Frauenanteil in Führungspositionen von Unternehmen und Gremien mit Bundesbeteiligung
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viele Frauen und wie viele Personen insgesamt sind in wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung tätig, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten drei Jahren entwickelt (bitte tabellarische Auflistung der absolu- ten und anteiligen Daten)? Stichtag Mitglieder Frauen In Prozent 1 2 31.12.2016 1.665 698 41,9 Prozent 31.12.2017 1.497 635 42,4 Prozent Gemäß § 3 Nummer 2 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sind wesentliche Gremien solche Gremien, bei denen die Mitgliedschaft von mindestens einem seiner Mitglieder durch die Bundesregierung zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen ist, oder Gremien, die als wesentlich bestimmt worden sind. Nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz sind nur die Mitglieder des Bundes statistisch zu erfassen. Zum Stichtag 31.12.2016 waren von den 1.665 Mitgliedern des Bun- des 698 Frauen. Da die Gremien mit der Novellierung des Gesetzes neu definiert wurden, kann eine Entwicklung nur anhand der ersten beiden Stichtage dargestellt werden. 1 Die Abweichung der Zahl gegenüber der Zahl aus dem Bericht der Bundesregierung über den Frauen- und Männeranteil an Führungs- ebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes (Bundestagsdrucksache 18/13333 vom 10. August 2017 be- ruht auf nachträglichen Korrekturen der Institutionen des Bundes. 2 S. Fußnote 1.
Drucksache 19/795 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welche der vom Bund besetzten Verwaltungs- bzw. Aufsichtsratssitze wer- den im Jahr 2018 neu besetzt, und in welchem Umfang werden dabei jeweils die Vorgaben nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz berücksichtigt (bitte tabellarische Auflistung)? Die nachfolgende Liste enthält alle zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Neubeset- zungen im Jahr 2018: 3 Beteili- Unternehmen/ Gremium Anzahl der Anwendbarkeit des §4 gungs-füh- Einrichtung (Aufsichtsrat, Neubesetzungen (Ja/Nein) und ggf. Begründung rendes Verwaltungsrat, etc.) 2018 bei Nichteinhaltung der Ge- Ressort schlechterquote trotz Anwend- barkeit (sofern absehbar) BKAmt Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar AA Stiftung PATRIP Stiftungsrat 3 Kandidaten/ (Pakistan Afghanis- Kandidatinnen stehen noch nicht tan Tajikistan Regio- fest nal Integration Pro- gramme) Japanisch-Deutsches Stiftungsrat 2 Kandidaten/ Zentrum Kandidatinnen stehen noch nicht Berlin fest Deutsch-Tschechi- Verwaltungsrat 4 Aktuell nur vorläufige Besetzung scher Zukunftsfonds bis Mitte 2018 BMAS Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar BMBF Alfred-Wegener- Kuratorium 1 Ja Institut Helmholtz- Zentrum für Polar- und Meeresfor- schung (AWI) Bre- merhaven Bildung und Bega- Kuratorium 1 Nein bung gGmbH Deutsches Institut Stiftungsrat 1 Nein für Internationale Pädagogische For- schung (DIPF) Deutsche Stiftung Stiftungsrat 1 Ja Friedensforschung Forschungszentrum Aufsichtsrat 1 Ja Jülich (FZJ) Helmholtz-Zentrum Aufsichtsrat 1 Nein Berlin für Materia- lien und Energie (HZB) Helmholtz-Zentrum Kuratorium 1 Nein Dresden-Rossendorf (HZDR) Helmholtz-Zentrum Kuratorium 1 Nein für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR) 3 Alle Paragraphen ohne Nennung des Gesetzes sind solche des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3 Beteili- Unternehmen/ Gremium Anzahl der Anwendbarkeit des §4 gungs-füh- Einrichtung (Aufsichtsrat, Neubesetzungen (Ja/Nein) und ggf. Begründung rendes Verwaltungsrat, etc.) 2018 bei Nichteinhaltung der Ge- Ressort schlechterquote trotz Anwend- barkeit (sofern absehbar) Helmholtz-Zentrum Kuratorium 1 Nein Potsdam – Deut- sches Geo For- schungszentrum (GFZ) Institute for Ad- Mitgliederversamm- 1 Nein vanced Sustainabil- lung ity Studies (IASS) Institut für Zeitge- Stiftungsrat 1 Ja schichte München- Berlin (IfZ) Jugend forscht Kuratorium 1 Nein Leibniz-Institut für Stiftungsrat 1 Nein Wissensmedien (IWM) Wissenschaftsstif- Stiftungsrat 1 Nein tung Ernst Reuter BMEL Kuratorium für Verwaltungsrat 13 BGremBG ist anzuwenden. Die Waldarbeit und Quote kann voraussichtlich nicht Forsttechnik e.V. eingehalten werden, da in der Forstwirtschaft und speziell im Bereich Forsttechnik bisher keine ausreichende Zahl an Kan- didatinnen zur Verfügung steht. BMF Commerzbank AG Aufsichtsrat 2 nein Deutsche Pfandbrief- Aufsichtsrat 1 nein bank AG EWN Entsorgungs- Aufsichtsrat 6 Neubesetzung noch in der Ab- werk für Nuklearan- stimmungs-phase, BGremBG lagen GmbH (EWN) wird beachtet Bundesanstalt für Fi- Verwaltungsrat 3 Noch nicht absehbar nanzdienstleistungs- aufsicht (BaFin) Europäischen Inves- Verwaltungsrat) 3 Noch nicht absehbar titionsbank (EIB) BMFSFJ Deutsch-Französi- Verwaltungsrat 4 Ja. Berufungsverfahren wurde sches Jugendwerk Anfang 2018 eingeleitet. BMG Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar BMI Aufsichtsrat der deut- 1 noch nicht absehbar, da an Mi- schen Sporthilfe nisteramt gekoppelt Institutsverwaltungsrat 1 Ja des Deutschen For- (voraussichtlich) schungsinstituts für öf- fentliche Verwaltung BMJV Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar
Drucksache 19/795 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3 Beteili- Unternehmen/ Gremium Anzahl der Anwendbarkeit des §4 gungs-füh- Einrichtung (Aufsichtsrat, Neubesetzungen (Ja/Nein) und ggf. Begründung rendes Verwaltungsrat, etc.) 2018 bei Nichteinhaltung der Ge- Ressort schlechterquote trotz Anwend- barkeit (sofern absehbar) BMUB Humboldt Stiftungsrat 4 Ja Forum im Die Anzahl der Neube- Berliner Schloss setzungen hängt im We- sentlichen von der Re- gierungsbildung ab. Bundesstiftung Bau- Stiftungsrat 3 Ja kultur Erfasst sind auch Gre- mien ohne Unterneh- mensbezug, aber mit Bundesbeteiligung. Bundesgesellschaft Aufsichtsrat 4 Ja für Endlagerung mbH BMVG GEKA mbH Aufsichtsrat 5 Ja Es ist beabsichtigt, die- sen erneut mit zwei Frauen und drei Män- nern zu besetzen BMVI DB AG Aufsichtsrat der DB 1 Ja AG Fluko Flughafenko- Aufsichtsrat der Fluko 3 Ja ordination Deutsch- Flughafenkoordination lang GmbH Deutschland GmbH DFS Deutsche Flug- Aufsichtsrat der DFS 6 Ja sicherung GmbH Deutsche Flugsiche- (DFS) rung GmbH (DFS) NOW GmbH Natio- Aufsichtsrat der NOW 5 Ja nale Organisation GmbH Nationale Or- Wasserstoff- und ganisation Wasser- Brennstoffzellen- stoff- und Brennstoff- technologie (NOW zellentechnologie GmbH) (NOW GmbH) VIFG Verkehrsinfra- Aufsichtsrat der VIFG 6 Ja strukturfinanzie- Verkehrsinfrastruktur- rungsgesellschaft finanzierungsgesell- mbH (VIFG) schaft mbH (VIFG) Infrastrukturgesell- Aufsichtsrat der Infra- Die IGA ist spätestens Ja schaft Autobahnen strukturgesellschaft zwei Monate nach dem (IGA) Autobahnen (IGA) Inkrafttreten des Haus- haltsgesetzes 2018 zu gründen und muss bis zum 31.12.2018 gegrün- det sein, da laut Gesetz die VIFG per 01.01.2019 auf die IGA verschmol- zen wird. Größe und Zu- sammensetzung des Auf- sichtsrates ist noch nicht bekannt, da von der An- zahl der Beschäftigten abhängig.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3 Beteili- Unternehmen/ Gremium Anzahl der Anwendbarkeit des §4 gungs-füh- Einrichtung (Aufsichtsrat, Neubesetzungen (Ja/Nein) und ggf. Begründung rendes Verwaltungsrat, etc.) 2018 bei Nichteinhaltung der Ge- Ressort schlechterquote trotz Anwend- barkeit (sofern absehbar) BMWi Deutsche Energie- Aufsichtsrat 2 Ja Agentur GmbH Wissenschaftliches Aufsichtsrat 1 Ja Instituts für Infra- struktur und Kom- munikationsdienste GmbH Wissenschaftliches Aufsichtsrat 1 Ja Instituts für Infra- struktur und Kom- munikationsdienste Consult GmbH Erdölbevorratungs- Beirat 4 Ja verband RAG-Stiftung Kuratorium 2 Ja Leibniz-Institut für Kuratorium 1 Nein Angewandte Geo- physik Mikromezzanin- Verwaltungsrat 2 Nein fonds BMZ Deutsches Institut Kuratorium 2 Anfang Februar 2018 werden für Entwicklungspo- von den 10 vom Bund bestimm- litik gGmbH ten Sitzen zunächst 2 vakant sein und sich die verbleibenden 8 Sitze auf 2 Frauen und 6 Männer aufteilen. BMZ wird alle zur Verfügung stehenden Möglich- keiten ausschöpfen, die beiden vakanten Sitze (vom AA und der GIZ wahrgenommen) mit Frauen nach zu besetzen, so dass zu- nächst zumindest ein Quotenver- hältnis von 40 Prozent Frauen zu 60 Prozent Männer erreicht wird. Bei künftigen Abgängen von Ku- ratoriumsmitgliedern soll dafür gesorgt werden, die gesetzliche Norm von 50 Prozent Frauenan- teil schnellstmöglich zu erfüllen. BKM Kunst- und Ausstel- Kuratorium 5 Ja; die Geschlechter-quote wird lungs-halle der Bun- bereits eingehalten und wird desrepublik Deutsch- auch nach der Wieder- bzw. land GmbH Neubesetzung eingehalten wer- den Kurt Wolff Stiftung Kuratorium 1 Nein
Drucksache 19/795 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3 Beteili- Unternehmen/ Gremium Anzahl der Anwendbarkeit des §4 gungs-füh- Einrichtung (Aufsichtsrat, Neubesetzungen (Ja/Nein) und ggf. Begründung rendes Verwaltungsrat, etc.) 2018 bei Nichteinhaltung der Ge- Ressort schlechterquote trotz Anwend- barkeit (sofern absehbar) NS-Dokumentati- Kuratorium 1 Nein ons-zentrum Mün- chen Stiftung Bach-Ar- Stiftungsrat 2 Nein chiv Leipzig Stiftung Bundesprä- Kuratorium 2 Nein sident-Theodor- Heuss-Haus 7. Welche der vom Bund besetzten wesentlichen Gremien werden im Jahr 2018 neu besetzt, und in welchem Umfang werden dabei jeweils die Vorgaben nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz berücksichtigt (bitte tabellari- sche Auflistung)? Die nachfolgende Liste enthält alle zum jetzigen Zeitpunkt absehbaren Neube- setzungen im Jahr 2018. Beteiligungsfüh- Name des Anzahl der Anwendbarkeit des § 5 (Ja/Nein) und ggf. Be- rendes Ressort wesentlichen Gremiums Neubesetzungen gründung bei Nichteinhaltung der Geschlechter- 2018 quote trotz Anwendbarkeit (sofern absehbar) BKAmt Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar AA Kuratorium des Deutsch-Is- 3 Kandidaten/Kandidatinnen stehen noch nicht fest raelischen Zukunftsforums BMAS Kuratorium der Bundesan- 12 Sitze Ja stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Wissenschaftlicher Beirat 11 Sitze Ja der Bundesanstalt für Ar- beitsschutz und Arbeitsme- dizin Sozialbeirat nach § 156 12 derzeitiger Frauenanteil von 66,7 Prozent - Wieder- SGB VI berufung eines Mannes. Kommission nach § 3 des 1 Nein – nur 1 Mitglied Versorgungsruhensgesetzes BMBF Deutscher 1 Ja Ethikrat Deutsches 1 Nein Studentenwerk Expertenkommission For- 2 Ja schung und Innovation (EFI) Senat der 1 Ja Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) Senat der Max-Planck-Ge- 1 Nein sellschaft e.V., Berlin (MPG) Villa Vigoni 1 Ja
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Beteiligungsfüh- Name des Anzahl der Anwendbarkeit des § 5 (Ja/Nein) und ggf. Be- rendes Ressort wesentlichen Gremiums Neubesetzungen gründung bei Nichteinhaltung der Geschlechter- 2018 quote trotz Anwendbarkeit (sofern absehbar) Gemeinsame Wissen- 1 Nein schaftskonferenz (GWK) BMEL Sachverständigenrat Ländli- 12 Ja che Entwicklung Wissenschaftlichen Beirat 10 Ja für Düngungsfragen Wissenschaftlichen Beirat 3 Ja für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Ver- braucherschutz beim BMEL BMF Ausschuss für Finanzstabili- 0-3 Noch nicht absehbar tät (AFS) Beirat des Stabilitätsrates 1 Nein Interministerieller Len- 0-4 Nein kungsausschuss des Finanz- marktstabilisierungsfonds- gesetzes Vorstand der Deutschen 1 Noch nicht absehbar Bundesbank BMFSFJ Bundesjugendkuratorium bis zu 15 ja (§ 83 SGB VIII i.V.m. VwV) Kinder- und Jugendbe- mindestens 7 ja richtskommission (§ 84 SGB VIII) Beirat des Deutsch-Franzö- 1 ja sischen Jugendwerks Bund-Länder-Arbeitsgruppe 1 ja Häusliche Gewalt Kuratorium der Bundesstif- 9 (wg. Ablauf Bei der Berufung ist das BGremBG zu beachten. tung Mutter und Kind Amtszeit od. Frauen-Männer-Verhältnis 19:14 zugunsten der Funktionswech- Frauen. sel) ggf. 1 (bei Wech- sel Hausleitung BMFSFJ) BMG Beirat des Zentrums für 14 Ja Krebsregisterdaten beim RKI Kommission Gesundheits- 7 Ja berichterstattung und Ge- sundheitsmonitoring (GBE- MON) BMI Wissenschaftlicher Beirat 3 Verteilung m/w noch nicht absehbar der Bundeszentrale für poli- tische Bildung Wissenschaftlicher Beirat 9 Verteilung m/w noch nicht absehbar Bundes-institut für Sport- wissenschaft
Drucksache 19/795 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Beteiligungsfüh- Name des Anzahl der Anwendbarkeit des § 5 (Ja/Nein) und ggf. Be- rendes Ressort wesentlichen Gremiums Neubesetzungen gründung bei Nichteinhaltung der Geschlechter- 2018 quote trotz Anwendbarkeit (sofern absehbar) IT-Planungsrat 1 Der Vorsitz im IT-Planungsrat wechselt seit 2010 jährlich zwischen Bund und Ländern, wobei die Länder in alphabetischer Reihenfolge den Vorsitz übernehmen. Die Besetzung ergibt sich aus der Funktion, die bei Bund bzw. den Ländern wahrge- nommen wird. https://www.it-planungsrat.de/DE/ITPlanungs- rat/Mitglieder/mitglieder_node.html. BMJV Koordinierungsgremium 8 Ja des Netzwerks Verbrau- cherforschung Sachverständigenrat für 9 Ja Verbraucherfragen BMUB Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar BMVG Keine Neubesetzungen in 2018 absehbar BMVI Beirat für Raumentwick- voraussichtlich 28 Ja lung Wissenschaftlicher Beirat Bis zu 4 Ja BMWi Monopolkommission 2 Ja Bundesfachplanungsrat bei 15 Ja der Bundesnetzagentur Kuratorium der Bundesan- 3 Ja stalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Kuratorium der Bundesan- 1 Ja stalt für Materialforschung Kuratorium der Physika- 5 Ja lisch-Technischen Bundes- anstalt BMZ Beirat des Deutschen Eva- 7 Der Beirat des DEval wird in 2018 neu besetzt. So- luierungsinstituts der Ent- mit kann den Regelungen der § 4 Abs. 2 S. 1 und § wicklungszusammenarbeit 5 Abs. 2 unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 1 S. 3 gGmbH nachgekommen werden. Sieben Mitglieder des Beirats (von 15) werden vom Bund bestimmt, aktuell sind es zwei Frauen und fünf Männer. BKM Stiftung Bundespräsident- 1 nein Theodor-Heuss-Haus; Vor- stand 8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den Frau- enanteil jeweils zu erhöhen, und in welchem Umfang fanden dabei die Vor- gaben nach dem Bundesgremienbesetzungsgesetz Anwendung? Zwischen den Bundesministerien haben seit dem Inkrafttreten des neuen Bundes- gremienbesetzungsgesetzes am 1. Mai 2015 zahlreiche Gespräche zu einzelnen Gremienbesetzungen wie auch zur Umsetzung des Gesetzes im Allgemeinen stattgefunden. In die Gespräche waren alle Ebenen einschließlich der Leitungs- ebenen einbezogen. Sofern eine Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 3 in Bezug auf Aufsichtsgremien an das BMFSFJ erfolgte, wurde im Rahmen der Begründung auch eine perspektivische Betrachtung durchgeführt, die erkennen lässt, wie die
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/795 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorgaben und Ziele des Gesetzes künftig umgesetzt werden. Die Unterrichtungs- vorgabe des § 4 Absatz 3 des Bundesgremiengesetzes gilt nicht für wesentliche Gremien. Die Bundesregierung hat auch im Hinblick auf Berufungen von Mitgliedern aus den Bundesressorts auf ein gleichberechtigtes berufliches Fortkommen von Frauen und Männern geachtet, um eine möglichst paritätische Anzahl geeigneter Personen auf den entsprechenden Hierarchieebenen zur Auswahl zu haben, die für eine Berufung in Aufsichtsräte und wesentliche Gremien in Frage kommen. Frauen nehmen ausweislich des Gleichstellungsindex 2017 mit 57,7 Prozent, bei einem Anteil von 53,7 Prozent an den Beschäftigten in den obersten Bundesbe- hörden, leicht überdurchschnittlich an beruflichen Entwicklungsschritten teil. Zum Stichtag 30. Juni 2017 lag der Anteil von Frauen an Referatsleitungen in den obersten Bundesbehörden bei 37,3 Prozent und an den Abteilungsleitungen bei 29,3 Prozent. Deshalb konnte die Vorgabe von 30 Prozent nach § 4 Absatz 1 bei Berufungen und Entsendungen von Mitgliedern aus obersten Bundesbehörden in der Regel erfüllt werden. 9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung künftig ergreifen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen und Entgeltungleichheiten abzubauen? Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Ziel, den Anteil von Frauen und Männern in Aufsichtsgremien auf 50 Prozent zu erhöhen (§ 4 Absatz 2 Satz 1). Angesichts des geringeren Anteils von Frauen an Leitungsfunktionen in den obersten Bun- desbehörden wird das Erreichen dieses Ziels erhöhte Anstrengungen erforderlich machen. Die für einzelne Gremien federführenden Bundesministerien werden noch stärker als bisher vorausschauend planen müssen, um rechtzeitig vor anste- henden Neubesetzungen einen ausreichend großen Kreis an geeigneten Personen zur Verfügung zu haben, die den fachlichen Erfordernissen des Gremiums und dem Ziel einer paritätischen Geschlechterverteilung gerecht werden. Unterrich- tungen nach § 4 Absatz 3 werden mit dem Ziel, Wege zur Verbesserung der Aus- wahlsituation zu suchen, ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein voraussichtliches Nichterreichen der Vorgaben für Aufsichtsgremien aus § 4 Absatz 1 oder 2 ab- zeichnet, und, – sofern die Besetzung kabinettrelevant ist –, deutlich vor der Ka- binettvorlage erfolgen. Zu Entgeltungleichheiten in den Gremien, die Gegenstand der Kleinen Anfrage sind, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 10. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung die paritätische Vertre- tung von Frauen und Männern in allen Gremien mit Bundesbeteiligung nach den Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sichergestellt haben? Die geschäftsführende Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel einer paritäti- schen Vertretung von Frauen und Männern unter den vom Bund bestimmten Mit- gliedern von Aufsichts- und wesentlichen Gremien. Die Mitglieder der geschäfts- führenden Bundesregierung werden sich auch in Zukunft engagiert für die Um- setzung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes einsetzen. Dabei ist zu beachten, dass nach § 4 Absatz 1 Satz 2 bestehende Mandate bis zu ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen werden können. Die Dauer der Mandate ist in den verschie- denen Gremien unterschiedlich. Zudem handeln die Institutionen des Bundes nach Maßgabe des Gesetzes eigen- verantwortlich. Sie werden die paritätische Vertretung von Frauen und Männern voraussichtlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen.
Drucksache 19/795 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bislang mit dem Bundesgre- mienbesetzungsgesetz gemacht, und welche Maßnahmen zur besseren Um- setzung sind geplant? Die Bundesregierung hat ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des Bundesgremi- enbesetzungsgesetzes im Bericht der Bundesregierung über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes (Bundestagsdrucksache 18/13333 vom 10. August 2017) ausführlich dargestellt. Der Wechsel von einem verfahrensorientierten zu einem ergebnisorientierten Bundesgremienbesetzungsgesetz im Jahr 2015 hat sich bewährt. Das Gesetz hat sich als ein wirksames Mittel zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern erwiesen. Zu anstehenden Maßnah- men zur Umsetzung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333