Auswirkungen der gemeinsamen Fischereipolitik auf die Meeresumwelt

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache   19/5863 19. Wahlperiode                                                                                            20.11.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/5063 – Auswirkungen der gemeinsamen Fischereipolitik auf die Meeresumwelt Vorbemerkung der Fragesteller Anfang des Jahres 2014 trat die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union in Kraft. Ziel der Reform ist es, die schädlichen Aus- wirkungen der Fischerei auf das Meeresökosystem zu beenden und eine nach- haltige, ökosystemverträgliche Nutzung der Meeresressourcen umzusetzen. Dazu müssen die Fischbestände nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrags (MSY) befischt und die Anlandeverpflichtung eingeführt werden. Bis zum Jahr 2019 soll die Anlandeverpflichtung für alle Fischbestände mit festgelegten Höchstfangmengen umgesetzt werden und für alle Fischereien bei allen Fang- fahrten gelten. Die Anlandeverpflichtung wird schrittweise eingeführt und ist bereits seit 2015 in der Ostsee und seit 2016 in der Nordsee in Kraft. Mit Blick auf die Umsetzung der GFP sieht die EU umfassende Kontrollen für die Fische- rei durch die Mitgliedstaaten vor. Bisher zum Thema gestellte Kleine Anfragen (Bundestagsdrucksachen 18/13369, 18/11730 und 18/10460) legten aus Sicht der Fragesteller wiederholt den Schluss nahe, dass gerade bei der Kontrolle der Anlandeverpflichtung erhebliche Defizite bestehen. Diese liegen zum einen in der Häufigkeit der Kontrollen. So unterfielen von den deutschen Fangfahrten im Jahr 2016 nur 1,5 Prozent in der Ostsee und nur 0,7 Prozent in der Nordsee einer Kontrolle auf See. Jedoch sind aus Sicht der Fragesteller umfassende Kontrollen eine Voraussetzung für die Einschätzung der anfallenden Beifänge. Nur wenn es belastbare Daten zum Umfang der unerwünschten Fänge und illegalen Rück- würfe gibt, können wissenschaftliche Erhebungen verlässliche Bestandsschät- zungen liefern. Diese sind die einzig verlässliche Grundlage für die Festlegung von Höchstfangmengen, die zur Erholung der europäischen Fischbestände bei- tragen. Auch das Reportverhalten der Fischer ist aus Sicht der Fragesteller un- zureichend: Während laut Logbüchern der Fischerei 0,4 t untermaßiger Fänge von Dorsch in der Beltsee angelandet wurden, liegt die wissenschaftliche Schät- zung für die Rückwürfe bei 51,6 t (Bundestagsdrucksache 18/10814). Weitere gravierende Defizite bestehen aus Sicht der Fragesteller auf Seiten der Strafverfolgung, wo deutlich wurde, dass zwar „schwarze Listen“ zu auffällig gewordenen Fangschiffen existieren, aber in den Jahren 2015 und 2016 kein einziger mutmaßlicher Verstoß gegen die Anlandeverpflichtung zu verzeichnen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. November 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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19/5863 Drucksache 19/ 5863                                     – 2– –2 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. war (Bundestagsdrucksache 18/12096). Gleichzeitig wird zur Überwachung der Anlandeverpflichtung unter anderem ein Instrument genutzt (Kontrolle der Fangzusammensetzung des letzten Hols), das laut Bundestagsdrucksa- che 18/11730 keine gerichtsverwertbaren Beweise für einen individuellen Ver- stoß liefern kann, da trotz möglicherweise auffälliger Kontrollergebnisse die Unschuldsvermutung gilt. Um effektive Kontrollen gewährleisten zu können, ist aus Sicht der Fragesteller die Installation moderner Kamerasysteme auf Schiffen die kostengünstigste und verlässlichste Möglichkeit, um die tatsächlichen Beifangmengen zu dokumen- tieren. Kamerabasierte Dokumentationssysteme können die Datenqualität er- heblich verbessern und somit zu verlässlichen Bestandschätzungen beitragen. Sie werden gebraucht, da im jetzigen System ohne Kontrolle diejenigen bestraft werden, die sich an die GFP-Vorschriften halten und hierfür wirtschaftliche Ein- bußen in Kauf nehmen. 1.   Wie hoch ist auf Basis der aktuellsten wissenschaftlichen Erhebung die Ge- samtmenge der illegalen Rückwürfe quotierter Fischbestände in der deut- schen Fischerei in Nord- und Ostsee in Tonnen (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen aufschlüsseln)? Die wissenschaftlichen Erhebungen von Rückwürfen erlauben keine Beurteilung, ob die Rückwürfe legal oder illegal sind – es lassen sich hier also nur Rückwurf- Gesamtmengen angeben, die aber nicht notwendiger Weise illegal sein müssen. Legale Ausnahmen von der Anlandepflicht unerwünschter Fanganteile sind im Artikel 15 der Grundverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) bezeichnet und berücksichtigen geschützte Arten, hohe Überlebensraten, von Raubtieren be- schädigte Tiere sowie Ausnahmen wegen Geringfügigkeit. Entsprechende Aus- nahmen werden in den delegierten Rechtsakten der europäischen Rechtssetzung definiert. 2.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf Basis der von den Mit- gliedstaaten und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EUFA) im Jahr 2017 durchgeführten Prüfung über fehlerhafte Angaben der Fischerei- betriebe zur Höhe der Rückwürfe insbesondere beim Ostseedorsch, und wel- che Anzahl bzw. welches Ausmaß von Verstößen gegen die Anlandever- pflichtung sind der Bundesregierung bekannt? Nach erster Auswertung zeigen die Logbucheinträge keine besonderen Auffällig- keiten hinsichtlich von Verstößen gegen das Anlandegebot. Grundsätzlich lässt sich das Risiko der Nichteinhaltung der Anlandepflicht aufgrund von Untersu- chungen des „letzten Hols“ bestimmen. Dabei werden in Anwesenheit eines In- spektors die im Netz befindlichen Fänge nach Arten sortiert, woraus sich Indizien für eine typische Fangzusammensetzung in einem bestimmten Gebiet ergeben. Diese Untersuchungen liefern jedoch keine gerichtsfesten Beweise für Verstöße gegen die Anlandepflicht im Einzelfall. Allerdings fließen die Ergebnisse dieser Untersuchungen in die Risikoanalyse ein, die wiederum bei der Erstellung sog. Gemeinsamer Einsatzpläne („Joint Deployment Plans“ – JDPs) der EUFA Be- rücksichtigung finden. Bisher wurden in Deutschland keine Verstöße gegen die Anlandeverpflichtung geahndet; zwei Fälle werden derzeit noch geprüft. Es handelt sich um mutmaßli- che Verstöße, die auf Grund von Kontrollen der Logbücher im Jahr 2018 an Land festgestellt wurden. Im Übrigen sind zwei Fälle aus Dänemark und ein Fall aus den Niederlanden bekannt.
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 3– –3 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3.   Wie viele Tonnen untermaßige Kabeljaue bzw. Dorsche wurden im Jahr 2017 und im bisherigem Verlauf 2018 monatlich in der deutschen aktiven und passiven Fischerei angelandet (bitte nach Flottensegment und nach Un- tergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten), und wie hoch sind die monatlichen Gesamtfänge von Kabeljau bzw. Dorsch in Nord- und Ost- see (bitte nach Flottensegment und nach Untergebieten bzw. Divisionen Nord- und Ostsee auflisten)? Die entsprechenden Mengen ergeben sich aus Tabelle 1a bis h und Tabelle 2a bis h in Anlage I. 4.   Wie hoch ist laut Analyse der Fischerei-Observer die Rückwurfrate von un- termaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe a) Stellnetze bzw. Kiemennetze, b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze der Maschenweite ab 100 mm, c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm (bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklas- sen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge auf- schlüsseln)? In Deutschland werden keine Kontrollbeobachter zur Überwachung von Fische- reitätigkeiten in der Ostsee eingesetzt. 5.   Wie hoch ist laut Selbstreporting der Fischerei die Rückwurfrate von unter- maßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggerätegruppe a) Stellnetze bzw. Kiemennetze, b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze der Maschenweite ab 100 mm, c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm (bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklas- sen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge auf- schlüsseln)? Nach Auswertung der Daten aus den Fischereilogbüchern gab es in den Jahren 2015 bis 2017 keine Rückwürfe von untermaßigen Dorschen in der Ostsee. Es gab lediglich im Jahr 2015 einen Eintrag von zurückgeworfenem Dorsch, der durch Raubsäugetiere, -fische oder -vögel beschädigt wurde. Fänge von durch Räuberfraß beschädigten Fischen können nach der Grundverordnung zur Ge- meinsamen Fischereipolitik, Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe d) Verordnung (EU) Nr. 1380/2013, über Bord gegeben werden.
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19/5863 Drucksache 19/ 5863                                    – 4– –4 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Wie hoch ist laut Evaluation auf Basis von Untersuchungen des letzten Hols die Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der deutschen Fischerei in der westlichen Ostsee in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern Daten noch nicht vorliegen, bitte vorläufige Schätzung angeben) für die Fanggeräte- gruppe a) Stellnetze bzw. Kiemennetze, b) TR1, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze der Maschenweite ab 100 mm, c) TR2, i. e. Grundschleppnetze (exklusive der Baumkurren) und Waden- netze mit 70 bis 99 mm Maschenweite und d) Wadennetze der Maschenweite ab 100 mm (bitte tabellarisch darstellen und nach Untergebieten und Schiffsgrößenklas- sen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge auf- schlüsseln)? Die hier zusammengetragenen Ergebnisse enthalten nur Angaben über den Anteil der untermaßigen Fänge in der Fangzusammensetzung auf dem beprobten Schiff und spiegeln daher das errechnete Risiko für illegale Rückwürfe wider. Hierbei wird unterstellt, dass je höher der Anteil von untermaßigem Dorsch an der Ge- samtmenge des festgestellten Dorsches in der Stichprobe („Letzte Hol-Untersu- chung“) ist, sich der Anreiz und damit das Risiko für einen Verstoß erhöht. Diese Beobachtungen sind als Stichproben nicht gerichtsverwertbar, da sie jeweils nur eine Momentaufnahme einer bestimmten Fangoperation aus einer laufenden Fangreise abbilden. Es handelt sich somit nicht um eine tatsächlich numerisch festgestellte „Rückwurfrate“, sondern um den durchschnittlich prozentualen An- teil untermaßigen Dorsches gemessen am Gesamtfang des Dorsches, basierend auf den Einzelwerten aller kontrollierten Fahrzeuge. Im Übrigen wird auf die Ant- wort zu Frage 2 verwiesen. Die nachfolgende Tabelle zum Anteil untermaßigen Dorschs bei den beprobten Fischereifahrzeugen in der Ostsee enthalten keine Angaben zu den in der Frage gewählten Bezeichnungen der Fanggerätegruppen, da diese in der Ostsee nicht verwendet werden. Außerdem enthalten die Tabellen keine Werte zu Wadennet- zen mit einer Maschenöffnung ab 100 mm, da diese nicht zum Einsatz kamen bzw. keine Untersuchungen des letzten Hols stattfanden. Die Werte sind Durch- schnittswerte, die teilweise eine sehr hohe Spreizung aufweisen.
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode         – 5– –5 –                       Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 3   Anteil untermaßigen Dorschs bei beprobten Fischereifahrzeugen 2015 Fanggerätegruppe        ICES-Gebiet KF    Schiffsgrößenklasse    Mittelwert von Anteil   Anzahl der BMS COD % am            Fischerei- Gesamtfang COD          fahrzeuge Stellnetze/             27.3.c.22         10-12 m                0,00                    1 Kiemennetze Stellnetze/Kiemennetze Ergebnis                                  0,00                    1 Grundschleppnetze       27.3.c.22         <8m                    0,00                    1 und Wadennetze                            10-12 m                0,00                    1 ≥ 100 mm 12-15 m                0,00                    2 15-18 m                0,00                    4 18-24 m                0,00                    2 27.3.d.24         18-24 m                0,00                    1 Grundschleppnetze und Wadennetze ≥ 100 mm Ergebnis               0,00                    11 Gesamtergebnis                                                   0,00                    12 2016 Fanggerätegruppe        ICES-Gebiet KF    Schiffsgrößenklasse    Mittelwert von Anteil   Anzahl der BMS COD % am Ge-        Fischerei- samtfang COD            fahrzeuge Stellnetze/Kiemen-      27.3.c.22         8-10 m                 0,00                    1 netze Stellnetze/Kiemennetze Ergebnis                                  0,00                    1 Grundschleppnetze       27.3.c.22         > 24 m                 2,60                    1 und Wadennetze ≥                          10-12 m                6,42                    4 100 mm 12-15 m                0,22                    4 15-18 m                0,00                    5 18-24 m                0,41                    6 27.3.d.24          > 24 m                7,68                    4 12-15 m                0,00                    2 15-18 m                2,21                    3 18-24 m                8,04                    5 Grundschleppnetze und Wadennetze ≥ 100 mm Ergebnis               3,21                    34 Grundschleppnetze       27.3.d.24         10-12 m                0,00                    1 und Wadennetze 70- 99 mm Grundschleppnetze und Wadennetze 70-99 mm Ergebnis               0,00                    1 Gesamtergebnis                                                   3,03                    36
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19/5863 Drucksache 19/ 5863                                          – 6– –6 –               Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2017 Fanggerätegruppe               ICES-Gebiet KF           Schiffsgrößenklasse         Mittelwert von An-            Anzahl der teil BMS COD % am             Fischerei- Gesamtfang COD                fahrzeuge Stellnetze/                    27.3.c.22                <= 8 m                      0,00                          1 Kiemennetze                    27.3.d.24                10-12 m                     0,00                          2 Stellnetze/Kiemennetze Ergebnis                                                     0,00                          3 Grundschleppnetze              27.3.c.22                > 24 m                      0,00                          1 und Wadennetze                                          12-15 m                     0,00                          3 ≥ 100 mm 1 15-18 m                     0,00                          2 18-24 m                     0,00                          1 27.3.d.24                > 24 m                      38,51                         2 15-18 m                     1,88                          4 18-24 m                     12,11                         4 Grundschleppnetze und Wadennetze ≥ 100 mm Ergebnis                                  7,82                          17 Gesamtergebnis                                                                      6,65                          20 7.   Wie viele und welche Fälle von mutmaßlichen Verstößen gegen die Anlan- deverpflichtung bzw. weitere fischereirechtliche Regelungen haben deutsche Fischereiinspektionen bei Seekontrollen im Jahr 2017 in Nord- und Ostsee festgestellt und an die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft bzw. an die zuständigen Kontrollbehörden der Küstenbundesländer gemeldet, und mit welchen Konsequenzen? Im Jahr 2017 hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kei- nen mutmaßlichen Verstoß gegen das Anlandegebot auf Grund von Seekontrollen festgestellt. Zu den mutmaßlichen Verstößen gegen weitere fischereirechtliche Regelungen gibt nachfolgende Tabelle 4 Auskunft: Tabelle 4       Mutmaßliche Verstöße gegen fischereirechtliche Regelungen 2017 3 Nordsee       Ostsee* Festgestellte mutmaßliche Verstöße (der BLE auf See)                                                          6             12 Von Küstenbundesland (SH) an BLE abgegebene Vorgänge                                                          1              - 1 Abgeschlossene Vorgänge (BLE) *                                                                               7              7 2 Zuständigkeitshalber von der BLE an Mitgliedstaaten abgegebene Vorgänge*                                      -              5 *1 Es handelt sich um abgeschlossene Vorgänge der BLE; in zwei Fällen erfolgte die Einstellung des Verfahrens (Ostsee); ein Bußgeldbe- scheid wurde nach erfolgreichem Einspruch aufgehoben (Ostsee); in den übrigen Fällen wurden die Vorgänge mit Bußgelbescheiden abgeschlossen. *2 Diese Informationen wurden zusätzlich aufgeführt, da diese Vorgänge (mutmaßliche Verstöße) zuständigkeitshalber an andere Mit- gliedstaaten der EU zur weiteren Veranlassung abgegeben wurden. *3 Hier wird auch ein mutmaßlicher Verstoß aufgeführt, der dem Skagerrak zuzuordnen ist. In den Küstenländern selbst wurde ein mutmaßlicher Verstoß gegen die Anlan- depflicht bei Seekontrollen festgestellt. Im Übrigen meldeten die Länder Nieder- sachsen und Bremen keine Verstöße gegen sonstige fischereirechtliche Regelun- gen. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden insgesamt
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 7– –7 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 137 mutmaßliche Verstöße gegen die jeweils geltenden fischereirechtlichen Re- gelungen festgestellt (93 in Mecklenburg-Vorpommern und 44 in Schleswig-Hol- stein). 8.   Wie hoch war laut wissenschaftlicher Schätzung die illegale Rückwurfrate von untermaßigem Dorsch in der a) östlichen und b) westlichen Ostsee im Jahr 2017 bei deutschen Fangschiffen (bitte für die Untergebiete der Ost- see, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)? Eine illegale Rückwurfrate wird im Rahmen des Internationalen Rates für Mee- resforschung (ICES) nicht ermittelt. 9.   Wie viel westlicher Dorsch (in Tonnen) wurde gemäß wissenschaftlichen Erhebungen durch die Ausnahmeregelung für die deutsche Fischerei in Was- sertiefen bis 20 Meter während der Schonzeit vom 1. Februar 2017 bis 31. März 2017 gefangen, und welche wissenschaftlichen Prognosen liegen der Bundesregierung vor, wie hoch dabei der Anteil gefangener Dorsche un- terhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestanderhaltung war? Nach den Aufzeichnungen in den Fischereilogbüchern bzw. Monatsmeldungen wurden in der Schonzeit im Februar und März 2017 von Fischereifahrzeugen un- ter deutscher Flagge unter der Ausnahmeregelung in der westlichen Ostsee ins- gesamt 37,7 t Dorsch gefangen. Eine derartige Schonzeit ist aber 2019 in der TAC- und Quotenverordnung Ostsee (Verordnung (EU) Nr. 2018/1628) nicht mehr vorgesehen. 10.   Kann ausgeschlossen werden, dass die Plattfischfischerei während der Schonzeit für Dorsche in der westlichen Ostsee im Jahr 2017 negative Aus- wirkungen auf die Fortpflanzung bzw. den Bestand an Jungfisch der Dorsche hatte, und wenn nein, welche Auswirkungen wären das? Ziel der Laichschonzeit für den Dorsch der westlichen Ostsee war es, ein unge- störtes Laichen adulter Dorsche zu ermöglichen, um die Nachwuchsproduktion zu fördern. Eine Störung der adulten Dorsche während der Laichzeit durch eine fortgesetzte Plattfischfischerei kann nicht ausgeschlossen werden. Mögliche Aus- wirkungen wären vor allem die Veränderung des Laichverhaltens durch Stress (z. B. durch Verlassen des Laichplatzes, Auswahl suboptimaler Partner), Unter- brechung oder Abbruch des Laichvorgangs, und daraus resultierend eine verrin- gerte Befruchtungsrate im Vergleich zu einem ungestörten Laichprozess. Hinzu kommt die direkte Entnahme laichender Dorsche als Beifang in der Plattfischfi- scherei.
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19/5863 Drucksache 19/ 5863                                            – 8– –8 –                 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.   Wie hoch war die Gesamtzahl deutscher Fangfahrten in der Nordsee und in der Ostsee im Jahr 2017 (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen, Anzahl der Fangfahrten in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – AWZ –, sowie für die Schiffsgrößenklassen: <8 m, 8-10 m, 10-12 m, 12- 15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge aufschlüsseln)? Ostsee Anmerkung: Da Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles unter acht Metern nicht logbuchscheinpflichtig sind, kann für diese Fahrzeuggruppe keine Fang- fahrtenberechnung durchgeführt werden. Die Gesamtzahl deutscher Fangfahrten (nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 15 567. Tabelle 5a: Fangreisen in der Ostsee nach Gebieten Gebiet               27.3.c.22           27.3.d.24        27.3.d.25            27.3.d.26        27.3.d.28.2   27.3.d.29 Fangreisen             6.495              8.979               89                  25                11           7 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller deutscher Fangfahrten, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. Die Anzahl der Fahrten in der deutschen AWZ (nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 15 419. Tabelle 5b: Fangreisen in der deutschen AWZ der Ostsee Gebiet                           27.3.c.22             27.3.d.24               27.3.d.25 nur dt. AWZ                        6453                  8977                      2 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller Fangfahrten in der deutschen AWZ, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. 1) Tabelle 5c: Fangreisen nach Schiffsgrößenklassen in der Ostsee Schiffsgröße     8-10 m        10-12 m       12-15 m    15-18 m       18-24 m          > 24 m Fangreisen        7852          4730         1092         839           750            304 1) nur Fahrzeuge ab acht Metern Länge Nordsee Die Gesamtzahl deutscher Fangreisen (nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge) be- trug 2017 insgesamt 13 529. Tabelle 5d: Fangreisen in der Nordsee Gebiet                27.3.a.s          27.3.a.n       27.4.a         27.4.b        27.4.c Fangreisen                15              113           313           13131            255 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller deutscher Fangfahrten, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. Die Anzahl der Fahrten in der deutschen AWZ (nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge) betrug 2017 insgesamt 12 458.
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                     – 9– –9 –                           Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 5e: Fangreisen in der deutschen AWZ der Nordsee Gebiet               27.3.a.s          27.3.a.n    27.4.a         27.4.b         27.4.c Fangreisen               1                0          1            12.407          51 Die Summe der Fangreisen in den einzelnen Fanggebieten ist größer als die Ge- samtzahl aller Fangfahrten in der dt. AWZ, da Schiffe während einer Reise in zwei oder mehr Fanggebieten fischen können. 1) Tabelle 5f:       Fangreisen nach Schiffsgrößenklassen in der Nordsee Schiffsgröße        10-12 m           12-15 m     15-18 m         18-24 m        > 24 m Fangreisen             330             1.012       6.822           3.946         1.419 1) nur Fahrzeuge ab zehn Metern Länge 12.   Wie hoch war die Anzahl kontrollierter Fangfahrten in der Nord- und Ostsee im Jahr 2017 bei der aktiven gemischten Fischerei (bitte nach Fanggeräte- gruppen TR1, TR2, BT1, BT2, TRSK1 aufschlüsseln), und wie hoch war die Gesamtzahl der Fangfahrten in den jeweiligen Gerätegruppen? In der Ostsee werden die in der Frage gewählten Bezeichnungen der genannten Fanggerätegruppen nicht verwendet; Baumkurren sind in der Ostsee zudem ver- boten. In der Nordsee betrug die Anzahl kontrollierter Fangfahrten 2017 (aktive ge- mischte Fischerei) deutscher Fischereifahrzeuge 43. Nach Fanggerätegruppen gliedern sich diese Fangfahrten wie folgt auf: Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  TR1 100 mm oder mehr                                                   9  TR2 70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm                          18  BT1 120 mm oder mehr                                                   0  BT2 80 mm oder mehr, aber weniger als 120 mm                          16 Die Anzahl kontrollierter Fangfahrten deutscher Fischereifahrzeuge in der Ostsee (aktive gemischte Fischerei) betrug 2017 insgesamt 34. Nach Fanggerätegruppen gliedern sich diese Fangfahrten wie folgt auf: Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  100 mm oder mehr                                              32  70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm                       2 Diese Zahlen beziehen sich auf durchgeführte See- und Anlandekontrollen der BLE und der Länder. Die Gesamtzahl der kontrollieren Fangfahrten in den jeweiligen Gerätegruppen deutscher Fischereifahrzeuge gliedert sich wie folgt auf:
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19/5863 Drucksache 19/ 5863                                   – 10 – – – 10                   Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nordsee 2017 Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  TR1 100 mm oder mehr                                    410  TR2 70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm 237  BT1 120 mm oder mehr                                        0  BT2 80 mm oder mehr, aber weniger als 120 mm 372 Ostsee 2017 Grundschleppnetze und Wadennetze (OTB, OTT, PTB, SDN, SSC, SPR) mit ei- ner Maschenöffnung von:  100 mm oder mehr                                        1.975  70 mm oder mehr, aber weniger als 100 mm                    373 13.   Welche deutschen Fischereifahrzeuge unter 8 Meter Länge über alles sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Monatsmeldungen der deutschen Fi- schereifahrzeuge unter 8 Meter Länge über alles mit den enthaltenen Infor- mationen für die unterschiedlichen Fanggerätegruppen und für Nord- und Ostsee für die Jahre 2017 und 2018 auflisten)? In der deutschen Fischereifahrzeugkartei sind alle Fischereifahrzeuge unter deut- scher Flagge registriert. 2017 waren dies insgesamt 866 Fahrzeuge unter acht Me- tern, 2018 sind dies 831 (Stand: 2. November 2018). Es besteht bisher keine Ver- pflichtung für den Kapitän, in den Monatsmeldungen das genutzte Fanggerät ein- zutragen, so dass eine verlässliche Auswertung zu den eingesetzten Fanggeräten anhand der Monatsmeldungen nicht möglich ist. Die Informationen zu den ein- gesetzten Fanggeräten stammen daher aus der Fischereifahrzeugkartei, in der ne- ben den Daten zum Fischereifahrzeug das Hauptfanggerät eingetragen ist. Tabelle 6  Anzahl der Monatsmeldungen von Fischereifahrzeugen unter acht Metern Länge – 2017 bis 09/2018 – 2017 Gebiet                                 Meldungen nach Fanggerätegruppen                              Insgesamt Reusen/Fallen             Kiemennetze             Langleinen        Baumkurren Ostsee                            59                3.713                     19                 -          3.791 Nordsee                            4                     4                     0                14            22 Gesamt                            63                3.717                     19                14          3.813 Anzahl der Fahrzeuge aktiv gefischt < 8 m:        583 Anzahl der Fahrzeuge insgesamt < 8 m:             866
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