Drogenpolitik der Bundesregierung und Aufgaben der Drogenbeauftragten
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/725 40. Ist es richtig, dass die Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bereits im Dezember 2013 versendet wurden? Im Drogen- und Suchtbericht werden Aktivitäten der unterschiedlichsten Ak- teure aus dem zurückliegenden Jahr vorgestellt. Vor diesem Hintergrund wurden die schriftlichen Anforderungen für den Drogen- und Suchtbericht 2014 bei den entsprechenden Bundesressorts, Bundesbehörden, Ländern, Verbänden sowie Einrichtungen der Suchthilfe und -prävention bereits im November 2013 für eine rechtzeitige Erstellung des Berichts versandt. Dies ist die Voraussetzung für eine zeitnahe Veröffentlichung im Sommer 2014. 41. Wird der nächste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag als offizielle Unterrichtung zugeleitet? Wenn nein, warum nicht? Den Mitgliedern des Deutschen Bundestages wird der Drogen- und Suchtbericht 2014 , der ein Bericht der Drogenbeauftragten ist, wie in den vergangenen Jah- ren zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch beim nächsten Dro- gen- und Suchtbericht keine förmliche Zuleitung an den Deutschen Bundestag vorgesehen. Eine Vorstellung des Berichts durch die Drogenbeauftragte ist im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auf Wunsch der Fraktionen möglich. Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik 42. Ist die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik umgesetzt? Falls nein, welche sind die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen der Strategie, und wann wird die Bundesregierung diese Strategie umsetzen (bitte einzelne Maßnahmen aufzählen und den Zeitplan erläutern)? Falls ja, wie soll die Umsetzung erfolgen? Die Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik beschreibt die übergrei- fende Ausrichtung der Drogen- und Suchtpolitik für die nächsten Jahre. Gerade weil im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Akteuren im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe tätig ist, ist es sinnvoll strategische Zielsetzungen festzulegen. Das Spektrum der Akteure reicht von den Kommunen über die Länder bis zum Bund und den Sozialversicherungen. Hinzu kommen die Leistungserbringer auf den verschiedenen Ebenen, wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apo- theker, Psychologinnen und Psychologen oder Psychotherapeutinnen und -the- rapeuten, die Suchthilfeeinrichtungen und Sozialverbände, die Erziehungs- und Familienberatung und die Selbsthilfe. Diese Vielfalt erfordert eine gute Koordi- nation und Vernetzung in der nationalen Drogen- und Suchtpolitik. Ein strategi- scher Rahmen soll dazu dienen, dass die einzelnen Akteure eigenverantwortlich in eine gemeinsame Richtung tätig werden. Vor diesem Hintergrund sind die in der Strategie genannten Maßnahmen beispielhaft zu verstehen. Die übergrei- fende Zielsetzung kann auch mit weiteren oder anderen Maßnahmen erreicht werden. In der Strategie sind insgesamt 87 Maßnahmen benannt. Der überwiegende Teil befindet sich in der Umsetzung. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ziele und Um- setzung der Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ (Bundestags- drucksache 17/9706) wurde ausführlich zu den Zielen und Maßnahmen der Nationalen Strategie berichtet.
Drucksache 18/725 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Noch nicht umgesetzt sind folgende Maßnahmen, die wesentlich im Kompe- tenzbereich des Bundes liegen: – Evaluation der Effektivität der Werbeselbstkontrolle in Deutschland durch ein unabhängiges Gremium, – Prüfung des Einsatzes elektronischer Wegfahrsperren (Alcolocks), – Verstärkung der Frühinterventionen durch Ärzte und medizinisches Personal, – Informationskampagne zum Verzicht auf das Rauchen in privaten Kraftfahr- zeugen in Gegenwart von Kindern. Diese Maßnahmen befinden sich noch in der Prüfung. 43. Wer ist nach dem Geschäftsverteilungsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zuständig für die Nationale Strategie zur Drogen- und Sucht- politik? Die Zuständigkeit liegt sowohl beim Referat 124 – Sucht und Drogen (dort direkt so benannt) als auch bei der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten (Erarbeitung von Initiativen zur Entwicklung von Konzepten und Programmen zur Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung (insbesondere im Bereich Prävention und Schadensminimierung)). Haushalt 44. Welche finanziellen Mittel standen der Drogenbeauftragten und ihrer Ge- schäftsstelle für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 zur Verfügung (bitte ge- trennt und tabellarisch nach Haushaltstiteln und Höhe darstellen), und be- absichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag diese Ansätze für das Jahr 2014 erneut vorzuschlagen? Falls nein, warum nicht? Kap. 15 01 Zweckbestimmung Soll 2010 Soll 2011 Soll 2012 Soll 2013 Titel in 1000 € in 1000 € in 1000 € in 1000 € 412 51 Aufwandsentschädigung für die 31 31 31 30* Drogenbeauftragte oder den Drogen- beauftragten der Bundesregierung 427 59 Entgelte für Arbeitskräfte mit befris- 101 101 101 106* teten Verträgen, sonstige Beschäfti- gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuf- lich und nebenamtlich Tätige 511 51 Geschäftsbedarf und Kommunikation 10 10 10 10* sowie Geräte, Ausstattungs- und Aus- rüstungsgegenstände, sonstige Ge- brauchsgegenstände 514 51 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahr- 16 16 16 16* zeugen und dgl. 518 51 Mieten und Pachten 10 10 10 10* 526 52 Sachverständige 18 18 18 18* 527 51 Dienstreisen 32 32 32 32* 542 51 Öffentlichkeitsarbeit 67 67 87 542 01 Öffentlichkeitsarbeit 87* * Anteil der Drogenbeauftragten gemäß verbindlicher Erläuterung zu Titel 542 01
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/725 Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinter- nen Aufstellungsverfahren. 45. Welche Haushaltsmittel standen und stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Planung für das Jahr 2014 für ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 44. 46. Stehen der Drogenbeauftragten und ihrer Geschäftsstelle unmittelbar Haushaltsmittel zur Förderung von Projekten (z. B. im Bereich Prävention oder Forschung) zur Verfügung? Falls ja, in welcher Höhe (für das Haushaltsjahr 2013)? Nein. Mittel für Projekte im Bereich Sucht und Drogen (z. B. im Bereich Prä- vention oder Forschung sind im Haushalt des Bundesministeriums für Gesund- heit in Kapitel 15 02 Titel 684 69 sowie Titel 531 66 veranschlagt. 47. a) In welcher Höhe förderte das Bundesministerium für Gesundheit im Drogen- und Suchtbereich im Jahr 2013 Forschungs- und Modellpro- jekte? Im Jahr 2013 wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit 3 075 874,93 Euro für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Sucht- bereich (Kapitel 15 02 Titel 684 69) ausgegeben. b) In welcher Höhe wurden nach bisherigen Planungen und vorläufigen Zusagen Haushaltsmittel für das Jahr 2014 für Forschungs- und Mo- dellprojekte im Drogen- und Suchtbereich vergeben? Forschungs- und Modellprojekte erfordern eine längerfristige Vorausplanung, um die veranschlagten Haushaltsmittel entsprechend der Zweckbestimmung des Titels im Rahmen des Haushaltsjahres verausgaben zu können. Die Mittel sind daher nahezu vollständig verplant; damit soll eine Förderung im Jahr 2014 ge- währleistet werden. 48. Welche Mittel für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich können nach jetziger Planung im Jahr 2014 noch vergeben werden? Siehe Antwort zu Frage 47b. 49. Inwiefern wird die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bei der Ver- gabe dieser Haushaltsmittel (Einzelplan 15) beteiligt werden? Im Rahmen des regelmäßigen Austauschs wird die Drogenbeauftragte auch an den Planungen zur Vergabe der Haushaltsmittel beteiligt. 50. In welcher Höhe wurden die Titel für Drogenaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung in den Jahren 2010 bis 2013 und nach Pla- nung für das Jahr 2014 gekürzt (bitte die Einsparungen tabellarisch dar-
Drucksache 18/725 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode stellen, in absoluten Beträgen und Prozenten), und existieren andere ope- rative Titel im Einzelplan 15, die entsprechend stark gekürzt worden sind? Kap. 15 02 Zweckbestimmung Soll 2010 Soll 2011 Soll 2012 Soll 2013 Titel Veränderung Veränderung Veränderung Veränderung ggü. 2009 in ggü. 2010 in ggü. 2011 in ggü. 2012 in 1 000 € und 1 000 € und 1 000 € und 1 000 € und prozentual prozentual prozentual prozentual 531 66 Aufklärungsmaßnahmen auf –1000 –500 –486 –36 dem Gebiet des Drogen- und (–10,8 %) (–6,1 %) (–6,3 %) (–0,5 %) Suchtmittelmissbrauchs 684 67 Zuschüsse an zentrale Einrich- –200 – –100 –100 tungen und Verbände (–16,6 %) (–9,9 %) (–11,0 %) 684 69 Modellmaßnahmen und For- + 460 – –460 –369 schungsvorhaben auf dem (+12,2 %) (–10,9 %) (–9,8 %) Gebiet des Drogen und Sucht- mittelmissbrauchs Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinter- nen Aufstellungsverfahren. Auf die Antwort zu Frage 52 wird verwiesen. 51. Wie hoch ist die Einsparung bzw. Kürzung in den drei Drogentiteln (Dro- genaufklärung, Drogenverbände und Drogenmodelle/-forschung) in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. gemäß dem Entwurf für das Jahr 2014 anteilig an den Einsparungen der operativen Titel im Einzelplan 15 in Prozent und absolut? Die Gesamtsumme operativer Mittel im Einzelplan 15 wurde in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber 2010 nicht gekürzt. Die drei genannten Titel wurden in den Jahren 2011 bis 2013 gegenüber 2010 um insgesamt 2 051 T Euro abgesenkt. Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinter- nen Aufstellungsverfahren. 52. Wurde unter den operativen Titeln ein anderer Bereich im Einzelplan 15 stärker gekürzt als der Drogenbereich? Falls nein, warum wurde der Drogenbereich am stärksten gekürzt? Um das Ziel der Haushaltskonsolidierung zu erreichen, wurden alle Ausgaben des Einzelplans 15 auf den Prüfstand gestellt. Dabei wurden auch Mittel für an- dere operative Ausgaben gekürzt, zum Teil stärker als im Drogenbereich. 53. Plant die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung diese Kürzungen im Bereich der Suchtprävention und -forschung in den Jahren 2011 bis 2013 bzw. geplant für das Jahr 2014 rückgängig zu machen? Über den Bundeshaushalt beschließt der Haushaltsgesetzgeber. Die Drogenbe- auftragte der Bundesregierung wird sich u. a. für den im Koalitionsvertrag ange- kündigten bundesweiten Ausbau der Präventions- und Beratungsangebote zu onlinebasiertem Suchtverhalten und dessen wissenschaftliche Begleitung ein- setzen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/725 Forschung 54. Welche Änderungen plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, an der sucht- und drogenbezogenen Forschungsförderung im Entwurf des Einzelplans 15 vorzunehmen? Der Entwurf des Bundeshaushalts 2014 befindet sich noch im regierungsinter- nen Aufstellungsverfahren. 55. a) Werden der Drogenbeauftragten auch Ablehnungen für Projektanträge für Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich zur Entscheidung vorgelegt werden? b) Oder werden der Drogenbeauftragten nur zu bewilligende Projekt- anträge zur formalen Bestätigung vorgelegt werden? c) Wie war die Praxis in der letzten Legislaturperiode hierzu? Die Fragen 55a bis 55c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Drogenbeauftragte wird fortlaufend über Projektanträge, die an das Bundes- ministerium für Gesundheit herangetragen werden, und die fachlichen Entschei- dungen dazu informiert. Dies gilt insbesondere für Anträge, die direkt an die Drogenbeauftragte gerichtet wurden. An dieser Praxis hat sich nichts geändert. 56. Welche Forschungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich werden zurzeit durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert (bitte Förderhöhe, Laufzeit, Projektpartner und beteiligte Bundesländer angeben)? Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 zurzeit geförderten Modell- und Forschungsprojekte findet sich in Tabelle 1. 57. Zu welchen Projekten der 17. Legislaturperiode liegen im Bereich der For- schungs- und Modellprojekte im Drogen- und Suchtbereich Abschluss- berichte vor? Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten Modell- und Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in Tabelle 2. 58. a) Zu welchen dieser Projekte wurden die Abschlussberichte veröffent- licht, und zu welchen nicht? b) Zu welchen Projekten wurden nur Kurzberichte veröffentlicht? c) Wann werden die Langberichte veröffentlicht? Die Fragen 58a bis 58c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Abschluss- und Kurzberichte von Forschungs- und Modellprojekten im Dro- gen- und Suchtbereich werden in der Regel auf der Homepage des Bundes- ministeriums für Gesundheit (z. B. unter www.bmg.bund.de/ministerium/ ressortforschung/krankheitsvermeidung-und-bekaempfung/drogen-und- sucht.html und/oder auf der Internetseite der Drogenbeauftragten der Bundes- regierung veröffentlicht. Ausnahmen hiervon ergeben sich insbesondere, wenn der Zuwendungsempfänger eine wissenschaftliche Publikation beabsichtigt
Drucksache 18/725 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode oder eine andere Form der Veröffentlichung, z. B. Tagungsdokumentation, vor- gesehen ist. Eine Übersicht über die aus Kapitel 15 02 Titel 684 69 geförderten Modell- und Forschungsprojekte und die Veröffentlichungen findet sich in Tabelle 2. 59. a) Wie wird die Wirksamkeit der bisherigen Projektförderung im Bereich Drogen und Sucht gemessen? b) Wurde diese Forschungsförderung jemals evaluiert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wo kann die Evaluation eingesehen werden? Die Projektförderung soll vor allem wissenschaftliche Erkenntnisse und Ent- scheidungshilfen liefern, die es dem Bundesministerium für Gesundheit ermög- lichen, seine Fachaufgaben in der Sucht- und Drogenpolitik sachgerecht erfüllen zu können. Deshalb gibt es bei einer Reihe von Projekten eine begleitende Eva- luation, um zu belegen, inwiefern die jeweiligen Ziele der Projekte bzw. Förder- schwerpunkte erreicht werden konnten. Ein übergreifendes Monitoring der Suchtpolitik ist durch die fortlaufenden epidemiologischen Studien wie den Suchtsurvey, der regelmäßig im Auftrag des Bundesministeriums für Gesund- heit durchgeführt wird, sowie die Drogenaffinitätsstudien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gegeben. 60. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die neue Drogenbe- auftragte aus der Entwicklung des Hopfenanbaus in Bayern und speziell in Franken? Die Region Franken in Bayern hat eine der größten Hopfenanbauflächen in Deutschland.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/725 Tabelle 1
Drucksache 18/725 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/725
Drucksache 18/725 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode