Drucksache 19/5021 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2016 (1. Januar 2016 bis 1. April 2016) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 6. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2016 (1. Januar 2016 bis 1. April 2016) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? 7. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2015 (1. Januar 2015 bis 1. April 2015) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 8. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2015 (1. Januar 2015 bis 1. April 2015) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? 9. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, wurden im ersten Quartal 2014 (1. Januar 2014 bis 1. April 2018) bewilligt (bitte getrennt aufschlüsseln)? 10. Wie viel Mittel, der für den Glasfaserausbau bereitgestellten Fördersumme, sind im ersten Quartal 2014 (1. Januar 2014 bis 1. April 2014) abgeflossen (bitte getrennt aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Im Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau wurde ausschließlich der Ausbau von Glasfaserstrecken gefördert. Daher erstreckt sich die Förderung auch in FTTC-Projekten, bei denen die Endkundenanbindung über Kupferkabel er- folgt, auf die Glasfaserzuleitung zum Kabelverzweiger/Multifunktionsgehäuse. Insgesamt wurden bisher im Bundesförderprogramm 755 Anträge zum Ausbau der Netzinfrastruktur mit einem Fördervolumen von rd. 3,5 Mrd. Euro bewilligt. Das Bundesförderprogramm ist Ende 2015 gestartet, sodass für die jeweils ersten Quartale der nachgefragten Jahre 2014 und 2015 grundsätzlich keine Förderdaten existieren. Eine Auflistung von Förderdaten zum Bundesförderprogramm nach Quartalen ist nicht möglich, da die Bewilligungen nach Aufrufen erteilt wurden und diese nicht identisch mit den nachgefragten Zeiträumen sind. Der Mittelabfluss im Bundesförderprogramm setzte auch rechtlich bedingt, durch die teilweise europaweiten und komplexen Ausschreibungen mit anschließender Vergabe, erst 2017 ein. Der Mittelabfluss im Bundesförderprogramm beträgt über alle Projekte rd. 50 Mio. Euro. (Beratungsleistungen: 33 018 314,08 Euro und Infrastrukturprojekte: 16 374 608,35 Euro – Stand: 5. Oktober 2018). Der Mittel- abfluss ist projektbedingt auch abhängig von verschieden externen Faktoren und wird stetig ansteigen. Im Übrigen wird auf die auf der Internetseite des BMVI verfügbaren Informatio- nen zum Abfluss von Fördermitteln und zur Umsetzung von Förderprojekten ver- wiesen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/digitalacker-FAQ.html?nn= 12830). Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333