Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/3127 28. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbs- personen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente gehen, b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Euro- beträgen), und c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. Spezielle Personengruppen 29. Welche Personen bzw. Gruppen haben nach Ansicht der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten, ihre jeweiligen Erwerbsphasen bis zum Errei- chen einer erhöhten Regelaltersgrenze zu verlängern? Schwierigkeiten, mit Ende der Erwerbsphase die Regelaltersgrenze zu errei- chen, können Personen haben, die langzeitarbeitslos sind und mehrere Vermitt- lungshemmnisse aufweisen. Befunde der Wirkungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass auf der individuellen Ebene eine Vielzahl an Hemmnissen den Übergang in Beschäftigung erschweren kann, insbesondere fehlende Bildungs- bzw. Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, eine lange Verweildauer im Leistungsbezug, Mutterschaft, ein Alter über 50 Lebensjahren, der Status als Zuwanderer oder die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache. Siebzig Prozent der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten weisen mehr als eines dieser „Risikomerkmale“ auf. Die Wahrscheinlichkeit eines arbeitsvermittelten Abgangs aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende verringert sich mit der Kumulation der Risikomerkmale er- heblich. 30. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwi- schen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Er- werbsminderungsrente? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Si- tuation der Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten, arbeits- losen und sonstigen leistungsgeminderten Personen in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft? Aussagen zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen, er- werbsgeminderten, arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen sind wegen der Heterogenität dieser Personengruppen und ihres jeweils ver- gleichsweise geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung mit größeren statis- tischen Unsicherheiten verbunden als Aussagen zur älteren Bevölkerung im Allgemeinen (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 10). Zudem können diese Personengruppen nicht in allen Studien gleichermaßen differenziert abgebildet werden.
Drucksache 18/3127 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anhand verschiedener Erhebungen aus dem Gesundheitsmonitoring am Robert Koch-Institut (RKI) kann die Entwicklung der Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit für Menschen mit anerkannten Behinderungen oder Erwerbsminde- rungen unabhängig vom Schweregrad der Einschränkungen für Männer und Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren abgebildet werden. Diese Studien deuten darauf hin, dass sich die gesundheitliche Lage der Männer und Frauen mit aner- kannten Behinderungen im Beobachtungszeitraum der Jahre 1998 bis 2012 nicht signifikant verändert hat. Für nichterwerbstätige Männer und Frauen gleichen Alters deuten die Daten aus dem Gesundheitsmonitoring aber auf eine tendenzielle Verschlechterung der gesundheitlichen Selbsteinschätzung der Jahre 1998 bis 2012 hin. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass sich die soziodemographische Zusammensetzung der Erwerbslosen im Beobachtungszeitraum sowohl durch konjunkturelle Effekte als auch durch eine insgesamt gestiegene Erwerbsbetei- ligung der Bevölkerung erheblich verändert hat. Die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ermöglichen die Analyse der Entwicklung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderun- gen und Nichterwerbstätigen im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2012. Demnach ist der Anteil der Personen mit gutem oder sehr gutem Gesundheitszustand bei Männern mit anerkannten Behinderungen im Alter von 50 bis 70 Jahren kon- stant geblieben, während er bei Frauen leicht zugenommen hat. Demgegenüber weist auch das SOEP eine Verschlechterung der gesundheitlichen Selbstein- schätzung von arbeitslosen Männern und Frauen aus. Aus den Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass die von ihr für ihre Versicherten erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabi- litation und zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit und damit auch die gesundheitliche Situation der betroffenen Versicherten nachhaltig verbessert haben. Innerhalb der ersten 24 Monate nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind immerhin 85 Prozent der Teilnehmer an dieser Maßnahme weiterhin erwerbsfähig und zahlen entweder lückenlos (70 Prozent) oder mit Unterbrechungen (15 Prozent) Beiträge zur Sozialversicherung. Die berufliche Wiedereingliederung der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, die im Jahr 2009 ihre Bildungsleistung abgeschlossen hatten, nahm im Verlauf der beiden folgenden Jahre zu: Waren im sechsten Monat nach Ende der Bildungsleistung 37 Prozent pflichtversichert beschäftigt, erhöhte sich dieser Anteil nach zwei Jahren auf rund 50 Prozent. 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit Behinde- rungen im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweili- gen Altersgruppe, Ein entsprechender Indikator ist in der statistischen Berichterstattung der Bun- desagentur für Arbeit nicht enthalten. b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie Die Fragen 32b und 32c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Mikrozensus, der maßgeblichen Quelle zur Erfassung der Erwerbsbeteili- gung, werden Fragen nach einer Behinderung nicht durchgehend gestellt. Im ak- tuellen Mikrozensus aus dem Jahr 2013, aus dem das Statistische Bundesamt erste Ergebnisse unlängst zugänglich machte, wurde das Merkmal zwar erho-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/3127 ben, eine Sonderauswertung des Mikrozensus konnte im Rahmen der zur Beant- wortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist jedoch nicht ab- geschlossen werden. Davor wurden Behinderungen zuletzt in den Jahren 2009 und 2005 abgefragt. Die Erwerbs- und Erwerbstätigenquoten aus diesen Jahren sowie die sich hieraus ergebenden Erwerbslosenquoten sind in der folgenden Ta- belle wiedergegeben. Erwerbs- und Erwerbstätigenquote 60- bis 64-Jähriger mit Behinderungen, 2005 und 2009 Erwerbstätigen- Erwerbs- Erwerbslosen- 1) 2) 3) quote quote quote Insgesamt 2005 16,4 18,5 11,1 2009 23,1 25,0 7,8 Männer 2005 18,8 21,4 12,1 2009 26,9 29,2 7,8 Frauen 2005 13,0 14,4 9,1 2009 18,2 19,8 8,0 1) Anteil der Erwerbstätigen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 2) Anteil der Erwerbspersonen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 3) Anteil der Erwerbslosen mit Behinderungen an den Erwerbspersonen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern getrennt aufweisen)? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zur Arbeits- losigkeit von Menschen mit Behinderungen vor. 33. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Anhebung der Re- gelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre wie- der rückgängig zu machen, und wenn nein, warum nicht? Schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis zum Jahr 1951 können eine vorzeitige Altersrente bereits ab Alter 60 und eine abschlagsfreie Rente ab Alter 63 beziehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Für jüngere Geburtsjahrgänge wird das Renteneintrittsalter – weitestgehend parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze – zwar stufenweise erhöht, jedoch können schwerbehinderte Menschen auch in Zukunft regelmäßig früher vorzeitig oder abschlagsfrei eine Altersrente beziehen als andere Versicherte unter vergleich- baren Bedingungen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft dabei alle Arten von Altersrenten gleichermaßen. Sie ist wegen der demografischen Ent- wicklung unabdingbar, wenn die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar blei- ben soll.
Drucksache 18/3127 – 24 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt aufweisen)? c) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminde- rungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Die Fragen 34a und 34c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. b) Wie viele dieser Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminde- rungsrente sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewie- sen? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung enthält keine Angaben darüber, ob Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen werden. In der Statistik des Statistischen Bundesamts für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden Informationen zum berücksichtigten Einkommen von Leis- tungsberechtigten nur hinsichtlich der Altersgruppen „18 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“ sowie nach Geschlecht und der Art der Unterbringung differenziert ausgewiesen. Die Anzahl der in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leis- tungsberechtigten Frauen und Männer in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Er- werbsminderung in den Jahren 2007 bis 2012 (jeweils zum Stichtag 31. Dezem- ber) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2013 liegen bis- lang noch keine Daten vor. Leistungsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung nach Geschlecht, 2007 bis 2012 2007 2008 2009 2010 2011 2012 männlich 51.886 54.038 55.124 59.272 68.342 77.375 weiblich 39.189 40.195 40.181 43.306 50.280 58.019 insgesamt 91.075 94.233 95.305 102.578 118.622 135.375 Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung 35. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente zumindest für Personen ab 60 Jahren, die vor Er- höhung der Regelaltersgrenze die maximalen Abschläge auf die Erwerbs- minderungsrente von 10,8 Prozent noch unterschritten haben, abzuschaf- fen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat die Absicherung von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wurden Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt, durch folgende Maßnahmen besser abgesichert: Zum einen wurde die so genannte Zurech- nungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Zum anderen gibt es nun eine so ge-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 25 – Drucksache 18/3127 nannte Günstigerprüfung. Danach werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurech- nungszeit verringern. Bei den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten wurden dagegen keine Än- derungen vorgenommen. Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vor- zeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch ge- nommen werden können, entgegengewirkt werden. Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste wieder mit einem deutlich verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen Er- werbsminderung darf es aber nicht sein, an die Stelle von vorzeitigen Altersren- ten zu treten. Sie besteht vielmehr darin, den Versicherten Lohnersatz zu gewäh- ren, wenn vor Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt. 36. a) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren sind arbeitslos (bitte nach Jahren und Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 waren in Deutschland rund 216 000 Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren als Arbeitslose registriert; im Jahr 2007 hatte ihre Zahl noch bei etwa 42 000 gelegen. Diese Entwicklung erklärt sich mit dem Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22). Weitere Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 41.561 14.260 7.985 7.364 6.585 5.367 2008 47.231 15.496 12.067 7.552 6.777 5.339 2009 91.329 28.234 23.894 18.901 11.100 9.200 Deutschland 2010 137.655 43.683 34.048 28.609 19.841 11.474 2011 168.638 50.620 42.998 35.567 22.885 16.568 2012 188.360 54.102 47.939 43.199 25.530 17.590 2013 215.892 59.396 54.743 49.261 31.878 20.614 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Durchschnitt des Jahres 2013 betrug die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit der 60- bis unter 65-jährigen rund 66 Wochen. Die höchste bisherige Dauer ent- fällt dabei mit 92 Wochen auf Personen im Alter von 60 Jahren. In den darauf folgenden Altersjahren nimmt die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit sukzes- sive ab. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Drucksache 18/3127 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Wochen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 7 79 1 114 9 98 9 95 9 97 1 108 2008 7 75 6 68 6 64 6 63 6 60 7 77 2009 6 65 4 49 4 46 4 47 4 46 5 53 Deutschland 2010 6 64 6 65 4 47 4 49 4 49 5 55 2011 6 66 7 72 6 60 5 53 5 51 5 58 2012 6 65 8 81 6 69 6 64 5 52 5 58 2013 6 66 9 92 8 80 7 73 6 62 5 58 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit b) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen Leistungen nach dem SGB II und/oder Leistungen nach dem SGB III (bitte nach Jahren sowie Frauen und Männern getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 gab es insgesamt rund 450 000 Leistungsbezieher im Alter von 60 bis 64 Jahren; davon entfielen 131 000 auf den Rechtskreis des Dritten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB III) und 325 00 auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Weitere Ergebnisse können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 27 – Drucksache 18/3127 Bezieher von Leistungen nach dem SGB III und SGB II nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Geschlecht Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 362.454 106.233 77.202 76.581 61.653 40.785 2008 352.529 100.274 89.384 64.018 54.989 43.864 2009 363.000 103.872 90.340 76.862 49.457 42.469 Insgesamt 2010 405.768 107.998 101.359 85.886 66.259 44.267 2011 431.333 103.216 102.805 96.571 70.485 58.256 2012 438.149 105.197 98.180 98.219 76.482 60.072 2013 450.243 107.163 104.515 95.851 76.402 66.312 2007 213.181 58.154 43.081 44.729 38.345 28.872 2008 199.207 53.806 49.428 36.172 31.543 28.258 2009 202.807 55.930 50.816 43.716 27.836 24.510 Männer 2010 227.781 58.119 57.063 49.913 37.792 24.895 2011 241.923 55.390 57.267 56.266 40.090 32.909 2012 243.693 55.451 54.744 56.999 43.017 33.481 2013 247.462 55.350 56.053 55.784 43.385 36.891 2007 149.273 48.079 34.121 31.852 23.308 11.912 2008 153.322 46.467 39.956 27.847 23.446 15.606 2009 160.193 47.942 39.524 33.146 21.622 17.959 Frauen 2010 177.987 49.879 44.296 35.973 28.467 19.372 2011 189.410 47.826 45.538 40.305 30.395 25.347 2012 194.457 49.746 43.435 41.220 33.464 26.591 2013 202.781 51.813 48.461 40.067 33.018 29.421 Die Gesamtzahl der Leistungsbezieher (Rechtskreise SGB III und SGB II) wurde um die Zahl der Parallelbezieher (gleichzeiti- ger Bezug von Arbeitslosengeld und von Leistungen im SGB II-Bereich) bereinigt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Drucksache 18/3127 – 28 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Empfänger von Arbeitslosengeld nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 (ohne Bezieher von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) davon 60 - 64 Jahre Geschlecht Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 161.706 45.369 34.318 37.574 28.643 15.803 2008 121.785 33.559 31.546 22.420 19.955 14.305 2009 102.805 29.724 27.250 22.382 12.867 10.582 Insgesamt 2010 118.734 31.497 31.116 26.857 18.825 10.440 2011 126.361 29.841 31.631 30.038 20.311 14.540 2012 125.308 27.975 30.309 30.986 21.266 14.772 2013 131.447 28.082 31.278 31.670 23.648 16.769 2007 98.616 24.102 19.121 22.611 19.325 13.458 2008 70.280 16.766 17.223 13.113 12.287 10.891 2009 59.876 15.518 15.543 13.698 8.107 7.011 Männer 2010 71.809 17.025 18.344 17.278 12.273 6.889 2011 77.056 15.978 18.560 19.504 13.286 9.728 2012 76.322 15.070 17.711 20.105 13.785 9.650 2013 79.271 14.982 17.549 20.331 15.399 11.009 2007 63.090 21.267 15.197 14.964 9.318 2.345 2008 51.505 16.792 14.323 9.307 7.668 3.414 2009 42.929 14.206 11.707 8.684 4.760 3.572 Frauen 2010 46.926 14.472 12.772 9.579 6.552 3.551 2011 49.305 13.863 13.071 10.534 7.025 4.812 2012 48.986 12.905 12.598 10.882 7.481 5.121 2013 52.176 13.100 13.729 11.339 8.249 5.760 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 29 – Drucksache 18/3127 Personen in Bedarfsgemeinschaften mit laufendem Leistungsbezug nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Geschlecht Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre 1 2 3 4 5 6 2007 205.286 62.421 43.954 39.957 33.647 25.307 2008 234.509 68.022 58.898 42.228 35.501 29.860 2009 263.559 75.352 63.987 55.151 36.933 32.135 Insgesamt 2010 290.655 77.741 71.190 59.725 47.900 34.100 2011 308.735 74.625 72.165 67.251 50.644 44.050 2012 317.552 78.719 69.131 68.233 55.790 45.678 2013 324.597 80.834 74.820 65.414 53.510 50.018 2007 117.444 34.969 24.609 22.743 19.450 15.672 2008 131.113 37.766 32.805 23.438 19.536 17.568 2009 144.897 41.069 35.789 30.431 19.945 17.664 Männer 2010 158.040 41.778 39.238 33.040 25.804 18.180 2011 166.915 40.063 39.243 37.157 27.067 23.385 2012 169.934 41.151 37.721 37.457 29.558 24.048 2013 171.320 41.248 39.350 36.159 28.407 26.157 2007 87.843 27.452 19.345 17.214 14.197 9.634 2008 103.396 30.255 26.093 18.790 15.965 12.293 2009 118.662 34.284 28.198 24.720 16.989 14.471 Frauen 2010 132.615 35.963 31.952 26.684 22.095 15.920 2011 141.820 34.563 32.922 30.094 23.576 20.664 2012 147.618 37.569 31.410 30.777 26.232 21.631 2013 153.276 39.587 35.469 29.255 25.103 23.862 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) Wie viele Personen fallen derzeit noch unter die sogenannte 58er-Re- gelung nach § 53a SGB II? Gemäß § 53a Absatz 2 SGB II gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos. Für die Sonderregelungen für Ältere gemäß § 53a Absatz 2 SGB II werden im Jahresdurchschnitt 2013 127 000 Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren ausgewiesen. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Drucksache 18/3127 – 30 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bestand an Personen mit Sonderregelungen für Ältere (§53a Abs. 2 SGB II) nach ausgewählten Alters- jahren, 2009 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region Zeitraum 60 Jahre 61 Jahre 62 Jahre 63 Jahre 64 Jahre keine Angabe 1 2 3 4 5 6 7 2009 9.058 3.057 2.134 1.842 1.094 931 - 2010 40.560 23.478 6.451 4.747 3.542 2.343 - Deutschland 2011 84.418 35.237 23.707 7.762 5.367 4.387 7.959 2012 106.741 30.895 32.883 22.579 7.113 5.416 7.855 2013 126.575 29.306 34.514 34.766 19.321 7.509 1.158 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfänge- rinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosig- keit in Altersrente zugehen? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistikda- ten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. e) Wie viele mindestens 63-jährige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden jahresdurchschnittlich verpflich- tet, eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen? Angaben hierzu liegen weder in den Statistiken der Deutschen Rentenversiche- rung noch in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vor. 37. a) Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitere Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere (Langzeit-)Arbeits- lose? Zur Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen und lang- zeitarbeitslosen Menschen steht mit den arbeitsmarktpolitischen Förderleistun- gen nach dem SGB III und SGB II ein breites Spektrum an Förderleistungen zur Verfügung, mit dem individuellen und arbeitsmarktpolitisch notwendigem För- der- und Qualifizierungsbedarfen Rechnung getragen werden kann. Für Men- schen mit Behinderung stehen zudem besondere Leistungen zur Teilhabe am Ar- beitsleben zur Verfügung, auf die bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraus- setzungen ein Rechtsanspruch besteht. Zusätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärken die Bemühungen der Bundesregierung für mehr Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung einschließlich älterer und langzeitarbeitsloser Menschen: ● Im Rahmen der Initiative Inklusion wird die Schaffung von 4 000 Arbeits- plätzen für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwer- behinderte Menschen gefördert. ● Mit den maßgeblichen Arbeitsmarktpartnern wurde die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Die Initiative hat ein Mehr an betrieblichen Ausbildungen und ein Mehr an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zum Ziel.