Hochfrequenzhandel in Deutschland

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 11 –                             Drucksache 19/4030 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26.   Welche Daten liegen der Bundesregierung über den Umfang des algorithmi- schen Handels in Deutschland vor? Wie haben sich diese Daten in den letzten zehn Jahren (oder soweit Daten vorliegen) entwickelt? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 5 wird verwiesen. 27.   Welche Daten liegen der Bundesregierung über Anbieter von direkten elek- tronischen Zugängen (Direct Electronic Access – DEA) in Deutschland vor? Wie haben sich diese Daten in den letzten zehn Jahren (oder soweit Daten vorliegen) entwickelt? DEA ist als eigene Kategorie eines Zugangs zu einem Handelsplatz in Deutsch- land die zum 3. Januar 2018 mit dem In-Kraft-Treten der MiFID-II-Regelungen eingeführt worden. Seitdem haben 21 Unternehmen der BaFin das Anbieten eines DEA zu einem Handelsplatz angezeigt. Weitere Daten liegen aktuell nicht vor. 28.   Wie viele Unternehmen haben der BaFin bisher das Betreiben von algorith- mischem Handel nach § 80 Absatz 2 Satz 1 WpHG angezeigt? Wie viele der Unternehmen haben dabei angegeben, dass eine hochfrequente algorithmische Handelstechnik im Sinne des § 2 Absatz 44 WpHG genutzt wird? 121 Unternehmen haben der BaFin bisher das Betreiben von algorithmischen Handel angezeigt. 29.   Wie viele Unternehmen haben der BaFin bisher Anzeige über das Anbieten eines DEA zu einem Handelsplatz erstattet? Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 30.   Wie viele Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als Handelsteilnehmer an einer deutschen Börse algorithmischen Handel betreiben, haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anzeige über das Betreiben von algo- rithmischem Handel gegenüber der für die jeweilige Börse zuständigen Bör- senaufsichtsbehörde abgeben? Von den bei der BaFin eingegangenen Anzeigen betreffen 111 Anzeigen Han- delsplätze, die unter der Aufsicht der in Deutschland ansässigen Börsenaufsichts- behörden stehen. Es liegen keine Erkenntnisse zur Zahl der bei den Börsenauf- sichtsbehörden eingegangenen Anzeigen vor. 31.   Wie viele Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als Handelsteilnehmer an einer deutschen Börse einen DEA zu einer deutschen Börse anbieten, ha- ben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Anzeige über das Anbieten ei- nes DEA zu einem Handelsplatz gegenüber der für die jeweilige Börse zu- ständigen Börsenaufsichtsbehörde abgeben? Von den bei der BaFin eingegangenen 21 Anzeigen betreffen alle Handelsplätze, die unter der Aufsicht von Börsenaufsichtsbehörden der Länder stehen. Insoweit sind die Länder zuständig.
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Drucksache 19/4030                                                     – 12 –                         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 32.     Welchen Beitrag könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Finanztransak- tionsteuer leisten, die sich an dem ursprünglichen EU-Kommissionsvor- schlag aus dem Jahr 2011 orientiert (Besteuerung von Aktien und Deriva- ten), um den HFH einzudämmen? 33.     Welchen Beitrag könnte aus Sicht der Bundesregierung eine Finanztransak- tionsteuer leisten, die exakt so ausgestaltet ist wie die französische Finanz- transaktionsteuer (Besteuerung nur der Wertpapiere bzw. Aktien von bör- senorientierten inländischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 100 Mrd. Euro), um den HFH einzudämmen? Die Fragen 32 und 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Bundesregierung strebt – wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturpe- riode festgelegt – an, die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionsteuer (FTT) auf europäischer Ebene zum Abschluss zu bringen. Die Ideen und Kon- zepte hierzu, einschließlich der Frage, wie eine solche FTT konkret ausgestaltet werden könnte, sind gemeinsam mit unseren europäischen Partnern im weiteren Verlauf zu diskutieren. Dies beinhaltet auch die Einbeziehung und Wirkung auf den Hochfrequenzhandel. Die Bundesregierung betrachtet die Finanztransaktion- steuer als geeignetes Instrument zur Besteuerung des Finanzsektors und setzt sich daher weiterhin für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in diesem Bereich ein. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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