Institutionelle Zuwendungen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 111 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Stralsund e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 115 Stellen 7.410.100 € f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 2.520.000 3.021.000 2018: 834.000 1.888.000 2017: 750.000 1.626.000 2016: 744.000 1.873.000 2015: 793.000 1.939.000 2014: 677.000 1.907.000 2013: 665.000 1.919.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Stiftung des privaten Rechts h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten?
Drucksache 19/10481 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 113 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein
Drucksache 19/10481 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan:04 Kapitel:0452 Titel:684 61 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Internationaler Suchdienst (International Tracing Service, ITS) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 14.150.000 2018: 14.150.000 2017: 13.957.000 2016: 14.190.000 2015: 13.736.000 2014: 13.813.000 2013: 14.294.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 1955 mit den Bonner Verträgen, die vom neuen Übereinkommen vom 09.12.2011 ersetzt wurden, völkerrechtlich verpflichtet, die vollständige finanzielle Verantwortung für den ITS zu übernehmen. Bei den im Archiv des ITS lagernden Dokumenten handelt es sich um historisch besonders wertvolle Dokumente aus der NS-Zeit und der Nachkriegszeit. Sie können zum einen dazu beitragen das Schicksal vieler Einzelpersonen aufzuklären, die von der Verfolgung durch das NS-Regime betroffen waren, zum anderen können sie durch Dokumentation, Forschung und Information dazu beitragen, das Wissen um die NS-Zeit zu mehren und an die künftigen Generationen weiterzugeben. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der ITS bewahrt die unter a) genannten Dokumente auf und klärt Schicksale von Verfolgten des NS-Regimes auf. Er macht die Dokumente für Angehörige sowie für die Forschung und eine interessierte Öffentlichkeit zugänglich.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 115 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der ITS ist aufgrund des völkerrechtlichen Vertrages eine Einrichtung sui generis, die nicht zur Bundesverwaltung gehört. In den Verträgen hat sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, die vollständige finanzielle Verantwortung für den ITS zu übernehmen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1955 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bad Arolsen e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 240 Stellen, ca. 11,5 Mio. €. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 802.000 885.000 2018: 827.000 1.737.000 2017: 916.000 1.617.000 2016: 835.000 1.385.000 2015: 744.000 1.125.000 2014: 714.000 1.703.000 2013: 788.000 1.318.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Einrichtung sui generis mit internationalem Charakter. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja
Drucksache 19/10481 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung?
Drucksache 19/10481 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 119 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 71 Erl. Zi. 1.4 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Adalbert Stifter Verein e. V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 631.000 € 2018: 646.000 € 2017: 617.000 € 2016: 577.000 € 2015: 570.000 € 2014: 548.000 € 2013: 542.000 € (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa nach § 96 BVFG b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Erforschung und Dokumentation der Kulturgeschichte der Deutschen in den früheren Ländern Böhmen, Mähren und Schlesien mit den Schwerpunkten deutsche Sprache, Literatur und Zeitgeschichte c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1947
Drucksache 19/10481 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? München e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Personal Personalkosten 2019 (SOLL): 6,0 466.000 f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 28.000 € 145.000 € 2018: 20.000 € 162.000 € 2017: 21.000 € 162.000 € 2016: 22.000 € 126.000 € 2015: 27.000 € 120.000 € 2014: 22.000 € 100.000 € 2013: 18.000 € 138.000 € g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? 211 Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu?