Rehabilitation als Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2041 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wie bewertet die Bundesregierung nun vier Jahre nach Inkrafttreten der durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz zum 1. April 2014 in Kraft getretenen Änderungen die Berechnung des Reha-Budgets, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik der gesetz- lichen Rentenversicherung aus dem Jahr 2014, wonach „Veränderungen im Krankheitsspektrum (zum Beispiel Zunahme psychischer Störungen) und vermehrte Präventionsleistungen (nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Num- mer 2 SGB VI)“ durch die Änderungen zur Berechnung des Reha-Bud- gets nicht abgedeckt würden (siehe Ausschussdrucksache 18(11)76)? Die Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt weiter an Be- deutung. Die Bevölkerung wird zunehmend älter und arbeitet länger. Die Anfor- derungen der Arbeitswelt werden immer vielfältiger. Prävention, Rehabilitation und Nachsorge werden deshalb immer wichtiger. In der 18. Legislaturperiode sind die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere Prä- ventionsgesetz, Flexirentengesetz und Bundesteilhabegesetz) für ein breiteres und größeres Angebot geschaffen worden. Psychische Beeinträchtigungen haben einen zunehmenden Stellenwert in der me- dizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind seit Jah- ren häufigste Ursache für den Zugang in die Erwerbsminderungsrente. Die Kos- ten für die medizinische Rehabilitation von psychischen Beeinträchtigungen sind wegen der längeren Behandlungsdauer in der Regel durchschnittlich höher als bei Rehabilitationen von der üblichen Dauer von durchschnittlich drei Wochen. Der wachsende Stellenwert von Rehabilitationen bei psychischen Beeinträchtigungen führt deshalb zu vergleichsweise höheren Kosten. Das BMAS wird die Entwick- lung das sogenannten Reha-Budgets weiter beobachten.
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