Zur humanitären Situation und Menschenrechtsverletzungen durch staatliche und irreguläre Akteure in der Ostukraine
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2375 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 22. Hat sich die Bundesrepublik Deutschland sofort nach Bekanntwerden des Angriffs auf die Pumpstationen an die Kiewer Regierung gewandt und deutlich gemacht, dass mögliche Angriffe auf die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar- stellen und in einem bewaffneten Konflikt das Kriegsvölkerrecht verlet- zen? a) Wenn ja, wann ist das geschehen? b) Wenn nein, warum ist das unterblieben? Es wird auf die Antwort auf Frage 21 verwiesen. 23. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Frage der Au- thentizität einer mutmaßlichen Verfassung der selbsterklärten „Volksrepu- blik Donezk“ (https://linksunten.indymedia.org/de/node/114522), die auch als False-flag-Aktion bewertet wird? Die Bundesregierung erkennt die selbsterklärte „Volksrepublik Donezk“ nicht an und sieht keinen Anlass, die Authentizität von im Internet veröffentlichten mutmaßlichen „Verfassungen“ zu überprüfen. 24. Welche Erkenntnisse hat sie über klerikale, homophobe oder großrussi- sche Kräfte in den selbsterklärten „Volksrepubliken“ und ihre politischen Kräfteverhältnisse? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 25. An welchen Tagen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete Auseinandersetzungen in Mariupol, welche Information hat die Bundes- regierung zu Toten und Verletzten dieser Kämpfe, und wie viele Zivilisten starben bzw. wurden dabei verletzt? Seit Beginn der Kampfhandlungen im April 2014 fanden in Mariupol wiederholt bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Zwischen dem 9. und 13. Mai 2014 kam es zu größeren Kämpfen, als ukrainische Sicherheitskräfte gegen bewaff- nete Regierungsgegner vorgingen. Offiziellen ukrainischen Angaben zufolge wurden 21 Menschen getötet. Weitergehende gesicherte Angaben zu den Toten und Todesumständen liegen der Bundesregierung nicht vor. 26. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Zahl von Toten und Verletzten durch einen Luftangriff auf ein Gebäude der Gebietsver- waltung Lugansk am 2. Juni 2014 (http://de.ria.ru/security_and_military/ 20140603/268670298.html, bitte aufschlüsseln, ob es sich bei den Opfern um Zivilisten handelt)? Die OSZE-Beobachtermission in der Ukraine (OSZE-SMM) qualifiziert den Vorfall als Luftangriff, im Gegensatz zu Darstellungen der ukrainischen Regie- rung, die von falscher Handhabung einer Ein-Mann-Boden-Luftrakete durch se- paratistische Kräfte ausgeht. Zu Toten bzw. Verletzten gibt es widersprüchliche, nicht überprüfbare Angaben.
Drucksache 18/2375 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche weiteren militärischen Angriffe auf zivile Gebäude (bspw. Wohn- gebiete) bzw. zivile Infrastruktur in Lugansk sind der Bundesregierung be- kannt? Die Bundesregierung hat Kenntnis von verschiedenen Meldungen zu militäri- schen Angriffen auf zivile Gebäude und Infrastruktur. Zu den Verantwortlichen liegen jedoch keine eindeutigen Informationen vor. 28. Welche Informationen hat die Bundesregierung über „Filtrationspunkte“, wie sie der Verteidigungsminister der Ukraine, Mychajlo Kowal, gegen- über Medien ankündigte (www.youtube.com/watch?v=9IZLotoo5mA)? a) Welche Funktion haben diese „Filtrationspunkte“ nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Nach welchen Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen an diesen Punkten „gefiltert“ werden, und was soll mit den „gefilterten“ Personen passieren? c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der zu er- wartenden „ausgefilterten“ Personen und darüber, wo diese ggf. in Ge- wahrsam genommen werden sollen, beziehungsweise inwiefern hat sie versucht, darüber Informationen der ukrainischen Regierung zu erhal- ten? Die Fragen 28a bis 28c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Nach Angaben der ukrainischen Behörden sollen die sogenannten Filtrations- punkte der Zivilbevölkerung das Verlassen der Ost-Ukraine ermöglichen und gleichzeitig das Einsickern von Separatisten in das Landesinnere erschweren. Bei den „Filtrationspunkten“ handelt es sich um Kontrollposten, die durch ukra- inische Sicherheitskräfte betrieben werden. An diesen Punkten werden Persona- lien sowie mitgeführtes Gepäck kontrolliert. 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz privater Söldnerarmeen durch einzelne, ökonomisch mächtige Personen in der Ukraine, wie es beispielsweise über den Gouverneur von Dnipropetrovsk, Igor Kolomoisky, berichtet wurde (www.heise.de/tp/artikel/42/42062/1. html)? a) Unterliegen derartige Strukturen nach Ansicht der Bundesregierung dem Abrüstungsgebot des Genfer Friedensfahrplans vom 17. April 2014? b) Wenn ja, wurde die Kiewer Regierung von der Bundesregierung zur Auflösung dieser Strukturen gemäß der Beschlusslage des Genfer Agreements aufgefordert? Wenn ja, wann geschah das? c) Wenn nein, warum wurde dies nicht gefordert? Die Fragen 29a bis 29c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Angaben zu diesem Punkt können aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form gemacht werden. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrich- tendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetz- lichen Auftrags aus § 1 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst beson- ders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrich- tendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betref-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2375 fend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den Nachrich- tendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewin- nung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Interes- sen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entspre- chenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und orga- nisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als Anlage beige- fügt.* 30. Stehen die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung weiterhin zu ihrer Forderung, dass betreffend die Todesschüsse auf dem Maidan vom 19./ 20. Februar dieses Jahres „eine umfassende und transparente, unter Einbe- ziehung internationaler Institutionen erfolgende, Aufklärung“ erfolgen muss (Staatsminister Michael Roth in seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 32 der Abgeordneten Dr. Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdruck- sache 18/815), und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bisherigen Ermittlungen und der daran geäußerten Kritik (vgl. www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2014/0410/maidan.php5), auch im Verhältnis zu den ukrainischen Verpflichtungen aus der EMRK? Die Bundesregierung steht nach wie vor zu ihrer Forderung nach einer umfas- senden und transparenten, unter Einbeziehung internationaler Institutionen er- folgenden Aufklärung und setzt sich dafür entsprechend mit Nachdruck bei ihren ukrainischen Gesprächspartnern ein. 31. Hat die Bundesregierung inzwischen Informationen über die mutmaßliche Urheberschaft des Massakers im Gewerkschaftshaus in Odessa am 2. Mai 2014? Die Untersuchungen zu den Ereignissen am 2. Mai 2014 in Odessa dauern noch an. Zur mutmaßlichen Urheberschaft kann die Bundesregierung sich noch kein Urteil bilden. 32. Haben die ukrainischen Behörden nach Informationen der Bundesregie- rung Ermittlungen eingeleitet, um das Massaker vom 2. Mai 2014 in Odessa aufzuklären? a) Wie ist der Stand dieses Verfahrens? b) Wie viel Vertrauen setzt die Bundesregierung in die ermittelnden Be- hörden? c) Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus den bis- herigen Ermittlungen, auch im Verhältnis zu den ukrainischen Ver- pflichtungen aus der EMRK? Die Fragen 32a bis 32c werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs ge- meinsam beantwortet. Die ukrainischen Behörden haben umgehend Ermittlungen eingeleitet, um die Todesfälle in Odessa aufzuklären, zuständig ist eine gemeinsame Untersu- chungsgruppe des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU und des Innen- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Anlage ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Drucksache 18/2375 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ministeriums, welche ca. 200 Mitarbeiter umfasst. Die israelische Botschaft wurde gebeten, israelische Experten für die Ermittlungen zur Verfügung zu stel- len. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Am 13. Mai 2014 wurde eine parlamentarische Ad-hoc-Kommission unter der Leitung des ehemaligen Abgeordneten der Partei der Regionen (PdR) Kisse (jetzt fraktionslos) gegrün- det. Sie hat noch keine Ergebnisse vorgelegt. Die Bundesregierung beobachtet das Ermittlungsverfahren aufmerksam. Es be- steht derzeit kein Anlass, den Wunsch der Behörden nach Aufklärung der Ereig- nisse in Zweifel zu ziehen. 33. Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung das Massaker an etwa 50 Zivilisten am 2. Mai 2014 in Odessa und die dafür Verantwortlichen verurteilt, und wann und in welcher Form verurteilte die Bundesregierung die Verantwortlichen für den Abschuss eines ukrainischen Militärflugzeu- ges Mitte Juni 2014, bei dem 49 Soldaten ums Leben kamen? Aus welchem Grund wurde der für die Opfer von Odessa vorgesehene Kranz des Bundesministers des Auswärtigen bei dessen Odessa-Besuch am 13. Mai 2014 nicht niedergelegt (www.spiegel.de/politik/ausland/ukraine- steinmeier-trifft-jazenjuk-und-legt-kranz-in-odessa-nieder-a-969101.html)? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, verurteilte in einer Pressemitteilung am 3. Mai 2014 die Gewalt in Odessa und auch in an- deren Städten im Osten und Süden der Ukraine auf das schärfste. Um der Opfer zu gedenken, ist der Bundesminister des Auswärtigen am 13. Mai 2014 nach Odessa gereist. Die Vorfälle waren dort zentrales Thema seiner Gespräche, wenn auch die konkrete Sicherheitslage am Gewerkschaftshaus in Odessa zum Zeitpunkt der geplanten Kranzniederlegung diese dann nicht ermöglichte. Der Bundesminister des Auswärtigen äußerte am 14. Juni 2014 in einer Presse- erklärung seine Bestürzung über den Absturz des Militärflugzeugs bei Luhansk und forderte, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
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