Institutionelle Zuwendungen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein.
Drucksache 19/10481 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Bach-Archiv Leipzig Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 787.000 2018: 742.000 2017: 716.000 2016: 696.000 2015: 661.000 2014: 661.000 2013: 661.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang, Förderung von Erforschung und Vermittlung von Leben, Wirken und Schaffen Johann Sebastian Bachs b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Wahrnehmung nationaler Verantwortung für die Bewahrung, Pflege und Vermittlung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang; ohne die Beteiligung des Bundes ist die Finanzierung der Arbeit der Einrichtung durch Stadt Leipzig, Freistaat Sachsen sowie Spenden nicht zu leisten. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? Gegründet 1950; Umwandlung in die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten Johann Sebastian Bach; 1991 Rückbenennung und Neuorganisation als Bach- Archiv Leipzig d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Leipzig.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 103 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die 31 Stellen werden im Rahmen eines Personalkostenansatzes von insgesamt 1.754.000 EURO (Soll 2019) finanziert. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Der Begriff Liegenschaftskosten ist nicht definiert und wird als solcher nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Der Sitz des Bach-Archivs ist in städtischem Eigentum. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): In Sachkosten enthalten 1.159.000 2018 (SOLL): In Sachkosten enthalten 1.167.000 2017: In Sachkosten enthalten 1.198.000 2016: In Sachkosten enthalten 2.498.000 2015: In Sachkosten enthalten 1.687.800 2014: In Sachkosten enthalten 1.129.900 2013: In Sachkosten enthalten 934.517 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Das Bach-Archiv wurde 1998, vor allem mit Blick auf mögliche Zustiftungen von bedeutendem Autographen, Dokumenten und sonstigem Archivgut für das Archiv in eine Stiftung bürgerlichen Rechts umgewandelt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Einrichtung hat keine Mitglieder. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu?
Drucksache 19/10481 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein.
Drucksache 19/10481 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Bauhaus Dessau Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.972.000 2018: 1.588.000 2017: 1.469.000 2016: 1.469.000 2015: 1.414.000 2014: 1.414.000 2013: 1.324.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das „Bauhaus Dessau“ zählt auf Grund der richtungsweisenden und herausragenden Architektur seit 1996 zum UNESCO-Welterbe. Das ist aber nicht nur ein Meilenstein in der Architektur und der Kunst, sondern auch ein revolutionärer Beitrag zur Ideengeschichte des 20. Jahrhunderts. Insbesondere in den acht Jahren in Dessau wurden herausragende ästhetische Innovationen auf dem Gebiet der modernen Kunst und Gestaltung erarbeitet und gelehrt. Die erbrachten Leistungen werden international zu den bedeutendsten deutschen Kulturbeiträgen des 20. Jahrhunderts gerechnet. Die herausragende gesamtstaatliche und internationale Bedeutung dieser UNESCO-Welterbestätte rechtfertigt die Beteiligung des Bundes an der Stiftung Bauhaus Dessau. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Die Stiftung Bauhaus Dessau ist eine künstlerisch-wissenschaftliche Stiftung, deren Aufgabe es ist, das Bauhaus in seinen Ideen und Themen lebendig zu erhalten und zu vermitteln. Die Stiftung arbeitet historisch reflexiv und fragt zeitgleich nach der heutigen Relevanz und den gegenwärtigen Potenzialen, die sich aus dem Bauhauserbe für das 21. Jahrhundert ableiten lassen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Jahre des Bauhauses in Dessau von 1925 bis 1932 gelten als die Blütezeit der Hochschule, die 1919 in Weimar gegründet wurde. Entsprechend umfassend ist das heutige Erbe, aus dem sich das Spektrum der Stiftungsarbeit ergibt. Die Nutzung und Weiterentwicklung bereits bestehender Strukturen ist sachgerecht und wirtschaftlich. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Dessau e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 51 Stellen 4.245 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 1.661.000 2.130.000 2018: 1.032.000 1.752.000 2017: 1.032.000 2.327.000 2016: 1.025.000 1.213.000 2015: 1.025.000 1.177.000 2014: 1.025.000 2.827.000 2013: 665.000 2.208.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? -
Drucksache 19/10481 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 109 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein
Drucksache 19/10481 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel:52 Titel:684 21 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Stiftung Deutsches Meeresmuseum Stralsund Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 1.552.000 2018: 1.167.000 2017: 1.103.000 2016: 1.103.000 2015: 1.103.000 2014: 1.026.000 2013: 1.019.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Das Deutsche Meeresmuseum hat als einziges Museum seiner Art in Deutschland die gesamtstaatliche Aufgabe, die Fauna und Flora des Meeres sowie ihre Erforschung und wirtschaftliche Nutzung durch den Menschen unter nationalen und internationalen Aspekten museal darzustellen und wissenschaftlich zu bearbeiten. Es gehört zu den bedeutendsten Kultureinrichtungen in Ostdeutschland. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Es ist eine kulturell-wissenschaftliche Institution, die das Thema Mensch und Lebewesen des Meeres komplex untersucht und darstellt. Zum Deutschen Meeresmuseum gehören neben dem Hauptstandort Katharinenberg auch das OZEANEUM, Natureum und das Nautineum. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1994