Aktivitäten der EU-Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung im zweiten Halbjahr 2014
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3736 15. Genf (Schweiz – Frankreich) 16. Giurgiu (Rumänien – Bulgarien) 17. Goch (Deutschland – Niederlande), Gemeinsame Verbindungsstelle 18. Heerlen (Deutschland – Niederlande – Belgien), Euregionales Polizeiinfor- mations- und Kooperationszentrum (EPICC) 19. Hendaye (Frankreich – Spanien) 20. Hodonin (Tschechien – Slowakei) 21. Jarovce/Kittsee (Slowakei – Österreich) 22. Kalviu (Litauen – Lettland) 23. Kehl (Deutschland – Frankreich) 24. Kiszombor/Cenad (Ungarn – Rumänien) 25. Kudowa (Tschechien – Österreich) 26. Luxemburg (Deutschland – Luxemburg – Belgien – Frankreich) 27. Melles Pont du Roy (Frankreich – Spanien) 28. Modane (Frankreich – Italien) 29. Mohacs (Ungarn – Kroatien) 30. Nickelsdorf (Österreich – Ungarn) 31. Oradea (Rumänien – Österreich– Italien), Kontaktstelle 32. Padborg (Deutschland – Dänemark) 33. Perthus (Frankreich – Spanien) 34. Petrovice–Schwandorf (Deutschland – Tschechien) 35. Porubne (Rumänien – Ukraine) 36. Promachonas (Griechenland – Bulgarien) 37. Quintanilha (Spanien – Portugal) 38. Satoraljaujhely (Ungarn – Slowakei) 39. Schaanwald (Österreich – Liechtenstein – Schweiz) 40. Swiecko (Deutschland – Polen) 41. Thörl–Maglern (Österreich – Italien – Slowenien) 42. Tournai (Belgien – Frankreich) 43. Trstena (Polen – Slowakei) 44. Tuy (Spanien – Portugal) 45. Ventimiglia (Frankreich – Italien) 46. Vilar Formoso (Spanien – Portugal) Neu hinzugekommen ist die Kontaktstelle in Oradea. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) verwiesen. 7. Mit welchen Drittstaaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 zur Einrichtung eines „Zentrums für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ bzw. einer ähnlichen Einrichtung (Bundestagsdruck-
Drucksache 18/3736 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sache 18/3024) verhandelt, und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt, bzw. inwiefern wurden die Verhandlungen abgebrochen oder suspendiert? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 1 (Bundestagsdrucksache 18/3024 vom 31. Oktober 2014) wird verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Welche weiteren Fortschritte sind der Bundesregierung zur Errichtung eines „trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-, Grenzschutz- und Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Türkei in Koordination mit FRONTEX und EUROPOL“ bekannt (Ratsdok. 8714/1/12 REV 1), bzw. inwiefern ist der Vertrag inzwischen unterzeichnet oder ist mit der Renovierung von Gebäuden begonnen worden (Bundestags- drucksache 18/2266)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 9. Welche Treffen, Telefonkonferenzen oder sonstige Zusammenkünfte der „Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 stattgefunden? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand vom 10. bis 12. Dezember 2014 die fünfte jährliche PCCC-Konferenz (PCCC – Police and Customs Cooperation Centers) statt. a) Wo wurden diese abgehalten? Die fünfte jährliche PCCC-Konferenz fand in Den Haag (EUROPOL) und Heer- len (EPICC) statt. b) Wer hat diese vorbereitet und war für die Tagesordnung sowie die Orga- nisation zuständig? Die Vorbereitung der Konferenz erfolgte durch die italienische EU-Ratspräsi- dentschaft mit Unterstützung der Europäischen Kommission, EUROPOL und der Bundespolizei. c) Welche Dokumente wurden hierfür im Vorfeld oder am Tage der Tref- fen, Telefonkonferenzen oder sonstigen Zusammenkünfte verteilt? Es wurden keine Dokumente verteilt. d) Welche konkreten Punkte standen auf der Tagesordnung? Auf der Tagesordnung standen folgende Themen: ● Vorstellung und Diskussion der laufenden Aktivitäten im Rahmen des ISEC- Projektes der BPOL zu Gemeinsamen Zentren ● Workshops zu den folgenden Themen: – Funktionsweise und Nutzung der EUROPOL Platform for Experts (EPE) zu Gemeinsamen Zentren – SIENA als Vorgangsbearbeitungssystem für Gemeinsame Zentren – Präsentation des e-learning-Moduls für Gemeinsame Zentren auf der CEPOL-Plattform
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3736 ● Mögliche Dienstleistungen, die Gemeinsame Zentren von EUROPOL im Hinblick auf SIENA erwarten können ● Präsentation von bzw. über einzelne Gemeinsame Zentren ● Update über DAPIX-Aktivitäten im Hinblick auf Gemeinsame Zentren seit dem vergangenen Jahr ● Finanzierungsmöglichkeiten für die Gemeinsame Zentren unter dem Internal Security Fund (ISF) ● Am 12. Dezember 2014: Gemeinsamer Besuch des EPICC Heerlen e) Inwieweit haben Behörden der Bundesregierung die Tagesordnung be- einflusst? Die Bundespolizei war in die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz eingebun- den. Auf die Antwort zu Frage 9b wird verwiesen. f) Welche Behörden bzw. sonstigen Einrichtungen oder Einzelpersonen welcher Länder (auch deutscher) nahmen an den Zusammenkünften teil? Neben Vertretern des Bundespolizeipräsidiums, des Zollkriminalamtes, des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, der Landespolizei Bayerns und Schleswig-Holsteins und des Bundesministeriums des Innern nahmen Vertreter aus den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, von Bosnien-Herzegowina, von EU- ROPOL und Cepol und der Europäischen Kommission an der Konferenz teil. g) Welchen Inhalt hatten die Diskussionen der Tagesordnungspunkte sowie sonstiger Themen (bitte in groben Zügen wiedergeben)? Die Diskussionen drehten sich in erster Linie um die Frage, wie die Arbeit der Gemeinsamen Zentren in der EU weiter gestärkt und fortentwickelt werden kann. Die Konferenz bot zudem Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Vertretern der Gemeinsamen Zentren und damit für die Netzwerk- bildung. h) Welche Beiträge haben Vertreterinnen bzw. Vertreter deutscher Behör- den erbracht, und worin bestanden diese? Vertreter des Bundespolizeipräsidiums berichteten insbesondere über den Sach- stand im Hinblick auf das ISEC-Projekt „Strengthening the PCCC Cooperation in the European Union. i) Welche konkreten Absprachen, Vereinbarungen oder sonstigen Ergeb- nisse zeitigten die Zusammenkünfte? Konkrete Absprachen oder Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9g verwiesen. j) Sofern es sich bei den Treffen vorwiegend um einen informellen „Ge- dankenaustausch“ gehandelt hat, worin sieht die Bundesregierung des- sen zentrale Punkte? Bei der Konferenz handelte es sich nicht um einen informellen Gedankenaus- tausch.
Drucksache 18/3736 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Stellen der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhand- lungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder ver- schoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Bezüglich der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbe- zogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Ver- hütung, Untersuchung, Aufdekkung und Verfolgung von Straftaten, einschließ- lich terroristischer Handlungen, im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (EU-US-Datenschutzrah- menabkommen) wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine An- frage der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/3019 vom 3. November 2014). Zum Entwurf eines PNR-Abkommens der EU mit Kanada (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 24 – Bundestagsdrucksache 18/498 vom 12. Februar 2014) hat der Rat noch keinen Beschluss über den Abschluss des Abkommens gemäß Artikel 218 Absatz 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gefasst, weil die gemäß Artikel 218 AEUV erforderliche Zustimmung des Europäischen Par- laments (EP) zum Abkommensentwurf noch nicht erfolgt ist. Vielmehr hat das EP am 25. November 2014 dafür votiert, gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV ein EuGH-Gutachten zum bereits unterzeichneten Abkommensentwurf einzu- holen. Die EU-Agentur EUROPOL hat mit den Regierungen von Kolumbien, Albanien und Serbien Abkommen zur operativen und strategischen Zusammenarbeit ab- geschlossen. Ein Abschluss entsprechender Abkommen mit den Regierungen von Moldau und Montenegro ist in Kürze zu erwarten. Mit der Regierung von Bosnien und Herzegowina und der Regierung von Russland finden auf Arbeits- ebene Verhandlungen über entsprechende Abkommen statt. a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bun- desregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Das EU-US-Datenschutzabkommen soll der Stärkung des Grundrechtsschutzes dienen. Ein PNR-Abkommen der EU mit Kanada ist erforderlich, weil Kanada die Ein- flugerlaubnis von der Übermittlung der PNR-Daten abhängig machen kann und das EU-Recht für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittstaaten eine Rechtsgrundlage verlangt. Alternative zu einem EU-Abkommen mit Kanada wären allenfalls – und vorausgesetzt, den EU-Mitgliedstaaten verbliebe hierfür noch eine Kompetenz – bilaterale Abkommen zwischen Kanada und den EU-Mitgliedstaaten. Der datenschutzrechtliche Standard dieser Abkommen wäre voraussichtlich niedriger. Eine einheitliche Lösung in der gesamten Euro- päischen Union, also ein EU-Abkommen, bietet schließlich auch größere Rechtssicherheit für die Fluggesellschaften. Der Abschluss der genannten Abkommen der EU-Agentur EUROPOL ist erfor- derlich, um die Zusammenarbeit dieser mit den genannten Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicher- heitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3736 gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Der EU-Agentur EUROPOL ist ohne den Abschluss der genannten Abkommen ein Austausch operativer, strategischer oder technischer Informationen ein- schließlich personenbezogener Daten und Verschlusssachen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich (Artikel 23, 26 des Beschlusses 2009/371/JI). 11. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Behörden der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolg- reich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2014 wurden Verhandlungen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Türkei über den Abschluss eines Abkommens zur Vereinfachung der Zusammenarbeit in straf- rechtlichen Angelegenheiten aufgenommen. Darüber hinaus wurden keine weiteren Verhandlungen neu aufgenommen, sus- pendiert oder verschoben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 6 (Bundestagsdrucksache 18/2266 vom 4. August 2014) verwiesen. a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bun- desregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Der Beginn der Verhandlungen mit der Republik Türkei basiert auf den Erfah- rungen des Rechtshilfeverkehres und soll die Zusammenarbeit beider Länder erleichtern. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicher- heitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Entfällt. 12. Welche neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen im Bereich Justiz und Inneres haben welche Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregie- rung (z. B. unter Beteiligung oder Verantwortung des Inspekteur der Bereit- schaftspolizeien der Länder) im zweiten Halbjahr 2014 mit Regierungen welcher Länder verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen, und welche Verhandlungen wurden nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. suspendiert oder verschoben (bitte die Gründe hierfür angeben)? Im zweiten Halbjahr 2014 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine neuen bilateralen oder multilateralen Abkommen der Bundesländer unter Betei- ligung oder Verantwortung des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Län- der verhandelt oder erfolgreich abgeschlossen. Nach Kenntnis der Bundesregierung verhandelt das Land Baden-Württemberg ein „Abkommen mit Frankreich über die Einrichtung und den Betrieb einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizei“.
Drucksache 18/3736 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Aus welchen Gründen sind die neuen Abkommen aus Sicht der Bun- desregierung erforderlich (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Entfällt. b) Sofern ein Abschluss dieser Abkommen erforderlich sein soll, um die Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicher- heitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln, welche Defizite gilt es aus Sicht der Bundesregierung zu überbrücken (bitte für jedes Land einzeln darstellen)? Das Abkommen mit Frankreich schafft die rechtliche Grundlage für den Betrieb einer gemeinsamen deutsch-französischen Wasserschutzpolizei auf dem Rhein.
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