Havarie "Glory Amsterdam" am 29.10.2017
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1639 19. Wahlperiode 13.04.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Frank Pasemann, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1443 – Havarie der „Glory Amsterdam“ am 29. Oktober 2017 Vorbemerkung der Fragesteller Nach Auswertung des kurzen Berichtes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Berichterstattung im gleichnamigen Aus- schuss am 14. März 2018 ergeben sich einige Fragen. Am 29. Oktober 2017 um 5.15 Uhr bemerkte die Verkehrszentrale German Bight Traffic das Vertreiben der „Glory Amsterdam“ und setzte sich über UKW mit der Schiffsleitung in Verbindung. Gegen den Kapitän der „Glory Amsterdam“ wurde polizeiliche Anzeige erstattet (www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article212441133/ Glory-Amsterdam-haette-Katastrophe-ausloesen-koennen.html). 1. Wann ging nach Kenntnis der Bundesregierung die „Glory Amsterdam“ auf der Tiefwasserreede vor Anker? Die „Glory Amsterdam“ ging am 28. Oktober 2017 auf der Tiefwasserreede vor Anker. 2. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die erste Sturmwarnung zum Sturmtief „Herwart“ gesendet? Die Ausgabe der Amtlichen Unwetterwarnung erfolgte am 28. Oktober 2017 um 15:47 Uhr MESZ. 3. Welche genaue Ankerposition meldete die „Glory Amsterdam“ nach Kennt- nis der Bundesregierung auf der Tiefwasserreede? Schiffe melden ihre genaue Ankerposition nicht, da sie durch die Verkehrszent- rale der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung beobachtet werden. Die beo- bachtete Position der „Glory Amsterdam“ war 54° 05,26’N 007° 28.9’E. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/1639 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie ist die aktuelle Wassertiefe auf der gemeldeten Ankerposition? Die Wassertiefe beträgt auf der beobachteten Ankerposition 37 m unter Seekar- tennull. 5. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kettenlängen die „Glory Ams- terdam“ zu Wasser gelassen hatte? Wenn ja, wie viele? Der Backbord-Anker war mit 4 Kettenlängen, der Steuerbord-Anker mit 9 Ket- tenlängen zu Wasser. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die „Glory Amsterdam“ nach Sendung und Empfang der Sturmwarnungen weitere Kettenlängen gesteckt hatte? 7. Gingen der Kapitän oder der wachhabende Nautische Offizier (NO) sofort an das UKW-Gerät oder waren mehrere Versuche notwendig? 8. Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikation zwischen der „Glory Amsterdam“ und der Verkehrszentrale? a) Sprachen die Verantwortlichen auf der „Glory Amsterdam“ ein gutes Englisch oder eher nicht? b) War die Kommunikation klar und deutlich und seitens der „Glory Ams- terdam“ dem Eindruck nach nüchtern? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Ermittlung des Unfallgeschehens und der gesamten Begleitumstände ist Ge- genstand der laufenden Seeunfalluntersuchung. Deren Ergebnisse bleiben abzu- warten. 9. Wie war nach Kenntnis der Bundesregierung das Schiff nautisch besetzt (Ka- pitän, 1. NO, 2. NO und 3. NO oder Kapitän, 1. NO und 2. NO)? Die nautische Führung der „Glory Amsterdam“ bestand aus Kapitän, 1. NO, 2. NO, 3. NO. 10. Ankerten am 29. Oktober 2017 um 5.15 Uhr nach Kenntnis der Bundesre- gierung weitere Schiffe auf der Tiefwasserreede? Am 29. Oktober 2017 um 05.15 Uhr ankerte ein weiteres Schiff auf der Tiefwas- serreede.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/1639 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie gestaltete sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen dem Boardingteam und den Seeleuten an Bord der „Glory Amster- dam“? 12. Warum wurde die Steuerbord-Festmacher-Klüse als Schleppverbindung ge- nutzt? War eine Verbindung über die Klüsen am Vorschiff als auch Achtern durch den Seegang nicht möglich? 14. Welche Maklerfirma steht nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ree- derei der „Glory Amsterdam“ unter Vertrag? Die Fragen 11, 12 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ermittlung des Unfallgeschehens und der Begleitumstände ist Gegenstand der laufenden Seeunfalluntersuchung. 13. Was genau wird nach Kenntnis der Bundesregierung dem Kapitän vorge- worfen? Bei der zuständigen Polizeibehörde wurde Anzeige wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 315 ff. StGB erstattet.
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