Bilanz und Ausblick zur Chancengleichheit im Wissenschaftssystem

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 11 –                             Drucksache 18/7981 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21.   Teilt die Bundesregierung die den DFG-Gleichstellungsstandards zugrund- liegende Prämisse, dass es heute zu den Grundlagen der Qualitätssicherung in der Forschung gehört, durchgängig, transparent, wettbewerbsfähig und zukunftsorientiert und kompetent für Gleichstellung Sorge zu tragen? Die DFG setzt sich entschieden für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im deutschen Wissenschaftssystem ein. Zum einen geht es um die gesellschaftliche Dimension von Chancengerechtigkeit. Zum anderen er- möglichen Chancengleichheit und Gleichstellung, vorhandenes Innovations- und Talentpotenzial voll auszuschöpfen. Studien zeigen, dass divers zusammenge- setzte Arbeitsgruppen sich darüber hinaus positiv auf die Qualität von Forschung auswirken. Chancengleichheit – v. a. ein ausgewogenes Verhältnis der Ge- schlechter im Wissenschaftssystem und die Vereinbarkeit von Familie und wis- senschaftlicher Karriere – fördert mithin auch die Attraktivität des Wissen- schaftsstandortes Deutschlands für wissenschaftlichen Nachwuchs. 22.   Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihren Überlegungen zu Gleichstellungsstandards in den eigenen Förderkriterien gekommen (s. Be- schlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, Bundestagsdruck- sache 17/12365, S. 7), und wo hat sie ggf. Maßnahmen zur Umsetzung er- griffen? 23.   Falls bislang keine Umsetzungsschritte eingeleitet wurden, warum hat die Bundesregierung davon abgesehen? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Beantwortung der Frage 20 greift bereits Aspekte der Fragen 22 und 23 auf, insoweit wird auf diese verwiesen. Zusammenfassend kann für die Projektförde- rung des BMBF festgehalten werden: Die Vereinbarkeit von Familie und wissen- schaftlicher Weiterqualifizierung in BMBF-Projekten soll gefördert werden. Ins- besondere in solchen Förderbereichen, die dem Typus der DFG-Förderung nahe kommen, können und sollen familienbedingte Ausfallzeiten Berücksichtigung finden. In der Praxis hat diese Vorgabe bereits in der Ausführung entsprechender Förderrichtlinien ihren Niederschlag gefunden. 24.   Warum hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, das Kaskaden- modell als Leitgedanke auf Ressortforschungseinrichtungen zu übertragen? In der Ressortforschung, die weitgehend in behördenähnlichen Organisationsfor- men stattfindet, findet das Bundesgleichstellungsgesetz Anwendung, nicht das Kaskadenmodell. Wo Ressortforschung in Form von kontinuierlicher Zusam- menarbeit erbracht wird, wurde das Modell z. T. herangezogen (vgl. z. B. erfolg- reiche Implementierung im Bereich des Deutschen Archäologischen Instituts). 25.   Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung mittlerweile unternommen, um verstärkt darauf zu achten, „dass die Notwendigkeit der Verankerung der Genderdimension in den Forschungsprogrammen berücksichtigt wird“ (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Chancengleichheit im europäischen Forschungsraum“ auf Bun- destagsdrucksache 18/5651, S. 2)? Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen über die Ausgestaltung von Horizont 2020 für die Berücksichtigung der Genderdimension und Chancen- gleichheit erfolgreich eingesetzt. Sowohl im strategischen Programmausschuss zu Horizont 2020 als auch als Mitglied der sog. „Helsinki Gruppe“ unterstützt sie
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Drucksache 18/7981                                    – 12 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die weitere Umsetzung und das kontinuierliche Monitoring beider Aspekte in der bevorstehenden Zwischenevaluierung zu Horizont 2020. Weiterhin unterstützt der Bund die Kontaktstelle „Frauen in die EU-Forschung“, um Antragstellende verstärkt über die Integration der Genderdimension in Projektanträgen und -vorhaben in Horizont 2020 zu beraten. 26.   Wie hat sich das für die Gender-Forschung seitens der Bundesregierung auf- gewendete Haushaltsvolumen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte absolute Werte und relativ zum Bundeshaushalt angeben)? Die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung verfolgt allgemein das Ziel, glei- che Chancen für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen und Lebensphasen herzustellen. Damit erfüllt sie den Auftrag des Grundgesetzes, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 GG). Um si- cherzustellen, dass der Auftrag des Grundgesetzes von allen Akteuren der öffent- lichen Verwaltung umgesetzt wird, stellt die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) seit dem Jahr 2000 klar, dass alle Ressorts in ihrem Zuständigkeitsbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern entsprechend fördern sollen: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maß- nahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender- Mainstreaming)“. Bei „Gender Mainstreaming“ geht es darum, die unterschiedli- chen Lebenslagen, Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern quer- schnittlich zu berücksichtigen. Diese Strategie kann somit nicht in einzelnen messbaren monetären Aufwendungen im Haushalt dargestellt werden. 27.   Welche neuen Fördermaßnahmen oder Programme bringt die im Jahr 2014 weiterentwickelte Hightech-Strategie für die Genderforschung, und wie wird der Transfer der Forschungsergebnisse unterstützt? Die Hightech-Strategie des Bundes hat das Ziel, innovative Lösungen für die gro- ßen gesellschaftlichen Herausforderungen wie Energie, Gesundheit, Mobilität, Zukunft der Arbeit und Sicherheit zu erarbeiten. Dabei setzt sie in erster Linie auf die Förderung von Forschungs- und Innovationsprojekten in Hochschulen, For- schungseinrichtungen und Unternehmen. Gesonderte Programme der Genderfor- schung sind nicht Gegenstand der Hightech-Strategie. Die Integration von Genderaspekten ist jedoch ein wichtiges Anliegen und erfolgt in einer Reihe von Projekten. 28.   Welche evaluationsgestützten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirksamkeit der Arbeitshilfe zu § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) „Gender Mainstreaming in Forschungsvorha- ben“ zur systematischen Verankerung von Genderforschung in der Ressort- forschung vor, und wie bewertet sie den bisherigen Erfolg der querschnitts- mäßigen Verankerung von Genderforschungsperspektiven in der Ressortfor- schung? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 13 –                              Drucksache 18/7981 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29.   Gibt es Überlegungen zu einer ausführlicheren Berichterstattung über geför- derte Aktivitäten der Genderforschung im Rahmen des Berichts zu For- schung und Innovation, als das bisher der Fall ist, und falls nein, warum nicht? Im Mai 2016 ist, entsprechend der bestehenden Berichtspflichten gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesbericht Forschung und Innovation 2016 (BuFI 2016) vorzulegen. Die Bundesregierung gewährleistet, dass der BuFI 2016 unter Gender-Gesichtspunkten den für alle Ressorts geltenden Vorgaben ent- spricht. Die Berücksichtigung von Genderforschung, Genderaspekten bzw. von Fragen der Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung, Forschung und Innova- tion ist auf mehreren Ebenen relevant: 1) Meta-Ebene, d. h. in der Gesamtkon- zeption des Berichts, 2) Genderaspekte in den Forschungsinhalten aller Themen- felder, 3) Verwendung geschlechtergerechter Sprache, 4) spezifische Textbei- träge. 30.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über antifeministische Grup- pierungen, Einzelpersonen und rechtspopulistische oder rechtsradikale Par- teien, die Genderforschung sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Genderforschung diffamieren, diskriminieren und sogar bedrohen? Wie bewertet sie entsprechende Diffamierungen bzw. verbale und schriftli- che Angriffe, und wie geht die Bundesregierung damit um? Die Wissenschaftsfreiheit ist ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Dazu gehören selbstverständlich auch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Genderfor- schung. Angriffe auf Vertreterinnen und Vertreter der Genderforschung sind über die Presse und die sozialen Medien bekannt geworden. Die Bundesregierung hat davon Kenntnis genommen und stellt fest, dass diese Anwürfe häufig einer stich- haltigen Grundlage entbehren, denn die Inhalte der Genderforschung, auf die sie sich gründen, werden zumeist stark verzerrt und verkürzt wiedergegeben. Rechtsextremisten lehnen die Genderforschung grundsätzlich ab. So bezeichnet beispielsweise die NPD die Gender-Theorie als „Zerstörung der natürlichen, bio- logischen Geschlechterordnung und damit schlussendlich auch [der] Familie als Nukleus der Gesellschaft“ (Deutsche Stimme 10/2015). „Der III. Weg“ bezeich- net diese als „volksfeindlich und krank“ (Homepage „Der III. Weg“). Die ent- sprechende Berichterstattung und Kommentierung ist regelmäßig von beleidigen- dem Sprachgebrauch geprägt und erstreckt sich sowohl gegen das Forschungsfeld sowie dessen Protagonisten. Gemäß Artikel 5 GG hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Recht findet seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für die Verfolgung entsprechender strafrechtlich relevanter Sachverhalte liegt die Zuständigkeit bei den Polizei- und Justizbehörden der Länder.
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