Menschenrechtssituation in Westpapua/Indonesien

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Deutscher Bundestag                                                                          Drucksache   18/9230 18. Wahlperiode                                                                                             20.07.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/9020 – Menschenrechtssituation in Westpapua/Indonesien Vorbemerkung der Fragesteller Innerhalb der letzten vier Jahrzehnte wurden nach verschiedenen Schätzungen zwischen mehreren 10 000 und über 100 000 indigene Papuas durch indonesi- sche Militärs und Sicherheitskräfte getötet (www.tapol.org/sites/default/files/ sites/default/files/pdfs/NeglectedGenocideAHRC.pdf, www.europarl.europa.eu/ sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A7-2014-0093+0+DOC+ PDF+V0//EN). Die Zivilbevölkerung ist Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte bis heute weitgehend schutzlos ausgesetzt. Restriktive Einreisebedingungen in die Region verunmöglichen zudem eine kritische Berichterstattung über die Menschenrechtslage der indigenen Bevölkerung. So wird die Zivilbevölkerung in Westpapua immer wieder Opfer von willkürlichen Festnahmen, Bedrohun- gen durch Geheimdienst oder Sicherheitskräfte, Folter, außergerichtlichen Tö- tungen, gewalttätigen Razzien und Vertreibung. Vor diesem Hintergrund emp- fahl die deutsche Vertretung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf schon im Jahr 2012 während des letzten Universal Periodic Review – In- donesia indonesische Staatsbeamte aller Ränge, die Menschenrechtsverletzun- gen in Westpapua verüben, zur Verantwortung zu ziehen. Bis heute konnten jedoch weder interne polizeiliche Beschwerdeverfahren noch die Militärge- richtsbarkeit der hohen Straflosigkeit unter Sicherheitskräften Einhalt gebieten. Im Gegenteil scheinen die Menschenrechtsverletzungen anzuhalten. Menschen- rechtsorganisationen beobachten eine alarmierende Zunahme von Festnahmen. So kam es am 2. Mai 2016 bei mehreren friedlichen Demonstrationen für einen Unabhängigkeitsprozess in verschiedenen Teilen Westpapuas sowie an anderen Orten Indonesiens zu mindestens 1 737 Festnahmen (www.humanrightspapua. org/news/193-urgent-appeal-unlawful-mass-arrests-of-at-least-1-783-west-papuans- in-april-and-may-2016). Ungeachtet dieser schwerwiegenden Verstöße gegen die allgemeinen Men- schenrechte hat die Bundesregierung unter anderem im Jahr 2013 den Export von Panzern und Munition an das indonesische Heer genehmigt. Unter den Pan- zern befinden sich auch Modelle, die sich für den Einsatz in urbanen Gebieten eignen und somit gegen die Bevölkerung eingesetzt werden können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juli 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/9230                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vom 18. bis zum 21. September 2015 besuchte der Bundestagsabgeordnete und damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und hu- manitäre Hilfe Christoph Strässer Indonesien, um sich mit Regierungsvertretern und Gesprächspartnern aus Religion und Zivilgesellschaft zu treffen. Dabei reiste Christoph Strässer auch in die entlegene Konfliktregion Westpapua, wo er sich mit Menschenrechtsorganisationen sowie dem Gouverneur der Provinz Papua, einem Friedensaktivisten vom Papua Friedensnetzwerk JDP, einem Me- dienaktivisten der Allianz Unabhängiger Journalisten AJI (Papua Sektion) so- wie mit einem Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission Komnas HAM in Papua traf. 1.   Welche Erkenntnisse hat der damalige Bundesbeauftragte für Menschen- rechte und humanitäre Hilfe auf seiner Reise in Bezug auf die Menschen- rechtssituation in Westpapua gewonnen? Der Bundestagsabgeordnete und damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, konnte im Rah- men seiner Indonesien-Reise vom 17. bis 21. September 2015 Papua besuchen. Seinen beiden Amtsvorgängern wurde die notwendige Genehmigung seinerzeit verwehrt. Herr Strässer wertete die Genehmigung sowie seine offenen Gespräche mit dem Gouverneur, Vertretern der Zivilgesellschaft und der örtlichen Men- schenrechtskommission als ermutigendes Signal für eine Öffnung Papuas. Herr Strässer sprach mit verschiedenen Gesprächspartnern über das Gesetz zum Autonomiestatus. Der gesetzliche Rahmen für den Schutz der Menschenrechte sei in diesem Gesetz verankert, es mangele jedoch noch an der Umsetzung. So sei weder die im Gesetz vorgesehene Einrichtung eines Menschenrechtsgerichtshofs erfolgt noch eine Wahrheits- und Versöhnungskommission eingesetzt worden. Die Zivilgesellschaft Papuas solle diese Schritte einfordern, so Herr Strässer, um einem unverhältnismäßigen Eingreifen der Sicherheitskräfte gegen friedliche De- monstranten sowie einer Kultur der Straflosigkeit entgegenzuwirken. Die Papua-Reise von Herrn Strässer bestätigte den Eindruck, dass ein politischer Dialog zwischen der indonesischen Regierung und der Zivilgesellschaft in Papua der einzige gangbare Weg für eine dauerhafte Befriedung der Provinz ist. 2.   Welche Schlussfolgerungen für die wirtschaftliche und entwicklungspoliti- sche Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Indonesien hat die Bundes- regierung aus diesen Erkenntnissen gezogen? Die Erkenntnisse aus der Reise des Bundestagsabgeordneten und damaligen Be- auftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, fließen in die Arbeit des Auswärtigen Amtes und in die Bera- tungen mit anderen Ressorts ein. Die Bundesregierung betreibt derzeit keine Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Papua. Die Schwerpunkte der wirtschaftlichen und entwick- lungspolitischen Zusammenarbeit mit Indonesien (Klima und Energie, gute Re- gierungsführung, breitenwirksames Wachstum) wurden im Rahmen der letztjäh- rigen Regierungsverhandlungen im Herbst 2015 bestätigt.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 18/9230 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3.   Wie bewertet es die Bundesregierung, dass ein freier Zugang zur Konflikt- region Westpapua ausländischen Journalistinnen und Journalisten und Ver- treterinnen und Vertretern von internationalen Organisationen regelmäßig verweigert wird? Die Bundesregierung spricht sich für einen offenen Zugang von ausländischen Journalisten sowie von Vertretern internationaler Organisationen nach Papua aus. Präsident Joko Widodo hatte nach Amtsantritt angekündigt, den Zugang für aus- ländische Journalisten nach Papua zu ermöglichen. Nach Kenntnis der Bundesre- gierung ist die Praxis indonesischer Behörden seitdem uneinheitlich, einigen in- ternationalen Journalisten wurde die Einreise gestattet. Die Bundesregierung wer- tet die erstmalige Einreiseerlaubnis für den Bundestagsabgeordneten und dama- ligen Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humani- täre Hilfe, Christoph Strässer, als positives Zeichen. 4.   Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bei der Reform der Militär- gerichtsbarkeit in Indonesien, um die Kultur der Straflosigkeit zu beenden? Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufhebung der Sondergerichtsbarkeit für Militärangehörige vor. Der Koordinierende Minister für Politik, Recht und Sicherheit, Luhut Panjaitan, hat im Mai 2016 die Gründung eines Ausschusses zur Untersuchung von zwölf Fällen vergangener Menschenrechtsverbrechen (insbesondere durch Sicherheits- kräfte) in Papua angekündigt. Die von der nationalen Menschenrechtskommis- sion, der Staatsanwaltschaft und der Polizei durchgeführte Untersuchung soll un- ter anderem Vorfälle in den Ortschaften Wamena und Wasior in den Jahren 2001 und 2003 sowie den Tod von fünf Demonstranten im Landkreis Paniai im De- zember 2014 umfassen. Ergebnisse sollen bis zum Ende des Jahres vorliegen. 5.   In welchem Wert wurden im Jahr 2015 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt, und welcher Wert entfiel davon auf Kleinwaffen? Im Jahr 2015 wurden Genehmigungen im Wert von 36,5 Mio. Euro für die Aus- fuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt. Auf Kleinwaffen entfielen davon Genehmigungen im Wert von 467 179 Euro. 6.   In welchem Gesamtwert wurden seit dem Jahr 2000 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern an Indonesien erteilt? Der Gesamtwert der Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Indonesien im Zeitraum 2000 bis 2015 beträgt 578,2 Mio. Euro. Für das erste Halbjahr 2016 liegen bislang nur vorläufige Zahlen vor. Danach wurden Geneh- migungen in Höhe von etwa fünf Mio. Euro erteilt.
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Drucksache 18/9230                                      –4–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr                                                Wert in € 2000                                                                         28.108 2001                                                                      1.037.328 2002                                                                        225.447 2003                                                                    17.104.565 2004                                                                    45.468.779 2005                                                                    24.890.744 2006                                                                    11.171.623 2007                                                                      4.124.356 2008                                                                      7.736.805 2009                                                                      1.499.168 2010                                                                      5.905.787 2011                                                                      9.178.012 2012                                                                      9.447.814 2013                                                                   295.707.444 2014                                                                   108.191.522 2015                                                                    36.496.145 1. Halbjahr 2016 (vorläufiger Wert)                                       4.997.006 Gesamt                                                                 583.210.653 7.   Wie prüft die Bundesregierung, dass die von Deutschland gelieferten Rüs- tungsgüter nicht bei Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölke- rung eingesetzt werden, die von Sicherheitskräften in Westpapua verübt wer- den? Der Export von Rüstungsgütern in sogenannte Drittländer wird restriktiv gehand- habt. Entscheidungen werden jeweils im Einzelfall getroffen. Dabei werden alle Aspekte des jeweiligen Falls berücksichtigt, gewichtet und abgewogen. Grund- lage sind unter anderem die politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008. Der Be- achtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein beson- deres Gewicht beigemessen. Hierbei wird sowohl das technische Missbrauchspo- tential des in Rede stehenden Gutes betrachtet, als auch das Einsatzspektrum und Einsatzgebiet der jeweiligen Endverwender. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern wird grundsätzlich nicht genehmigt, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zu interner Repression oder zu sonstigen fort- dauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden könnte. Kleinen und leichten Waffen kommt hierbei ein erhöhtes Missbrauchspotential zu. Daher wurde, ergänzend zur ex-ante-Prüfung entsprechender Ausfuhren, im Juli 2015 die pilotmäßige Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrol- len in Drittländern beschlossen, das heißt von Kontrollen, die nach Lieferung der Rüstungsgüter beim jeweiligen staatlichen Endempfänger vor Ort stattfinden. Zu- dem findet für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen in Drittländer der Grundsatz „Neu für Alt“ Anwendung, der darauf abzielt, die Weiterverbreitung dieser Waffen zu verhindern.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –5–                                Drucksache 18/9230 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob von Deutschland gelieferte Waffen bei Menschenrechtverletzungen gegen die Zivilbevölke- rung eingesetzt wurden bzw. werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. 9.   Wie gedenkt die Bundesregierung, die Menschenrechtssituation in Westpa- pua in den zukünftigen diplomatischen Beziehungen mit Indonesien zu the- matisieren? Die Bundesregierung wird die Menschenrechtssituation in Papua auch zukünftig bei bilateralen Begegnungen thematisieren, wie zuletzt beim Gespräch der Bun- deskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem indonesischen Präsidenten Joko Widodo im April 2016 in Berlin. Zudem erfolgt eine regelmäßige Thematisierung im Menschenrechtsdialog der EU mit Indonesien, zuletzt im Juni 2016 in Brüssel. Auch im Rahmen der Vereinten Nationen besteht die Möglichkeit einer erneuten Thematisierung, insbesondere beim anstehenden „Universal Periodic Review“ Indonesiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Frühjahr 2017. 10.   Mit welchen Programmen unterstützt die Bundesregierung die Reform von Polizei und Militär in Indonesien, und wie werden diese Programme in Hin- blick auf ihre Effektivität und Auswirkungen auf die Menschenrechtslage, insbesondere Straflosigkeit, evaluiert? Im Rahmen des Stipendiatenprogramms des Bundeskriminalamtes wird in die- sem Jahr ein indonesischer Polizist in Deutschland fortgebildet werden. Mit dem Programm strebt das Bundeskriminalamt die Bildung eines weltweiten Netzwer- kes für ausländische Polizeiangehörige an, das eine enge Kooperation sowohl un- tereinander als auch mit der deutschen Polizei ermöglichen soll. Die konkreten Auswirkungen der vermittelten deutschen Herangehensweisen auf die Menschen- rechtslage können nicht direkt evaluiert werden. Die Auswahl geeigneter Stipen- diaten ist aber an besondere Qualifikationen gebunden, die vor allem eine erfolg- reiche Sensibilisierung für Menschenrechte und ihre Einhaltung im Rahmen der künftigen Tätigkeit gewährleistet erscheinen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/8380 vom 10. Mai 2016 verwiesen. Im Rahmen der Unterstützung des Reformprozesses der indonesischen Streit- kräfte führen Indonesien und Deutschland abwechselnd in Deutschland und In- donesien Stabsgespräche zu „Militär- und Sicherheitspolitik“ sowie bilaterale Kooperationsgespräche durch, in denen Maßnahmen abgestimmt werden, die den Reformprozess unterstützen (etwa Seminare am Zentrum Innere Führung zu Streitkräften in der Demokratie). Es findet eine Evaluierung der jeweiligen Aus- bildungsgänge in Deutschland statt, die im Kern auf das Erreichen der gesetzten Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte, darunter auch ein Grundverständnis für Demokratie und Grundrechte fokussiert.
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Drucksache 18/9230                                     –6–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11.   Unterstützt die Bundesregierung die Ausbildung indonesischer Polizisten und/oder Militärs in Deutschland, in Indonesien oder in internationalen Pro- grammen, an denen Deutschland beteiligt ist? Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2015 ein Training für Führungskräfte zum Thema „International Critical Incident“ durchgeführt. Ferner erfolgte ein Infor- mationsbesuch auf Arbeitsebene (Polizei) bei der Abteilung Staatsschutz im Bun- deskriminalamt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12.   Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit deutscher Unternehmen in Westpapua, insbesondere im Agrarsektor und bei Rohstoff- abbauprojekten? Der Bundesregierung sind Planungen für den Bau einer petrochemischen Anlage zur Herstellung von Methanol und Polypropylen in der Provinz West-Papua mit deutscher Beteiligung bekannt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung von kei- nen weiteren Projekten mit deutscher Beteiligung in Papua Kenntnis. 13.   Welche Investitionsgarantien oder Bundesgarantien für Ungebundene Fi- nanzkredite (UFK-Garantien) hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Westpapua vergeben (bitte nach Projekt, Förderjahr und Fördersumme auf- schlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Garantien vergeben. 14.   Welche staatliche Unterstützung in Form von Zulieferungen, Ausbildung, Arbeitskräften oder durch Kredite der KfW Bankengruppe, Deutschen In- vestition- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) oder des Bundesminis- teriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat Deutsch- land seit dem Jahr 2000 in Westpapua vergeben (bitte nach Förderjahr und Fördersumme aufschlüsseln)? Die Bundesregierung betreibt keine Projekte der bilateralen Entwicklungszusam- menarbeit in Papua. Die Schwerpunkte der bilateralen Entwicklungszusammen- arbeit mit Indonesien (Klima und Energie, gute Regierungsführung, breitenwirk- sames Wachstum) wurden im Rahmen der Regierungsverhandlungen im Herbst 2015 bestätigt. 15.   Wurden Projekte in Westpapua von multilateralen Entwicklungsbanken, in denen Deutschland Sitz und Stimme hat, gefördert (bitte nach Projekt, För- derjahr und Fördersumme aufschlüsseln)? Seit dem Jahr 2000 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Projekte in Papua bzw. in weiteren Landesteilen Indonesiens unter Einschluss Papuas (Projekte mit * gekennzeichnet) durch die Weltbank (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, IBRD, und Internationale Entwicklungsorgani- sation, IDA) sowie die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) gefördert:
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              –7–                      Drucksache 18/9230 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Projektname                                             Förderbeginn   Geber/ Fördersumme Coral Reef Rehabilitation and Management Program-       2014           IBRD 47,38 Mio. USD Coral Triangle Initiative Sustainable Management of Agricultural Research and     2012           IBRD 80 Mio. USD Technology Dissemination Indonesia Infrastructure Guarantee Fund Project         2012           IBRD 29,60 Mio. USD *National Program for Community Empowerment in          2012           IBRD 650 Mio. USD Rural Areas National Program for Community Empowerment in Ur-       2008           IBRD 52,68 Mio. USD ban Areas                                                              IDA 125 Mio. USD Better Education through Reformed Management and        2007           IBRD 24,5 Mio. USD Universal Teacher Upgrading Project                                    IDA 61,5 Mio. USD Basic Education Capacity-Recipient executed Trust       2007           Weltbank 25.62 Mio. USD Fund *Third Water Supply and Sanitation for Low Income       2006           IBRD 137.50 Mio. USD Communities Project Third Water Supply and Sanitation for Low Income        2006           IDA 137,500 Mio. USD Communities Project PSOD (Private Sector) Tangguh LNG project               2005           ADB 350 Mio. USD Urban Sector Development and Reform Project             2005           IBRD 45 Mio. USD *Second Eastern Indonesia Region Transport Project      2004           IBRD 200 Mio. USD for Indonesia *Java-Bali Power Sector Restructuring and Strengthen-   2003           IBRD 141 Mio. USD ing Project Renewable Energy Development Project (Hydropower)       2002           ADB 161 Mio. USD
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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