Institutionelle Zuwendungen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vertritt die Interessen der deutschen Sinti und Roma, setzt sich ein für die Durchsetzung von Minderheitenrechten, betreibt Antidiskriminierungsarbeit in der Öffentlichkeit (Medien) und bei Behörden, bemüht sich um die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen für KZ-Überlebende und wirkt aktiv mit in internationalen Organisationen (OSZE, EU, Europarat und UN) im Sinne einer politischen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Sinti und Roma. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1982 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Heidelberg e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 6 Stellen 486.800 T€ f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 20.000 75.200 2018: 20.000 75.200 2017: 20.000 75.200 2016: 20.000 75.200 2015: 20.000 75.200 2014: 20.000 75.200 2013: 20.000 75.200 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? eingetragener Verein
Drucksache 19/10481 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? keine Angabe Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung?
Drucksache 19/10481 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? nein
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21, Erl. 1.1.6 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Barenboim-Said Akademie gGmbH, Berlin (BSA) Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 7.277.000 Euro 2018: 6.888.000 Euro 2017: 5.134.000 Euro* 2016: 2015: 2014: 2013: * Beginn der institutionellen Förderung durch BKM in 2017 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Die Bundesrepublik Deutschland leistet mit der Finanzierung der BSA einen besonderen Beitrag zum Friedensprozess im Nahen Osten sowie zur kulturellen Bildung und Völkerverständigung junger Menschen. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Jugendhilfe und die Förderung von internationaler Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Völkerverständigungsgedankens. Dieser Zweck wird ganz überwiegend durch den Betrieb der privaten Hochschule Barenboim-Said Akademie verwirklicht. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 2012
Drucksache 19/10481 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Berlin e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Planstellen/Stellen: Kosten: 2019 (SOLL): 42,0 3.000.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): 691.000 4.504.000 2018: 590.000 3.562.000 2017: 327.000 4.274.000 2016: 2015: 2014: 2013: g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Die BSA ist eine gemeinnützige GmbH. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? - Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten?
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Drucksache 19/10481 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.3 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Bayreuther Festspiele GmbH Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 2.834.000 2018: 2.834.000 2017: 2.424.000 2016: 2.467.000 2015: 2.213.000 2014: 2.212.763 2013: 2.212.763 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Sicherung der Durchführung des ältesten und renommiertesten Musiktheaterfestivals Deutschlands mit internationaler Ausstrahlung in hoher künstlerischer Qualität. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Ausrichtung internationaler Musiktheaterfestspiele an einem authentischen Ort der deutschen Musikgeschichte. Ohne die Beteiligung des Bundes kann die auskömmliche Finanzierung nicht sichergestellt werden. Die Finanzierung wird gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, der Stadt Bayreuth, dem Regierungsbezirk Oberfranken und der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth getragen. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1876
Drucksache 19/10481 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bayreuth. e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Insgesamt betragen die Personalkosten für die 63,5 Stellen und das für die Durchführung der Festspiele notwendige, zahlenmäßig schwankende Saisonpersonal (Orchester, Chor, Solisten, Dirigenten, Regisseure, Statisten, Vorderhauspersonal u.a.) 20.359.525 EURO. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Nachstehend nicht aufgeführt werden die einmaligen Investitionskosten und Kosten der überjährigen Sanierung des Bayreuther Festspielhauses, für die auf der Grundlage der Finanzierungvereinbarung vom September 2013 zwischen der Bundesregierung, dem Freistaat Bayern, der Stadt Bayreuth, der Regierung von Oberfranken, der Oberfrankenstiftung und der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth insgesamt 30 Mio. EURO zur Verfügung gestellt werden. Die GmbH zahlt der Richard-Wagner-Stiftung gemäß Vertrag eine Miete von derzeit 140.000 EURO. IST in EURO Liegenschaftskosten sonstige Sachkosten 2019 (SOLL): In Sachkosten enthalten 5.528.000 2018: In Sachkosten enthalten 4.609.547 2017: In Sachkosten enthalten 3.698.035 2016: In Sachkosten enthalten 5.576.223 2015: In Sachkosten enthalten 3.157.204 2014: In Sachkosten enthalten 2.649.301 2013: In Sachkosten enthalten 7.597.752* * Mehr wegen Umstellung der Wirtschaftsplansystematik g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? GmbH. Nach dem Gesellschaftervertrag von 1986 wurde geregelt, dass die Zuwendungsgeber Bund, Freistaat Bayern, Stadt Bayreuth und Gesellschaft der Freunde von Bayreuth in die Gesellschaft eintreten, wenn der Alleingesellschafter Wolfgang Wagner die Geschäftsführung abgibt. Dieser Wechsel wurde 2008 vollzogen. Die Rechtsform wurde als zweckmäßig beibehalten.