Der sogenannte Masterplan der CSU

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Masterplan Migration Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung 22.06.2018 Horst Seehofer Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union
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Inhaltsverzeichnis Präainbel ................................................. . . . ..................................................................... ........................... 1. IIandlungsfeld llerkunftsländer 2. 1-landlungsfeld Transitländer ........... � :1. Handlungsfeld Europäische Union 4. Handlungsfeld Inland I national Binnengrenzen I Sehengen .. . ............ . . .. .. ....... ........ .. .. ... . .. .. ... .................. . .. ... .. ....... . ... ......... . ... . . .... ......................................... .... .... ...... . ........... . . . .... . .... . . . .. . .. .......... . . .... . .. ..... . .... .. ........ .... .... ... . .. . ........... . ...... . ...... ....... . ... .. ... ........ ................. ... . . ....... .. . ..... ... ..... .... .. ........... . . .... .. . ......... . . ... ... . .. ...... ...... .................. .. .. ...... .................... . Rückkehr .. .. ..... . . . . ........ . .. ..... . .. ........ ...... .. ........... . .......... . . . . ............. ..... ...... ............. .... . ... ........... .. ......... Asyl- und ausländerrechtliche Verfahren Integration . . ............ . . ...... ..... ................. ........... ... ... . ...... ........ ... . . . . ......... .. .... .... .... .. ............... ............. ... .......... ... . ............... ... . ... ................... ............ . ..... ...... .. .... ........ . . . ...... . .. .......... . .. . . 2 4 8 10 12 12 13 18 19
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Präambel Die Herausforderungen weltweiter M igration erfordern ein System der Ordnung. D iesem M asterplan liegt d ie Ü berzeu g un g z ugrunde, d ass unser Land seine Verantwort ung nach Außen n ur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im lnnern erhalten bleibt. Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung von M i gration vora us. Kein Land der Weit kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen. Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung. Das ist d ie Kernbotschaft des Koa!itionsvertrages . Ordnung braucht klare Vorg aben: Wir erwarten, d ass Antragsteller an ihrem Asylverfahren a ktiv mitwirken. Wir wollen verhindern, d ass Personen während oder nach einem Asylverfahren unterta uchen oder ihre wahre I dentität verschleiern. Das Ersuchen um h umanitären Schutz und das Begehen von Straftaten schließen sich grundsätzlich a us. Menschen ohne Bleiberecht m üssen unser Land verlassen. E iner Pflicht zur ·Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen. Die konsequente D u rchsetzung des Rechts sichert d as Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Akzeptanz von Asylverfahren hängt wesentlich d avon a b, d ass a bschlägige Bescheide a uch tatsächlich wieder zur Ausreise der Antragsteller führen. Wir wollen keine Z uwanderung in unsere Sozialsysteme. Unsere Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Deswegen muss d ie Ausga be von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen Vorrang haben. D ie große Aufg a be der Integration kann nur gelingen, wenn von vorneherein feststeht, auf wen und a uf was sie sich bezieht. S ie bezieht sich auf Menschen mit Bleibeperspektive, nicht a uf alle, d ie gekommen sind. Und s ie bezieht sich auf unsere Werteordnung, d ie den Zusammenhalt der Gesellschaft a usmacht. Integration erfordert M itwirkung, die wir künftig n och entschlossener einfordern wollen. Wir können in d iesem Z usammenhang stolz auf d as vielfältige ehrenamtliche Engagement unserer Gesellschaft sein . Deutschland bra ucht g u t ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte. D ies g ilt es nach klaren Regeln zu steuern. Damit wird a uch legale Z uwanderung ermöglicht. Die vor uns liegenden Aufgaben sind vielfältig. 2
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S ie erfordern M aßnahmen in den Herkunftsländern, M aßnahmen in den Transitländern, M aßnahmen a u f E bene der E u ropäischen Union u nd Maßnahmen in Deutschland . Diese vier H andlungsfelder b ilden den Rahmen d ieses M aste rplans. Wir haben hier in den vergangenen Jahren einiges erreicht. D a ra u f ba uen wir a uf. Z u r Entwarnung g i bt es jedo ch ke inen Anlass. De r M i g rationsdruck an den Außeng renzen E u ro pas hält weiter an. D ie Entscheid ung, wer nach Deutschland kommt und wer n icht, d ürfen wir nicht kriminellen Schleppern überlassen. Viele nationale M aßnahmen bed ürfen noch der Verbesserung, so insbesondere d ie konsequente Abschieb ung, d ie Erfolgsquote der Integ rationskurse und schnelle und sichere Asylverfahren. Die Umsetzung d ieses M asterplans muss stets d ie Gesamtentwicklung der Z uwanderung berücksichtigen. Es g ilt de r im Koalitionsvertrag vereinbarte Z uwanderungsk o rrido r von 180.000 bis 220.000 Schutzsuchenden im Jahr. Hilfe vor Ort in den Herk unfts- und Transitländern d urch Stärkung d e r Maßnahmen der Entwicklungszusammena rbeit ist de r h umanste u n d wi rksamste Weg, Fluchtu rsachen zu begegnen und Bleibe- und Z u kunftsperspektiven für d ie Menschen zu schaffen. Die Verantwortung gegen ü be r der Stabilität des Staates ge b ietet Steuerung und Beg renzung von Z uwanderung . Der Masterplan steht für d a ue rhafte Ordnung und Steuerung von M igration. Er sichert d ie Balance aus Hilfsbere itschaft und den tatsächlichen Mögl ichkeiten unseres Landes. Er ist somit geeignet, die Spaltung unserer Gesellschaft zu ü berwinden. Um d ie im Koa l it ionsvertrag festgelegten Ziele zu e rreichen, b ilden die 63 Maßnahmen d ieses M asterplans den migrations- und flüchtlingspolitischen Leitfaden des Bundesministeriums des lnnern, für B a u und Heimat. Sollten die genannten Z iele wider E rwarten d u rch nationale oder internationale Entwicklungen gefäh rdet sein, m üssen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Es gilt das Versprechen, d ie Zahl der nach Deutschland und Eur o pa f l üchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu red uzieren, d amit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann. 3
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I. Handlungsfeld Herkunftsländer Politische Ziele Flucht und Migration sind eine langfristige und weltweite Herausforderung, ausgelöst durch Krisen, Kriege, Hunger, Armut und Perspektivlosigkeit. 90% der Flüchtlinge leben in den Kriegs- und Krisengebieten und finden Aufnahme in Entwicklungsländern. Deutschland tut bereits viel und wird seinen Einsatz vor Ort weiter verstärken, denn Hilfe vor Ort ist der humanste und wirksamste Weg, Fluchtursachen zu begegnen und Bleibe- und Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen. Deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist unseren Interessen und Werten verpflichtet. Mitmenschlichkeit ist für uns nicht verhandelbar. Wir bekennen uns ohne Einschränkung zur Armutsbekämpfung. Zugleich muss jede Regierung, die entwicklungspolitisch enger mit uns kooperieren will, wissen, dass wir an ihr Handeln strenge Maßstäbe anlegen, etwa mit Blick auf die Achtung der Menschenrechte oder den Kampf gegen die Korruption. Auch die Zusammenarbeit zur Abwehr der Kriminalität, des Schleusertums, der illegalen Migration und bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber ist wichtiger Bestandteil der Kooperation mit unseren Partnerländern. Der Marshallplan mit Afrika ist das Handlungskonzept zur Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnerländern. Über Reformpartnerschaften, die auf dem Ansatz des Förderns und Forderns beruhen, treiben wir die Entwicklung ausgewählter Partnerländer gezielt voran. Denn von einer erfolgreichen Bewältigung der großen Herausforderungen Afrikas hängt auch die Zukunft Europas ab. Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern muss ausgebaut werden. Die ODA-Quote (Official Development Assistance) darf daher nicht, wie im Finanzplan bis 2022 vorgesehen, absinken. Es geht um Überlebenshilfe und Aufbau von Infrastruktur in den Krisengebieten, aber insbesondere auch um langfristige Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit wie Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Klimaschutz, Gleichberechtigung der Frauen, gute Regierungsführung und die Wahrung der Menschenrechte. 4
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Deutschland kann die Herausforderungen aber nicht alleine bewältigen. Notwendig sind ein wesentlich stärkeres finanzielles Engagement der Europäischen Union und eine Neugestaltung fairer Handelsbeziehungen. Maßnahmen 1. Verringerung der Fluchtursachen: Durch die Ausweitung der Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wie beispielsweise den Aufbau von Infrastruktur und Investitionen in Bildung und Beschäftigung. 2. Temporäre Beschäftigung sichern: Wer ein Auskommen hat, flieht nicht aus seiner Heimatregion. Wir werden unsere .,Beschäftigungsoffensive Nahost" verstetigen und ausweiten. Wir verstärken damit die Maßnahmen für die Rückkehr von Millionen von Binnenflüchtlingen in den Fluchtländern. 3. Schulbesuch in den Herkunftsregionen gewährleisten: Familien ziehen weiter, wenn ein Schulbesuch ihrer Kinder nicht mehr möglich ist. Umgekehrt gilt: Familien werden zögern in ihre Heimat zurückzukehren, wenn keine Ausbildung für ihre Kinder möglich ist. Wir werden daher unser Engagement im Bildungsbereich weiter ausbauen. 4. Dauerhaft Arbeitsplätze schaffen: Mit unserer Sonderinitiative "Ausbildung und Beschäftigung" setzen wir auf eine neue gezielte und vernetzte Zusammenarbeit von und mit Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf der Region des Maghreb und den afrikanischen Reformpartnerländern. 5. Mit einem Entwicklungsinvestitionsgesetz werden wir verbesserte Rahmenbedingungen für private Investitionen, wirtschaftliche Zusammenarbeit und neue Formen der Ausbildungs- und Technologiekooperationen schaffen. 6. Beratung zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration: Künftig soll das BAMF Asylbewerbern ein Angebot zur freiwilligen Rückkehrberatung unterbreiten. Generell sollte Rückkehrberatung einheitlichen Zielsetzungen und Standards folgen. Hierfür wird es für jedes Zielland bundesweit einheitliche Angebote geben. Dabei ist auch der Konnex zur Beratungs- und Angebotsstruktur des BMZ in den Herkunftsländern herzustellen. Das BMZ wird Rückkehrwilligen einen Einstieg in Qualifizierungsangebote schon in Deutschland anbieten. 5
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Diese sollen nicht aufenthaltsverlängernd wirken, sondern vielmehr einen Neustart im Herkunftsland erleichtern. 7. Beratungs- und Betreuungszentren ausbauen: Unsere acht Beratungszentren in Irak, Kosovo, Ghana, Serbien, Albanien, Tunesien, Marokko und Senegal koordinieren Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme vor Ort. Diese Beratungsleistung bieten wir auch Rückkehrern aus Deutschland an. Zudem wird über die Gefahren der illegalen Migration und die Möglichkeiten einer legalen Zuwanderung nach Deutschland und Europa informiert. Wir wollen in Hauptherkunftsstaaten weitere bewährte Reintegrationsangebote aufbauen sowie Beratungszentren errichten und das Angebot der örtlichen Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme weiter erhöhen. BMZ und BMI werden einen gemeinsamen Aktionsplan zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration erarbeiten und umsetzen. 8. Haushaltsaufstellung 2019 und Finanzplan bis 2022: Die genannten Maßnahmen erfordern zusätzliche HaushaltsmitteL Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) darf nicht absinken. Auf ihrer jetzigen Basis müssen die Mittel weiter gesteigert werden. Hieraus ergibt sich - über die Eckwerte hinaus- für das Jahr 2019 ein zusätzlicher Gesamtbedarf für den Einzelplan des BMZ in Höhe von 880 Mio. Euro. Außerdem werden Verpflichtungsermächtigungen für die nachfolgenden Haushaltsjahre benötigt, um belastbar planen zu können. Zugleich ist erforderlich, für komplementäre rückkehrbezogene Projekte des BMI im Rahmen des Aktionsplans von BMI und BMZ den Haushaltsansatz für die internationale Projektarbeit des BAMF in Herkunftsländern bis 2020 schrittweise anzuheben. Hierfür werden BMI und BMZ gemeinsam eintreten. 9. Verbesserung der Rückübernahme: Unterstützung der Herkunftsländer bei der Identifikation ihrer Staatsang ehörigen in Transitländern, um sie mit Ersatzreisepapieren auszustatten und wieder aufzunehmen. 10. Ausbau und Stärkung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit: • Ausbau des Verbindungsbeamten-Netzwerkes der Bundespolizei in den Herkunfts- und Transitländern. Dadurch soll die direkte Kommunikation mit den Herkunftsländern zur Verhinderung von illegaler Migration verbessert werden. • Effektivierung des Engagements der internationalen Gemeinschaft: Weiterentwicklung der zivilen VN- und EU-Polizei-Missionen in Herkunfts- 6
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und Transitländern zur Stabilisierung der Sicherheitslage in betroffenen Staaten, • Beteiligung an internationalen Einsätzen: Bildung eines Personalpools zum Ausbau der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeieinsätzen und somit Erleichterung der Entsendung in Auslandseinsätze und • Erweiterung der Finanzausstattung durch: - Deutliche Erhöhung des BMI Haushaltstitels für bilaterale Maßnahmen der polizeilichen Ausbildungs� und Ausstattungshilfe auf 6 Mio. € (zuzüglich 0,5 Mio. € jährlich als Sondertatbestand bis 2020) in den Herkunfts- und Transitländern zur Stärkung der dortigen Sicherheitsbehörden und Förderung eines wirksamen Grenzmanagements sowie - Schaffung eines neuen BMI Haushaltstitels als Anteil aus den Ertüchtigungsmitteln des Auswärtigen Amtes (AA) zur flexiblen Verwendung im polizeilichen Kapazitätsaufbau in Drittstaaten (z. B. IT­ Projekte im ldentitätsmanagement, lnterpolprojekte, Grenzprojekte in Herkunfts- und Transitstaaten). 7
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I I. Handlungsfeld Transitländer Politische Ziele Wir wollen auch die Transitländer illegaler Migration bei der Stabilisierung ihrer politischen Lage unterstützen, insbesondere Nordafrika und die Sahei-Region, Libyen, Ägypten, Jordanien, Libanon und Türkei. Dafür wollen wir in diesen Ländern bei der kurzfristigen Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen helfen, die Infrastruktur aufnehmender Gemeinden unterstützen und zugleich in mittel­ und langfristige Zukunftsperspektiven investieren. Darüber hinaus wollen wir die zivile Sicherheit stärken und bei einem wirksamen Grenzmanagement unterstützen. Illegale Migration und Schleuserkriminalität wollen wir gemeinsam bekämpfen sowie die freiwillige Rückkehr durch lOM und UNHCR unterstützen. Die Zusammenarbeit mit den Transitländern muss ausgebaut werden. Maßnahmen 11. Einrichtung von sog. "Sicheren Orten": Zur Verhinderung weiterer Flucht- und Migrationsbewegungen, Stärkung der Aufnahmekapazitäten sowie Verbesserung der Aufnahmebedingungen, insbesondere in Regionen im Umfeld von Konfliktherden durch die Errichtung von Sicheren Orten in: • Nordafrika (zur Rückführung von im Mittelmeer aufgegriffenen Flüchtlingen) und • Sahei-Region (als Anlaufstelle für Flüchtlinge in Konfliktregionen) unterstützt durch die EU bzw. der Völkergemeinschaft Dabei Gewährleistung einer robusten Sicherung dieser Orte sowie Erwartungsmanagement hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Weiterreise nach Europa, Ermöglichung der Rückführung und Resettlement aus diesen. Die Aufnahme über Resettlement wäre abhängig von den Gesamtzugangszahlen nach Deutschland. 12. Aktivierung von E U-Geldern für Konfliktherde: Erhöhung der Finanzausstattung des EU-Afrika Trust Fonds (Maßnahmenplan der EU für Stabilität und der Bekämpfung der Fluchtursachen in Afrika) im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für den Zeitraum von 2020 bis 2027. 13. Aufklärung über Fluchtfolgen: Durchführung zielgerichteter Aufklärungsarbeit (Einrichtung weiterer Rückkehrzentren über Agadez I Niger hinaus) zur Verdeutlichung der Chancenlosigkeit illegaler Migration. 8
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14. Sch u lung im Grenzmanagement U nterstützung von intern atio nalen Sch u lungseinrichtungen für Grenzpolizisten (z.B. College Sahelien d e Securite (CSS) i n d e n G 5 Staaten ) i n d e r Sahei-Region zur Förderung eines wirks a m e n Grenzma nagements. 15. Finanziel l e U nterstützung von Tra nsitländern: U nterstütz u n g d er Haupttra nsitländer bei der Aufn a h m e und Versorgung von F l üc htlingen einsch ließlich der aufnehmenden Gemeinden. 16. Kapazitätsaufba u in Transitländern: U nterstützun g von M aßnahmen zum asyl- und migrationsbezoge n e n Kapazitätsaufbau in T ransitländer n . 17. "Nord afrikastrategie": Fortentwicklung d er sog . N o rd afrikastrategie als I n strument der u mfassenden Analyse und strategischen P la nung von Maßn a h m e n des BMI für die Region N ordafrika und d ie a ngrenzende Sahei­ Regio n. 9
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