Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im zweiten Halbjahr 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3736 ● geplantes internationales Bekämpfungsprojekt der Slowakischen Repu- blik ● Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP ● Bericht von INTERPOL und Eurojust über Bekämpfungsmaßnahmen. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnun- gen genommen. f) Am Treffen der Steuerungsgruppe nahmen neben dem Bundeskriminalamt Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und der Slowakischen Republik sowie von EUROPOL teil. An dem Jahrestreffen des EnviCrime- Net 2014 nahmen neben dem Bundeskriminalamt Vertreter von zentralen Polizeidienststellen oder Fachbehörden aus 16 EU-Mitgliedstaaten, dem Kosovo und Mazedonien sowie Vertreter der IKPO-INTERPOL, der Europä- ischen Kommission, von Eurojust und IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) teil. g) Schwerpunkt der Beratungen der Steuerungsgruppe war die Berichtspflicht an den COSI und die damit in Zusammenhang stehende Durchführung des Projekts IPEC (Intelligence Project on Environmental Crime) durch EURO- POL. Mit der Europäischen Kommission wurden die Aspekte Artenschutz- kriminalität und die Förderung von Bekämpfungsprojekten im Bereich Umweltkriminalität erörtert. Ferner wurden die von Italien initiierten Maß- nahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität beraten. Auf dem Jahrestreffen standen Fallstudien und Erfahrungsberichte über ver- schiedene Phänomene von Umweltkriminalität in der EU und die Durch- führung des Projekts IPEC durch EUROPOL im Vordergrund der Bera- tungen. Weitere Diskussionsschwerpunkte waren die Zusammenarbeit mit anderen Netzwerken und Institutionen wie Eurojust, der IKPO-INTERPOL und IMPEL sowie die Bekämpfungsmaßnahmen unter italienischer Ratsprä- sidentschaft. h) Das Bundeskriminalamt brachte stellvertretend für die polizeilichen Fach- dienststellen in Deutschland fachliche Positionen zu den anstehenden Koope- rationsmaßnahmen ein. Ein Vertreter des Ecologic Institute Berlin stellte das laufende EU-Forschungsprojekt EFFACE über Umweltkriminalität vor (http://efface.eu). i) und j) Das Jahrestreffen diente der Erörterung des Sachstands der Bekämpfung von Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten, der Identifizierung von Erschei- nungsformen mit grenzüberschreitenden Bezügen und der Förderung der inter- nationalen Zusammenarbeit. Die Ergebnisse fließen u. a. in das Projekt IPEC und damit in die Berichtspflichten gegenüber dem COSI und der LEWP ein. Das Netzwerk EnviCrimeNet wird im Falle der Festlegung von Umweltkriminalität als EU-Bekämpfungsschwerpunkt (Interim SOCTA 2015) seine Aktivitäten ver- stärken. Die Slowakische Republik ist als neues Mitglied in die Steuerungs- gruppe von EnviCrimeNet aufgenommen worden. Den Vorsitz des Netzwerks haben weiterhin die Niederlande inne. European medical and psychological expertsʼ network for law enforcement (EMPEN) a) Im zweiten Halbjahr 2014 hat die jährliche Arbeitstagung von EMPEN, or- ganisiert von CEPOL, vom 25. bis 28. August in Budapest stattgefunden. b) Für die Vorbereitung, Tagesordnung und Organisation waren das Sekretariat von EMPEN in Budapest zusammen mit dem „European Police College“ (CEPOL) zuständig.
Drucksache 18/3736 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Im Vorfeld wurden der Seminarplan und die logistischen Informationen an die Teilnehmer verteilt. d) Auf der Tagesordnung standen Referate und Diskussionen zum Informa- tionsaustausch über „Healthcare and psychological support for police of- ficers“. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen. f) In Budapest waren 30 Ärzte, Psychologen und Sozialwissenschaftler aus In- nenministerien und Polizeioberbehörden von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland (Bundespolizeipräsidium), Estland, Finnland, Frankreich, Grie- chenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Ungarn, Schweiz, Slo- wakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Zypern vertreten. g) Die Referentinnen und Referenten stellten den nationalen Stand der jewei- ligen Fürsorgestandards und -institutionen unter medizinischen, psycholo- gischen und sozialwissenschaftlichen Aspekten für Polizisten und Polizis- tinnen dar und diskutierten Kongruenzen, Unterschiede und Perspektiven. h) Ein Vertreter des Bundespolizeipräsidiums hat über „Kommunikative De- eskalation und psychosoziale Unterstützung für Polizisten und Polizistinnen in Großeinsätzen“ referiert. i) und j) Der wechselseitige Austausch über nationale Standards der berufsspezifischen medizinischen, psychologischen und sozialwissenschaftlichen Forschung und Versorgung von Polizisteninnen und Polizisten soll verstetigt und intensiviert werden. European network of special intervention units (ATLAS) a) bis j) Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Ant- wort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juni 2013 (Bun- destagsdrucksache 17/13785) und vom 26. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksa- che 17/11237) verwiesen. Bei den im ATLAS-Verbund mitwirkenden polizeilichen Spezialeinheiten der Europäischen Union werden bestimmte Fähigkeiten vorgehalten, um im Ereig- nisfall auf konkrete polizeiliche Lagen reagieren zu können. Werden diese Fä- higkeiten (z. B. Technik, Taktiken) bekannt, kann dies den Gesamteinsatzerfolg sowie Leib und Leben sowohl der eingesetzten Polizeibeamten als auch, im Fall einer Geiselnahme von z. B. deutschen Staatsangehörigen im Ausland, Leib und Leben der Geiseln gefährden. Damit wäre ein wesentliches Grund- und Men- schenrecht erheblich beeinträchtigt. Diese erworbenen Fähigkeiten gilt es weiterhin zu erhalten und stetig auszu- bauen. Aufgrund begrenzter nationaler Ressourcen ist Erfahrungsaustausch mit Spezialeinheiten anderer Nationen zwingend erforderlich. In Bezug auf Erfah- rungsaustausch mit internationalen Partnern können spezielle Fähigkeiten der jeweiligen Einheit entscheidend sein. Durch den praktizierten Erfahrungsaus- tausch werden international vorhandene Ressourcen somit auch für den Ausbau der Fähigkeiten der GSG 9 der Bundespolizei gewinnbringend genutzt. Die Er- fahrung der einzelnen polizeilichen Spezialeinheiten fließt somit in die Takti- ken, Vorgehensweisen und Techniken der im ATLAS-Verbund beteiligten Spe- zialeinheiten ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3736 Das Bekanntwerden der konkreten Inhalte wiederum würde die gegenwärtigen Fähigkeiten und Arbeitsweisen der an ATLAS beteiligten europäischen Spezial- einheiten insgesamt offenlegen, was eine zukünftige Aufgabenwahrnehmung unmöglich machen würde. Die polizeilichen Spezialeinheiten des ATLAS-Ver- bundes haben den Auftrag, in schwierigsten und komplexen Gefahren- und Be- drohungslagen zu arbeiten und Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben zu befreien. Dabei sind sie mit Tätern konfrontiert, die äußerst professionell, mit hoher krimineller Energie und neuester Technik vorgehen. In diesen extremen Situationen sollen die Spezialeinheiten den Schutz der Grund- und Menschenrechte wie Leib und Leben gewährleisten. Nach Auffassung der Bundesregierung wäre auch die nur teilweise Offenlegung der angefragten In- formationen dazu geeignet, diesen Grundrechtsschutz erheblich zu gefährden. Der Auftrag der polizeilichen Spezialeinheiten wäre somit zukünftig nicht durchführbar. Darüber hinaus würden Angaben mit Bezug zu spezialisierten ausländischen Sicherheitsbehörden das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit in einem besonders sensiblen und spe- zialisierten Bereich nachhaltig erschüttern und die Zusammenarbeit bei der künftigen Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität und des Terrorismus ausschließen. Aufgrund der dargelegten Gründe und der Hochrangigkeit der Rechtsgüter ist die Bundesregierung nach Abwägung zwischen dem Aufklärungs- und Infor- mationsrecht der Abgeordneten und dem Schutz von Grundrechten zu dem Ergebnis gekommen, dass, auch wenn nur ein geringfügiges Risiko besteht, ein Bekanntwerden der insoweit relevanten Informationen ausgeschlossen werden muss. Informal network of law enforcement authorities and expertise competent in the field of cultural goods (CULTNET) a) Am 13./14. November 2014 fand das Treffen von CULTNET in Rom statt. b) Das Treffen wurde von Italien vorbereitet. c) Es wurden keine Unterlagen im Vorfeld des Treffens verteilt. d) Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte: ● cultnet capabilities combating illicit trafficking in cultural goods ● museums security procedures ● psyche project ● circulation of works of art-exportation ● the new eu-directive on the return of cultural objects unlawfully removed from the territory of a member state. e) Behörden der Bundesregierung haben keinen Einfluss auf die Tagesordnung genommen. f) Es nahmen Vertreter aus Bulgarien, Zypern, Estland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, der Slowakei, Spanien und Schweden teil. Für Deutschland haben die Verbindungsbeamtin des Bundeskriminalamts in Rom sowie eine Vertreterin des ZKA teilgenommen. Ferner waren die IKPO- INTERPOL, EUROPOL und Eurojust vertreten. g) Neben dem Sachstand des Projektes „PSYCHE“ stellte Italien Ideen zu einem verbesserten Informationsaustausch auf europäischer Ebene vor, so z. B. herausragende Diebstähle oder Festnahmen im Kunstbereich. h) Das Bundeskriminalamt hat keinen Beitrag eingebracht.
Drucksache 18/3736 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode i) und j) Es wurden keine konkreten Absprachen oder Vereinbarungen getroffen. European network of Railway Police Forces (RAILPOL) a) Die „Working Group Crime“ von RAILPOL hat im zweiten Halbjahr 2014 eine Zusammenkunft in Rom/Italien abgehalten. b) Die Organisation erfolgte durch die Geschäftsstelle von RAILPOL im Zu- sammenwirken mit dem gastgebenden Staat Italien. c) Eine Einladung sowie die Tagesordnung wurden vorab an die Arbeitsgrup- penmitglieder versandt. d) Folgende Punkte standen auf der Tagesordnung: ● Genehmigung der Tagesordnung ● Vorstellung neuer Mitglieder ● Überblick über die Aktivitäten von RAILPOL ● Bericht über das vorherige Treffen der „Working Group Crime“ in Riga ● Evaluation der Maßnahme „Tomorrowland“ (Belgien) ● Präsentation zum Thema „Illegal Immigration“ durch den italienischen Immigration Service ● Empfehlungen zur Bekämpfung des Metalldiebstahls ● Diskussionsrunde der Teilnehmer e) Von deutscher Seite (Bundespolizei) wurden keine eigenen Tagesordnungs- punkte eingebracht. f) Deutschland wurde bei der Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Crime durch das Bundespolizeipräsidium vertreten. g) Die Tagesordnungspunkte wurden den Teilnahmestaaten erläutert und mit ihnen besprochen. h) Die Bundespolizei hat keine eigenen Beiträge erbracht. i) Die Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung des „Metalldiebstahls“ wur- den fortgeschrieben und abgestimmt. j) Die Zusammenkünfte nutzte die deutsche Seite (Bundespolizei) grundsätz- lich zum Austausch über aktuelle Kriminalitätsschwerpunkte, dem früh- zeitigen Erkennen neuer modi operandi, der Vermeidung von Verdrängungs- effekten, dem Austausch von aktuellen Bekämpfungsansätzen und ggf. der Initiierung von gemeinsamen Einsatzmaßnahmen. Electronic mobile identification interoperability group (eMOBIDIG) a) Die e-MOBIDIG-Herbstsitzung fand am 25./26. September 2014 in Bern statt. b) Die Vorbereitung erfolgte durch den Vorsitz (Großbritannien). c) Die Tagungsdokumente sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/-Mobidig- 12th-Bern-.html öffentlich einsehbar. d) Die Tagesordnung umfasste folgende TOP: ● Vorstellungen aus dem Bereich der Industrie ● Vorstellungen von „Best Practices“ aus einzelnen Staaten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/3736 ● Diskussion/Erfahrungsaustausch zur vorbildlichen Ausgestaltung von mobilen Grenzkontrollsystemen e) Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst. f) An der Sitzung nahmen Vertreter aus Großbritannien, den Niederlanden, Schweden, Irland, der Schweiz, Österreich, Polen, Estland, Finnland und Portugal teil. Deutschland wurde durch einen Mitarbeiter der Bundespolizei vertreten. g) Der Inhalt der Diskussionen ist unter dem Link www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/ 2014-10-10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im Inter- net abrufbar. h) Der deutsche Vertreter brachte Erfahrungswerte aus dem Bereich der mobilen Fahndungskomponenten bei der Bundespolizei sowie weiterführende Hin- weise auf Anwenderakzeptanz und Nutzungsverhalten in die Diskussion ein. i) Die Ergebnisse sind unter dem Link www.e-mobidig.eu/IMG/pdf/2014-10- 10_REPORT_-_e-MOBIDIG_12th_Meeting_BERN.pdf im Internet abruf- bar. j) Zentrale Punkte waren die Verbesserung der mobilen Technik für die Nut- zung in polizeilichen Anwendungsbereichen, insbesondere im Hinblick auf Datentransfergeschwindigkeit, Standards, Datensicherheit, Datenübertra- gungsmöglichkeiten, Form und Gewicht der Geräte sowie der sicheren Nut- zung. 3. Welche gemeinsamen Zolloperationen (JCO), gemeinsame Polizeiopera- tionen (JPO) oder gemeinsame Zoll- und Polizeioperationen (JCPO) haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit Behörden der EU-Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden (bitte wie auf Bundestagsdruck- sache 17/12427 angeben)? a) Wer hat diese vorbereitet und war für die Planung sowie die Organisa- tion zuständig? b) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Planung sowie die Organisation der Operationen mitbestimmt? c) Welche Rolle übernahmen die EU-Ratsarbeitsgruppen Zollzusammen- arbeit (CCWP) bzw. Strafverfolgung (LEWP) für die Vorbereitung der Operationen? d) Wo fanden die Operationen statt? e) Welche Behörden welcher Länder (auch deutscher) bzw. Einrichtungen oder Einzelpersonen der Europäischen Union oder sonstiger Institutio- nen nahmen an den Operationen teil? f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen des Bundes oder (so- weit der Bundesregierung bekannt) Länder nahmen mit welchen Kapa- zitäten an den Operationen teil? g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Wie wurden die Operationen finanziert? i) Welche konkreten Ergebnisse zeitigten die Operationen? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Ge- dankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung des- sen zentrale Punkte?
Drucksache 18/3736 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode k) Inwiefern trifft es zu, dass Überlegungen existieren, die JCO’s zukünftig als „permanente Struktur“ zu etablieren, bzw. inwiefern werden diese immer noch nicht weiterverfolgt (Bundestagsdrucksache 18/2266)? Im zweiten Halbjahr 2014 fanden die nachfolgend aufgelisteten Operationen statt: JPO Itacar a) Die JPO Itacar fand vom 7. bis 9. Oktober 2014 statt. Die Organisation und Vorbereitung erfolgte durch die Polizia Stradale Italien. b) Für Deutschland war das Bundeskriminalamt in die Planung und Organisa- tion eingebunden. c) Die CCWP und die LEWP waren an der Vorbereitung der JPO nicht beteiligt. d) Die Operation fand in allen 28 EU-Staaten statt. e) Es nahmen Polizeiorganisationen aller EU-Staaten teil. EUROPOL beteiligte sich durch die Bereitstellung eines „Operational Room“ und IKPO-INTER- POL entsandte Kfz-Identifizierungs- und Fahndungsexperten nach Italien. f) Es nahmen die Polizeien aus Brandenburg, Berlin, Bayern, Hessen, Mecklen- burg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt teil. Zu den Kapazitäten liegen keine Informationen vor. g) Da es sich bei der JPO Itacar um eine gemeinsame Polizeioperation handelt, wurden keine Diskussionen auf der Grundlage einer Tagesordnung geführt. h) Die Kosten wurden von den jeweiligen Behörden selbst getragen. i) Es fanden 456 000 Fahrzeugkontrollen, 368 000 Personenüberprüfungen, 306 000 Dokumentenüberprüfungen statt. Es wurden 1 713 Straftaten festge- stellt, 321 Fahrzeugsicherstellungen im Wert von 6,7 Mio. Euro vorgenom- men und 553 Festnahmen (inklusive vorläufige Festnahmen) veranlasst. j) Bei der JPO Itacar handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch. k) Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3k auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) wird verwiesen. Athena IV Im angefragten Zeitraum fand die sogenannte nachoperative Phase der JCO ATHENA IV statt. Es handelt sich dabei um eine Barmittelkontroll-Operation, deren siebentägige operative Phase am 23. Juni 2014 beendet wurde. Die JCO war bereits Gegenstand der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014. a) Die lettische Zollverwaltung hat im Spätherbst 2013 vorgeschlagen, die JCO „Athena IV“ durchzuführen. Nach Zustimmung der Ratsarbeitsgruppe CCWP haben die EU-Mitgliedstaaten die Operation unter Federführung der lettischen Zollverwaltung durchgeführt. OLAF hat die Durchführung der Operation unterstützt. Auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat das Zollkriminalamt (ZKA) die Durchführung dieser JCO in der Bundesrepublik Deutschland geleitet. b) Bei der JCO „Athena IV“ hat das ZKA auf Weisung des BMF bei der Erstel- lung des Durchführungsplans (sogenannter Business Case) für diese Kon- trolloperation mitgewirkt. Als Ziel der JCO wurde die Aufdeckung von Ver- stößen gegen die Anmeldepflicht von Barmitteln im Wert von 10 000 Euro
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/3736 und mehr im außergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr als Ansatzpunkt für die Bekämpfung von Geldwäsche definiert. Darüber hinaus war Ziel dieser JCO, eine Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zu erreichen. Die im Geschäftsbereich des BMF zuständigen Dienststellen haben die JCO unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und Befugnisse nach spezialgesetz- lichen Regelungen geplant und durchgeführt. c) Die Ratsarbeitsgruppe CCWP hat beschlossen, die JCO „Athena IV“ durch- zuführen. d) Die Operation ATHENA IV fand in der gesamten EU (außer Slowakei) statt. e) Die Operation ATHENA IV wurde von den Zollverwaltungen der EU-Mit- gliedstaaten (außer Slowakei) mit finanzieller und technischer Unterstützung des European Anti Fraud Office OLAF durchgeführt. f) Die deutsche Zollverwaltung (Hauptzollämter, Bundesfinanzdirektionen, Zollkriminalamt) hat die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen im Rah- men ihres regulären Dienstbetriebes durchgeführt. Andere Stellen waren nicht beteiligt. g) Bei der Operation ATHENA IV handelte es sich um eine Kontrolloperation mit dem Ziel der Feststellung von grenzüberschreitenden Barmitteltranspor- ten u. a. zum Zwecke der Bekämpfung der Geldwäsche. Neben der Art, der Dauer und dem Zeitpunkt der Maßnahme wurden im Rahmen der Diskussion auch deren Kontrollschwerpunkte und Ziele festgelegt. Im Vordergrund stand neben der Aufdeckung von Rechtsverstößen auch die Verbesserung der Zu- sammenarbeit der Zollverwaltungen auf EU-Ebene. h) Die Durchführung der JCO oblag finanziell weitgehend den jeweils teilneh- menden Mitgliedstaaten. Die Vor- und Nachbesprechung hat OLAF gemäß Artikel 42a VO 515/97 finanziert. i) Im Zuge der einwöchigen Kontrollen wurden EU-weit 349 Hinweismeldun- gen zu festgestellten Barmitteln erstellt. Hiervon bezogen sich 146 Meldun- gen auf nicht ordnungsgemäß angemeldete Barmittel im Gesamtwert von 4 025 000 Euro, wovon 2 458 000 Euro zumindest vorübergehend sicher- gestellt worden sind. 81 Meldungen bezogen sich auf Barmitteltransporte von 100 000 Euro und mehr mit einer Gesamtsumme von 24 704 000 Euro. In 26 Fällen wurden Geldwäscheermittlungen aufgenommen. Deren Ergeb- nisse stehen noch nicht fest. j) Bei den Treffen zu ATHENA IV (Vor- und Nachbesprechung) hat es sich nicht um einen vorwiegend informellen Gedankenaustausch gehandelt. k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenver- kehr) nicht weiter verfolgt. JCO WAREHOUSE II a) Die Zollverwaltung Italiens hat die JCO „Warehouse II“ geplant und durch- geführt. Dabei wurde sie von OLAF unterstützt. b) Das ZKA hat im Auftrag des BMF an der Erstellung des Operationplanes teil- genommen („Briefing meeting“ am 29. und 30. September 2014 in Brüssel). Während der beiden operativen Phasen vom 4. bis 7. November 2014 und 17. bis 20. November 2014 entsandte das ZKA einen Verbindungsbeamten in die „Physical Operation Coordination Unit“ (P-OCU) bei OLAF. c) Die Zolloperation „Warehouse II“ war Bestandteil des 7. Aktionsplans der CCWP, dort Nummer 7.1 („Bekämpfung des Verbrauchsteuerbetruges“) und
Drucksache 18/3736 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wurde u. a. im Rahmen der Vorbereitung der Operation in der CCWP be- handelt. d) Die Operation fand innerhalb der EU und an ihren Außengrenzen statt. e) An der Operation nahmen die Zollverwaltungen aller EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Luxemburgs teil. Auf europäischer Ebene unterstützten OLAF, die Generaldirektion Steuern und Zollunion (TAXUD) sowie EUROPOL die Operation. Auf nationaler Ebene war das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Zollkriminalamt eingebunden. f) An der Operation nahmen von deutscher Seite teil: ● Das Referat zur Verbrauchsteuerbetrugsbekämpfung des Zollkriminalam- tes mit drei Beamten. ● Die Bundesfinanzdirektion Nord und die Zollämter in den deutschen See- häfen. Der Personaleinsatz erfolgte im Rahmen des täglichen Dienstge- schäftes. ● Das Bundeszentralamt für Steuern mit einem Beamten im Rahmen des täglichen Dienstgeschäftes. g) Die JCO „Warehouse II“ hatte das Ziel, den Schmuggel von Alkohol und Tabak zu unterbinden bzw. zu bekämpfen. Die Erörterung des Operations- plans bezog sich im Wesentlichen auf Detailfragen. h) OLAF hat die Operation nach Artikel 42a VO (EG) 515/97 finanziert. i) Eine Gesamtbewertung der Operation wird derzeit von der italienischen Zoll- verwaltung erstellt. Dabei hat die Operation einen EU-weiten Einblick in den Transport von unversteuertem Alkohol und Tabak – welche illegal in den Wirtschaftskreislauf gebracht werden sollten – gewährt. Diese Erkenntnisse sind Anlass für nationale wie EU-weite administrative oder strafrechtliche Ermittlungen. j) Bei den Treffen zu Warehouse II hat es sich nicht um einen vorwiegend in- formellen Gedankenaustausch gehandelt. k) Das Thema wird derzeit im Zollbereich (grenzüberschreitender Warenver- kehr) nicht weiter verfolgt. RAILPOL – Rail Action Day In einer gemeinsam koordinierten Aktion von RAILPOL wurde ein „Rail Action Day“ mit dem Schwerpunkt der Bekämpfung des Buntmetalldiebstahls durch- geführt. Dieser fand am 6./7. November 2014 bundesweit für 24 Stunden statt. a) Der Rail Action Day wurde durch RAILPOL vorbereitet und terminiert. Die nationale Planung und Organisation leitete die Bundespolizei in ihrer origi- nären Zuständigkeit. b) Die Bundespolizei konnte nach operativer Auswertung national konkrete Schwerpunkte zu bahnpolizeilichen Deliktsfeldern setzen und im zeitlichen Rahmen des Rail Action Days umsetzen. c) Die Maßnahme wurde ausschließlich von RAILPOL vorbereitet. d) Die Operation wurde auf europäischer Ebene in 17 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. In Deutschland erfolgte eine bundesweite Umsetzung. e) Es kann keine Aussage getroffen werden, welche Behörden/Einrichtungen oder Einzelpersonen anderer Länder der Europäischen Union teilgenommen haben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/3736 f) Die Bundespolizei führte die erforderlichen, zielgerichteten Kontrollen und Fahndungen des Rail Action Days im Rahmen des regulären Dienstbetriebes durch. Andere Behörden waren nicht beteiligt. g) Die Maßnahmen des Rail Action Days wurden den nationalen Aufgabenzu- ständigkeiten und rechtlichen Grundlagen angepasst. h) RAILPOL wird aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die Maßnah- men in Deutschland erfolgten im Rahmen der Allgemeinen Aufbauorganisa- tion der Bundespolizei ohne zusätzliche Kosten für diese Maßnahme. i) In Deutschland wurden Fahndungsmaßnahmen initiiert, aus denen Fahn- dungstreffer und Freiheitsentziehungen resultierten. Darüber hinaus wurden Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. j) Bei diesem Rail Action Day handelte es sich um eine jeweils durch die na- tionalen Polizeibehörden in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet durchgeführte Fahndungsmaßnahme. Ein Treffen fand nicht statt. k) Der Rail Action Day als operative Maßnahme von RAILPOL hat sich in ver- gangenen Jahren etabliert und wird als Maßnahme fortgesetzt. Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft „Mos Maiorum“ Zur gemeinsamen Polizeioperation der italienischen EU-Ratspräsidentschaft „Mos Maiorum“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestags- drucksache 18/3654 vom 22. Dezember 2014 verwiesen. 4. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte des „Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden? a) Wo wurden diese abgehalten? Im zweiten Halbjahr 2014 fanden drei Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die operative Zusammenarbeit (COSI) am 30. September 2014, 10. November 2014 und 11. Dezember 2014 in den Räumlichkeiten des Rates der EU in Brüs- sel statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Orga- nisation zuständig? Die Vorbereitung obliegt der jeweiligen Präsidentschaft. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Tref- fen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Im Vorfeld wurde jeweils die Tagesordnung verteilt. Es wird auf die Ratsdoku- mente CM 4094/14, 15086/14, 16649/14 verwiesen. e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung be- einflusst? Behörden der Bundesregierung haben die Tagesordnung nicht beeinflusst.
Drucksache 18/3736 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4f auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014). g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behör- den erbracht, und worin bestanden diese? i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergeb- nisse zeitigten die Zusammenkünfte? j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Ge- dankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung des- sen zentrale Punkte? Über die Inhalte und Diskussionen wurde der Deutsche Bundestag mit den jeweiligen Drahtberichten (Nr.: 4003, 4004, 4903, 4904, 5683, 5687 und 5689) informiert. 5. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 6. Welche „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ (GZPZ) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit innerhalb der EU, welche wei- teren sind im Aufbau begriffen, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 ergeben? 1. Artand (Ungarn – Rumänien) 2. Barwinek (Polen – Slowakei) 3. Basel (Schweiz – Deutschland – Frankreich), Verbindungsbüro 4. Budzisko (Litauen – Polen) 5. Canfranc (Frankreich – Spanien) 6. Castro Marim (Portugal – Spanien) 7. Caya (Portugal – Spanien) 8. Chiasso (Schweiz – Italien) 9. Chotebuz (Tschechien – Polen) 10. Cunovo (Ungarn – Slowakei) 11. Darmoty (Ungarn – Slowakei) 12. Dolga Vas (Slowenien – Österreich – Ungarn) 13. Drasenhofen (Tschechien – Österreich) 14. Galati (Rumänien – Moldawien – Ukraine)