Institutionelle Zuwendungen

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode         – 91 –                        Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine Mitgliedschaft. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort                                   Vertretungsbereich
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Drucksache 19/10481                         – 92 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich? b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode      – 93 –                    Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein.
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Drucksache 19/10481                          – 94 –        Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 52 Titel: 684 21 Erl. Ziff. 1.1.5 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Beethovenhaus Bonn e.V. Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 755.000 2018: 625.000 2017: 559.000 2016: 559.000 2015: 525.000 2014: 525.000 2013: 525.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang, Förderung von Erforschung und Vermittlung von Leben, Wirken und Schaffen Ludwig van Beethovens b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Bewahrung des kulturellen Erbes von nationalem und internationalem Rang. Wahrnehmung nationaler Verantwortung; ohne die Beteiligung des Bundes ist die Finanzierung der Arbeit der Einrichtung durch Land NRW, Stadt Bonn sowie Spenden nicht zu leisten c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1889
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode         – 95 –                      Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Bonn e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Die 23,5 Stellen sowie Personalgestellungen für Dienstleistungen und Aushilfen sollen im Jahr 2019 mit 1.855.000 EURO finanziert werden. f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? Der Begriff Liegenschaftskosten ist nicht definiert und wird als solcher nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen. Die Hauptliegenschaft ist im Eigentum des Trägervereins. IST in EURO Liegenschaftskosten         sonstige Sachkosten 2019 (SOLL):               In Sachkosten enthalten     868.000 2018 (SOLL):               In Sachkosten enthalten     874.000 2017:                      In Sachkosten enthalten     777.000 2016:                      In Sachkosten enthalten     801.500 2015:                      In Sachkosten enthalten     707.000 2014:                      In Sachkosten enthalten     573.000 2013:                      In Sachkosten enthalten     490.500 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? e.V. seit 1889, Einbindung breiten ehrenamtlichen Engagements. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Trägerverein gibt 900 Freude, Förderer und Mitglieder an. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten?
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Drucksache 19/10481                         – 96 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort                                   Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)? Zu Frage 6 Fand oder findet in den letzten beiden Wahlperioden ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf der einen und der Institution auf der anderen Seite statt? Nein. a) Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode        – 97 –                     Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wenn ja, auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben? c) Wenn ja, wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe? d) Welche rechtlichen Vorgaben fanden jeweilig Anwendung (wie zum Beispiel die Sonderurlaubsverordnung (SUrlV))? Zu Frage 7 Wurde die Institution oder deren Mitarbeiter in dieser und der letzten Wahlperiode mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt (Vgl. Drucksache 19/4069)? Nein. a) Wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung für die jeweilige Institution als Auftragnehmer? b) Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen? Wenn nein, warum nicht? c) Wenn es Ausschreibungen zu etwaigen Auftragsarbeiten gab, welche weiteren Mitbewerber gab es und welches konkrete (Auswahl-)Verfahren kam zur Anwendung? Zu Frage 8 Wurde der Institution jemals die Unterstützung aufgrund unzureichender Verfolgung des Förderzwecks entzogen? Wenn ja, wie wurde der Entzug begründet? Nein?
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Drucksache 19/10481                          – 98 –          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD – Fragen 1 bis 8 Ressort: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Einzelplan: 04 Kapitel: 0452 Titel: 684 21 Ziff. 1.2.1 Institutioneller Zuwendungsempfänger: Kleist- Gedenk- und Forschungsstätte e. V., ab 1.1.2019 Stiftung „Kleist-Museum“ Zu Frage 1 Zuwendungsbetrag IST in EURO 2019 (SOLL): 357.000 2018: 261.000 2017: 253.000 2016: 247.000 2015: 237.000 2014: 229.000 2013: 229.000 (Hinweis: Zahlen für das gesamte Jahr) a) Durch die Förderung der Institution wird folgende Zweckerfüllung aus Bundesinteresse erreicht: Durch die Förderung wird angemessen und mit bundesweiter bzw. internationaler Ausstrahlung an das Leben und das Werk von Heinrich von Kleist als einem der bedeutendsten deutschsprachigen Dramatiker und Schriftsteller erinnert, seine nach wie vor gegebene Aktualität einer breiten Öffentlichkeit vermittelt und sein schriftstellerisches Erbe in die Zukunft geführt. b) Welchen Zweck hatte bzw. hat diese Institutionen im Einzelnen und wieso konnte bzw. kann dieser Zweck nicht durch andere Stellen wie die Bundesverwaltung erfüllt werden? Einrichtung hat die Funktion eines Museums, einer Forschungs- und Studienstätte und einer Einrichtung kultureller Bildung und Begegnung. Aufgabe der Einrichtung ist es, das literarische und kulturelle Erbe Heinrich von Kleists zu pflegen, zu bewahren, zu erforschen und für die Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich und lebendig zu erhalten. Als Arbeitsschwerpunkte gehören außerdem dazu die Dichter Ewald Christian von Kleist und Franz Alexander von Kleist sowie Caroline und Friedrich de la Motte Fouqué. Das Kleist-Museum unterhält die weltweit größte Sammlung zu Heinrich von Kleist. Aufgrund des
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode            – 99 –                  Drucksache 19/10481 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Alleinstellungsmerkmals des Museums und der Fachkompetenz der Mitarbeiter kann die Aufgabe nicht durch die Bundesverwaltung oder andere Stellen übernommen werden. c) Wann wurde die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung gegründet? 1968/69 d) Wo hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Sitz? Im Fall von weiteren Niederlassungen, wo haben diese ihren Sitz? Frankfurt (Oder) e) Welche Personalzahlen und -kosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? 9 Stellen, ca. 632.000 Euro f) Welche weiteren Kosten aufgeschlüsselt nach Liegenschaftskosten und sonstigen Sachkosten hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Jahr insgesamt zu tragen? IST in EURO Liegenschaftskosten        sonstige Sachkosten 2019 (SOLL):               135.000                    165.000 2018:                      84.500                     104.000 2017:                      85.000                     109.000 2016:                      97.000                     95.000 2015:                      77.000                     91.000 2014:                      66.000                     110.000 2013:                      33.000                     55.000 g) Welche Rechtsform hat diese Institution nach Kenntnis der Bundesregierung und warum wurde diese Rechtsform gewählt? Seit Januar 2019 öffentlich-rechtliche Stiftung des Landes Brandenburg. Als eigene Rechtspersönlichkeit kann das bisher in Vereinsträgerschaft befindliche Museum das vorhandene Entwicklungspotenzial besser nutzen. h) Wie viele Mitglieder hat die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung? Keine.
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Drucksache 19/10481                          – 100 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Frage 2 Betätigt sich die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung als Herausgeber von Publikationen? Ja. Zu Frage 3 Ist es der Institution nach Kenntnis der Bundesregierung möglich, selbstständig politische Empfehlungen zu erarbeiten? a) Wer ist gemeinhin der Adressat dieser Empfehlungen und zählt die Bundesregierung im Besonderen dazu? b) Kann aus dieser Empfehlung eine politische Handlung beispielsweise der Bundesregierung oder einzelner Ressorts erwachsen (bitte begründen)? c) Wenn ja, welche drei Beispiele können genannt werden? Zu Frage 4 Würde die Bundesregierung diese Institution als „zivilgesellschaftliche Verbände und Organisationen, die sich für Gemeinwohlinteressen einsetzen, ein wichtiges Element einer lebendigen Zivilgesellschaft und einer funktionierenden Demokratie sind“ bewerten (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Wenn nein, wie würde die Bundesregierung diese Institution sinngemäß sonst bewerten? Zu Frage 5 Entsendet die Institution nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte begründen) (Vgl. Drucksache 19/2320)? Nein. a) Wenn ja, in welche (bitte aufschlüsseln nach Ressorts und Vertretungsbereichen im Rahmen dieser und der vorherigen Legislaturperiode)? Ressort                                     Vertretungsbereich b) Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage entscheiden die Ressorts über die Besetzung der Ausschüsse, Beratungsgremien, Arbeitsgruppen, Beiräte, Netzwerke etc. (bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Institution)?
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