Umsetzung des Programms "Perspektive Heimat" und die Arbeit der Migrationsberatungszentren

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Deutscher Bundestag                                                                  Drucksache     19/10485 19. Wahlperiode                                                                                         27.05.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10018 – Umsetzung des Programms „Perspektive Heimat“ und die Arbeit der Migrationsberatungszentren Vorbemerkung der Fragesteller Im Rahmen des sogenannten Rückkehrprogramms des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) mit dem Namen „Per- spektive Heimat“ werden Migrationsberatungszentren in zehn Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH betrieben. Ziel dieses Programms ist es, die „Lebenssituation der Menschen vor Ort kurz-, mit- tel-, und langfristig zu verbessern“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4165). Im Rahmen der Bera- tungstätigkeit dieser Migrationsberatungszentren werden auch Wege der lega- len Migration nach Deutschland aufgezeigt und Einheimische dahingehend be- raten. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Maria Flachsbarth erklärte im Rahmen der mündlichen Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Thema „Per- spektive Heimat“ in der 28. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (AwZ) am 20. März 2019 auf Nachfrage, dass das Verhältnis der durch diese Migrationsberatungszentren beratenen Rückkehrer und Einheimischen eins zu neun betrage. Ziel von „Perspektive Heimat“ sei mithin, dass man schlussendlich „jedem Rückkehrer ein Jobangebot“ machen könne, damit diese nicht als „Loser“ in ihren Heimatländern dastünden. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/4298 ergab, dass in den Zielländern von „Perspektive Heimat“ zwischen Juli 2017 und Juli 2018 insgesamt 939 Rück- kehrer aus Deutschland in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt wurden. Laut mündlicher Unterrichtung durch die Bundesregierung in der 28. Sitzung des AwZ, wurden für „Perspektive Heimat“ 2017 und 2018 knapp 300 Mio. Euro an Haushaltsmitteln veranschlagt. Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich vor diesem Hintergrund weitere Fragen zur Wirkweise, Zielsetzung und Effizienz dieses Programms. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 23. Mai 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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19/10485 Drucksache 19/ 10485                                    – 2– –2 –               Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ seit Bestehen bis heute in Beschäf- tigungsverhältnisse vermittelt (bitte vollständig und abschließend nach Ziel- gruppe – Rückkehrer aus Deutschland, Rückkehrer aus Drittländern, Einhei- mische, Binnenvertriebene und Flüchtlinge –, Zielland und ggf. jeweiligem Migrationsberatungszentrum aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 1 verwiesen. a) In welche Beschäftigungsbranchen und -sektoren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vermittelt (bitte vollständig und abschließend nach Branchen und Sektoren sowie Zielland und ggf. jeweiligem Migrations- beratungszentrum, Zielgruppe und Personenanzahl aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 2 verwiesen. b) Auf welche Einkommensstufen relativ zum durchschnittlichen Einkom- mensniveau des Ziellandes verteilen sich nach Kenntnis der Bundesre- gierung die Beschäftigungsverhältnisse (bitte vollständig und abschlie- ßend nach Einkommensniveau – Angabe beispielsweise des Bruttostun- denverdienstes –, Branche bzw. Sektor, Zielland und ggf. jeweiligem Mig- rationsberatungszentrum, Zielgruppe und Personenanzahl aufschlüsseln) Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis, da die erfragten Informationen nicht erhoben werden. c) Auf welches jeweilige Qualifizierungsniveau verteilen sich nach Kennt- nis der Bundesregierung die Beschäftigungsverhältnisse (bitte vollständig und abschließend nach Qualifizierungsniveau – Angabe beispielsweise in Level orientiert am Europäischen Qualifikationsrahmen oder vergleich- barem –, Branche bzw. Sektor, Zielland und ggf. jeweiligem Migrations- beratungszentrum, Zielgruppe und Personenanzahl aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. d) Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäfti- gungsverhältnisse sortiert nach ihrer durchschnittlichen Beschäftigungs- zeit (bitte vollständig und abschließend aufschlüsseln, sortiert nach: dau- ert an, unter sechs Monaten, zwischen sechs und zwölf Monaten, zwi- schen einem und drei Jahren, mehr als drei Jahre; oder alternativ nach vergleichbaren erfassten Zeiträumen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. e) Wie viele der Beschäftigungsverhältnisse wurden und werden durch die Bundesrepublik Deutschland oder andere staatliche Geldgeber nach Kenntnis der Bundesregierung gefördert oder bezuschusst (bitte vollstän- dig und abschließend nach Fördergeber, Projekttitel, Höhe der Summe, Förderzeitraum, Zielland, ggf. jeweiliges Migrationsberatungszentrum aufschlüsseln)? In den nachfolgenden Maßnahmen wurden Lohn(neben)kosten- oder Ausbil- dungsunterstützungen durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH geleistet. Die Höhe der Subventionen variiert pro Person und Pro- gramm zwischen 150 und 500 Euro und wird für einen Zeitraum von einem bis zu sechs Monaten ausgezahlt:
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                  – 3– –3 –                           Drucksache Drucksache19 /10485 19/ 10485 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Irak: 1) Vorhaben „Verbesserung des Zugangs von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Bevölkerung in aufnehmenden Gemeinden zu Bildung, beruflicher Bil- dung und Einkommensgenerierung in Nord-Irak“: 367 Personen wurden durch Lohn(neben)kostenzuschüsse gefördert; 2) Vorhaben „Stärkung der Resilienz in flüchtlingsaufnehmenden Nachbarlän- dern in der Syrienkrise“: 464 Personen wurden durch bezuschusste Beschäfti- gung unterstützt. Kosovo: Vorhaben „Jugend, Beschäftigung und Ausbildung“: 460 Personen durch Ausbil- dungs- und Lohnsubventionen unterstützt. Senegal: Vorhaben „Erfolgreich im Senegal“; 203 Personen wurden durch bezuschusste Beschäftigung unterstützt. Serbien: Vorhaben: „Bilateraler Studien- und Fachkräftefonds (Inclusion Initiative)“: 64 Personen wurden durch Lohnsubventionen unterstützt. Weitere Informationen zu den Vorhaben (Mittelvolumen, Laufzeit etc.) befinden sich in der Anlage zu den Fragen 25 und 26. f) Wenn einzelne der in den Fragen 1 bis 1e erfragten Daten nicht oder nicht vollständig erfasst werden, wie genau evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit und Effizienz von „Perspektive Heimat“ im Allgemeinen und der getätigten Arbeitsvermittlungen im Besonderen? Die GIZ berichtet regelmäßig und detailliert im Rahmen der Programmberichter- stattung zu den Fortschritten und Ergebnissen der Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Ergebnisse bzw. die Zielerreichung wer- den über Fortschritts- und Abschlussberichte der durchführenden Organisationen zu Projekten und Programmen empirisch erfasst. Zusätzlich werden Projekteva- luierungen durch die Evaluierungseinheiten der durchführen-den Organisationen in delegierter Verantwortung durchgeführt. g) Sollen, wenn einzelne der in den Fragen 1 bis 1e erfragten Daten nicht oder nicht vollständig erfasst werden, die betroffenen Daten zukünftig er- fasst werden, und ab wann, und inwiefern? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Seit Dezember 2018 werden zusätzlich die Sektoren aus den aufgestockten bila- teralen Vorhaben erfasst, auf die sich die in Beschäftigungsverhältnisse Vermit- telten verteilen. Die Bundesregierung ist darüber hinaus der Auffassung, dass der Umfang der erhobenen Daten für die Bewertung von Wirksamkeit und Effizienz ausreichend ist.
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19/10485 Drucksache 19/ 10485                                   – 4– –4 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Wie viele Personen wurden im Rahmen des Programms „Perspektive Hei- mat“ seit Bestehen bis heute in Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ver- mittelt (bitte vollständig und abschließend nach Zielgruppe – Rückkehrer aus Deutschland, Rückkehrer aus Drittländern, Einheimische, Binnenvertrie- bene und Flüchtlinge –, Zielland und ggf. jeweiligem Migrationsberatungs- zentrum aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 3 verwiesen. a) Welchen Beschäftigungsbranchen und -sektoren sind die Aus- und Wei- terbildungsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zuzuordnen (bitte vollständig und abschließend nach Branchen und Sektoren sowie Zielland und ggf. jeweiligem Migrationsberatungszentrum, Zielgruppe und Personenanzahl aufschlüsseln)? Es wird auf Anlage 4 verwiesen. b) Welches jeweilige Qualifizierungsniveau wurde durch die Aus- und Wei- terbildungsmaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte vollständig und abschließend nach Qualifizierungsniveau – entspre- chend zu Frage 1c –, Branche bzw. Sektor, Zielland und ggf. jeweiligem Migrationsberatungszentrum, Zielgruppe und Personenanzahl aufschlüs- seln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. c) Wie viele der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen führten nach Kennt- nis der Bundesregierung im Anschluss zu einem Beschäftigungsverhält- nis? Zu einzelnen Vorhaben liegen Daten zur Beschäftigungsquote vor. Diese ergeben eine durchschnittliche dauerhafte Beschäftigungs-quote von mehr als 50 Prozent. 3.   Wie viele Personen wurden im Rahmen des Programms „Perspektive Hei- mat“ seit Bestehen bei ihrer Existenzgründung als Selbstständige bzw. Un- ternehmer in welchem Umfang unterstützt (bitte vollständig und abschlie- ßend nach Zielgruppe – Rückkehrer aus Deutschland, Rückkehrer aus Dritt- ländern, Einheimische, Binnenvertriebene und Flüchtlinge –, Höhe der För- dersumme, Eigenanteil der Personen bzw. Unternehmer, Branche bzw. Sek- tor, Zielland und ggf. jeweiligem Migrationsberatungszentrum aufschlüs- seln)? Es wird auf Anlage 5 verwiesen. 4.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die reguläre und irreguläre Migration aus Zielländern von „Perspektive Heimat“ nach Deutschland seit 2013 entwickelt (bitte vollständig und abschließend nach Jahren, Zielländern und jeweiligen Migrationsberatungszentren sowie Jahr der Eröffnung des je- weiligen Migrationsberatungszentrums aufschlüsseln)? Bezogen auf die Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland werden ent- sprechende Angaben – auch nach Staatsangehörigkeiten – im Rahmen der amtli- chen Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung gestellt. Diese liegen derzeit bis 2017 vor und können den Veröffentlichungen des Statis- tischen Bundesamtes entnommen werden (www.destatis.de/DE/Themen/ Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/_inhalt.html#sprg230052).
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 5– –5 –                          Drucksache Drucksache19 /10485 19/ 10485 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5.   Wie bewertet die Bundesregierung das Wirken der bestehenden Migrations- beratungszentren hinsichtlich der Entwicklung der regulären und irregulären Migration aus den Zielländern nach Deutschland (bitte begründen)? Angesichts der unter den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 genannten Zahlen an Beschäftigungsverhältnissen, Qualifizierungen und Existenzgründungen bewer- tet die Bundesregierung die Arbeit der Beratungszentren positiv. 6.   Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge einer Beratung in einem der Migrationsberatungszentren regulär nach Deutsch- land migriert (bitte vollständig und abschließend nach Herkunftsländern, Migrationsberatungszentren und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis, da die erfragten Informationen nicht erhoben werden. 7.   Wie viele Personen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in Folge einer Beratung in einem der Migrationsberatungszentren von einer irregulä- ren Migration nach Deutschland abgehalten werden (bitte vollständig und abschließend nach Herkunftsländern, Migrationsberatungszentren und Jah- ren aufschlüsseln)? Durch das Programm Perspektive Heimat wurden bis Ende März 2019 ca. 270 000 Bleibeperspektiven und konkrete Reintegrationsangebote in den Her- kunftsländern geschaffen. 8.   Wenn keine Daten zu den Fragen 6 und 7 erfasst werden, wie genau evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit und Effizienz hinsichtlich der Vermei- dung irregulärer Migration und Ermöglichung regulärer Migration von „Per- spektive Heimat“ im Allgemeinen und der Migrationsberatung durch Mig- rationsberatungszentren im Besonderen? Sollen diese Daten zukünftig erfasst werden? a) Wenn ja, ab wann, und inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1f und 1g verwiesen. 9.   Mit welchen „lokalen Nichtregierungsorganisationen, die vor den Risiken irregulärer Migration warnen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4298) findet eine Zusammen- arbeit in welchem Umfang statt (bitte vollständige Nennung dieser lokalen Nichtregierungsorganisation, ggf. als Verschlusssache)? a) Welche konkreten Projekte werden aktuell unter Beteiligung welcher die- ser „lokalen Nichtregierungsorganisationen“ jeweils seit wann, mit wel- cher Laufzeit und in welchem Zielland durchgeführt? b) Welche Ziele sollen mit den jeweiligen Projekten wie erreicht werden? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage 6 verwiesen.
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19/10485 Drucksache 19/ 10485                                    – 6– –6 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Auf jeweils welche Summe belaufen sich die Zusagen und tatsächlichen Kosten dieser Projekte insgesamt und pro Jahr (bitte Haushaltskapitel und Titel sowie Zahlungsmodalität angeben)? Auf welche Summen belaufen sich hierbei im Einzelnen die Eigenanteile der Partner? Im „Programm Migration für Entwicklung“ wurden reine Zuschussverträge in Höhe von 774 000 Euro mit lokalen Nichtregierungsorganisationen für Projekte geschlossen, in denen die Aufklärung über die Risiken irregulärer Migration ent- halten ist. Das „Programm Migration für Entwicklung“ ist im Titel 89603 unter Kapitel 2301 angesiedelt. 10.   Wie viele und welche Beratungen und Veranstaltungen sowie sonstigen Maßnahmen führten die Migrationsberatungszentren jeweils seit ihrem Be- stehen durch (bitte vollständig und abschließend nach Zielland, Migrations- beratungszentrum, Anzahl jeweils erreichter Personen, Jahr, Art und Titel der Beratungen, Veranstaltungen und Maßnahmen, Ziel der Beratungen, Er- gebnis der Beratungen aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. 11.   Wie viele Mitarbeiter werden in den Migrationsberatungszentren derzeit be- schäftigt bzw. sind eingeplant (bitte nach Migrationsberatungszentrum und Land aufschlüsseln)? Land                 Derzeit beschäftigtes                    Zusätzlich Personal (Stand: April 2019)               geplante Stellen Afghanistan                                 4                                     2 Albanien                                    9                                     5 Ghana                                      10                                     5 Irak                                       10                                     8 Kosovo                                      7                                     5 Marokko                                     6                                     2 Nigeria                                    14                                     4 Senegal                                     6                                     2 Serbien                                     7                                     4 Tunesien                                    8                                     2
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                   – 7– –7 –                           Drucksache Drucksache19 /10485 19/ 10485 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   Wie hat sich die Mitarbeiterzahl in den Migrationsberatungszentren seit Ja- nuar 2018 (Stand der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/476) entwickelt? Land                Beschäftigtes Personal                Derzeit beschäftigtes mit Stand Januar 2018             Personal (Stand: April 2019) (aus Drucksache 19/476) Afghanistan                                   1                                    4 Albanien                                      5                                    9 Ghana                                         0                                   10 Irak                                          1                                   10 Kosovo                                        9                                    7 Marokko                                       2                                    6 Nigeria                                       3                                   14 Senegal                                       5                                    6 Serbien                                       7                                    7 Tunesien                                      6                                    8 13.   Wie haben sich die Personalkosten seit Bestehen der jeweiligen Migrations- beratungszentren jährlich entwickelt? Da die meisten Beratungszentren erst in den Jahren 2017 bzw. 2018 aufgebaut wurden, liegen für diese Beratungszenten keine jährlichen Vergleichszahlen vor. Nachfolgend ist die Entwicklung der Personalkosten für die drei Beratungszen- tren dargestellt, die im Jahr 2016 aufgebaut wurden. Das Jahr 2017 fungiert als Basisjahr: Land          Personalkosten 2017       Personal     Personalkosten 2018      Personal (in Euro)             2017             (in Euro)            2018 Albanien                 125.870,22              3             175.514,24             5 Kosovo                   212.437,70              6             293.491,55             9 Serbien                  139.489,34              5             185.634,41             7 14.   Weisen einzelne Migrationsberatungszentren eine erhöhte Mitarbeiterfluk- tuation auf? Wenn ja, wie ist diese nach Ansicht der Bundesregierung zu erklären? Nein. 15.   Welche weiteren Migrationsberatungszentren in welchen Ländern sind aktu- ell in Planung oder Entstehung (bitte den aktuellen jeweiligen Planungs- und Durchführungsstand beschreiben)? Folgende Beratungszentren sind zur Eröffnung in Planung: Ägypten: Die gemeinsame Absichtserklärung mit den politischen Partnern wird aktuell verhandelt. Irak/Bagdad: Eröffnung wird aktuell vorbereitet. Nigeria/Benin City: Eröffnung in Edo State wird vorbereitet. Pakistan: Die gemeinsame Absichtserklärung mit den politischen Partnern wird aktuell ausgehandelt und vorbereitet.
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19/10485 Drucksache 19/ 10485                                 – 8– –8 –             Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––19. 19.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16.   Welche Kriterien führen zu der Entscheidung, ein Migrationsberatungszen- trum in einem Land oder einer bestimmten Region zu etablieren (bitte be- schreiben)? Die Entscheidung für ein Beratungszentrum erfolgt in Abwägung mehrerer Fak- toren, wie der Anzahl Ausreisepflichtiger in Deutschland und der Anschlussfä- higkeit an bestehende Entwicklungsvorhaben der GIZ zu Beschäftigung, Qualifi- zierung etc., in die vermittelt werden kann. 17.   Welche Kriterien führen zu der Entscheidung, mehr als ein Migrationsbera- tungszentrum in einem Land zu etablieren? Die Entscheidung für mehr als ein Beratungszentrum erfolgt nach den Gegeben- heiten im Herkunftsland in Abstimmung mit den Partnerregierungen. Mögliche Faktoren sind die dezentrale Verwaltung im Partnerland, besonders von Migra- tion betroffene Regionen und die Möglichkeit, bestehende Partnerstrukturen zu nutzen. 18.   Warum gehören neben Rückkehrern aus Deutschland auch Rückkehrer aus Drittländern zur Zielgruppe von „Perspektive Heimat“ und der Beratungstä- tigkeit von Migrationsberatungszentren (bitte begründen)? 19.   Trägt nach Auffassung der Bundesregierung Deutschland die Verantwortung oder eine Teilverantwortung für die Reintegration von Rückkehrern aus Deutschland (bitte begründen)? 20.   Trägt nach Auffassung der Bundesregierung Deutschland die Verantwortung oder eine Teilverantwortung für die Reintegration von Rückkehrern aus Drittländern (bitte begründen)? Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht das Programm „Perspektive Heimat“ als eine Maß- nahme, die zur Umsetzung der Agenda 2030 (Ziel für Nachhaltige Entwicklung 10.7; www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/index.html) und des Glo- balen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (Ziel 21; www.un.org/ depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf) beiträgt. Im Rahmen der entwick- lungspolitischen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung die Herkunfts- länder bei der Erfüllung ihrer Reintegrationsaufgaben für alle rückkehrenden Staatsangehörigen dieser Staaten. Somit werden die Herkunftsländer durch die Vernetzung lokaler Arbeitsvermittlungsstrukturen gestärkt und die Synergieef- fekte zwischen Reintegrationsangeboten für verschiedene Rückkehrergruppen für das Partnerland genutzt. 21.   Beteiligen sich entsprechende Drittländer an den Maßnahmen von „Perspek- tive Heimat“ und insbesondere der Migrationsberatungszentren? Das Programm wird in enger Zusammenarbeit mit den Partnerregierungen durch- geführt. Zudem kooperiert die Bundesregierung in Tunesien und Senegal mit von Frankreich betriebenen Beratungszentren. 22.   Werden Rückkehrer aus Drittländern von Seiten der Bundesregierung an ent- sprechende Reintegrationsprogramme der jeweiligen Drittländer oder der Herkunftsländer der Rückkehrer verwiesen, falls solche bestehen? Die Beratungszentren verweisen auf alle existierenden Angebote vor Ort.
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 19. 19. Wahlperiode Wahlperiode                 – 9– –9 –                           Drucksache Drucksache19 /10485 19/ 10485 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23.   Betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung neben Deutschland weitere Länder mit den Migrationsberatungszentren vergleichbare Zentren und Bü- ros in Zielländern von „Perspektive Heimat“? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 24.   Mit Finanzmitteln welcher Höhe ist das Programm „Perspektive Heimat“ in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 (nach Stand der bisherigen Planungen) ausgestattet? Im Haushaltsjahr 2019 stehen dem Programm 65 Mio. Euro für Neuzusagen zur Verfügung. Die Mittelausstattung für das Haushaltsjahr 2020 ist Gegenstand des laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens. 25.   Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte im Rahmen von „Perspektive Heimat“ wurden und werden seit Bestehen in welchem Umfang in welchen Zielländern finanziert (bitte nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Titel, Projektlaufzeit, Summe der Zusage sowie tat- sächlichen Ausgaben – sowohl Gesamtvolumen als auch pro Jahr –, Eigen- anteil der Partner und Auszahlungsmodalität vollständig aufschlüsseln)? a) Welche Organisationen waren und sind die Durchführer oder Förderungs- empfänger dieser Maßnahmen und Projekte jeweils? b) Welche Organisationen waren und sind die jeweiligen Partner der Durch- führungsvereinbarung? c) Welche Ziele sollen durch diese Maßnahmen und Projekte jeweils erreicht werden? d) Welche dieser Projekte und Maßnahmen erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bun- desregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg? Welche jeweiligen Projekte und Maßnahmen wurden nach Überprüfung eingestellt? 26.   Welche Programme, Vorhaben und Maßnahmen der staatlichen und nicht- staatlichen deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden in Haushalts- jahren 2018 und 2019 mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet (bitte nach Land, Titel der Maßnahme, Laufzeit, exakter Mittelaufstockung, ursprüng- lichem Finanzmittelansatz, Zielsetzung der Maßnahme bei Beauftragung, Zielsetzung nach Aufstockung, erreichte Personen und Aktionsräumen der Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam mit Bezug auf das Programm „Perspek- tive Heimat“ beantwortet. Die Durchführungsorganisation aller Maßnahmen ist die GIZ. Anlage 8 enthält Informationen zu Vorhaben der staatlichen EZ, Land, Laufzeit, Mittelaufsto- ckung, ursprünglichem Finanzmittelansatz, Zielsetzung der Maßnahmen, erreich- ten Personen, Ausgaben in den Jahren 2017 und 2018 sowie Durchführungspart- nern. Die Zielsetzung der Vorhaben wurde durch die Aufstockung im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ nicht verändert. Die bereits abgeschlosse- nen Vorhaben haben die jeweiligen Ziele vollständig oder weitgehend erreicht. Kein Vorhaben wurde nach einer Überprüfung eingestellt.
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Drucksache 19/10485                                  – 10 –               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 19/10018 Rückkehrer      Rückkehrer lokale Land        Komponente*           aus             aus                           Gesamt* Bevölkerung Deutschland     Drittländer MBZ                         382               98             493             973 Alle Länder Gesamt                     2.015            1.010          17.035         20.060 MBZ                            0                 0             0                0 Afghanistan Gesamt                         2              356            887           1.245 MBZ                            0                 0             0                0 Ägypten** Gesamt                         1                 5           921             927 MBZ                           42              45              90             177 Albanien Gesamt                      130               141            640             911 MBZ                            3                 1            69               73 Ghana Gesamt                         8              30             216             254 MBZ                           53                 9             0               62 Irak Gesamt                      225               193           4.225          4.643 MBZ                         273               42             212             527 Kosovo Gesamt                     1.367              200           1.643          3.210 MBZ                            0                 0             0                0 Marokko Gesamt                         2                 0          1.699          1.701 MBZ                            0                 1             1                2 Nigeria Gesamt                         0                 1             1                2 MBZ                            1                 0             2                3 Senegal Gesamt                         1                 1           203             205 MBZ                            4                 0             8               12 Serbien Gesamt                      200               47            5.761          6.008 Südost-      MBZ                            0                 0             0                0 europa***     Gesamt                        71              34             289             394 MBZ                            6                 0           111             117 Tunesien Gesamt                         8                 2           550             560 Anmerkungen: Daten zu Binnenvertriebenen und Flüchtlingen werden nicht separat erhoben. * Das Programm „Perspektive Heimat“ setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Unter „Gesamt“ ist die Anzahl der Personen zusammengefasst, die über Beratungszentren, die aufgestockten staatlichen Programme und die nichtstaatlichen geförderten Organisationen in Beschäftigung vermittelt wurde. Unter „MBZ“ wird die Anzahl der Personen dargestellt, die über die Beratungszentren in Beschäftigung vermittelt wurde. ** In Ägypten gibt es aktuell noch kein Beratungszentrum. *** Umfasst Bosnien-Herzegowina und Nordmazedonien sowie Albanien, Kosovo und Serbien bis 05/2018. Nach 05/2018 wurden die Daten für Albanien, Kosovo und Serbien disaggregiert.
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