Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2101 19. Wahlperiode 14.05.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Jessica Tatti, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1626 – Mindestlohnkontrollen in den Bundesländern Vorbemerkung der Fragesteller Die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns hängt nach Ansicht der Fra- gestellenden in erheblichem Maße davon ab, dass dessen Einhaltung in ausrei- chendem Umfang kontrolliert wird. Diese Aufgabe übernimmt die Finanzkon- trolle Schwarzarbeit (FKS). Dort sollen bis 2022 1 600 zusätzliche Planstellen besetzt werden. Die FKS hat laut Bundesregierung von Januar bis November 2017 knapp 50 000 Arbeitgeber-Prüfungen durchgeführt (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen 22 bis 25 der Abgeordneten Susanne Ferschl auf Bundestagsdrucksache 19/317). Bezogen auf die Gesamt- zahl der Betriebe, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen und damit unter die Kontrollkompetenz der FKS fallen, wurden lediglich 2,3 Prozent der Betriebe geprüft. Eine regelmäßige Prüfung aller Betriebe vorausgesetzt, würde daraus folgen, dass jeder Betrieb nur alle 40 Jahre geprüft wird. Aus Sicht der Fragestellenden ist die Zahl der in Aussicht gestellten zusätzli- chen Planstellen für die FKS in Anbetracht der Aufgaben und der Zahl der zu prüfenden Betriebe unzureichend. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll die Situation in den einzelnen Bundesländern betrachtet werden. Vorbemerkung der Bundesregierung: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) prüft die Einhal- tung der Mindestlohnpflichten in allen Branchen und Branchenbereichen. Die FKS geht dabei risikoorientiert vor und nicht anhand einer festgelegten Prüfquote, d. h. es erfolgt eine risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte, bei der einzelne oder mehrere Risikokriterien ausschlaggebend sein können. In die Risikobewertung können beispielsweise branchenspezifische Erkenntnisse, wie die Beschäftigten- und Lohnstruktur der jeweiligen Branche oder besondere Um- gehungsformen, eingegangene Hinweise oder Erkenntnisse aus anderen Prüfun- gen oder Ermittlungsverfahren einfließen. Durch diesen risikoorientierten Ansatz konzentriert sich die FKS zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäf- tigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Mai 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/2101 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern Kontrollkompetenzen (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 ausweisen)? Die FKS hat grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer Kontrollkompetenz. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe und Beschäftigten wird auf die Datenzusam- menstellung aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) * in der Anlage – Tabelle zu Frage 1 – verwiesen. 2. Wie viele Betriebe bzw. Arbeitgeber wurden nach Kenntnis der Bundesre- gierung im Jahr 2017 von der FKS in den einzelnen Bundesländern kontrol- liert (bitte zum Vergleich auch die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 auswei- sen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- * beitsstatistik der FKS in der Anlage – Tabelle zu Frage 2 – verwiesen. 3. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- * beitsstatistik der FKS in der Anlage – Tabelle zu Frage 3 – verwiesen. 4. Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den ein- zelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2017 eingeleitet worden (bitte zum Vergleich die entspre- chenden Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- * beitsstatistik der FKS in der Anlage – Tabelle zu Frage 4 – verwiesen. Die Tabellen in der Datenzusammenstellung enthalten sämtliche eingeleitete Er- mittlungsverfahren der FKS, d. h. mit und ohne vorangegangene Arbeitgeberprü- fung, da die Arbeitsstatistik der FKS eine Auswertung nach Ermittlungsverfah- ren, die ausschließlich aufgrund von vorangegangenen Arbeitgeberprüfungen eingeleitet wurden, nicht vorsieht. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/2101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viele Prüfungen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den Branchen Bau- haupt- und Baunebengewerbe, Abfallwirtschaft, Gaststätten- und Beherber- gungsgewerbe, Pflegebranche, Gebäudereinigung, Landwirtschaft, Forst- wirtschaft, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Lo- gistikgewerbe sowie in den sog. sonstigen Branchen durchgeführt (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen; bitte je- weils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompe- tenzen hat)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- beitsstatistik der FKS und die Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungs- * statistik der BA in der Anlage – Tabellen zu Frage 5 – verwiesen. Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe in den einzelnen Bundesländern ist darauf hinzuweisen, dass sich die genannten Branchen mit der Klassifikation der Wirt- schaftszweige (WZ 2008) der amtlichen Statistik der BA nicht exakt abbilden lassen. Da sonst keine gesonderten Erhebungen zu der Anzahl der Betriebe in den genannten Branchen vorliegen, wurden Annäherungswerte aus der WZ 2008 ab- geleitet und in der Datenzusammenstellung entsprechend gekennzeichnet. 6. Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des ge- setzlichen Mindestlohns bzw. eines Branchenmindestlohns nach dem Ar- beitnehmerentsendegesetzes hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregie- rung im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern jeweils in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet (bitte zum Vergleich die Zahlen für 2015 und 2016 ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- * beitsstatistik der FKS in der Anlage – Tabelle zu Frage 6 – verwiesen. 7. Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den ein- zelnen Bundesländern aufgrund welcher Delikte infolge der Prüfungen durch die FKS im Jahr 2017 in den in Frage 5 genannten Branchen eingeleitet wor- den (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- * beitsstatistik der FKS in der Anlage – Tabelle zu Frage 7 – verwiesen. Hinsichtlich der tabellarischen Darstellung der Strafverfahren wird auf die ent- sprechende Erläuterung zu den eingeleiteten Ermittlungsverfahren in der Antwort zu Frage 4 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/2101 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Welches waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 in den ein- zelnen Bundesländern jeweils die zehn Branchen mit den zahlenmäßig meis- ten Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und wie viele Ord- nungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Min- destlohns wurden in Folge dieser Prüfungen jeweils eingeleitet (bitte jeweils die Zahl der Prüfungen in den Branchen nennen; zum Vergleich die Zahl der Prüfungen und Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzli- chen Mindestlohns in diesen Branchen für die Jahre 2015 und 2016 darstel- len; bitte jeweils ausweisen, wie viele Arbeitgeber bzw. Betriebe es in den genannten Branchen in den einzelnen Bundesländern gibt, für die die FKS Prüfkompetenzen hat)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Datenzusammenstellung aus der Ar- beitsstatistik der FKS und die Datenzusammenstellung aus der Beschäftigungs- * statistik der BA in der Anlage – Tabellen zu Frage 8 – verwiesen. Hinsichtlich der Branchenzuordnung in der Beschäftigungsstatistik der BA wurden Annähe- rungswerte aus der WZ 2008 abgeleitet und in der Datenzusammenstellung ent- sprechend gekennzeichnet (vgl. Antwort zu Frage 5). Hinsichtlich der tabellarischen Darstellung der Ordnungswidrigkeitenverfahren wird auf die entsprechende Erläuterung zu den eingeleiteten Ermittlungsverfah- ren in der Antwort zu Frage 4 verwiesen. 9. In welchen Branchen fanden in den einzelnen Bundesländern Schwerpunkt- prüfungen durch die FKS statt, für wie viele Betriebe in diesen Branchen hat die FKS Prüfkompetenzen, wie viele Prüfungen wurden durchgeführt, wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzli- chen Mindestlohns und wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet (bitte zum Vergleich die entsprechenden Zahlen für diese Branchen für die Jahre 2015 und 2016 ausweisen)? Die nachstehende Tabelle enthält die in den Jahren 2015 bis 2017 in den angege- benen Branchen bundesweit, d. h. in allen Bundesländern zeitgleich, durchge- führten Schwerpunktprüfungen mit der Anzahl der durchgeführten Arbeitgeber- prüfungen und der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtge- währung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Strafverfahren (insgesamt). Eine Differenzierung der Schwerpunktprüfungen nach Bundesländern ist in der Ar- beitsstatistik der FKS nicht vorgesehen. 2015 Arbeitgeber- Ordnungswidrig- Strafverfahren prüfungen keitenverfahren Bauhauptgewerbe 686 3 124 Hotel- und Gaststättengewerbe 1.306 163 362 Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe 574 7 39 Taxigewerbe 516 3 6 Summe 3.082 176 531 * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/2101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2016 Arbeitgeber- Ordnungswidrig- Strafverfahren prüfungen keitenverfahren Gerüstbau 672 6 146 Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe 635 26 81 Einzelhandel 1.493 39 58 Friseurbetriebe 2.011 52 60 Summe 4.811 123 345 2017 Arbeitgeber- Ordnungswidrig- Strafverfahren prüfungen keitenverfahren Wach- und Sicherheitsdienst 1.044 15 95 Gebäudereinigung 1.439 10 108 Trocken- und Montagebauarbeiten 181 3 64 Hotel- und Gaststättengewerbe 1.421 221 277 Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe 1.898 38 53 Summe 5.983 287 597 Hinsichtlich der Anzahl der Betriebe der o. g. Branchen wird auf die Datenzu- sammenstellung aus der Beschäftigungsstatistik der BA in der Anlage – Tabelle * zu Frage 9 – verwiesen. Hinsichtlich der Branchenzuordnung in der Beschäfti- gungsstatistik der BA wurden Annäherungswerte aus der WZ 2008 abgeleitet und in der Datenzusammenstellung entsprechend gekennzeichnet (vgl. Antwort zu Frage 5). 10. Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen der Finanzkontrolle Schwarzar- beit in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 bis 2017 entwickelt (bitte für jedes Bundesland die dazugehörigen Hauptzollämter einzeln aus- weisen)? Hinsichtlich der Anzahl der besetzten Stellen der FKS (ohne die Generalzoll- direktion), aufgeteilt auf die Hauptzollämter je Bundesland für die Jahre 2014 bis 2017, wird auf die Statistik der Generalzolldirektion in der Anlage – Tabelle zu * Frage 10 – verwiesen. 11. Wie viele Planstellen plant die Generalzolldirektion für die einzelnen Bun- desländer und die jeweils zugehörigen Hauptzollämter für die Jahre 2018 bis 2022? Der FKS sollen aufgrund des im Haushaltsplan ausgebrachten Haushaltsvermerks (zu Kap. 0813 Titel 422 01) in den Haushaltsjahren 2017 bis 2022 sukzessive insgesamt 1 600 zusätzliche Planstellen (866 mittlerer Dienst und 734 gehobener Dienst) für die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns zur Verfügung gestellt werden. Damit werden der FKS bis zum Jahr 2022 rund 8 600 Planstellen zur Verfügung stehen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/2101 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Den Hauptzollämtern werden neue Planstellen erst mit der Zuführung zusätzli- chen Personals zugeteilt. Die Verteilung des Personals auf die Hauptzollämter findet im Wesentlichen anhand von fachlichen Indikatoren sowie auf Basis des aktuellen Besetzungsstandes statt und soll sicherstellen, dass eine sachgerechte Verteilung und damit angemessene flächendeckende Bekämpfung der Schwarz- arbeit und der illegalen Beschäftigung gewährleistet werden kann. Die aktuelle Verteilung der besetzten Planstellen auf die Hauptzollämter je Bundesland ergibt * sich aus der Anlage – Tabelle zu Frage 10 (Stichtag 30. September 2017). Eine Angabe der Verteilung besetzter Planstellen für den Zeitraum Herbst 2018 bis 2022 ist gegenwärtig noch nicht möglich. Dabei wird die personelle Aufstockung der FKS insbesondere durch zusätzlich seit dem Jahr 2015 ausgebildete Nachwuchskräfte bewirkt. Nach derzeitigem Pla- nungsstand der Generalzolldirektion werden im Zuge der zukünftigen personellen Verstärkungen im Herbst 2018 320 Nachwuchskräfte (164 mittlerer Dienst und 156 gehobener Dienst) der FKS der Hauptzollämter zugeführt. Hinsichtlich der Verteilung auf die Bundesländer und die jeweils zugehörigen Hauptzollämter * wird auf die Anlage – Tabelle zu Frage 11 – verwiesen. Im Jahr 2019 soll die FKS nach jetzigem Planungsstand durch insgesamt rund 320 Nachwuchskräfte verstärkt werden. Die Aufteilung dieser Verstärkung auf die einzelnen Hauptzoll- ämter wird sich voraussichtlich in der Größenordnung wie im Jahr 2018 bewegen, eine konkrete Festlegung ist noch nicht getroffen. Ab dem Jahr 2020 wird der FKS weiterhin im Rahmen der Nachwuchskräftezuweisung unter Berücksichti- gung der im jeweiligen Zuweisungsjahr prognostizierten Altersabgänge und Fehl- bestände kontinuierlich Personal zugeführt. Eine konkrete Höhe des zuzuführen- den Personals wird dann jeweils im Vorjahr unter anderem anhand der aktuellen Ermittlungen zu den Fehlbeständen sowie fachlicher Schwerpunktsetzungen fest- gelegt. 12. Hält die Bundesregierung die geplanten 1 600 zusätzlichen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit für ausreichend, um eine Kontrolle der Ein- haltung des gesetzlichen Mindestlohns zu gewährleisten (bitte begründen)? Die FKS ist für die wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Be- schäftigung, wozu auch die Kontrolle und Ahndung von Verstößen im Hinblick auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gehört, fachlich sowie perso- nell gut aufgestellt. Die erfolgreiche Arbeit der FKS drückt sich in der Qualität der Prüfungen und Ermittlungen aus, die in den vergangenen Jahren kontinuier- lich gesteigert werden konnte. Entscheidend für eine zielgerichtete Schwarzar- beitsbekämpfung ist hierbei nicht die bloße Anzahl der Kontrollen, sondern es gilt vielmehr, besonders von Schwarzarbeit betroffene Bereiche zu prüfen und große Betrugsfälle aufzudecken. Dafür setzt die FKS ihre Ressourcen effizient ein. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/2101 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/2101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle zu Frage 1: Betriebe und Beschäftigte Deutschland und Länder (Arbeitsort) Zeitreihe (2014, 2015, 2016, 2017) Betriebe mit mind. 1 Sozialversicherungpflichtig Stichtag Region (Arbeitsort) SvB Beschäftigte (SvB) Schleswig-Holstein 01 77.538 897.211 Hamburg 02 52.182 892.600 Niedersachsen 03 196.152 2.722.506 Bremen 04 16.156 306.431 Nordrhein-Westfalen 05 424.353 6.285.566 Hessen 06 161.769 2.360.270 Rheinland-Pfalz 07 104.896 1.321.636 Baden-Württemberg 08 280.361 4.266.473 30.06.2014 Bayern 09 361.880 5.065.510 Saarland 10 24.689 372.592 Berlin 11 91.810 1.269.425 Brandenburg 12 66.762 795.910 Mecklenburg-Vorpommern 13 47.455 549.500 Sachsen 14 114.523 1.511.613 Sachsen-Anhalt 15 57.641 773.625 Thüringen 16 60.638 782.202
Drucksache 19/2101 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Betriebe mit mind. 1 Sozialversicherungpflichtig Stichtag Region (Arbeitsort) SvB Beschäftigte (SvB) Schleswig-Holstein 01 78.043 914.529 Hamburg 02 52.764 912.762 Niedersachsen 03 197.038 2.784.011 Bremen 04 16.204 311.190 Nordrhein-Westfalen 05 427.717 6.407.112 Hessen 06 163.148 2.408.926 Rheinland-Pfalz 07 105.299 1.345.402 Baden-Württemberg 08 281.911 4.359.864 30.06.2015 Bayern 09 365.687 5.184.918 Saarland 10 24.826 377.088 Berlin 11 93.544 1.311.413 Brandenburg 12 66.800 806.025 Mecklenburg-Vorpommern 13 47.466 553.845 Sachsen 14 113.795 1.530.094 Sachsen-Anhalt 15 57.309 776.293 Thüringen 16 59.870 786.098 Schleswig-Holstein 01 78.355 940.613 Hamburg 02 53.446 933.846 Niedersachsen 03 197.642 2.836.091 Bremen 04 16.182 319.681 Nordrhein-Westfalen 05 430.939 6.549.350 Hessen 06 164.459 2.462.605 Rheinland-Pfalz 07 105.409 1.364.682 Baden-Württemberg 08 283.720 4.458.706 30.06.2016 Bayern 09 368.613 5.317.529 Saarland 10 24.764 379.591 Berlin 11 95.686 1.367.680 Brandenburg 12 66.709 818.474 Mecklenburg-Vorpommern 13 47.425 560.372 Sachsen 14 113.297 1.555.300 Sachsen-Anhalt 15 56.992 783.900 Thüringen 16 59.284 793.363
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/2101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Betriebe mit mind. 1 Sozialversicherungpflichtig Stichtag Region (Arbeitsort) SvB Beschäftigte (SvB) Schleswig-Holstein 01 79.100 964.957 Hamburg 02 54.320 952.959 Niedersachsen 03 198.652 2.894.119 Bremen 04 16.226 325.375 Nordrhein-Westfalen 05 434.147 6.698.306 Hessen 06 165.620 2.524.156 Rheinland-Pfalz 07 105.535 1.388.764 Baden-Württemberg 08 285.098 4.566.739 30.06.2017 Bayern 09 371.651 5.460.683 Saarland 10 24.926 384.202 Berlin 11 97.377 1.426.462 Brandenburg 12 66.851 834.579 Mecklenburg-Vorpommern 13 47.369 567.650 Sachsen 14 113.080 1.580.184 Sachsen-Anhalt 15 56.665 792.591 Thüringen 16 58.705 801.728 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 19/2101 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle zu Frage 2: Arbeitgeberprüfungen der FKS nach Bundesländern in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Bundesland 2017 2016 2015 2014 Baden-Württemberg 6.870 4.711 4.944 7.582 Bayern 10.183 7.702 8.747 13.505 Berlin 1.485 1.233 1.462 2.129 Brandenburg 2.175 1.438 1.594 2.722 Bremen 437 685 843 1.247 Hamburg 796 613 601 744 Hessen 2.174 2.458 2.661 3.478 Mecklenburg-Vorpommern 1.748 1.539 1.415 2.232 Niedersachsen 4.692 3.412 3.993 5.090 Nordrhein-Westfalen 9.844 7.765 8.433 11.496 Rheinland-Pfalz 2.403 1.703 1.602 2.096 Saarland 796 436 531 871 Sachsen 3.004 2.324 2.230 3.523 Sachsen-Anhalt 1.642 958 860 964 Schleswig-Holstein 1.705 1.548 1.809 2.445 Thüringen 2.255 1.849 1.912 2.890 Quelle: Statistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung