Auswirkungen der gemeinsamen Fischereipolitik auf die Meeresumwelt
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 11 – – – 11 Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2018 (Januar bis September) Gebiet Meldungen nach Fanggerätegruppen Insgesamt Reusen/Fallen Kiemennetze (passiv) Langleinen Baumkurren Ostsee 59 2.352 6 - 2.417 Nordsee 0 2 0 7 9 Gesamt 59 2.354 6 7 2.426 Anzahl der Fahrzeuge aktiv gefischt <8m: 532 Anzahl der Fahrzeuge insgesamt <8m: 831 14. Wozu und inwieweit detaillierter sollen Fischer mit Fahrzeugen unter 10 m Länge zu Angaben in ihren Monatsmeldungen verpflichtet werden (bezug- nehmend auf die Antwort zu Frage 14b der Bundesregierung auf Bundes- tagsdrucksache 18/13369), und inwieweit werden die Daten eine wissen- schaftlich fundierte Analyse der Fangtätigkeiten dieses Flottensegments er- möglichen? Bereits heute sind für Fischereifahrzeuge unter zehn Metern Länge über alles Mo- natsmeldungen vorgesehen. Diese sollen in Zukunft anstelle von Bekanntma- chungen der BLE verbindlich in der Seefischereiverordnung vorgeschrieben wer- den. Derzeit müssen die Fischer im Rahmen der Monatsmeldungen den ICES- Bereich und das statistische Rechteck, in dem die Fänge getätigt wurden, alle Fangmengen, Anlandeort und den je Art erzielten Erlös angeben. Auch wenn Monatsmeldungen bereits wichtige Daten für die Analyse der Fang- tätigkeiten liefern, sieht der derzeit erörterte Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung kontrollrelevanter EU-Verordnungen deutlich höhere Anforderun- gen an die kleineren Fischereifahrzeuge vor. Aus Sicht der Bundesregierung sol- len bei der Ausdehnung der elektronischen Erfassung von Fischereidaten auf kleine Fahrzeuge kostengünstige, einfache Lösungen getroffen werden, die eine bessere Datenerfassung gewährleisten. Insgesamt müssen allerdings bei der Neu- gestaltung der Kontrollbestimmungen die besonderen Bedingungen gerade der kleinen Fischereifahrzeuge, insbesondere derjenigen unter acht Metern Länge über alles, berücksichtigt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Ziel der Monatsmeldungen ist vor allem die Erfassung der Fänge und damit die Kontrolle der Einhaltung der Fangquoten. Eine darüber hinausgehende wissen- schaftliche Analyse der Fangaktivitäten der Fahrzeuge unter acht Metern Länge über alles wird derzeit unter Berücksichtigung der Besonderheiten dieser kleinen Fahrzeuge nicht verfolgt.
19/5863 Drucksache 19/ 5863 – 12 – – – 12 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Wurde die von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 8 auf Bundes- tagsdrucksache 18/12096 aufgeführte smartphonebasierte App zur Doku- mentation der Fangtätigkeit auf kleinen Fischereifahrzeugen unter 12 Meter verpflichtend für alle Anrainerstaaten der Ostsee eingeführt (bitte die Infor- mationen, die durch die App übermittelt werden, auflisten), und welche Da- ten werden festgehalten bzw. wohin werden diese übermittelt, und wie und von wem werden sie genutzt? Die App „Mofi“ wurde im Frühjahr 2018 in Deutschland für die Überwachung der Ausnahmeregelung in der Dorschfischerei eingesetzt, die es Fischereifahrzeu- gen unter zwölf Meter erlaubte, innerhalb der Schonzeit für den westlichen Dorsch im Februar und März zu fischen. Die kürzlich beschlossene Verordnung über die Fangmöglichkeiten 2019 in der Ostsee ((EU) Nr. 2018/1628) sieht keine Schonzeit mehr für den Dorsch in der westlichen Ostsee vor. Für die Schonzeit in der östlichen Ostsee sind keine Ausnahmen vorgesehen. Demzufolge bedarf es im Jahr 2019 keiner besonderen Kontrollmaßnahmen innerhalb der Schonzeit. Der Einsatz der App „Mofi“ im Februar/März 2018 diente dazu, die Einhaltung der Regelungen für die ausnahmsweise erlaubte Dorschfischerei zu überwachen. Dazu mussten die Fischer, die diese Ausnahme in Anspruch nahmen, die Positi- onsdaten ihrer Fischereifahrzeuge und ihre Fischereiaktivitäten ausschließlich an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermitteln. Daten zu den Fischereiaktivitäten umfassten das bei der Fangreise genutzte Fanggerät und den Zeitpunkt und die Position, an der das Fanggerät ausgesetzt und später wieder eingeholt wurde. Es wurden mithin allein die Informationen erfasst und an die BLE übermittelt, die für die Überprüfung der Einhaltung der mit der Aus- nahmeregelung verbundenen Vorschriften erforderlich waren. 16. Welche neuen Erkenntnisse gehen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der von der EUFA durchgeführten wissenschaftlichen Analyse zur Frage, in welchem Umfang der Datenbestand noch anwachsen muss, um repräsenta- tive Aussagen über die Fangzusammensetzung zu ermöglichen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/12096), hervor? Auf Ebene der EUFA wurden die Lücken in den Datenbeständen der einzelnen Flottensegmente identifiziert. Sie sollen im Rahmen der gemeinsamen Kon- trollaktionen durch weitere „letzte Hol“-Untersuchungen geschlossen werden. Im Anschluss daran werden diese ausgewertet und für die Risikoanalyse verwertet. 17. Inwieweit fließen die Daten des „letzten Hol“-Projektes, in die wissenschaft- lichen Rückwurfschätzungen und Bestandschätzungen für 2018 ein, und in- wieweit haben sich diese durch die Daten des „letzten Hol“ in ihrer Belast- barkeit und Zuverlässigkeit verbessert? Die Daten der „letzten Hol“-Untersuchungen der Kontrollbehörden fließen der- zeit nicht in wissenschaftliche Berechnungen ein. Sie dienen in erster Linie der EUFA und den nationalen Kontrollbehörden zur Gewinnung von Daten zur Fest- legung der Kriterien für die Risikoeinschätzung und für die Weiterentwicklung der von den EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der EUFA erarbeiteten Planungs- empfehlungen für die Gemeinsamen Einsatzpläne.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 13 – – – 13 Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Welche Unterschiede bei der Fangzusammensetzung wurden bei Versuchen mit Referenzflotten im Vergleich zum Rest des Flottensegments in EU-Fi- schereien beobachtet, und welche Schlussfolgerungen zur Tauglichkeit von Referenzflotten bei der effektiven Überwachung der Fangzusammensetzung zur Kontrolle des Anlandegebots ergeben sich daraus? Bei Fischereifahrzeugen aus Dänemark und Großbritannien, die mit Kameras ausgestattet waren, wurden erhebliche Unterschiede bei den Fangzusammenset- zungen im Vergleich zum sonstigen Flottensegment festgestellt. Referenzdaten- banken werden aktuell auf Basis der „letzten Hol“-Untersuchungen bei der EUFA und auch in der BLE aufgebaut, um daraus Schwellenwerte im Rahmen der Risi- koanalyse ableiten zu können. Die Referenzdatenbanken basieren auf Daten, die aus eigenen Kontrollarbeiten auf Fischereifahrzeugen stammen und daher als verlässlich gelten, wie z. B. „Letzte-Hol“ Daten oder solchen aus CCTV/ Kamerasystemen. Diese Referenzdaten können mit aktuellen Daten aus der Fi- scherei abgeglichen werden. Je nachdem wie groß die jeweilige Abweichung vom Referenzwert ist, können Risikozustände abgeleitet (z. B. „hohes“ oder „gerin- ges“ Risiko) und die weitere Kontrollstrategie entwickelt werden. Die Arbeit in der BLE ist hierzu noch nicht abgeschlossen, eine entsprechende IT-Lösung befindet sich derzeit im Aufbau. 19. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass sich aufgrund von Kameraüberwachung von Fangschiffen innerhalb einer Referenzflotte kommerzielle Nachteile für die beteiligten Fischer gegenüber den Fangschif- fen außerhalb der Referenzflotte ergeben, und wenn ja, wodurch würden diese Nachteile entstehen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass für die Fangschiffe innerhalb der Re- ferenzflotte keine Nachteile gegenüber Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte entstehen. Kosten für die Installation von Kameras können in der derzeitigen För- derperiode über den EMFF finanziert werden. Der Kommissionsvorschlag für die kommende Förderperiode (2021 bis 2027) sieht diese Regelung ebenfalls vor. 20. a) Inwieweit ist eine wissenschaftlich fundierte Vergleichbarkeit der im Rahmen einer Referenzflotte gewonnenen Daten zur Fangzusammenset- zung zur Kontrolle des Anlandegebotes im Verhältnis zu den Fangschif- fen außerhalb der Referenzflotte möglich? Für wissenschaftliche Zwecke liefern Referenzflotten, wenn die teilnehmenden Fahrzeuge statistisch valide ausgewählt wurden, sehr wertvolle Daten. Je nach Flotte lässt sich ableiten, welche Fangzusammensetzungen zu erwarten wären, oder auch, welche Mitigationsmaßnahmen (hier also: Vermeidung von Beifän- gen) bereits möglich sind. Aus dem Vergleich der Fangzusammensetzung der Re- ferenzflotte mit Fangschiffen außerhalb der Referenzflotte können jedoch keine gerichtsfesten Beweise für die Kontrolle der Anlandepflicht verbunden werden. b) Lassen sich so quantitativ belastbare Vergleichsdaten zum Fang von un- termaßigen Fischen eines Flottensegments erheben? Bei sorgfältiger, statistisch valider Auswahl der Teilnehmer an einer Referenz- flotte lassen sich quantitativ belastbare Vergleichsdaten zum Fang von unterma- ßigen Fischen erheben.
19/5863 Drucksache 19/ 5863 – 14 – – – 14 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Erkenntnisse haben sich diesbezüglich zum Beispiel aus dem „Catch Quota Management“-Pilotprojekt des Johann Heinrich von Thü- nen-Instituts ergeben, und welche Erkenntnisse ergeben sich dazu aus ver- gleichbaren anderen Europäischen Pilotprojekten wie zum Beispiel den dänischen Catch-Quota-Management-Versuchen bzw. dem Nordsee-Ka- beljau-Catch-Quota-Versuch? Zwischen 2012 und 2016 führte das Thünen-Institut eine Pilotstudie zum „Catch Quota Management“ durch. An dieser Studie beteiligten sich zwei Fischereifahr- zeuge, die für ihre Teilnahme und die Installation eines elektronischen Monito- ring-Systems einen Quotenaufschlag in Höhe der durchschnittlichen Rückwürfe erhielten. Da die zwei Fischereifahrzeuge jedoch nur eine kleine Auswahl dar- stellten und zusätzlich in unterschiedlichen Gebieten fischten, sind die Mindest- anforderungen an eine Referenzflotte nicht erfüllt. Der Vergleich mit anderen Fahrzeugen in dem Gebiet war daher nicht sinnvoll. Dänische Studien haben gezeigt, dass die Anlandungen kleinerer Fische bei den Fahrzeugen mit Kameraüberwachung im Vergleich zur Referenzflotte zunahm und auch im Vergleich zu denselben Fahrzeugen vor dem Projektzeitraum. Ähn- liche Ergebnisse wurden auch in einem britischen Projekt festgestellt. Allerdings wird auch berichtet, dass ein Teil der überwachten Fischereifahrzeuge ihr fische- reiliches Verhalten geändert hat, um den Fang von Jungdorschen zu vermeiden. 21. Bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 15b auf Bundestagsdrucksache 18/13369, in der die Bundesregierung abschreckende Sanktionen als inhä- renten Bestandteil eines Fischereikontrollsystems beschreibt und ein ver- gleichbares Sanktionsniveau in allen Mitgliedstaaten als sinnvoll erachtet, wie hoch ist die Anzahl der verhängten Sanktionen gegen Fischereien in Deutschland, und wie hoch ist zum Vergleich die Anzahl in den anderen Nordseeanrainerstaaten? Im Jahr 2017 wurden 112 Verstöße (von Kapitänen, Fischereifahrzeuge unter deutscher Flagge) seitens der BLE und der Küstenländer festgestellt. Hierbei han- delt es sich um abgeschlossene Verfahren, so dass für das Jahr 2017 noch weitere Verstöße hinzukommen können (Stand: 19. Oktober 2018). Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den verhängten Sanktionen in ande- ren Nordseeanrainerstaaten vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass allein die Anzahl der verhängten Sanktionen keine Aussage über die abschreckende Wir- kung der Sanktionen ermöglicht. Insbesondere ein Vergleich zwischen den ver- schiedenen Mitgliedstaaten ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Rechts- systeme, denen eine jeweils individuelle historische Entwicklung zu Grunde liegt, nicht aussagekräftig. 22. Welche Änderungen in der Fischereikontrollverordnung 1224/2009 sieht die Bundesregierung als notwendig an – bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13369 –, um eine wirksame Überwachung der Fischereitätigkeit zu ermöglichen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass zur Überwachung des Anlandegebots die Einführung von Fernüberwachung in einigen Fischereien erforderlich ist. Zu- dem teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Rechnungsho- fes, dass die Datenerfassung auch bei kleineren Fischereifahrzeugen verbessert werden muss, ohne dass diese unverhältnismäßig belastet werden dürfen.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 15 – – – 15 Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Fi- schereikontrolltätigkeiten von Bund und Ländern inklusive der Unterhaltung aller exklusiv wie auch geteilt genutzter Fahrzeuge, Personalkosten und Fi- schereiaufsichtsstationen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? Kosten der BLE: Personalkosten Fischereischutzboote 9.377.173 € Haltung Fischereischutzboote 4.102.037 € Personalkosten Innendienst 3.183.234 € Tabelle 7 a Mecklenburg-Vorpommern: Personalkosten 1.185.414, 41 € Fahrzeugkosten: 204.177,84 € sonstige Kosten: 62.202,25 € Tabelle 7 b Niedersachsen und Bremen: Personal 648.850 €, Fahrzeuge 175.485 € Unterhalt 56.470 € Tabelle 7 c Schleswig-Holstein: Kosten der oberen Fischereibehörde, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein: Personalkosten (Inkl. Personalgemeinkosten und Kosten für IT-Arbeitsplätze rd. 1.760.000 €. Fahrzeugkosten (laufende Kosten und Abschreibungen Anschaffungskosten) rd. 95.000 € Kosten Aufsichtsstationen (Mieten und laufende Kosten) rd. 75.000 € Tabelle 7 d Kosten der Wasserschutzpolizei SH: Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein führt die Aufgabe der Fischereiauf- sicht auf See neben ihren originären Tätigkeiten durch. Eine strikte Trennung der Aufgaben an Bord der Schiffe ist nicht möglich. Eine Stelle wurde bei der Aufgabenübernahme der Fischereiaufsicht auf See neu eingerichtet. Zusätzlich fallen Aus- und Fortbildungskosten für die Polizisten, die gleichzeitig auch EU-Fischereiinspektoren sind, sowie Kosten, wie z. B. für Ma- schenmessgeräte, an. Diese Kosten sind insgesamt mit rund 100 000 Euro pro Jahr zu beziffern. Betriebsstoffkosten für die Kontrollboote, soweit diese an EU-Kontrollkampag- nen beteiligt sind, sind mit rund 180 000 Euro p. a. zu veranschlagen.
19/5863 Drucksache 19/ 5863 – 16 – – – 16 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Wie viel Förderung für a) die Anschaffung und b) Betrieb und Wartung von Kamera- und Sensorensystemen zur Überwachung von Fischereitätig- keiten im Allgemeinen und zur Kontrolle der Einhaltung des Anlandegebots im Besonderen wären im Rahmen des Europäischem Meeres- und Fische- reifonds (EMFF) möglich, und entspricht diese Summe dem Fördervolumen, welches im Rahmen des Deutschen Operationellen Programms für solche Systeme vorgesehen ist? Für den Bereich der Kontrolle, dem die beiden angesprochenen Punkte unterfal- len, hat Deutschland in der Förderperiode 2014 – 2020 insgesamt 22,5 Mio. Euro erhalten. Spezielle Mittel für diese beiden Punkte sind im Deutschen Operatio- nellen Programm nicht vorgesehen. 25. Wie hoch sind die notwendigen und geplanten nationalen Mittel zur Ko-Fi- nanzierung der Förderung von Kamera- und Sensorsystemen im Rahmen des EMFF? Der Ko-Finanzierungssatz der EU für entsprechende Fördertatbestände beträgt derzeit bis zu 90 Prozent. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwie- sen. 26. Für welche Fahrzeuggruppen bzw. Fahrzeugsegmente wurden welche Schwellenwerte festgelegt angesichts der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12096, in der darauf verwiesen wird, dass für die risikobasierten Kontrollen Vergleichsdaten auf Grundlage des letzten Hols herangezogen werden und dadurch Schwellenwerte für die fahr- zeugbezogene Risikoanalyse festgelegt werden? Derzeit wird noch an der Festlegung von Schwellenwerten gearbeitet (siehe Ant- wort zu Frage 18). Die Ergebnisse der letzten Hol-Untersuchung ermöglichen je- doch bereits jetzt eine Einschätzung, ob keine, eine geringe oder eine hohe Ab- weichung von der zu erwartenden Fangzusammensetzungen innerhalb eines Fi- schereisegments vorliegt. Diese Erkenntnisse fließen bereits jetzt in die Risiko- analyse ein. Die entsprechende IT-Lösung befindet sich derzeit noch im Aufbau. 27. Wie viele deutsche Fangschiffe fallen auf Basis der neusten Risikoanalyse der EUFA in die mittlere, hohe und sehr hohe Risikogruppe (bitte jeweils nach Untergebiet, Fanggerätegruppe und Größenklasse der Fangschiffe auf- schlüsseln)? Derzeit wird eine individuelle Risikobewertung der Schiffe durch die BLE vor- genommen. Für Anfang 2019 ist eine Einstufung nach Risikogruppen (mittel, hoch und sehr hoch) bezogen auf die jeweiligen Flottensegmente geplant. Dies soll auf Basis der Ergebnisse der bisher rein fahrzeugbezogenen Risiko-Analyse der BLE und der in Zusammenarbeit mit der EUFA gewonnen Erkenntnisse zur Risikoeinstufung bestimmter Flottensegmente erfolgen.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode – 17 – – – 17 Drucksache Drucksache19 /5863 19/ 5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Wie viele deutsche Fangschiffe befinden sich nach Kenntnis der Bundesre- gierung und bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 23 auf Bundestags- drucksache 18/11730 auf einer Liste für Risikofahrzeuge, und wie viele Fangfahrten haben diese Fangschiffe 2015, 2016 und 2017 (soweit schon vorliegend) in Nord- und Ostsee getätigt, und wie oft wurden diese Fang- schiffe in den genannten Jahren kontrolliert (bitte nach ICES-Untergebiet, Fanggerätegruppe, Schiffsgrößenklasse und Jahr aufschlüsseln)? Die Liste der Risikofahrzeuge unterliegt ständigen Veränderungen. So führen z. B. Nachkontrollen ohne Feststellung von Verstößen zur Streichung aus der je- weils aktuellen Liste. Im Gegenzug führen neue Risikovorfälle zur Aufnahme an- derer Fahrzeuge. Die Anzahl der deutschen Fangschiffe mit bisher dokumentier- ten Risikoverhalten für eine nachhaltige Fischerei beträgt seit 2016 neun Fische- reifahrzeuge in der Ostsee und 30 Fischereifahrzeuge in der Nordsee. Durch zwischenzeitlich erfolgreiche Nachkontrollen bei diesen Fahrzeugen erge- ben sich zurzeit aktuell folgende Zahlen: zwei Fischereifahrzeuge in der Ostsee und neun Fischereifahrzeuge in der Nordsee. 29. Welche Möglichkeiten der Kostenreduktion ergeben sich aus den aktuellen Überlegungen der EU-Kommission, im Rahmen des Kontrollregimes Fang- schiffe mit Zugehörigkeit zu definierten Risikoklassen verpflichtend mit Ka- mera- und Sensorsystemen auszustatten? Die Einführung von Kamera- und Sensorensystemen soll vor allem der Überwa- chung des Anlandegebots dienen. Nach den bisherigen Erfahrungen aus der Kon- trollpraxis können ansonsten nur durch die Mitnahme von Kontrollbeobachtern gerichtsfeste Feststellungen getroffen werden. Eine Verpflichtung zur Mitnahme von Kontrollbeobachtern in EU-Gewässern für bestimmte Fahrzeuge ist nach Kenntnissen der Bundesregierung mit höheren Kosten für die entsprechenden Fi- schereien verbunden als die Einführung einer Kamerapflicht. Kostenersparnis- möglichkeiten im Verhältnis zu den bisherigen Überwachungsinstrumenten wer- den derzeit nicht gesehen. 30. Wie hoch ist die Anzahl der Fangfahrten der deutschen Fischerei in Nord- und Ostsee, die von Fischereibeobachtern begleitet wurden, in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (sofern bereits Daten vorliegen) im Vergleich zu den Jahren 2011 bis 2013, als das Anlandegebot noch nicht eingeführt war (bitte nach Untergebieten bzw. Divisionen und Jahr aufschlüsseln), und wie viel Prozent der Fangfahrten der deutschen Fischerei in Nord- und Ostsee wurde in den jeweiligen Jahren damit abgedeckt (bitte tabellarisch darstellen)? Auf die beigefügten Tabellen 8a bis 8d in Anlage II wird verwiesen. 31. Wie hoch sind die Gesamtfänge der Schiffsgrößenklassen <8 m, 8-10 m, 10- 12 m, 12-15 m, 15-18 m, 18-24 m, >24 m Länge in Nord- und Ostsee (bitte tabellarisch darstellen)? Auf die beigefügten Tabellen 9a bis 9b in Anlage II wird verwiesen.
Drucksache 19/5863 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage I 3 .1 nlandung untermaßiger KabeljaueDorsche Tabelle la: Anlandungen Ostsee 2017 mit aktiven Fanggeräten :n_hr 2017 1 Fischerei aktiv -- Code Ostsee Name deutsch DORSCH Code BMS BMS (untermaßige Fische) Fanggewicht in Tonn Segment FAO-Gebiet Monat der Anlndung BS0l BS03 BS0S BS13 Gesamtergebnis 27.3.c.22 1 0,2 0,2 3 0,0 0,0 4 0,1 0,0 0,1 10 0,0 0,0 0,0 11 0,0 00 0,1 12 0,3 0,3 27.3.c.22 Ergebnis 0,7 0,0 0,0 0,8 27.3.d.24 1 0,6 0,1 0,7 2 0,0 0,2 0,2 3 0,0 0,5 0,5 4 0,0 08 0,8 10 0,3 0,1 0,4 11 1,0 5,0 1,0 7,0 12 0,3 2,0 0,2 2,5 27.3.d.24 Ergebnis 2,2 8,8 1,2 12,2 27.3.d.25 2 1,1 1,1 3 1,7 1,7 4 0,1 0,1 5 3,2 3,2 6 3,3 3,3 9 0,2 0,2 27.3.d.25 Ergebnis 9,5 9,5 27.3.d.26 5 0,4 0,4 27.3.d.26 Ergebnis 0,4 0,4 Gesamtergebnis 2,9 10,0 8,8 1,3 22,9
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/5863 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle lb: Anlandungen Ostsee 2018 mit aktiven Fanggeräten Fn 'ahr 2018 Fischerei aktiv Code J:O.s. ts_ ee-------1 Name deutsch !DO RSCH Code BMS �ntermaßi e Fische Fanggewict in Tonnen Segment FAQ-Gebiet Monat der Anlndung BSOI BS03 BS04 BS05 BS13 Gesmtergebnis 27.3.c.22 1 0,8 0,0 0,8 2 0,2 0,0 0,2 3 0,0 0,0 0,0 0,1 4 0,8 0,8 5 0,1 0,1 6 0,0 0,0 0,1 7 0,1 0,1 8 0,0 0,0 27 .3 .c.22 Ergebnis 1,9 0,0 0,1 0,0 2,0 27.3.d.24 1 0,0 0,3 0,4 2 2,4 2,4 3 0,0 1,8 1,8 4 0,1 0,3 0,4 5 1,3 1,3 6 0,2 0,2 7 0,7 0,7 8 0,2 02 10 0,1 0,1 27.3.d.24 Er:ebnis 2,7 4,8 7,4 27.3.d.25 2 3.9 3,9 3 1,3 1,3 4 0.4 0,4 5' 0,3 0,3 6 2,6 2,6 9 0,1 0,1 10 0,0 0,0 27.3.d.25 Ergebnis 8,6 8,6 27.3.d.26 4 0. 9 0,9 5 0,2 0,2 9 0.5 0,5 27.3.d.26 Ergebnis 1,7 1,7 Gesamtergebnis 4,6 10,2 0.0 4,8 0,0 19;6
Drucksache 19/5863 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle lc: Anlandungen Ostsee 2017 mit passiven Fanggeräten - 12017 --------------- Fischerei assiv Code Ostsee Nme deutsch DORSCH Code BMS BMS untermaßi e Fische) Fgewicht in Tonnen se�ent FAO-Gebiet Monat der Anlndung BSIO BS12 Gesamtergebnis 27.3.d.24 3 0,0 0,0 4 0,0 0,0 5 0,0 0,0 9 0,1 0,1 10 0,2 0,2 11 0,5 0,1 0,6 12 0,0 0,0 27.3.d.24 Ergebnis 0,8 0,1 1,0 Gesamtergebnis 0,8 0,1 1,0