Jugendgarantie in Europa und Deutschland

/ 20
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 11 –                         Drucksache 18/1792 Zu Nummer 4: Den Mitgliedstaaten stehen darüber hinaus finanzielle Mittel aus umgewid- meten Strukturfondsmitteln aus der Förderperiode 2007 bis 2013 in Höhe von 21 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Mittel stellen von den Mitgliedstaaten nicht abgerufene Gelder aus der vergangenen Förderperiode dar und wurden eigens für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit umgewidmet. 4. Wie verläuft nach Wissen der Bundesregierung das Verfahren zum Abruf der Mittel (bitte einzelne Antrags- und ggf. Vorfinanzierungsschritte dar- stellen)? Wie bewertet die Bundesregierung das durch andere Mitgliedstaaten bereits früh artikulierte Problem der notwendigen Vor- und Mitfinanzierung der Mittel der Jugendbeschäftigungsinitiative durch die Empfängerländer, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung für eine Behebung dieses Problems eingesetzt? Für die Nutzung von Mitteln aus der Beschäftigungsinitiative für junge Men- schen gelten die unionsrechtlichen Vorgaben für den ESF der Förderperiode 2014 bis 2020. Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der Beschäf- tigungsinitiative für junge Menschen ist die Erstellung eines Operationellen Pro- grammes durch den Mitgliedstaat und dessen Genehmigung durch die Europä- ische Kommission. Neben den Vorschusszahlungen erfolgt der Abruf von ESF- Mitteln im Erstattungsverfahren (Zwischenzahlungen). Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Projekte bewilligt und begonnen, für diese Ausgaben (Rech- nungen) angefallen und gezahlt wurden und die Ausgaben national geprüft, in einem Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission geltend gemacht und unionsrechtlich geprüft wurden. Zwar sind Maßnahmen im Rahmen der Jugend- beschäftigungsinitiative bereits seit dem 1. September 2013 förderfähig, sodass es den Mitgliedstaaten grundsätzlich ab diesem Datum möglich ist, förderfähige Ausgaben zu tätigen. Ohne genehmigtes Operationelles Programm liegt das Haushaltsrisiko allerdings allein beim Mitgliedstaat. Auch für die Zahlung sogenannter erster sowie jährlicher Vorschüsse gilt die Voraussetzung, dass ein Beschluss der Kommission zur Genehmigung eines Operationellen Programms vorliegen muss. Die Auszahlung des ersten Vorschussbetrages erfolgt in Tran- chen. In den Jahren 2014 bis 2016 sind dies jeweils 1 Prozent des Betrags, der für den gesamten Programmplanungszeitraum eines Operationellen Programms vorgesehen ist, bzw. 1,5 Prozent für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfen erhalten. Ab dem Jahr 2016 werden zudem jährliche Vorschüsse ausgezahlt, beginnend mit 2 Prozent und in aufsteigenden Beträgen. Zur Vorfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Jugendbeschäftigungs- initiative können Mitgliedstaaten auch Überbrückungs-Kredite (sog. bridge loans) der EIB nutzen. Diese sind zurückzuzahlen, wenn der Mitgliedstaat Erstattungen aus dem Haushalt der Union erhält. Die Bundesregierung hat ein Interesse an einer erfolgreichen und raschen Um- setzung der Jugendbeschäftigungsinitiative. Sie ist dazu im Dialog mit der Europäischen Kommission.
11

Drucksache 18/1792                                        – 12 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Erkenntnisse über diese Finanzströme und die Verwendung der Mittel haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bewogen, in ihrer Rede im Deutschen Bundestag am 9. April 2014 darzulegen, dass die Mittel bei genauerem Hinsehen gar nicht abgerufen würden? Worin sieht die Bundesregierung die Ursache hierfür, und welche Vor- schläge hat sie, um diesen Zustand zu beheben? Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede im Deutschen Bun- destag am 9. April 2014 bekräftigt, dass die bereitgestellten Mittel für die Be- kämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in Höhe von rund 6 Mrd. Euro abgerufen und für die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen genutzt werden sollten. Zum Zeitpunkt der Äußerungen der Bundeskanzlerin war bei der Euro- päischen Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative von einem Mitgliedstaat ein Operationelles Pro- gramm eingereicht worden. Das von EU-Sozialkommissar László Andor im April 2014 vorgeschlagene sog. Fast-Track-Verfahren, nach dem spezifische Operationelle Programme zur Jugendbeschäftigungsinitiative bzw. jugendbezogene ESF-Programmteile schneller geprüft und genehmigt werden sollten, bietet einen ersten Ansatz, allerdings ohne konkreten Zeithorizont. (Zu den Ursachen der Geschwindigkeit des Mittelabflusses wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.) 6. Ist es nach Sichtung der vorliegenden Implementierungspläne der Mitglied- staaten für die Bundesregierung ersichtlich, auf welche Bereiche des Ar- beitsmarkts für Jugendliche in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Fokus der Instrumente gesetzt wird? In den vorliegenden nationalen Implementierungsplänen der Mitgliedstaaten zur Einführung einer EU-Jugendgarantie sind insbesondere Fortschritte im Hinblick auf die Entwicklung eines personalisierten Ansatzes festzustellen, bei dem na- tionale und lokale Gegebenheiten verstärkt beachtet werden. Auf diese Weise sollen die Angebote im Rahmen der Jugendgarantie passgenauer unterbreitet und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Zudem legen viele Mitgliedstaaten in ihren Implementierungsplänen den Fokus auf einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz. Als wichtiger Bestandteil der Frühinter- vention und der effektiven Ansprache von nicht registrierten jungen Menschen haben einige Mitgliedstaaten Pilotprojekte zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren (Regierung, Arbeitsverwaltungen und So- zialpartnern) vorgelegt. Darüber hinaus planen viele Mitgliedstaaten einen deut- lichen Ausbau ihrer öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Aus Sicht der Bundes- regierung wird mit diesen Ansätzen der richtige Fokus zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gesetzt.
12

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                       – 13 –                         Drucksache 18/1792 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung belastbare Daten darüber, ob in den Staaten, die Finanzmittel erhalten, tatsächlich neue, qualitativ hochwer- tige Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen wer- den kann? Wenn ja, um welche Daten handelt es sich, und wie hoch sind die prognos- tizierten Beschäftigtengewinne? Und wenn nein, warum gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung diese Daten nicht? Ist in letzterem Falle nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, diese Datenlücke zu schließen, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten darüber vor, in welchem Ausmaß die finanziellen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit qualitativ hochwertige Beschäftigung für junge Menschen schaffen werden. Derzeit fehlt eine EU-weite Bemessungsgrundlage zur Bestimmung von Be- schäftigungsgewinnen im Rahmen der EU-Jugendgarantie. Der EU-Beschäfti- gungsausschuss (Employment Committee, kurz: EMCO) arbeitet derzeit an der Erstellung kohärenter Indikatoren, um die Umsetzung und die Ergebnisse der EU-Jugendgarantie kontinuierlich nachhalten zu können. Das Ziel des Beschäf- tigungsausschusses ist es, die Einigung auf EU-weite Indikatoren bis Okto- ber 2014 abzuschließen. 8. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung die gegenwärtig zur Verfü- gung gestellten Mittel und Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeits- losigkeit in Europa ausreichend? Welche Finanzmittel hält die Bundesregierung EU-weit für nötig, um es al- len Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die Jugendgarantie umsetzen zu können? Die Stärkung der Jugendbeschäftigung in Europa ist eine ausdrückliche Priorität der Bundesregierung. Zur Erreichung dieses Ziels wird eine Kombination von zahlreichen Maßnahmen und Initiativen auf europäischer, bilateraler und natio- naler Ebene verfolgt. Zu den bisherigen politischen Schwerpunkten zur Stärkung der Jugendbeschäf- tigung in Europa zählen die Einführung der EU-Jugendgarantie, die Umsetzung von notwendigen Strukturreformen die Mobilitätsförderung innerhalb der EU, die förmliche Institutionalisierung des sogenannten HoPES-Netzwerks (Netz- werk der Leiter der Arbeitsverwaltungen in der EU), die gesonderten Kredit- programme der EIB und die Förderung von Jugendbeschäftigung aus Mitteln des ESF und der Jugendbeschäftigungsinitiative. Die Bundesregierung enga- giert sich innerhalb der EU überdies mit bilateralen Initiativen, um die Beschäf- tigung, insbesondere die Jugendbeschäftigung, europaweit zu stärken. In diesem Rahmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsame Absichtserklärungen (sog. Memoranda of Understanding) mit Italien, Spanien und Portugal abgeschlossen, um den Austausch bewährter Praktiken und die gemeinsame Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zu stärken. Der Abschluss einer gemeinsamen Absichtserklärung mit Irland wird in Kürze erfolgen. Der bisher eingeschlagene Weg soll in den kommenden Jah- ren verfestigt und weiter beschritten werden. Kurzfristig liegt somit die Priorität auf der effektiven Umsetzung des bereits Beschlossenen.
13

Drucksache 18/1792                                            – 14 –         Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Eine Schätzung über die notwendigen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Jugendgarantie in den Mitgliedstaaten ist aufgrund der stark divergierenden Ausrichtung der Implementierungspläne nicht möglich. Neueste Forschungs- ergebnisse legen jedoch nahe, dass der geschätzte Nutzen einer Umsetzung der Jugendgarantie die Kosten bei weitem übersteigt. Die geschätzten Gesamt- kosten für die Umsetzung der Jugendgarantie in der Eurozone liegen demnach bei 21 Mrd. Euro pro Jahr oder 0,22 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Quelle: Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation: EuroZone job crisis: trends and policy responses). Die Kosten für junge Menschen, die weder einer Arbeit, Ausbildung oder Schulung nachgehen, liegen bei 153 Mrd. Euro pro Jahr bzw. 1,21 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufgrund von Sozialleistungen und ent- gangenen Einnahmen und Steuern (Quelle: Eurofoundbericht zur Jugend- arbeitslosigkeit). In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass nicht alle Maßnahmen zur Umsetzung der Jugendgarantie notwendigerweise hohe finanzielle Kosten bedeuten (z. B. verstärke Zusammenarbeit zwischen relevanten Akteuren) und trotzdem einen erheblichen Nutzwert haben können. 9. In welchen Bereichen unterstützt die Bundesregierung die anderen euro- päischen Mitgliedstaaten – über die Mittelbereitstellung zur Umsetzung der europäischen Jugendgarantie und die inzwischen bekanntermaßen für das Jahr 2014 gestoppte Initiative MobiPro-EU hinausgehend – in ihrem Kampf gegen die dortige Jugendarbeitslosigkeit? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 verwiesen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen EU-weiten Quali- tätsrahmen für Praktika eingesetzt. Dieser soll einem missbräuchlichen Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten entgegenwirken und hochwertige Lern- inhalte fördern. Im Übrigen ist das Bundesprogramm MobiPro-EU für das Jahr 2014 keineswegs vollumfänglich gestoppt. Vielmehr ist für das Jahr 2014 sogar eine Aufstockung der Haushaltsmittel auf 96 Mio. Euro vorgesehen. 10. Gibt es eine Initiative der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen an ihren Standorten in EU-Staaten mit hoher Jugendarbeitslosigkeit zum Aufbau zusätzlicher Ausbildungs- oder Trainee-Programme zu motivie- ren? Falls ja, wie ist diese Initiative ausgestaltet? Falls nein, warum nicht? Liegen der Bundesregierung Informationen über entsprechende Aktivitä- ten vonseiten der deutschen Wirtschaft und deren Verbänden und Organi- sationen vor? Wenn ja, welche sind diese? Auf Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde im Dezember 2012 in Berlin mit den sechs EU-Ländern Spanien, Griechenland, Portugal, Italien, der Slowakei und Lettland ein Memorandum zur Zusammen- arbeit in der beruflichen Bildung geschlossen. Unter dem Dach des Memo- randums werden diese Länder, die unter einer besonders hohen Jugendarbeits- losigkeit leiden, durch die beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ange- siedelte „Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation“ bei der Reform ihrer Ausbildungssysteme unterstützt und mit konkreten Pilotprojekten die Einführung eines Systems der beruflichen Bildung mit höheren Praxisantei-
14

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 15 –                      Drucksache 18/1792 len gefördert – wo möglich unter Einbeziehung der deutschen Wirtschaft vor Ort. So wurde beispielsweise in Griechenland ein Projekt zur pilothaften Imple- mentierung von dualen Ausbildungselementen im Bereich Tourismus gemein- sam mit dem griechischen Bildungs- und Arbeitsministerium gestartet. Flankierend dazu fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Projekt „VET-NET“, angesiedelt beim Deutschen Industrie- und Handels- kammertag (DIHK) und den Auslandshandelskammern (AHK) in den EU-Län- dern Griechenland, Italien, Lettland, Portugal, Slowakei und Spanien (sowie den Schwellenländern Brasilien, Russland, Indien, China und Thailand) den Aufbau von Berufsbildungsnetzwerken in den jeweiligen Ländern. Die Auslandshan- delskammern arbeiten daran, Elemente des Dualen Systems der Berufsbildung im jeweiligen Partnerland pilothaft zu erproben, z. B. durch die Begleitung der Ausbilderausbildung in Portugal. Durch Beratung vor Ort und Netzwerkbildung können die Auslandshandels- kammern dazu beitragen, auch deutsche Unternehmen für ein verstärktes Enga- gement bei der Förderung einer praxisnahen Ausbildung am jeweiligen Standort zu motivieren. 11. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Teilneh- mern der April-2014-Konferenzen zur Jugendgarantie, wonach diese auf junge Arbeitnehmer zwischen 25 und 30 Jahren ausgedehnt werden soll? Die EU-Jugendgarantie zielt auf alle jungen Menschen unter 25 Jahren. Auf- grund der für diese Personengruppe typischen Problemlagen und Ausbildungs-/ Arbeitsmarktrisiken wird national und international regelmäßig die Grenze von 25 Jahren für die statistische Erfassung der Jugendarbeitslosigkeit heran- gezogen. Wie die Fragesteller selbst in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage herausarbeiten, ist es gerade zu Beginn des Berufslebens wichtig, durch pass- genau gestaltete Angebote und Fördermaßnahmen berufliche Perspektiven zu eröffnen. Dies berücksichtigt die EU-Jugendgarantie durch die Fokussierung auf junge Menschen zwischen 15 und unter 25 Jahren. Die EU-Jugendgarantie auf unter 25-Jährige zu fokussieren, bedeutet nicht, dass die Gruppe der über 25-jährigen jungen Erwachsenen aus dem Fokus der Arbeitsmarktpolitik gerät. So wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 vereinbart, durch die rechtskreisübergreifende Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener in den kommenden Jahren verstärkt junge Menschen ab 25 bis unter 35 Jah- ren zum Nachholen eines Berufsabschlusses zu gewinnen. Mit der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht!“ soll ein Schwerpunkt auf die abschlussbezogene Aus- und Weiterbildung jüngerer Erwachsener gelegt wer- den. Hierbei ist Ziel, innerhalb von drei Jahren 100 000 junge Menschen zwi- schen 25 und 35 Jahren für eine abschlussorientierte Qualifizierung bzw. Aus- bildung zu gewinnen.
15

Drucksache 18/1792                                      – 16 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Welche konkreten Beschlüsse und Erkenntnisse sind aus Sicht der Bundes- regierung auf der Konferenz zum Thema Jugendarbeitslosigkeit am 11. Juli 2014 in Italien zu erwarten? Mit welchen Positionen wird sich die Bundesregierung an dieser Konfe- renz beteiligen? Nachdem bereits alle 28 Mitgliedstaaten ihre nationalen Implementierungspläne zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie bei der Europäischen Kommission ein- gereicht haben, erwartet die Bundesregierung, dass der im Rahmen der ersten beiden Konferenzen zur Förderung von Jugendbeschäftigung in Berlin und Paris gesetzte Kurs fortgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten der EU wenden ins- gesamt beträchtliche Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf. Die europäische Ebene stellt ebenfalls erhebliche Mittel bereit, um die Jugend- beschäftigung zu fördern – aus dem ESF, aus anderen Strukturfondsmitteln und der Jugendbeschäftigungsinitiative. Hinzu kommt die Unterstützung durch die EIB. Die EU kann und muss die Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstüt- zen, aber in erster Linie sind die Mitgliedstaaten gefordert, die erforderlichen Strukturreformen durchzuführen, um Hindernisse zur Einstellung von Jugend- lichen zu beseitigen. Im Rahmen der Gipfel zur Förderung von Jugendbeschäf- tigung tauschen sich die Bundeskanzlerin und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, untereinander auf ihren jeweiligen Ebenen und mit Beteiligten – zum Beispiel Arbeitsverwaltungen – über die positiven Erfah- rungen aus, die mit nationalen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten gemacht wurden. So werden die erfolgversprechendsten Maßnahmen identifiziert, sodass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel effizient eingesetzt werden können. 13. Wann sind nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht entlohnte Prak- tika als „hochwertige Praktika“ im Sinne der Jugendgarantie anzusehen? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen möglichen Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als kostenlose und ggf. auch noch staatliche bezuschusste Arbeitskräfte zu verhindern? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit dem Bun- desministerium für Bildung und Forschung unter Beteiligung von Arbeitgeber- verbänden den Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unter- nehmen“ erarbeitet, in dem die Rahmenbedingungen für faire und verlässliche Praktika zusammengefasst sind. Hieraus ergibt sich auch, dass bereits das gel- tende Recht einem Missbrauch von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als kostenlose Arbeitskräfte entgegenwirkt. Personen, die als Praktikanten ein- gestellt werden, im Betrieb tatsächlich aber Arbeitsleistungen wie andere Ar- beitnehmer erbringen, sind bereits nach geltendem Recht Arbeitnehmer und haben deshalb Anspruch auf die übliche Arbeitsvergütung.
16

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 17 –                         Drucksache 18/1792 14. Vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrem nationalen Imple- mentierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland davon spricht, die Empfehlungen der Jugendgarantie seien in Deutschland „bereits weitgehend erfüllt“, welche Aspekte der Jugendgarantie sieht die Bundesregierung in Deutschland als bisher nicht erfüllt an? Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die entsprechenden Probleme zu beheben? Die Empfehlungen der EU-Jugendgarantie werden in Deutschland bereits weit- gehend erfüllt. Es geht nun darum, den bereits bestehenden Trend einer sinken- den Jugendarbeitslosigkeit weiter zu stärken. Das Ziel ist, die Anwendung des bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums, aber auch präventiver Hilfen im schulischen Umfeld und beim Übergang von der Schule in die Aus- bildung sowie von der Ausbildung in eine berufliche Tätigkeit noch passgenauer zu gestalten, um eine möglichst große Anzahl junger Menschen mit den An- geboten zu erreichen und die jungen Menschen im Integrationsprozess zum Bei- spiel mit nachbetreuenden Angeboten nicht zu verlieren, sondern sie erfolgreich zum Berufsabschluss und in Arbeit zu führen. Dabei ist auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern ein wichtiges Thema. Die konkreten Schritte zur Erreichung dieses Ziels ergeben sich aus dem nationalen Implementierungsplan (Seiten 15 ff. und 45 ff., im Internet abrufbar unter: www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a761-implementierungsplan-jugend- garantie.html). 15. Inwiefern sieht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Ziel einer Ausbildungsgarantie als Bei- trag zur Jugendgarantie in Deutschland an? Wie müsste aus Sicht der Bundesregierung eine solche Garantie ausgestal- tet sein, um – wie in der Jugendgarantie vorgesehen – allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsstand eine hochwertige Arbeitsstelle, eine weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz zu garantieren? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird im Augenblick geprüft, wie der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“ (Ausbildungspakt) zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ weiterentwickelt werden kann. Alle relevanten Akteure (bisherige Paktpartner und Gewerkschaften) befinden sich zur Zeit im Diskussionsprozess zum Konzept, zu möglichen Zielen und In- halten einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Dieser schließt auch die The- matik „Ausbildungsgarantie“ ein. 16. Inwiefern hält die Bundesregierung Maßnahmen im Übergangssektor zwischen Schule und Ausbildung, in denen sich Jugendliche und junge Erwachsene teils mehrere Jahre in Warteschleifen befinden, für geeignet, um dem Anspruch der Jugendgarantie gerecht zu werden, dass Schulungs- angebote im Sinne der Jugendgarantie zu einer anerkannten Berufsquali- fikation führen sollen? Die EU-Jugendgarantie umfasst das Angebot einer hochwertigen Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder eines hochwertigen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatzes. Ein Angebot einer weiterführenden Ausbildung kann nach Nummer 5 der Begründungserwägung des Rates der Europäischen Union auch qualitativ hochwertige Schulungsprogramme umfassen, die zu einer anerkann- ten Berufsqualifikation führen.
17

Drucksache 18/1792                                       – 18 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung besteht für junge Menschen eine Vielzahl von Angeboten. Neben Einstiegsqualifizierungen und berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die aus Sicht der Bundesregierung hochwertige Angebote darstellen, handelt es sich etwa um unterschiedliche Bildungsgänge an Berufsfachschulen, die in der Zuständigkeit der Länder lie- gen. Die Länder unternehmen Anstrengungen, den Übergangsbereich neu zu strukturieren und abschlussbezogen auszurichten. 17. Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung angesichts der bis- herigen Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa für gerecht- fertigt, das Programm MobiPro-EU – wie im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2014 von der Bundesmi- nisterin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles angekündigt – ab dem Jahr 2015 auf maximal 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer jährlich zu be- grenzen? 18. Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung eines Sprechers des Bun- desministeriums für Arbeit und Soziales zu verstehen, die weitere Planung von MobiPro-EU orientiere sich „vorrangig nicht an einem Bedarf bezüg- lich der ausbildungsinteressierten Menschen“, sondern „an den zur Verfü- gung stehenden Haushaltsmitteln“ (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ jobprogramm-fuer-jugendliche-regierung-kuerzt-programm-mobiproeu-a- 968074.html), und umfasst dieses Statement auch die Haltung der Bundes- regierung zur Jugendgarantie? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Neuausrichtung des Sonderprogramms wird die Förderung ab dem Jahr 2015 auf das Segment Ausbildung konzentriert. Die zur Verfügung ste- henden Mittel ergeben sich aus den Eckwerten zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans 2014 bis 2018. Auf dieser Grund- lage und nach den bisherigen Erfahrungen zu den Kosten pro Auszubildenden über die gesamte Förderkette sowie den bereits bestehenden Mittelbindungen ergeben sich geschätzt Fördermöglichkeiten von etwa 2 000 Neueintritten in Be- rufsausbildung pro Ausbildungsjahr. Sollte sich erweisen, dass innerhalb dieser Rahmenbedingungen mehr Teilnehmer in die Förderung aufgenommen werden können, kann sich die Anzahl der Förderfälle erhöhen. Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist aber gezielt als ressorteigenes Pilot- programm ausgelegt und kein Regelinstrument der Arbeitsförderung. Es be- gründet daher keinen Rechtsanspruch auf Förderung, sondern fördert in dem gegebenen finanziellen wie zeitlichen Rahmen. Diesen Rahmen hat die Bundes- regierung aufgrund des sehr großen Interesses finanziell von ursprünglich 139 auf 560,1 Mio. Euro (gemäß der Empfehlung des Haushaltsausschusses und vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages) erhöht und die Laufzeit von 2016 auf 2018 verlängert. Das Programm ist damit ein Beitrag der Bundesregierung zur Förderung von jungen Menschen in Europa, die in Deutschland eine geförderte betriebliche Berufsausbildung absolvieren möchten und darüber hinaus ein in die Zukunft gerichteter Impuls. MobiPro-EU soll als Pilotprogramm Erkenntnisse vermitteln für mögliche neue Wege und Förder- ansätze der grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität innerhalb der Europäischen Union und insbesondere den Blick von Unternehmen in Deutschland auf Be- schäftigte im EU-Ausland lenken. Laut einer Studie der OECD und des DIHK wird diese Option von den allermeisten Unternehmen bisher nicht in Betracht gezogen. Darüber hinaus ist MobiPro-EU ein Zeichen der Solidarität Deutsch- lands mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union, die durch die aktuelle
18

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 19 –                         Drucksache 18/1792 Wirtschafts- und Finanzkrise von Jugendarbeitslosigkeit besonders hart betrof- fen sind, indem es jungen Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten neue ge- förderte Ausbildungs- und Beschäftigungschancen eröffnet. Das Sonderprogramm MobiPro-EU ist durch die Förderung internationaler Mo- bilität auch ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland. 19. Spielt die europäische Jugendarbeitslosigkeit und das Ziel ihrer Senkung eine Rolle bei den Gesprächen der Bundesregierung zur Vereinbarung einer Allianz für Aus- und Weiterbildung, die im Koalitionsvertrag verein- bart ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Bei den Diskussionen zur Vereinbarung einer „Allianz für Aus- und Weiter- bildung“ als Weiterentwicklung des „Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ steht die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung im Inland im Fokus.
19

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
20