Flüchtlingspolitik unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache   19/4054 19. Wahlperiode                                                                                            29.08.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Filiz Polat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3540 – Flüchtlingspolitik unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft Vorbemerkung der Fragesteller Die konservativ-rechtspopulistische Bundesregierung in Wien hatte am 6. Juni 2018 das Programm für den EU-Ratsvorsitz ihres Landes öffentlich vorgestellt (www.eu2018.at/de/agenda-priorities/programme.html). Darin kündigt sie u. a. einen „Systemwechsel“ in der EU-Asylpolitik – namentlich die Schaffung eines „resilienten und strengen Asyl- und Migrationssystems“ – an. Wien möchte den österreichischen EU-Ratsvorsitz auch dafür nutzen, die soge- nannte Mittelmeerroute für Schutzsuchende „zu schließen“. Und die geplante „stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ soll künftig das Ziel haben, „schutzbedürftigen Menschen“ grundsätzlich „außerhalb der EU zu helfen“. In diesem Zusammenhang hat sich der österreichische Bundeskanzler und aktu- elle Vorsitzende der EU-Ratspräsidentschaft Sebastian Kurz mehrfach für das sogenannte australische Modell zur kompletten Abschottung vor schutzsuchen- den Flüchtlingen ausgesprochen (zuletzt in einem Interview mit der BILD-Zei- tung am 23. Juni 2018). Tatsächlich weist Australien seit 2001 konsequent sämtliche Bootsflüchtlinge auf Hoher See ab, und bringt diese Menschen statt- dessen in sogenannte offshore processing facilities auf den Pazifikinseln Manus (Papua-Neuguinea) und Nauru zwangsweise unter. Australien weigert sich, diese Menschen auch nach einer Asylanerkennung aufzunehmen – immerhin werden die Asylanträge der auf den Pazifikinseln internierten Flüchtlinge zu 75 Prozent anerkannt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UN- HCR) und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Men- schenrechte (OHCHR) haben dieses Vorgehen der australischen Regierung als Völkerrechtsbruch kritisiert (www.dgvn.de/meldung/australien-unhcr-fordert- loesungen-fuer-inhaftierte-fluechtlinge/). Die Vorschläge der Wiener Bundesregierung wurden dann durch den rechtspo- pulistischen Innenminister Österreichs Herbert Kickl in einem informellen „Raumdokument“ vom 2./3. Juli 2018 näher ausgeführt („EU-Außengrenz- schutz stärken und krisenfestes EU-Asylsystem entwickeln“). Darin kündigt der österreichische Innenminister Herbert Kickl ebenfalls „einen völligen Paradig- menwechsel in der EU-Asylpolitik“ an; er geht hierbei u. a. davon aus, dass Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/4054                                     –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. künftig in der EU grundsätzlich gar keine Asylanträge mehr gestellt werden sol- len („außer wenn Schutzsuchende aus direkten Nachbarstaaten kommen oder wenn keine Schutzmöglichkeiten zwischen der EU und dem Herkunftsland vor- handen sind“). So seien dann in Europa „weniger Probleme aufgrund unter- schiedlicher Lebensweisen und Wertvorstellungen zu erwarten“. Der österreichische Innenminister Herbert Kickl spricht sich in seinem „Raum- dokument“ zwar für „verstärkte Resettlement-Bemühungen“ aus, doch soll mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen in Europa erst dann begonnen werden, „wenn bzw. soweit die illegalen Migrationsströme gestoppt sind“. Und schließlich plädiert der österreichische Innenminister Herbert Kickl dafür – sollten Asylanträge doch in der EU bearbeitet worden sein –, dass abgelehnte Asylsuchende dann in sogenannten Return Center in Drittstaaten gebracht wer- den sollen – selbst bei Vorliegen von rechtlichen oder tatsächlichen Abschie- bungshindernissen. Durch die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 ermutigt, hat der österreichische Innenminister Herbert Kickl sofort einen Vorschlag zur Einrichtung dieser sogenannten Return Center vorgelegt (vgl. EU-Ratsdokument 10829/18). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer wird zu den Ergebnissen seines jüngsten Treffens mit seinen beiden rechtspopulistischen Amtskollegen aus Österreich und Italien vom Bayerischen Rundfunk mit den Worten zitiert, aus seiner Sicht gab es „sehr viel Übereinstimmung in den gro- ßen Fragen, die uns bewegen“ (www.br.de/nachrichten/eu-innenminister- und-asylstreit-was-seehofer-mit-nach-berlin-nimmt-100.html). Derweil widersprach der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen öffentlich den o. g. Forderungen des österreichischen Innenministers Herbert Kickl: „Wer“ – so van der Bellen – „von Verfolgung bedroht ist, hat nach der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht auf Schutz. Und wer in unser Land kommt und um Asyl sucht, muss das tun dürfen“. Und mit Blick auf das Vorgehen gegen humanitäre Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer er- klärte der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen, diese „Le- bensretter“ dürften nicht kriminalisiert werden. (www.welt.de/newsticker/news1/ article179352540/Asyl-Van-der-Bellen-lehnt-Asyl-Vorstoss-von-Oesterreichs- Innenminister-Kickl-ab.html). 1.   Macht sich die Bundesregierung den am 13. Juni 2018 in einem Tweet erst- mals vorgetragenen Vorschlag des nunmehr Vorsitzenden der EU-Ratsprä- sidentschaft Sebastian Kurz zu eigen, eine „Achse d Willigen zwischen Rom-Berlin-Wien im Kampf geg illeg. #Migration [zu] bilden“, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies auch mit Blick auf die deutsche Geschichte? Die Bundesregierung sieht grundsätzlich davon ab, in Medien veröffentlichte Äu- ßerungen von Politikern anderer Staaten zu kommentieren. 2.   Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der österreichi- schen EU-Ratspräsidentschaft, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten dahin- gehend auszurichten, schutzbedürftigen Menschen grundsätzlich „außerhalb der EU zu helfen“ – mit Blick darauf, dass die österreichische EU-Ratsprä- sidentschaft kein Wort dazu verliert, dass und wie Europa seiner Verantwor- tung gerecht werden soll und will, schutzbedürftigen Menschen auch inner- halb der EU Hilfe, Unterstützung und eine Schutzperspektive anzubieten? Laut österreichischem Programm für den Vorsitz im Rat der Europäischen Union von Juli bis Dezember 2018 „wird eine stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten angestrebt, um […] schutzbedürftigen Menschen schon außerhalb der EU zu hel- fen […]“ (siehe www.eu2018.at/dam/jcr:b5dd3521-d93b-4dbc-8378-1d1a6a7f99
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                   –3–                                 Drucksache 19/4054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. cf/Programm%20des%20%C3%B6sterreichischen%20Ratsvorsitzes.pdf). Eine enge Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie Unterstützung für Schutzbedürftige in oder nahe ihrer Heimatregionen (etwa durch die Unterstützung anderer Staaten bei der Aufnahme großer Flüchtlingszahlen) sind auch Teil des umfassenden An- satzes der Bundesregierung. Davon unberührt sind Verpflichtungen nach interna- tionalem, europäischem und nationalem Recht, unter anderem nach der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grundrechtecharta und der Europäischen Menschen- rechtskonvention sowie ein paralleles Engagement beispielsweise durch Reset- tlement-Zusagen. 3.   Inwiefern unterstützt die Bundesregierung (auch mit Blick auf die oben zi- tierten Ausführungen des österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen) die Ankündigung des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, dass künftig in der EU grundsätzlich gar keine Asylanträge mehr gestellt werden können? Vorgaben des internationalen, europäischen und nationalen Rechts sind zu beach- ten, unter anderem die Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention, der Grund- rechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ergänzend wird auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 verwiesen. 4.   Teilt die Bundesregierung das Vorhaben des Vorsitzenden des Rates für In- neres, Herbert Kickl, dass Asyl in Europa künftig nur erhalten soll, wer „die europäischen Werte respektiert“, und wenn ja, an welchen objektiv nach- prüfbaren Werten soll dies gemessen werden, und wie verträgt sich dieses Vorhaben mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die einen solchen Ausschluss vom Flüchtlingsstatus nicht kennt, sondern in Ar- tikel 1f nur ganz eng definierte Ausschlussgründe zulässt (wie z. B. bei Ver- brechen gegen den Frieden bzw. gegen die Menschlichkeit oder bei Kriegs- verbrechen)? Eine möglicherweise mangelnde Respektierung europäischer Werte ist gemäß den völker- und europarechtlichen Vorgaben kein Ausschlussgrund für eine Zu- erkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes. 5.   Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, abgelehnte Asylsuchende grundsätzlich in sogenannte Return Center in Drittstaaten zu verbringen – und zwar auch bei Vorliegen von rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernis- sen? In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 ist dieser Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft nicht enthalten. Mögliche Handlungsoptionen sind in enger Abstimmung durch die beteiligten Institutionen der Europäischen Union (EU) und die Mitgliedstaaten der EU auszuloten. Dabei sind die einschlägigen Vorgaben des internationalen, europäischen und nationa- len Rechts zu beachten.
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Drucksache 19/4054                                     –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Aspekt der aktiven Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) unter dem österrei- chischen EU-Ratsvorsitz nicht vernachlässigt wird – vor dem Hintergrund, dass dieser essentielle Punkt einer externen Migrations- und Flüchtlingspo- litik in dem Programm der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft über- haupt nicht vorkommt? 7.   Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ankündigung des Vorsitzen- den des Rates für Inneres, Herbert Kickl, Resettlement-Bemühungen der EU erst dann zuzulassen, „wenn bzw. soweit die illegalen Migrationsströme ge- stoppt sind“ – angesichts dessen, dass Resettlement-Anstrengungen der EU innerhalb der EU fest vereinbart sind? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland hatte in diesem Jahr den Vorsitz bei der weltweit größten Resettle- ment-Konferenz „Annual Tripartite Consultations on Resettlement“ (ATCR) inne. Die Bundesregierung nutzte dabei die Möglichkeit, gemeinsam mit den Partnern des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Caritas neue Impulse für Resettlement sowie andere Formen der humanitären Aufnahme zu geben und für ein weltweit stärkeres Engagement anderer Staaten zu werben. Im Rahmen des Aufrufs der Europäischen Kommission an die EU-Mitgliedstaaten zur Mitteilung von Aufnahmezahlen für den Zeitraum 2018 bis 2019 hat die Bundesregierung ein verstärktes Engagement für den Zeitraum 2018 bis 2019 gegenüber den Vorjahren angekündigt. Sie wird sich mit insgesamt 9 200 Plätzen am EU-Resettlement-Programm beteiligen, zuzüglich von 500 Plätzen für ein angekündigtes Bundesprogramm zur Förderung des Engage- ments privater Akteure, das die breite zivilgesellschaftliche Verankerung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken soll. Weitere 500 Plätze wurden für ein angekündigtes humanitäres Aufnahmeprogramm auf Landesebene gemeldet. Da- bei gilt der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 14. März 2018, wonach die Größenordnung des Resettlements von der Größenordnung des Zu- gangs humanitär Schutzsuchender insgesamt abhängt. 8.   Macht sich die Bundesregierung das Vorhaben des österreichischen EU- Ratsvorsitzes zu eigen, die sogenannte Mittelmeerroute für Schutzsuchende „schließen“ zu wollen, und wenn ja, welche Maßnahmen sollten nach Auf- fassung der Bundesregierung dafür kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden? Nach Kenntnis der Bundesregierung bezieht sich der genannte Abschnitt des ös- terreichischen Programms zur EU-Ratspräsidentschaft auf Maßnahmen zur Ein- dämmung von Schleusung und Menschenhandel. Dies berührt nicht bestehende völkerrechtliche, europarechtliche und nationale Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden. 9.   Teilt die Bundesregierung die explizite Unterstützung des aktuellen Vorsit- zenden der EU-Ratspräsidentschaft Sebastian Kurz für das sogenannte aust- ralische Modell zur kompletten Abschottung gegenüber Flüchtlingen (BILD-Zeitung vom 23. Juni 2018), und wenn ja, wie begründet die Bundes- regierung ihre damit dann zumindest mittelbare Unterstützung des soge- nannten australischen Modells? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –5–                                Drucksache 19/4054 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10.   Teilt die Bundesregierung die Kritik des UNHCR sowie des OHCHR, die das o. g. australische Modell bzw. das Vorgehen der australischen Regierung als Bruch geltenden Völkerrechts (wie z. B. der GFK) bezeichnet haben; und wenn nein, in welchen Punkten widerspricht die Bundesregierung der Auf- fassung des OHCHR? Die Bundesregierung hat die Äußerungen des UNHCR und des Hohen Kommis- sariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) gegenüber Austra- lien, Papua-Neuguinea und Nauru zu den Einrichtungen auf Manus (Papua-Neu- guinea) und Nauru zur Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten sowie die Forderung, mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Ein- richtungen zu schließen und Lösungen für die Flüchtlinge und Migranten zu fin- den, zur Kenntnis genommen. Zum 31. Oktober 2017 wurde die Unterbringungs- einrichtung auf Manus (Papua-Neuguinea) geschlossen. Eine Bewertung der australischen Einwanderungspolitik nimmt die Bundesregierung nicht vor. 11.   Welche Punkte des Ansatzes von UNHCR und IOM (= International Orga- nization for Migration), die Realisierung der vom Europäischen Rat am 28. Juni 2018 erwogenen sogenannten Ausschiffungsplattformen für Boots- flüchtlinge in Drittstaaten, von folgenden acht Voraussetzungen abhängig zu machen, teilt die Bundesregierung, welche lehnt sie ab:  dass alle geretteten Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, in kein Land ausgeschifft bzw. in ein Land transferiert zu werden, in dem die Gefahr von Verfolgung, der Folter oder einer unmenschlichen Behand- lung besteht;  dass alle ausgeschifften Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, einen Asylantrag stellen zu können, und dass für sie das Non-Refoulement-Ge- bot der GFK uneingeschränkt gelte;  dass vulnerable Gruppen unter den geretteten und ausgeschifften Boots- flüchtlingen (unbegleitete bzw. alleinreisende minderjährige Flüchtlinge, Traumatisierte, Opfer des Menschenhandels und Schwerkranke) grund- sätzlich als schutzbedürftig und bleibeberechtigt angesehen werden müs- sen;  dass der UNHCR an der Aufnahme von Bootsflüchtlingen und an der Be- arbeitung etwaiger Schutzersuchen in diesen Plattformen beteiligt sein müsse;  dass auch – neben diesen Auffangzentren in Drittstaaten – andere legale Zugangswege zum Flüchtlingsschutz in der EU bestehen müssten;  dass die EU über ein funktionierendes und auch quantitativ adäquates Re- settlement-Programm verfügt;  dass Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die EU existieren und  dass ein solidarischer Verteilmechanismus innerhalb der EU besteht (so- dass die Mittelmeeranrainer-Mitgliedstaaten nicht mehr – wie bislang – die ganze Verantwortung für die Aufnahme von Bootsflüchtlingen alleine tragen müssen; vgl. EU-Ratsdokument 10621/18)? Das Konzept von regionalen Ausschiffungsplattformen wird aktuell, wie vom Eu- ropäischen Rat vom 28. Juni 2018 in Auftrag gegeben, in enger Kooperation mit Drittstaaten sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und UNHCR ausgelotet. Insofern spielt der Ansatz beider Organisation eine wichtige Rolle. Die Meinungsbildung der Bundesregierung zu diesen laufenden Überle- gungen ist noch nicht abgeschlossen. Die bestehenden völkerrechtlichen Ver- pflichtungen bilden die Leitlinien jeglichen Handelns der Bundesregierung.
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