Türkische Graue Wölfe in Deutschland

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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                              – 11 –                                Drucksache 18/5466 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffent- lichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte zu. Soweit parla- mentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf die als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informa- tionen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind Infor- mationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundes- republik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entspre- chend einzustufen. Die Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als gesonderte, nicht zur Ver- öffentlichung als Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übersandt.* 21. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zwi- schen den „Grauen Wölfen“ bzw. der Ülkücü-Szene und Verbänden von turkstämmigen Migrantinnen und Migranten aus dem Kaukasus, China und dem Nahen Osten (Uighuren, Tschetschenen, Turkmenen etc.)? K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805466\1805466.fm, 16. Juli 2015, Seite 11 Es bestehen vereinzelte, anlassbezogene Kontakte zwischen den Ülkücü in Deutschland und besagten Gruppen. 22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verstrickung türkischer Rechtsextremisten aus der Ülkücü-Szene in Drogen- oder Waffenhandel, in Schutzgelderpressung, Menschenhandel oder generell organisierte Kriminalität? Keine. 23. In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung seit dem Jahr 2014 Waffen bei Personen aus dem „Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-Milieu gefunden (bitte Menge und Art der Waffen benen- nen)? Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt. 24. Welche möglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliches Wehrsport- oder Kampfsporttraining sowie Schusswaffentraining von Angehörigen der Ülkücü-Szene in der Bundesrepublik Deutschland? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. *   Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5466                                                     – 12 –                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt geworden, wonach Anhänger der „Graue-Wölfe“- bzw. Ülkücü-Szene innerhalb der Bundeswehr, Bundes- polizei oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – in einer Landespolizei auffällig wurden, und wenn ja, wie wurde jeweils vonseiten der ent- sprechenden Behörde darauf reagiert? Nein. 26. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen dem türkischen Geheimdienst und dem Ülkücü-Spektrum ein- schließlich der organisierten Verbände wie der Türkischen Föderation? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine frühere Zu- gehörigkeit des wegen Tötung von drei kurdischen Politikerinnen in Paris im Januar 2013 in Untersuchungshaft sitzenden dringend Tatverdächtigen Ö. G. zur Ülkücü-Szene in Deutschland? Keine. 28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die türkisch-nationa- listische Hackergruppe Türk Hack Team, die sich zu einem Cyberangriff auf das interne Datennetz des Deutschen Bundestages im Mai 2015 als Reaktion auf die Thematisierung des Völkermordes an den Armeniern K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805466\1805466.fm, 16. Juli 2015, Seite 12 durch den Deutschen Bundestag und den Bundespräsidenten bekannt haben (www.motherboard.vice.com/de/read/nationalistische-tuerkische- hackercrew-behauptet-bundestag-lahmgelegt-zu-haben-111)? a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über das Türk Hack Team? b) Inwieweit schätzt die Bundesregierung das Türk Hack Team politisch und technisch in der Lage, einen Angriff in dieser Größenordnung durchzuführen, und woran macht sie ihre Einschätzung fest? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Hacker Gruppe „Türk Hack Team“ vor. Der Bundesregierung sind keine Cyber-Angriffe türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten auf deutsche Institutionen oder Institutionen und Vereinigun- gen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf Jahre bekannt geworden. c) Welche sonstigen Cyberangriffe türkischer Nationalisten und Rechts- extremisten auf deutsche Institutionen oder Institutionen und Vereini- gungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland während der letzten fünf Jahre sind der Bundesregierung bekannt geworden? Bekannt ist lediglich 2011 das Hacking der Internetseite eines Gymnasiums in München mit pro-türkischer Propaganda und gegen die PKK durch eine Hacker- Gruppierung „NMTD Tim“ Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de                         ur ISSN 0722-8333                                                                             kt re or K
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