Umsetzung der Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 11 –                        Drucksache 18/4589 19. Welche Annahmen sollen nach Meinung der Bundesregierung für die nächste Regelsatzberechnung getroffen werden? a) Erwägt die Bundesregierung die RBS 3 komplett zu ersetzen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? b) Wenn das nicht der Fall ist, soll empirisch ermittelt werden, wie hoch Einsparungen im Haushaltskontext in dem Fall sind, dass mehrere Er- wachsene in einem Haushalt zusammen leben, die nicht verpartnert oder verheiratet sind? Wenn ja, mit welcher Methode soll das ermittelt werden? Wenn nein, warum nicht, und wie soll dann die Höhe der RBS 3 fest- gelegt werden? Über die Ausgestaltung der anstehenden Regelbedarfsermittlung auf Grundlage von Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 ist noch nicht entschieden; ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Urteile des BSG sich aus- drücklich auf Leistungsberechtigte beschränken, die in einem Haushalt leben und nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Der Regelsatz für Leistungsberechtigte, die längerfristig in einer solchen Einrichtung leben, richtet sich ebenfalls nach der RBS 3. Diese Personen führen auch nach Auffassung des BSG keinen (gemeinsamen) Haushalt. Folglich ergeben sich aus den Urteilen für diesen Personenkreis zumindest keine unmittelbaren Folgewirkungen und deshalb auch aus der Entscheidung des BSG keine Begründung für eine voll- ständige Abschaffung der RBS 3.
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