Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3127 18. Wahlperiode 10.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/2830 – Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die steigende Lebenserwartung sowie der demographische Wandel stellen das System der gesetzlichen Altersversorgung vor große Herausforderungen. Einer deutlich verlängerten Rentenbezugsdauer sowie einer immer größeren Zahl an Rentnerinnen und Rentnern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszah- lerinnen und Beitragszahler gegenüber. Um die Stabilität und Solidität der ge- setzlichen Altersversorgung auch künftig zu gewährleisten, hat sich der Ge- setzgeber im Jahr 2007 für eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 bis zum Jahr 2029 entschieden. Diese Maßnahme dient zwar der Stabi- lisierung des Beitragsaufkommens und soll die Rentenhöhe sichern. Sie kommt aber für solche Beschäftigtengruppen einer Rentenkürzung gleich, die aus ver- schiedenen Gründen keine Chance haben, die neue Regelaltersgrenze zu errei- chen. Dies kann insbesondere schwerbehinderte, (langzeit-)arbeitslose, er- werbsgeminderte und/oder leistungsgeminderte Personen betreffen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet, mit Beginn des Jahres 2010 alle vier Jahre einen Bericht vorzulegen, der die Beschäftigungssituation Älterer darstellt sowie eine Einschätzung darüber ab- gibt, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Ent- wicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situa- tion älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen ge- setzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Eine solche „Überprüfungsklausel“ ist aber dann wertlos, wenn weder die Be- schäftigungssituation hinreichend dargestellt, noch konkrete Kriterien der ab- zugebenden Einschätzung zugrunde gelegt werden. Um seiner gesetzlich vor- geschriebenen Aufgabe gerecht werden zu können, muss dahingehend der noch in diesem Jahr vorzulegende Bericht der Bundesregierung im Vergleich zu sei- nem Vorgängerbericht deutlich verbessert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 6. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/3127 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung wird im zweiten Bericht zur Anhebung der Regelalters- grenze auf 67 Jahre gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch (SGB VI) die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellen und auf dieser Grundlage eine Einschätzung darüber abgeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetz- lichen Regelungen bestehen bleiben können. Der Bericht ist noch nicht vom Ka- binett beschlossen. Einzelfragen zur Ausgestaltung des Berichts können daher noch nicht beantwortet werden. Darüber hinaus können solche Fragen nicht vollständig beantwortet werden, für die Datenauswertungen erforderlich sind, die mehr als die von den Fragestellern eingeräumte Zeit zur Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage erfordern. Die Bundesregierung wird den Bericht noch in diesem Jahr fristgemäß an die gesetzgebenden Körperschaften weiter- leiten. Berichtspflicht 1. Kann und wird die Bundesregierung konkrete Kriterien definieren, anhand derer im Rahmen der Berichtspflicht gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI ent- schieden werden kann, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre weiterhin vertretbar erscheint und die gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 4 7 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 18/2352)? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? 2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, die Frage, ob die überwiegende Zahl der Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und welche Qualität diese Beschäftigungen haben, zum entscheiden- den Kriterium zu erheben (siehe Forderung auf Bundestagsdrucksache 17/3995)? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Inwiefern wird eine überparteiliche und unabhängige Klärung über die Da- tengrundlagen des Berichts der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen, und wie werden zivilgesellschaftliche Akteure in die Erstellung des Berichts einbe- zogen? Die Bundesregierung hat bei der Vorbereitung des ersten Berichts zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zahlreiche externe Experten und zivilgesell- schaftliche Akteure beteiligt. Darüber hinaus hat der Sozialbeirat mit seinem Gutachten vom 24. November 2010 zum ersten Bericht Stellung genommen. Die Bundesregierung hat zudem die Erkenntnisse der Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am 21. Februar 2011 zum ersten Bericht ausgewertet. Da- rüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in vier Fortschrittsreporten „Altersgerechte Arbeitswelt“ auf Grundlage der verfügba- ren Daten und der empirischen Forschung mit zahlreichen Einzelfragen ausein- andergesetzt. Die Bundesregierung erstellt ihren zweiten Bericht auf dieser um- fassenden Grundlage.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/3127 4. Wie stellt sich die Einkommens- und Vermögenssituation der 60- bis 64-Jäh- rigen unter Berücksichtigung der um Abschläge reduzierten Altersrente dar, und inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung diesen Zusammen- hang darstellen? Entsprechend dem Auftrag gemäß § 154 Absatz 4 des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch (SGB IV) wird im Bericht der Bundesregierung die Arbeitslage so- wie die wirtschaftliche und soziale Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht die der älteren Gesamtbevölkerung dargestellt. Dabei werden auch die Einkommens- und Vermögenssituation und die Zugänge in Al- tersrenten unter Berücksichtigung der mit Abschlägen belegten Renten einbezo- gen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Werte zur Einkommenssituation der 60- bis 64-jährigen sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Komponenten des nominalen monatlichen Einkommens von 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, 2011 (in Euro) Persönliches Erwerbseinkommen 2.489 Haushaltserwerbseinkommen 3.633 *) sonstige Einkommen 891 Haushaltsbruttoeinkommen 4.524 Steuern und Sozialabgaben 1.336 Haushaltsnettoeinkommen 3.189 Nettoäquivalenzeinkommen 2.076 *) Einschließlich des Mietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum. Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. Die Privatvermögen nehmen in der Regel mit dem Alter zu, da Vermögensbil- dung ein langfristiger Prozess im Lebensverlauf ist und sich damit Unterschiede schon allein durch die verschiedenen Positionen der Haushalte im Lebens- und Familienzyklus ergeben. Dies spiegelt sich im vergleichsweise hohen Nettover- mögen der 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wieder (vergleiche nachstehende Abbildung).
Drucksache 18/3127 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haushaltsvermögen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Altersgruppen, 2012 (in Tausend Euro) Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. In der Vermögensbildung zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland, was sich im Wesentlichen als Nachwirkung der deutschen Teilung erklärt. So hatten ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den neuen Ländern erst in einer späteren Lebensphase die Gelegenheit, unter den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft Vermögen zu bilden. Die Werte zur Vermögenssituation von 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Be- schäftigten in den alten und den neuen Ländern können der nachfolgenden fol- genden Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/3127 Zusammensetzung des Haushaltsvermögens von 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den alten und den neuen Ländern, 2012 (in Prozent des Bruttovermögens) Deutschland Alte Länder Neue Länder Immobilien 71 72 63 Geldanlagen 13 13 14 Versicherungen, Bausparen 12 11 16 Sonstiges 4 4 7 Hypotheken, Schulden 15 16 14 Nettovermögen (in Tsd. Euro) 191 221 93 Geringfügige Abweichungen der Summen zu 100 Prozent sind durch Rundungen möglich. Quelle: Berechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels. 5. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung stärker, als dies nach Auf- fassung der Fragesteller der Vorgängerbericht der schwarz-gelben Bundes- regierung aus dem Jahr 2010 getan hat, die arbeitsmarktpolitische Situation und die soziale Situation nach Qualifikationen, Berufsgruppen und gesund- heitlichen Belastungen durch die Arbeit differenzieren? 6. Inwieweit wird der Bericht der Bundesregierung auf die besonderen wirt- schaftlichen und gesundheitlichen Risiken von Beschäftigten in besonders belasteten Tätigkeiten eingehen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Rente ab 67 und Beschäftigungssituation Älterer 7. Wie hat sich in den letzten Jahren die Bezugsdauer von Altersrenten ent- wickelt, und wie entwickelt sich diese in Zukunft (bitte nach Einkommens- gruppen differenzieren)? Eine Differenzierung der Bezugsdauer von Altersrenten nach Einkommensgrup- pen der Bezieher ist nicht möglich. Nachstehend wird die durchschnittliche Ren- tenbezugsdauer bei Renten wegen Alters für die vergangenen Jahre differenziert nach Rentenarten dargestellt. Entsprechende Angaben zur künftigen Entwick- lung der Bezugsdauer liegen der Bundesregierung nicht vor.
Drucksache 18/3127 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten Männer Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters Renten wegen Alters nach dem SGB VI Altersrenten wegen für lang- für Arbeits- davon: Jahr insgesamt Regelalters- für lang- für schwerbe- jährig unter besonders losigkeit o. renten jährig Versi- hinderte für Frauen Tage langjährig nach Alters- wg. Al- cherte Menschen wg. Arbeits- Beschäf- Versicherte teilzeit- tersteilzeit- losigkeit tigte arbeit arbeit Jahre Alte Bundesländer 2007 16,69 19,73 - 11,15 12,13 10,52 10,83 4,11 - 14,92 2008 17,34 20,06 - 12,22 13,05 11,60 11,98 4,82 - 15,82 2009 17,60 20,20 - 13,09 13,63 12,39 12,80 5,55 - 16,21 2010 17,73 20,23 - 13,75 13,97 13,22 13,65 6,26 - 17,34 2011 17,55 20,11 - 13,98 13,98 13,61 14,43 6,57 - 17,82 2012 18,19 20,49 0,47 15,04 14,94 14,79 15,61 7,33 - 19,01 2013 18,45 20,65 0,99 15,59 15,55 15,61 16,49 8,19 - 19,20 Neue Länder 2007 15,45 19,01 - 10,42 7,67 10,04 10,11 3,66 - 16,84 2008 15,81 19,39 - 11,02 8,53 10,95 11,03 4,54 - 17,46 2009 16,20 19,78 - 11,59 8,93 11,83 11,94 5,03 - 17,59 2010 16,52 20,09 - 12,26 9,29 12,68 12,80 5,85 - 18,55 2011 16,62 20,34 - 12,54 9,58 13,28 13,48 5,98 - 20,93 2012 17,29 20,87 0,44 13,46 10,30 14,41 14,60 7,25 - 20,53 2013 17,79 21,32 0,79 14,18 10,90 15,24 15,44 8,12 - 21,10 Deutschland 2007 16,48 19,51 - 11,07 11,79 10,39 10,62 4,07 - 15,36 2008 17,08 19,95 - 12,07 12,67 11,40 11,67 4,79 - 16,13 2009 17,35 20,13 - 12,89 13,21 12,21 12,52 5,49 - 16,50 2010 17,51 20,20 - 13,55 13,53 13,05 13,37 6,21 - 17,59 2011 17,38 20,15 - 13,79 13,54 13,51 14,11 6,51 - 18,48 2012 18,03 20,55 0,47 14,83 14,46 14,67 15,27 7,33 - 19,37 2013 18,33 20,76 0,97 15,40 15,07 15,49 16,14 8,18 - 19,59 *) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente. Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen. -- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/3127 Durchschnittliche Rentenbezugsdauer der Renten wegen Alters nach Rentenarten Frauen Durchschnittliche Rentenbezugsdauer* von Renten wegen Alters Renten wegen Alters nach dem SGB VI Altersrenten wegen für lang- für Arbeits- davon: insgesamt Regelalters- für lang- für schwerbe- jährig unter Jahr besonders losigkeit o. renten jährig Versi- hinderte für Frauen Tage langjährig nach Alters- wg. Al- cherte Menschen wg. Arbeits- Beschäf- Versicherte teilzeit- tersteilzeit- losigkeit tigte arbeit arbeit Jahre Alte Bundesländer 2007 20,58 22,24 - 11,90 11,17 11,98 12,20 2,51 12,30 - 2008 21,21 22,66 - 13,02 11,94 12,94 13,17 2,58 13,74 - 2009 21,36 22,81 - 13,66 12,07 14,15 14,41 3,22 14,63 - 2010 21,54 23,03 - 14,70 12,46 15,07 15,41 3,23 15,46 - 2011 21,56 23,11 - 15,08 12,46 15,72 16,36 4,05 16,04 - 2012 21,89 23,39 0,33 15,75 13,14 16,61 17,32 4,38 17,06 - 2013 22,06 23,52 3,03 16,32 13,66 17,63 18,48 4,83 17,92 - Neue Länder 2007 23,77 26,03 - 7,50 8,78 10,65 10,73 3,27 10,37 - 2008 23,94 26,35 - 10,20 8,99 11,51 11,59 1,75 11,28 - 2009 24,06 26,70 - 10,67 9,77 12,57 12,69 1,65 11,94 - 2010 24,18 27,06 - 10,95 9,77 13,25 13,46 3,76 12,77 - 2011 24,11 27,38 - 10,20 10,45 14,24 14,37 3,15 13,37 - 2012 24,56 27,81 0,33 11,13 11,03 15,01 15,38 4,67 14,62 - 2013 24,75 28,14 0,00 11,46 11,88 16,08 16,40 5,38 15,56 - Deutschland 2007 21,24 23,04 - 11,77 10,88 11,78 11,98 2,57 11,90 - 2008 21,80 23,45 - 12,92 11,49 12,70 12,90 2,52 13,15 - 2009 21,94 23,64 - 13,55 11,69 13,91 14,14 3,09 13,97 - 2010 22,09 23,87 - 14,55 11,98 14,76 15,07 3,31 14,80 - 2011 22,09 23,98 - 14,91 12,10 15,45 15,99 4,01 15,36 - 2012 22,43 24,27 0,33 15,58 12,77 16,33 16,97 4,42 16,46 - 2013 22,60 24,43 3,03 16,12 13,35 17,35 18,09 4,88 17,33 - *) Ggf. einschließlich dem Rentenbezug einer vorhergehenden Rente. Hinweis: Statistisch nicht auswertbare Fälle wurden nicht in die Auswertung einbezogen. -- Rentenbezugsdauer liegt im Bereich der AV - ursprüngliches Bundesgebiet - nicht vollständig vor. Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 8. Welche Auswirkungen hat die schrittweise Anhebung der Regelalters- grenze auf die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbei- tragssatz im Jahr 2030? Die Regelungen zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen gemäß dem RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz führen bis zum Jahr 2030 zu einer Entlastung des Beitragssatzes zur allgemeinen Rentenversicherung von 0,5 Prozentpunkten und zu einem um 0,6 Prozentpunkte höheren Sicherungsniveau vor Steuern. 9. Was würde ein Aussetzen der schrittweisen Anhebung der Regelalters- grenze bis zum Jahr 2018 für die Rentenhöhe bzw. das Rentenniveau sowie den Rentenbeitragssatz im Jahr 2030 bedeuten, und was hieße das für die jeweiligen gesetzlich festgelegten Beitragssatz- und Niveauziele im Jahr 2030? Würde die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen vorübergehend ausgesetzt, fiele der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung langfristig höher und das Sicherungsniveau vor Steuern geringer aus. Die Einhaltung der gesetzlichen Beitragssatzobergrenze und des Mindestsicherungsniveaus im Jahr 2030 wäre nicht gewährleistet.
Drucksache 18/3127 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Si- tuation der Älteren in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft? Im Rahmen des Gesundheitsmonitorings werden am Robert Koch-Institut (RKI) regelmäßig repräsentative Gesundheitssurveys für die deutsche Bevölkerung durchgeführt. Ein wichtiger Indikator für die gesundheitliche Lage der Bevölke- rung ist die Selbsteinschätzung des eigenen Gesundheitszustandes. Für den Zeit- raum 1998 bis 2012 können anhand dieser Daten auch zeitliche Entwicklungen für die Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren betrachtet werden. Die Daten des RKI sprechen dabei für eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in dieser Altersgruppe bei Männern wie bei Frauen. Während im Jahr 1998 nur 47,6 Prozent der Männer und 43,9 Prozent der Frauen in dieser Altersgruppe ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut eingeschätzt haben, liegt der entspre- chende Anteil im Jahr 2012 bei 60,8 Prozent bzw. 63,3 Prozent. Von den anderer repräsentativen Datenquellen für Deutschland liegt mit dem Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die längste Zeitreihe vor. Seit 1994 wer- den im SOEP jährlich Angaben zur Selbsteinschätzung des Gesundheitszustan- des erhoben. Diese Daten sprechen ebenfalls für eine signifikante Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung im Alter von 65 bis 70 Jahren im Zeitraum von 1994 bis 2012, auch ab dem Jahr 2007. Sowohl die Daten des Gesundheitsmonitorings am RKI als auch die des SOEP deuten für die gesamte Altersgruppe von 50 bis 64 Jahre auf eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation in den jeweiligen Beobachtungszeiträumen hin. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitiger Datenlage auch für die Zukunft keine Verschlechterung der gesundheitlichen Lage der 65- bis 70-Jährigen zu er- warten. 11. Wie hoch ist der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Alter von a) 60, b) 61, c) 62, d) 63 und e) 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und Westdeutschland getrennt aufwei- sen)? 12. Wie hat sich dieser Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter je- weils seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Fragen 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag die Beschäftigungsquote – also der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer Altersgruppe an der Bevölkerung der jeweiligen Altersgruppe – bei den 60- bis 64-Jährigen im Jahr 2013 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Zensus 2011 bei 32,4 Pro- zent. 2007 wurde noch eine Beschäftigungsquote von 18,4 Prozent verzeichnet. Jahresangaben zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beziehen sich in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Regel auf den 30. Juni eines Jahres. Die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder ermittelten Bevölkerungszahlen beziehen sich auf den 31. Dezember eines Jahres. Wegen der unterschiedlichen statistischen Quellen und Stichtage sind die Beschäfti-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/3127 gungsquoten für einzelne Altersjahre in ihrer Aussagekraft stark eingeschränkt. Beschäftigungsquoten nach Einzelalter sind in der statistischen Berichterstat- tung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten. Weitere Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Beschäftigungsquoten der 60- bis unter 65-Jährigen Deutschland West- Ost- Insgesamt Männer Frauen deutschland deutschland 2007 18,4 22,9 14,1 19,0 16,5 2008 20,5 25,1 16,1 21,1 18,5 2009 23,5 28,3 18,9 23,8 22,4 2010 26,1 31,1 21,3 25,9 27,0 2011 27,6 32,8 22,6 27,2 29,4 2012 30,0 35,3 24,9 29,5 31,8 2013 32,4 37,3 27,9 31,8 34,7 Beschäftigungsquoten weisen den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der gleichaltrigen Bevölkerung aus. Die Bevölkerungsdaten beziehen sich auf den 31.Dezember des Vorjahres. Hinweis: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit wird ihre Berichterstattung zu den Beschäftigungsquoten voraussichtlich erst zum 27. November 2014 auf die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 umstellen können. Derzeit werden im Inter- netangebot der BA noch Beschäftigungsquoten bezogen auf die Bevölkerungszahlen auf Basis von Fortschreibungen früherer Zählungen ausgewiesen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 13. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäf- tigter, die in Vollzeit arbeiten? Vollzeitbeschäftigungsquoten sind in der statistischen Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit nicht enthalten. 14. Wie hoch ist der jeweilige Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäf- tigter, wenn die Altersteilzeit, die überwiegend im sogenannten Block- modell genommen wird, nicht berücksichtigt wird? Die Altersteilzeitbeschäftigten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagen- tur für Arbeit umfassen beim Blockzeitmodell sowohl Personen in der Freistel- lungsphase als auch in der Arbeitsphase. Eine separate Herausrechnung der Per- sonen in der Freistellungsphase ist daher nicht möglich.
Drucksache 18/3127 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Wie entwickelt sich die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen vor dem Hintergrund, dass aufgrund der abschlagsfreien Rente ab 63 in den kommenden Jahren bis zu 50 000 Beschäftigte zusätzlich in Altersrente gehen? Angaben zur Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen unter Berücksichti- gung der Möglichkeit, ab dem 1. Juli 2014 im Alter 63 abschlagsfrei in Rente gehen zu können, liegen noch nicht vor. 16. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen würden be- nötigt, um eine Beschäftigungsquote für diese Altersgruppe von 50 Pro- zent zu erreichen? Die Entwicklung der Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen ist von einer Vielzahl von Einflüssen geprägt. Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze für die 60- bis 64-Jährigen benötigt würden, um eine Beschäftigungsquote für diese Alters- gruppe von 50 Prozent zu erreichen, lässt sich nicht valide ermitteln. 17. Wie hoch ist die Erwerbstätigenquote der a) 60-, b) 61-, c) 62-, d) 63- und e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und West- deutschland getrennt aufweisen)? 18. Wie hat sich die Erwerbstätigenquote jeweils seit dem Jahr 2007 ent- wickelt? 19. Wie hoch ist die Erwerbsquote der a) 60-, b) 61-, c) 62-, d) 63- und e) 64-Jährigen (bitte nach Männern und Frauen sowie Ost- und West- deutschland getrennt aufweisen)? 20. Wie hat sich die Erwerbsquote jeweils seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Fragen 17 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die angefragten Erwerbstätigen- und Erwerbsquoten sind in den beiden folgen- den Tabellen aufgeführt.