Gefährdung der Versorgungssicherheit durch Engpässe in der Stromerzeugung

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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache   19/12392 19. Wahlperiode                                                                                          14.08.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12042 – Gefährdung der Versorgungssicherheit durch Engpässe in der Stromerzeugung Vorbemerkung der Fragesteller Im Juni 2019 war die Stromversorgung in Deutschland nach Pressemeldungen an mindestens drei Tagen akut gefährdet. Medienberichten zufolge konnten innerdeutsche Versorgungsengpässe nur durch massive Stromimporte aus dem Ausland ausgeglichen und damit drohende Stromausfälle abgewendet werden (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/stromnetz-so-steht-es-um-die- versorgungssicherheit-in-deutschland/24520092.html?ticket=ST-4358266-bQ T6db75LfzKC7Pe0CfL-ap6). Die Preise für Regelenergie (positive Minutenreserve) stiegen aufgrund der Engpässe auf kurzzeitig 37 856 Euro/Megawattstunde statt der durchschnittli- chen 100 Euro/Megawattstunde (www.energate-messenger.de/news/192785/ turbulenzen-im-regelenergiemarkt). Unabhängig davon, dass die konkrete Ur- sache der Ereignisse im Juni 2019 noch nicht vollständig aufgeklärt ist, weisen zuständige Stellen und Behörden bereits seit langem auf schwerwiegende Ge- fährdungsfaktoren im deutschen Stromnetz hin, die ein umgehendes Handeln seitens der Bundesregierung erfordern. Seit dem massiven Ausbau der unregelmäßig einspeisenden erneuerbaren Energien und dem gleichzeitigen Rückbau konventioneller Kraftwerke im Zuge der „Energiewende“ häufen sich die Meldungen, wonach Störungen im Strom- netz zunehmend zu einer Gefährdung der Stromversorgung führen. So warnt derzeit der Bundesrechnungshof als oberste Bundesbehörde vor zunehmend un- kontrollierbaren Netzzuständen, die neben der Gefahr von Blackouts auch zu jährlichen Kosten von rund 2 Milliarden Euro führen (www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/versorgungssicherheit-gefaehrdet-rechnungshof-warnt-vor- verschaerften-problemen-im-stromnetz/24523438.html; www.energate-messenger. de/news/192944/bundesrechnungshof-warnt-vor-risiken-im-stromnetz). Die Ex- pertenkommission der Bundesregierung zum Monitoring der Energiewende kommt ergänzend hierzu zu der schwerwiegenden Erkenntnis, dass der geplante Kohleausstieg voraussichtlich zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit unserer Nachbarländer Belgien und Frankreich führen wird (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile &v=4). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/12392                                   –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung wiederholt in diesem Zusammenhang gebetsmühlen- artig, dass die Versorgungssicherheit nach wie vor auf einem hohen Niveau sei und verweist als Beleg dafür auf den SAIDI-Wert (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Pressemitteilungen/2019/20190703-altmaier-versorgungssicherheit-in- deutschland-weiterhin-sehr-hoch.html). Der SAIDI ist nach Ansicht der Frage- steller jedoch für die Bewertung der aktuellen und zukünftigen Versorgungs- sicherheit völlig ungeeignet, weil er ausschließlich bereits vergangene Ver- sorgungsunterbrechungen berücksichtigt. Die Expertenkommission hat daher ausdrücklich gefordert, neue Indikatoren zur Erfassung der aktuellen und zu- künftigen Versorgungssicherheit zu entwickeln (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/E/ewk-stellungnahme.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Weiterhin mahnt die Kommission an, dass die Regierung noch immer keinen Versor- gungssicherheitsstandard eingeführt hat. Die Bundesregierung verfügt also nach Ansicht der Fragesteller und der Regierungskommission über keine wirksamen Instrumente, um die derzeitige und zukünftige Versorgungssicherheit beurteilen zu können. Dies ist angesichts der enormen Bedeutung der Stromversorgung ein völlig inakzeptabler Zustand. 1.   Worin liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache der genannten Engpässe in der Stromerzeugung im Juni 2019? Am 6. Juni 2019, 12. Juni 2019 und 25. Juni 2019 überschritt der Bedarf an Re- gelleistung die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgehaltene Regelleistung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mussten deshalb u. a. zusätzliche Leistung am Strommarkt beschaffen. An diesen Tagen war zu jeder Zeit im Stromsystem genug Leistung verfügbar. So standen beispielsweise am 25. Juni 2019 noch 7 GW Kapazitäten bzw. flexible Lasten am Strommarkt zur Verfügung, um eine Ausgewogenheit zwischen An- gebot und Nachfrage sicher herzustellen. Die Strompreise waren im Day-Ahead- Handel moderat, auch die Stromnetze befanden sich im Normalzustand. Ursache waren vielmehr Ereignisse im Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesys- tem. Offenbar waren die Bilanzkreise der Versorger in größerem Maße unter- deckt. Die Analyse der Ursachen durch die ÜNB und die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält noch an. Ob und inwieweit spekulative Geschäfte zwischen Intra- daymarkt und Ausgleichsenergie für die Situation ursächlich waren, ist Gegen- stand andauernder Untersuchungen durch ÜNB und die Markttransparenzstelle der BNetzA. 2.   Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass bei den Ereignissen im Juni 2019 ohne massive Stromimporte aus dem Ausland die Stromversor- gung in Deutschland voraussichtlich zusammengebrochen wäre, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? Auf die außergewöhnlich hohen energie-, nicht jedoch leistungsbezogenen Sys- temungleichgewichte an den drei genannten Junitagen reagierten die ÜNB mit umfangreichen Gegenmaßnahmen, darunter auch Stromimporte. Die Bundesre- gierung erachtet die Ausmaße der Bilanzabweichungen als inakzeptabel, insbe- sondere auch, weil ihre Ursachen im Bilanz- und Ausgleichsenergiesystem lie- gen. Die systemweiten Unterdeckungen waren energiewirtschaftlich unbegründet (s. Frage 1). Um mögliche Fehlanreize im System zu beheben, hat die BNetzA bereits Maßnahmen ergriffen, um das Bilanzkreissystem weiterzuentwickeln (siehe Festlegungsverfahren BK6-19-217: www.bundesnetzagentur.de/DE/
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 19/12392 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Service-Funktionen/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2019/BK6-19-212_217_ 218/BK6-19-212_217_218_verfahrenseroeffnung.html?nn=360460). Überdies er- folgt die Bezuschlagung von Regelenergieanbietern nunmehr wieder ausschließ- lich anhand des Leistungspreises. 3.   Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen des Bundesrechnungs- hofs vor zunehmenden Problemen im deutschen Stromnetz, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Anforderungen an Redispatch und Einspeisemanagement durch den geografisch differenzierten Ausbau von Erzeugungsanlagen zunehmen. Dies ergibt sich aus einer zunehmenden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung und dem dar- aus resultierenden Stormtransportbedarf. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, den Netzausbau zu beschleunigen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Transportfähigkeit des Stromnetzes zu erhöhen. 4.   Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess der Energiewende, wonach Deutschland nach wie vor über keinen Versorgungssicherheitsstandard verfügt, und welche Maß- nahmen leitet sie daraus ab? Am 3. Juli 2019 hat das BMWi den Monitoringbericht nach § 63 i. V. m. § 51 EnWG zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versor- gung mit Elektrizität vorgelegt. Darin wird ein Schwellenwert von 99,94 Prozent für den Indikator Lastausgleichswahrscheinlichkeit als effizientes Niveau der Versorgungssicherheit am Strommarkt in Deutschland etabliert. Für Deutschland ergibt sich für alle Betrachtungsjahre (2020, 2023, 2025, 2030) eine Lastaus- gleichswahrscheinlichkeit von (rechnerisch) 100 Prozent. Insbesondere wird mit- hin der Schwellenwert, die Lastausgleichswahrscheinlichkeit von 99,94 Prozent, in jedem Jahr nicht nur eingehalten, sondern deutlich überschritten. 5.   Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage der Expertenkommission, wonach ein vorzeitiger Kohleausstieg in Deutschland zu einer Beeinträchti- gung der Versorgungssicherheit in Frankreich und Belgien führen würde, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? Ein gestufter Kohleausstieg in Deutschland ist mit der Versorgungssicherheit un- serer Nachbarländer, insbesondere Frankreich und Belgien, gut vereinbar. Zu die- sem Ergebnis kommt unter anderem ein Gutachten im Auftrag des BMWi mit dem Titel „Versorgungssicherheit in Deutschland und seinen Nachbarländern: Länderübergreifendes Monitoring und Bewertung“ von r2b energy consulting GmbH, Consentec GmbH, Fraunhofer ISI, TEP Energy GmbH 2019 vom 23. Ja- nuar 2019 (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/definition-und- monitoring-der-versorgungssicherheit-an-den-europaeischen-strommaerkten.html).
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Drucksache 19/12392                                    –4–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6.   Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission, wo- nach der SAIDI-Wert keine Aussagekraft bezüglich der aktuellen und zu- künftigen Versorgungssicherheit aufweist? Wenn ja, aus welchem Grund führt die Bundesregierung dann regelmäßig den SAIDI als Nachweis einer hohen Versorgungssicherheit an? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Zweifel an der Fach- kompetenz der Expertenkommission? Für die Zukunft sind keine seriösen Prognosen des SAIDI (System Average In- terruption Duration Index) möglich, da Störungen in den Verteilernetzen mit häu- fig unbekannter Wahrscheinlichkeit für die Höhe des SAIDI maßgeblich sind. Er kann nur im Rückblick bestimmt werden. Für die Vergangenheit hat er jedoch durchaus Aussagekraft: Der SAIDI misst die durchschnittliche jährliche Ausfalldauer der Stromversorgung aller Verbraucher, also die durchschnittliche Nichtversorgung mit Strom. Er lag bei 12 Minuten im Jahr 2016 und 16 Minuten im Jahr 2017. 7.   Sieht die Bundesregierung bei den derzeitigen Marktbedingungen im Strom- markt bzw. im Regelenergiemarkt ein Missbrauchspotenzial, wodurch sich Marktteilnehmer auf Kosten der Verbraucher über Gebühr bereichern kön- nen, und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus? Ob und inwieweit spekulative Geschäfte zwischen Intradaymarkt und Ausgleich- senergie die unausgeglichenen Systembilanzen an den Tagen 6. Juni 2019, 12. Juni 2019 und 25. Juni 2019 ausgelöst oder verschärft haben, ist Gegenstand andauernder Untersuchungen durch ÜNB und die Markttransparenzstelle der BNetzA. Mutwillige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis versto- ßen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzkreistreue und werden entspre- chend sanktioniert. Um mögliche Fehlanreize im System zu beheben, hat die BNetzA bereits Maß- nahmen ergriffen, um das Bilanzkreissystem weiterzuentwickeln (siehe Festle- gungsverfahren BK6-19-217). Durch die Rückkehr zum alten Vergabesystem bei der Regelleistung zum 31. Juli 2019 konnte überdies ein spürbarer Anstieg der Ausgleichsenergiepreise und ein disziplinierender Effekt auf die Bilanzkreisver- antwortung beobachtet werden. 8.   Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Stromverbraucher auf- grund der zunehmenden Instabilität der Stromversorgung mittlerweile jähr- lich rund 2 Mrd. Euro allein für stabilisierende Eingriffe in das Stromnetz tragen müssen, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? Der für die Bundesregierung maßgebliche Bericht der Bundesnetzagentur zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen Viertes Quartal und Gesamtjahr 2018, Stand 17. Mai 2019, S. 9, weist für das Jahr 2018 vorläufige Kosten in Höhe von ca.1,43 Mrd. Euro (2017 1,51 Mrd. Euro, ebd. S. 6) aus. Mit der Energiewende und dem zunehmenden europäischen Stromhandel steigt die Inanspruchnahme der Stromnetze. Denn durch den weiteren Ausbau der er- neuerbaren Energien, den Atomausstieg und der zunehmenden Integration der eu- ropäischen Strommärkte steigt der Transportbedarf. Insbesondere bis zur Fertig- stellung des notwendigen Netzausbaus ergreifen die Übertragungsnetzbetreiber verschiedene Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen, um Überlastungen zu ver- meiden. Dazu gehören z. B. Schaltmaßnahmen, Redispatch, Countertrading, der Einsatz von Netzreservekraftwerken oder die Abregelung von Erneuerbaren-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                               Drucksache 19/12392 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Energien-Anlagen (Einspeisemanagement). Die Kosten für Netz- und Systemsi- cherheitsmaßnahmen sind Teil der Netzkosten der ÜNB und fließen in die Netz- entgelte ein. Die Bundesregierung arbeitet mit einer Reihe von Maßnahmen daran, den Um- fang dieser Eingriffe zu reduzieren. Hierzu gehören die Beschleunigung des Netz- ausbaus sowie Maßnahmen, die die Transportfähigkeit des Stromnetzes erhöhen. 9.   Besteht aus Sicht der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen dem Zubau von volatilen erneuerbaren Energien und den zunehmenden Warnun- gen zuständiger Stellen und Behörden vor Stromausfällen durch unkontrol- lierbare Netzzustände? Über die Hintergründe von Äußerungen anderer Stellen stellt die Bundesregie- rung keine Mutmaßungen an. In Bezug auf kritische Systembilanzsituationen konnte bislang kein Zusammen- hang mit einer Zunahme von Erneuerbaren Energien im Stromsystem festgestellt werden. Auch die außergewöhnlichen Systembilanzabweichungen im Juni kön- nen nach Erkenntnis der Bundesregierung nicht auf Prognosefehler von Betrei- bern Erneuerbarer-Energien-Anlagen zurückgeführt werden. Steigende Anfordernisse an Redispatch ergeben sich hingegen aus einer zuneh- menden räumlichen Trennung von Last und Erzeugung. Dazu trägt der geogra- fisch differenzierte Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen bei.
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