel an Spezialisten in der Berufsgruppe Nichtärztliche Therapie und Heilkunde vor- liegt. Neben den bundesweiten Engpässen besteht in Sachsen ein Mangel an Fachkräften im Bereich Feinwerk- und Werkzeugtechnik sowie in Thüringen Mängel an Fachkräften in Metallerzeugung, Metallbau und Schweißtechnik so- wie bei den Spezialisten beim Technischen Zeichnen, Konstruktion und Modell- bau. Ein Grund für regional auftretende Engpässe kann darin liegen, dass die Arbeits- kräftenachfrage aktuell nicht durch innerdeutsche Mobilität gedeckt wird, obwohl bundesweit ausreichend Potentiale zur Verfügung stehen. Grundsätzliche Ursa- chen für Besetzungsprobleme sind unter anderem unattraktive Arbeitsbedingun- gen, geringe Bekanntheit des Arbeitgebers, regionaler und qualifikatorischer Mis- match. Eine Liste der Berufsgruppen mit Fachkräftemangel, eine differenzierte Darstellung nach Bundesländern sowie weitere Erläuterungen zu möglichen Gründen für die Nichtbesetzung von Arbeitsstellen können der Fachkräfteengpassanalyse der Bunde- sagentur für Arbeit entnommen werden (siehe https://statistik.arbeitsagentur.de/ Navigation/Footer/Top-Produkte/Fachkraefteengpassanalyse-Nav.html). 18.   Wie unterscheidet sich die in Ost- und Westdeutschland geleistete Arbeits- zeit, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Anglei- chung der Arbeitszeiten zu befördern? In der Entwicklung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit aller Erwerbstätigen spiegelt sich insbesondere der steigende Anteil von Teilzeitbeschäftigten wieder (vgl. Tabelle 5.2 in der Antwort zu Frage Nummer 5). So haben sich die Arbeits- stunden je Erwerbstätigen seit Anfang der 1990er Jahre erheblich verringert: 2014 lagen sie mit 1 366 Stunden um 12,7 Prozent unter dem Stand von 1992. Die Höhe der geleisteten Jahresarbeitszeit ist regional unterschiedlich. Im Jahr 2014 wurden in den neuen Bundesländern durchschnittlich rund 70 Stunden je Erwerb- stätigen mehr gearbeitet als in Westdeutschland. Diese Differenz ist vor allem auf folgende Ursachen zurückzuführen:  Unterschiede in der tariflichen bzw. betriebsüblichen Arbeitszeit der Voll- zeitbeschäftigten Bei der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten besteht noch immer ein leichtes Ost-West-Gefälle: Sie liegt im Osten um 1,4 Prozent über dem Westniveau – vor allem aufgrund der höheren tariflichen Regelar- beitszeiten in einigen Branchen. Gleichwohl haben sich die tatsächlichen Jah-
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Drucksache 18/6215                                  – 12 –                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. resarbeitszeiten seit der Wiedervereinigung deutlich angenähert, da die tarif- lichen Wochenarbeitszeiten in Ostdeutschland insbesondere bis Mitte der 1990er Jahre auf breiter Basis reduziert wurden.    Unterschiedlichen Entwicklungen bei den Teilzeitquoten Die Teilzeitquote stieg im Westen von 21,7 Prozent im Jahr 1992 auf 38,9 Prozent im Jahr 2014, im Osten von 10,3 auf 37,1 Prozent. Sie liegt damit im Osten noch etwas niedriger. Nachdem wesentlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, ist auch deren durchschnittliche Jahresarbeitszeit deutlich geringer.    Binnenstruktur der Teilzeit Bei den Teilzeitbeschäftigten hängt die durchschnittliche Arbeitszeit zudem vom Anteil der Minijobber ab. Während in Westdeutschland gut 39 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten geringfügig beschäftigt sind, liegt dieser Anteil in Ostdeutschland bei nur 32 Prozent. Dies führt zu höheren durchschnittlichen Arbeitszeiten der Teilzeitbeschäftigten in den neuen Bundesländern.    Zudem üben ostdeutsche Frauen häufiger eine vollzeitnahe Teilzeitbeschäf- tigung aus. In der Folge ist ihre durchschnittlich geleistete Arbeitszeit um ein Viertel höher als bei westdeutschen Frauen. 19.   Wie unterscheidet sich das allgemeine Lohnniveau zwischen den ostdeut- schen und westdeutschen Bundesländern (bitte konkrete Zahlen nennen und auch nach Bundesländern aufschlüsseln), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Angleichung der Löhne zu befördern? 20.   In welchem Jahr wäre eine Angleichung der Löhne abgeschlossen, wenn das bisherige Angleichungstempo fortgeschrieben werden würde (wenn möglich nach effektiven und tariflichen Einkommen differenzieren)? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung berichtet jährlich ausführlich über den Stand der Deutschen Einheit und dabei auch über die Tarifbindung und die Lohnentwicklung. Die ta- riflichen Entgelte liegen in Ostdeutschland heute im Durchschnitt bei 97 Prozent des westdeutschen Niveaus. Die Effektivlöhne liegen dagegen im Durchschnitt nach wie vor bei 78 Prozent. Dies ist vor allem auf die unterschiedliche Wirt- schaftsstruktur zurückzuführen; hinzu kommt ein mit 20 Prozent deutlich niedri- gerer Anteil an tarifgebundenen Betrieben. Im Westen liegt er bei 34 Prozent. Auch liegen die meisten Branchenmindestlöhne in Ostdeutschland unter denen in Westdeutschland. Berechnungen für einzelne Bundesländer liegen nicht vor. Damit haben sich die Differenzen der Tarifentgelte und der Effektivlöhne seit 1991 deutlich verringert, die Einführung des allgemeinen Mindestlohns dürfte diese Tendenz verstärken. In welchem zeitlichen Rahmen sich der Angleichungs- prozess zukünftig vollziehen wird, kann nicht verlässlich bestimmt werden und hängt im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in Ost- und Westdeutschland und den Tarifpartnern ab, deren Entscheidungen die Bun- desregierung als Ergebnis der Tarifautonomie respektiert.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 13 –                                    Drucksache 18/6215 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21.    Wie stellen sich die Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern in Ost- und Westdeutschland dar (gender pay gap)? Was sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Gründe dafür, und welchen politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab? Im Jahr 2014 lag der Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst zwischen Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 22 Prozent (durchschnittlicher Bruttostunden- verdienst Frauen: 15,83 Euro; Männer: 20,20 Euro) und blieb damit seit 2010 konstant. Zwischen den neuen und alten Bundesländern zeigen sich dabei deutli- 3 che Unterschiede: Im alten Bundesgebiet lag der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2014 bei 23 Prozent, in den neuen Bundesländern betrug er 9 Prozent. Betrachtet man den bereinigten Gender Pay Gap, d. h. den Verdienstabstand zwi- schen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien, nähern sich die Werte zwischen Ost- und Westdeutschland an: In den alten Bundesländern lag der bereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2010 bei 7 Prozent, in den neuen Bundesländern bei 9 Prozent. Die Gründe für den deutlich geringeren unbereinigten Gender Pay Gap in Ost- deutschland liegen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes darin, dass Frauen in den neuen Bundesländern häufiger in Vollzeit arbeiten und seltener als westdeutsche Arbeitnehmerinnen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Zudem verweist das Statistische Bundesamt darauf, dass sich der Ost-West-Un- terschied im unbereinigten Gender Pay Gap relativiert, wenn man berücksichtigt, dass die durchschnittlichen Bruttoverdienste von Männern in den neuen Bundes- ländern niedriger als im alten Bundesgebiet sind. Hinzu kommt, dass die Sprei- zung der Löhne in Ostdeutschland insgesamt geringer ausfällt als in Westdeutsch- land. Ziel der Bundesregierung ist es, Rahmenbedingungen für eine bessere und part- nerschaftlichere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu schaffen. Denn trotz eines kontinuierlichen und deutlichen Anstiegs der Erwerbstätigkeit von Frauen unterbrechen oder reduzieren Frauen – insbesondere in Westdeutschland – nach wie vor häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen mit nachteiligen Langzeiteffekten bei Einkommen, beruflichem Fortkommen und der eigenständigen Alterssicherung. Zu den Aktivitäten, die die Bundesregierung un- ter der Zielsetzung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben um- setzt, zählen insbesondere die Investitionen des Bundes in den quantitativen und qualitativen Kitaausbau, die mit dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit und dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ge- schaffenen Rechtsansprüche auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierungen mit der Möglichkeit, zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückzukehren sowie die Wei- terentwicklung familienpolitischer Leistungen, wie die Einführung des Elternge- ldPlus. Um dem Prinzip „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Männer und Frauen mehr Geltung zu verschaffen und so den Abbau unmittel- barer und mittelbarer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts beim Entgelt zu fördern, erarbeitet die Bundesregierung derzeit einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. 3 Der unbereinigte Gender Pay Gap betrachtet den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied in allgemeiner Form. Dadurch wird auch der Teil des Lohnabstands erfasst, der durch geschlechtsspezifisch unterschiedliche Zugangschancen auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder Leistungsgruppen verursacht wird. Beim statistisch bereinigten Gender Pay Gap werden diese strukturellen Unterschiede herausgerech- net.
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Drucksache 18/6215                                              – 14 –          Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in den ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern seit dem Jahr 1992 bis heute entwickelt (bitte Anteil der Betriebe sowie Beschäftigten nennen) und inwie- fern sieht die Bundesregierung hier ein Handlungsfeld, um gleichen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen näher zu kommen? Der folgenden Aufstellung können die Werte für die Tarifbindung entnommen werden Tarifbindung West/Ost 1998 - 2014 Jahr             Beschäftigte in %                      Betriebe in % West           Ost                     West            Ost 1998             76             63                      53              30 1999             73             57                      47              27 2000             70             55                      48              27 2001             71             56                      48              27 2002             70             55                      46              24 2003             70             54                      46              26 2004             68             53                      43              23 2005             67             53                      41              23 2006             65             54                      39              24 2007             63             54                      39              24 2008             63             52                      38              24 2009             65             51                      39              23 2010             63             50                      36              20 2011             61             49                      34              21 2012             60             48                      34              21 2013             60             47                      32              20 2014             60             47                      33              20 Hinweis: Vollständige Werte stehen erst ab 1998 zur Verfügung Quelle: IAB-Betriebspanel Die Bundesregierung respektiert die Tarifautonomie und hat mit dem Tarifauto- nomiestärkungsgesetz einen wichtigen Beitrag zu ihrer Stärkung geleistet. Dar- über hinaus sieht die Bundesregierung jedoch keinen Handlungsbedarf in einzel- nen Branchen. 23.   In wie vielen Branchentarifverträgen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (bitte jeweils kon- kret nennen), und wie viele Beschäftigte sind davon jeweils erfasst? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei den nachfolgend aufgelisteten Branchentarifverträgen eine unterschiedliche Entlohnung nach Ost und West (Angaben über die Anzahl der Beschäftigten liegen der Bundesregierung nicht vor):
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 15 –                               Drucksache 18/6215 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Elektrohandwerk Deutschland                                   Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 04.03.2010 Systemgastronomie Deutschland                                 Entgelt-Tarifvertrag          vom 17.12.2014 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft             Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 25.09.2013 Textilreinigung - INTEX Deutschland                           Entgelt-Tarifvertrag West     vom 30.06.2015 Textilreinigung - INTEX Deutschland                           Entgelt-Tarifvertrag Ost      vom 30.06.2015 Textilreinigung - TATEX Deutschland                           Entgelt-Tarifvertrag          vom 17.03.2015 Abfall- und Entsorgungswirtschaft Deutschland                 Entgelt-Tarifvertrag          vom 25.06.2012 Gebäudereinigung Deutschland                                  Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 08.07.2014 Gebäudereinigung Deutschland                                  Lohn-Tarifvertrag             vom 08.07.2014 Aus- und Weiterbildung Deutschland                            Entgelt-Tarifvertrag          vom 16.11.2011 Aus- und Weiterbildung Deutschland                            Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 04.05.2015 Sicherheitsdienstleistungen, Geld- und Wertdienste            Mindestlohn-Tarifvertrag      Vom 11.11.2013 Arbeitnehmerüberlassung                                       Mindestlohn-Tarifvertrag      Vom 17.09.2013 Baugewerbe Deutschland                                        Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 03.05.2013 Maler- und Lackiererhandwerk Deutschland                      Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 21.03.2014 Textil- und Bekleidungsindustrie Deutschland                  Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 01.12.2014 Garten- Landschafts- und Sportplatzbau Deutschland            Lohn-Tarifvertrag             vom 26.11.2013 Garten- Landschafts- und Sportplatzbau Deutschland            Gehalts-Tarifvertrag          vom 26.11.2013 Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Deutschland             Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 11.02.2015 Land- und Forstwirtschaft Deutschland                         Mindestlohn-Tarifvertrag      vom 29.08.2014 24.   Wie unterscheidet sich der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohnbeschäf- tigten zwischen Ost- und Westdeutschland (bitte auch nach Bundesländern aufschlüsseln)? Amtliche Daten zum Niedriglohnbereich können aus der alle vier Jahre durchge- führten Verdienststrukturerhebung (VSE) bereitgestellt werden. Aktuell liegen Auswertungen, auch in regionaler Gliederung, auf Basis der VSE 2010 vor. Diese können der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Regionale Ent- wicklung atypischer Beschäftigung“ der Fraktion DIE LINKE. vom 20. Dezem- ber 2012 (Bundestagsdrucksache 17/11968) entnommen werden. Daten aus der VSE 2014 werden voraussichtlich erst Ende 2016 zur Verfügung stehen. 25.   Wie viele abhängig Beschäftigte profitieren vom geltenden Mindestlohn (bitte nach Ost und West differenzieren)? Der Bundesregierung ist keine Datenquelle bekannt, die dies zum derzeitigen Zeitpunkt valide abbilden kann. 26.   Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zu ei- nem Stundenlohn unterhalb von 10 Euro und würden von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 10 Euro ohne Ausnahmen profitieren (bitte nach Ost und West sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine validen Daten und Berechnungen darüber vor, wie viele Beschäftigte von einer Erhöhung des Mindestlohns auf 10 Euro profi- tieren würden.
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Drucksache 18/6215                                    – 16 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27.   Wie unterscheidet sich das Armutsrisiko von abhängig Beschäftigten und Erwerbslosen in Ostdeutschland und Westdeutschland (bitte konkrete Zah- len nennen), und was sind die zentralen Gründe dafür? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Kennziffer für eine relativ niedrige Position in der Einkommensverteilung. Sie misst den Anteil der Personen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Ein- kommens beträgt. Sie steht nicht im Zusammenhang mit dem soziokulturellen Existenzminimum und erfasst auch keine Sachleistungen. Die Armutsrisikoquote bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum Ausdruck bringen, dass dem Risiko der Einkommensarmut unterliegt, wer ein Einkommen unterhalb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft hat. Die aktuellsten Zahlen stellt der Mikrozensus für das Jahr 2014 zur Verfügung. Danach beträgt die Quote der abhängig Beschäftigten mit einem relativ niedrigen Einkommen gemäß dieser Definition in Westdeutschland 6,8 Prozent und in Ost- deutschland 10,4 Prozent. Die Quote für Erwerbslose beträgt in Westdeutschland 53,2 Prozent und in Ostdeutschland 67 Prozent. Erwerbslose leben also aufgrund des fehlenden Erwerbseinkommens sehr viel häufiger in Haushalten mit einem relativ niedrigen Einkommen als abhängig Be- schäftigte. Dies zeigt deutlich, dass Erwerbstätigkeit der zentrale Schlüssel zur Vermeidung eines Armutsrisikos ist. 28.   Wie zeichnen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in den zurücklie- genden zehn Jahren neu geschaffenen bzw. entstandenen Beschäftigungsver- hältnisse hinsichtlich der Kriterien Befristung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, sozialversicherungspflichtige Teilzeit und Vollzeit, Niedriglohn aus (bitte, wenn möglich, absolute und relative Zahlen nennen)? Im Jahr 2014 gab es insgesamt etwa 9,58 Millionen begonnene Beschäftigungs- verhältnisse, davon beziehen sich 6,52 Millionen auf eine Vollzeit- und 3,02 Mil- lionen auf eine Teilzeitarbeitsstelle. Detaillierte Ergebnisse können den beigefüg- ten Tabellen 28.1 und 28.2 im Anhang entnommen werden. In der Beschäftigtenstatistik kann die Leiharbeit über den Wirtschaftszweig Ar- beitnehmerüberlassung ausgewiesen werden. Dabei muss Folgendes bedacht werden: Maßgebend für die Zuordnung der Beschäftigten ist der wirtschaftsfach- liche Schwerpunkt des Betriebes, in dem der sozialversicherungspflichtige Ar- beitnehmer beschäftigt ist. Unter diesen Beschäftigten ist das „Stammpersonal“ (zusätzlich zu den beschäftigten Leiharbeitnehmern) enthalten. Die Beschäfti- gungsstatistik liefert keine Informationen zur Leiharbeit in Unternehmen, deren wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt nicht ausschließlich oder überwiegend die Ar- beitnehmerüberlassung ist. Von den 9,58 Millionen begonnenen Beschäftigungs- verhältnissen im Jahr 2014 waren 980 000 der Branche der Arbeitnehmerüberlas- sung zuzuordnen. Informationen zu Befristungen, geringfügigen Beschäftigungs- verhältnissen und Niedriglohn-Beschäftigungen liegen in der Statistik der begon- nenen Beschäftigungsverhältnisse nicht vor. Methodischer Hinweis: Im Gegensatz zu den Bestandsdaten der Beschäftigungsstatistik werden begon- nene und beendete Beschäftigungsverhältnisse zeitraumbezogen ausgewertet (Monat, Quartal oder Jahr). Während beim Bestand an Beschäftigten eine Per- son – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse – zum Stichtag
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 17 –                             Drucksache 18/6215 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nur einmal gezählt wird (Personenkonzept), ist es bei den Bewegungsdaten durch- aus möglich, dass eine Person mehrfach gezählt wird (Fallkonzept). Dies ist der Fall, wenn die Person im Betrachtungszeitraum mehr als ein Beschäftigungsver- hältnis beginnt bzw. beendet. Ein begonnenes Beschäftigungsverhältnis wird aber auch dann gezählt, wenn ein Wechsel zwischen folgenden Beschäftigungsarten stattfindet:    sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis    sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (keine Ausbildung)    geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis    kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis. So werden zum Beispiel immer dann ein beendetes und ein begonnenes Beschäf- tigungsverhältnis gezählt, wenn ein Beschäftigter seine Ausbildung beendet und anschließend weiterbeschäftigt wird. Dabei ist gleichgültig, ob dies beim selben oder bei einem anderen Arbeitgeber geschieht. Bei der Bewertung der Zahl der begonnenen Beschäftigungsverhältnisse ist ebenso zu berücksichtigen, dass aufgrund des Verfahrens zur Betriebsnummern- vergabe z. B.    bei der Aufsplittung von Betrieben bzw. Betriebsstätten oder    bei der Fusion von Betrieben bzw. Betriebsstätten unter Umständen eine Abmeldung und nachfolgende (Neu-)Anmeldung von Be- schäftigten unter einer neuen Betriebsnummer durch den Arbeitgeber erfolgt. Die Beschäftigten haben ihren Arbeitsplatz jedoch nicht gewechselt, und auch das Beschäftigungsverhältnis wurde nicht unterbrochen. Faktisch ist also weder ein Beschäftigungsverhältnis beendet noch eines begonnen worden, die Bewegungen werden aber statistisch gezählt. 29.   Inwiefern driftet nach Ansicht der Bundesregierung innerhalb den ostdeut- schen Bundesländern die wirtschaftliche und damit verbunden auch die be- schäftigungspolitische Entwicklung regional stärker auseinander, und wel- che Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Handeln? Der Transformationsprozess nach der Wiedervereinigung hat die Wirtschafts- struktur in Ostdeutschland stark verändert. Die Wirtschaft ist heute differenzierter und vielfältiger. In manchen Regionen wurde erfolgreich an wirtschaftliche Tra- ditionen angeknüpft und durch einen Modernisierungsprozess nachhaltige Be- schäftigungserfolge erzielt. In anderen Regionen sind neue Schwerpunkte ent- standen, die sich dauerhaft auch auf die Arbeitsmarktentwicklung positiv auswir- ken. Trotz der insgesamt positiven Entwicklung der Wirtschaftskraft Ostdeutsch- lands, die sich seit 1991 mehr als verdoppelt hat, ist sie immer noch rund ein Drittel niedriger als in Westdeutschland. Die Unterschiede in der Wirtschaftskraft gemessen am BIP/EW zwischen den neuen Ländern sind mit nur rund 6 Prozent deutlich geringer als in den alten Ländern, wo der Abstand zwischen dem wirt- schaftsschwächsten und dem wirtschaftsstärksten Land 39 Prozent ausmacht. Für die neuen Länder ist die Entwicklung eines umfassenden und integrierten gesamt- deutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Ost- und West- deutschland deshalb besonders wichtig. Nach wie vor liegt die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland über der westdeut- schen; der Niveauunterschied hat sich jedoch deutlich verringert: Im Jahr 1994
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Drucksache 18/6215                                – 18 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lag die Quote in Westdeutschland mit 8,1 Prozent um fast 7 Prozentpunkte nied- riger als in Ostdeutschland. Der größte Abstand wurde in den Jahren 2001 bis 2003 gemessen: fast 10 Prozentpunkte trennten Ost- und Westdeutschland. Der Unterschied ist bis zum Jahr 2014 auf knapp 4 Prozentpunkte geschrumpft. Zwar haben nach wie vor viele ostdeutsche Länder höhere Arbeitslosenquoten als die westdeutschen Länder, die regionalen Unterschiede innerhalb beider Regionen sind mittlerweile jedoch deutlicher als die Niveauunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.
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Zu Frage 3: Tabelle 3.1 Erwerbsquoten 1) nach Geschlecht in der Altersgruppen 15 bis unter 65 Jahren Ergebnisse des Mikrozensus in % Jahr 2)        Deutschland                              Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin)       Neue Länder Insgesamt     Männer       Frauen        Insgesamt     Männer         Frauen       Insgesamt    Männer            Frauen 2014           77,5         82,2          72,8          77,1           82,3         71,9         79,1            81,8             76,3 2013           77,4         82,3          72,4          76,9           82,3         71,5         79,3            82,2             76,2 2012           77,0         82,3          71,7          76,5           82,3         70,7         79,2            82,2             76,0 2011           77,1         82,4          71,8          76,4           82,3         70,6         79,8            82,9             76,6 2010           76,5         82,1          70,7          75,7           81,9         69,4         79,6            82,8             76,1 2009           76,2         82,0          70,3          75,4           81,9         68,9         79,2            82,4             75,8 2008           75,8         81,8          69,6          75,2           81,9         68,3         78,2            81,6             74,7 2007           75,5         81,6          69,2          74,8           81,7         67,9         77,9            81,3             74,4 2006           74,8         81,1          68,4          74,3           81,4         67,1         76,9            80,1             73,4 2005           73,7         80,4          66,8          73,2           80,8         65,5         75,7            79,1             72,1 2004           72,3         79,3          65,2          71,7           79,6         63,6         74,5            77,9             70,9 2003           72,2         79,2          65,1          71,7           79,5         63,6         74,2            77,9             70,4 2002           71,7         79,0          64,3          71,2           79,4         62,8         73,6            77,3             69,8 2001           71,5         79,0          63,9          70,9           79,3         62,3         73,8            77,8             69,7 2000           71,0         78,8          62,9          70,3           79,1         61,2         73,7            77,9             69,3 1999           71,1         79,2          62,7          70,2           79,4         60,7         74,4            78,5             70,1 1998           70,7         79,2          62,0          69,6           79,4         59,6         74,6            78,4             70,6 1997           70,7         79,3          61,8          69,6           79,6         59,3         74,6            78,3             70,8 1996           70,4         79,3          61,3          69,3           79,6         58,7         74,5            78,2             70,6 1995           70,3         79,4          60,9          69,1           79,7         58,2         74,5            78,3             70,5 1994           70,5         79,7          61,1          69,5           80,2         58,4         74,3            77,9             70,6 1993           70,3         79,8          60,5          69,5           80,5         58,0         73,4            77,4             69,3 1992           70,8         80,5          60,8          69,5           80,8         57,8         75,3            79,5             71,1 Quelle: Statistisches Bundesamt 1) Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) an der gleichaltrigen Bevölkerung. 2) Bis 2004: Ergebnis einer Berichtswoche im Frühjahr. Ab 2005: Jahresdurchschnittswert. Ab 2011: Hochrechnung auf Basis Zensus 2011, davor Volkszählung 1987.
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Zu Frage 3 Tabelle 3.2: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht Deutschland, West- und Ostdeutschland Zeitreihe Beschäftigungsquotenquoten in % Deutschland                                                 Westdeutschland                                           Ostdeutschland Jahr insgesamt              Männer              Frauen              insgesamt              Männer           Frauen            insgesamt            Männer             Frauen 1                    2                     3                    4                   5                 6                  7                   8                 9 1999                             48,4                53,5                  43,1                 48,2                54,3             42,0                49,1                50,9               47,2 2000                             48,8                53,6                  43,8                 48,9                54,7             43,0                48,3                49,6               47,0 2001                             48,9                53,5                  44,1                 49,2                54,8             43,4                47,8                48,7               46,8 2002                             49,1                53,4                  44,7                 49,6                54,9             44,1                47,4                48,0               46,8 2003                             47,9                51,9                  43,8                 48,4                53,4             43,3                46,2                46,5               45,8 2004                             47,4                51,4                  43,3                 47,9                52,9             42,7                45,6                45,9               45,4 2005                             47,2                51,0                  43,4                 47,8                52,6             42,9                45,0                45,0               45,0 2006                             47,9                51,8                  43,8                 48,3                53,3             43,3                46,2                46,3               46,0 2007                             49,1                53,4                  44,7                 49,4                54,7             44,0                48,0                48,4               47,5 2008                             50,4                54,6                  46,1                 50,6                55,8             45,2                49,8                50,2               49,4 2009                             50,5                54,1                  46,8                 50,5                55,1             45,9                50,5                50,3               50,7 2010                             51,4                55,0                  47,8                 51,3                55,8             46,8                51,9                51,8               52,0 2011                             52,5                56,2                  48,8                 52,4                57,0             47,8                53,0                53,1               52,9 2012                             54,6                58,6                  50,6                 54,4                59,3             49,5                55,6                56,0               55,1 2013                             55,0                58,8                  51,2                 54,8                59,4             50,2                55,9                56,2               55,6 2014                             55,8                59,5                  52,1                 55,6                60,1             51,1                56,8                57,0               56,5 Quelle: Bundesagentur für Arbeit * Berechnungsgrundlage sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 15 bis unter 65 Jahren nach dem Wohnort bezogen auf die Bevölkerung im selben Alter
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