Berichtspflicht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 21 –                         Drucksache 18/3127 28. a) Wie hoch ist der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an allen Erwerbs- personen der jeweiligen Altersgruppe, die vorzeitig mit Abschlägen in die Altersrente gehen, b) wie hoch sind die Abschläge durchschnittlich (prozentual und in Euro- beträgen), und c) wie hat sich dieser Anteil der Altersrentnerinnen und Altersrentner seit dem Jahr 2007 entwickelt? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. Spezielle Personengruppen 29. Welche Personen bzw. Gruppen haben nach Ansicht der Bundesregierung besondere Schwierigkeiten, ihre jeweiligen Erwerbsphasen bis zum Errei- chen einer erhöhten Regelaltersgrenze zu verlängern? Schwierigkeiten, mit Ende der Erwerbsphase die Regelaltersgrenze zu errei- chen, können Personen haben, die langzeitarbeitslos sind und mehrere Vermitt- lungshemmnisse aufweisen. Befunde der Wirkungsforschung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass auf der individuellen Ebene eine Vielzahl an Hemmnissen den Übergang in Beschäftigung erschweren kann, insbesondere fehlende Bildungs- bzw. Ausbildungsabschlüsse, gesundheitliche Einschränkungen, eine lange Verweildauer im Leistungsbezug, Mutterschaft, ein Alter über 50 Lebensjahren, der Status als Zuwanderer oder die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache. Siebzig Prozent der erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten weisen mehr als eines dieser „Risikomerkmale“ auf. Die Wahrscheinlichkeit eines arbeitsvermittelten Abgangs aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende verringert sich mit der Kumulation der Risikomerkmale er- heblich. 30. Wie viele Personen mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreichen nicht die Regelaltersgrenze, und wie viele dieser Personen beziehen zwi- schen ihrer letzten Beschäftigung und der Regelaltersgrenze eine Er- werbsminderungsrente? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Si- tuation der Menschen mit Behinderungen, erwerbsgeminderten, arbeits- losen und sonstigen leistungsgeminderten Personen in der Vergangenheit entwickelt, und wie entwickelt sich diese voraussichtlich in der Zukunft? Aussagen zur gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderungen, er- werbsgeminderten, arbeitslosen und sonstigen leistungsgeminderten Personen sind wegen der Heterogenität dieser Personengruppen und ihres jeweils ver- gleichsweise geringen Anteils an der Gesamtbevölkerung mit größeren statis- tischen Unsicherheiten verbunden als Aussagen zur älteren Bevölkerung im Allgemeinen (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 10). Zudem können diese Personengruppen nicht in allen Studien gleichermaßen differenziert abgebildet werden.
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Drucksache 18/3127                                       – 22 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anhand verschiedener Erhebungen aus dem Gesundheitsmonitoring am Robert Koch-Institut (RKI) kann die Entwicklung der Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit für Menschen mit anerkannten Behinderungen oder Erwerbsminde- rungen unabhängig vom Schweregrad der Einschränkungen für Männer und Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren abgebildet werden. Diese Studien deuten darauf hin, dass sich die gesundheitliche Lage der Männer und Frauen mit aner- kannten Behinderungen im Beobachtungszeitraum der Jahre 1998 bis 2012 nicht signifikant verändert hat. Für nichterwerbstätige Männer und Frauen gleichen Alters deuten die Daten aus dem Gesundheitsmonitoring aber auf eine tendenzielle Verschlechterung der gesundheitlichen Selbsteinschätzung der Jahre 1998 bis 2012 hin. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass sich die soziodemographische Zusammensetzung der Erwerbslosen im Beobachtungszeitraum sowohl durch konjunkturelle Effekte als auch durch eine insgesamt gestiegene Erwerbsbetei- ligung der Bevölkerung erheblich verändert hat. Die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ermöglichen die Analyse der Entwicklung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit Behinderun- gen und Nichterwerbstätigen im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2012. Demnach ist der Anteil der Personen mit gutem oder sehr gutem Gesundheitszustand bei Männern mit anerkannten Behinderungen im Alter von 50 bis 70 Jahren kon- stant geblieben, während er bei Frauen leicht zugenommen hat. Demgegenüber weist auch das SOEP eine Verschlechterung der gesundheitlichen Selbstein- schätzung von arbeitslosen Männern und Frauen aus. Aus den Erhebungen der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass die von ihr für ihre Versicherten erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabi- litation und zur Teilhabe am Arbeitsleben die Erwerbsfähigkeit und damit auch die gesundheitliche Situation der betroffenen Versicherten nachhaltig verbessert haben. Innerhalb der ersten 24 Monate nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind immerhin 85 Prozent der Teilnehmer an dieser Maßnahme weiterhin erwerbsfähig und zahlen entweder lückenlos (70 Prozent) oder mit Unterbrechungen (15 Prozent) Beiträge zur Sozialversicherung. Die berufliche Wiedereingliederung der Rehabilitanden und Rehabilitandinnen, die im Jahr 2009 ihre Bildungsleistung abgeschlossen hatten, nahm im Verlauf der beiden folgenden Jahre zu: Waren im sechsten Monat nach Ende der Bildungsleistung 37 Prozent pflichtversichert beschäftigt, erhöhte sich dieser Anteil nach zwei Jahren auf rund 50 Prozent. 32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit Behinde- rungen im Alter von 60 bis 64 Jahren an der Bevölkerung der jeweili- gen Altersgruppe, Ein entsprechender Indikator ist in der statistischen Berichterstattung der Bun- desagentur für Arbeit nicht enthalten. b) die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, c) die Erwerbsquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen sowie Die Fragen 32b und 32c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Mikrozensus, der maßgeblichen Quelle zur Erfassung der Erwerbsbeteili- gung, werden Fragen nach einer Behinderung nicht durchgehend gestellt. Im ak- tuellen Mikrozensus aus dem Jahr 2013, aus dem das Statistische Bundesamt erste Ergebnisse unlängst zugänglich machte, wurde das Merkmal zwar erho-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 23 –                       Drucksache 18/3127 ben, eine Sonderauswertung des Mikrozensus konnte im Rahmen der zur Beant- wortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist jedoch nicht ab- geschlossen werden. Davor wurden Behinderungen zuletzt in den Jahren 2009 und 2005 abgefragt. Die Erwerbs- und Erwerbstätigenquoten aus diesen Jahren sowie die sich hieraus ergebenden Erwerbslosenquoten sind in der folgenden Ta- belle wiedergegeben. Erwerbs- und Erwerbstätigenquote 60- bis 64-Jähriger mit Behinderungen, 2005 und 2009 Erwerbstätigen-              Erwerbs-               Erwerbslosen- 1)                       2)                       3) quote                   quote                     quote Insgesamt 2005                 16,4                    18,5                      11,1 2009                 23,1                    25,0                       7,8 Männer 2005                 18,8                    21,4                      12,1 2009                 26,9                    29,2                       7,8 Frauen 2005                 13,0                    14,4                       9,1 2009                 18,2                    19,8                       8,0 1) Anteil der Erwerbstätigen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 2) Anteil der Erwerbspersonen mit Behinderungen an allen Personen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. 3) Anteil der Erwerbslosen mit Behinderungen an den Erwerbspersonen mit Behinderungen in der entsprechenden Altersgruppe. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus d) die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen mit Behinderungen, und wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern getrennt aufweisen)? In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zur Arbeits- losigkeit von Menschen mit Behinderungen vor. 33. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Anhebung der Re- gelaltersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre wie- der rückgängig zu machen, und wenn nein, warum nicht? Schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge bis zum Jahr 1951 können eine vorzeitige Altersrente bereits ab Alter 60 und eine abschlagsfreie Rente ab Alter 63 beziehen (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). Für jüngere Geburtsjahrgänge wird das Renteneintrittsalter – weitestgehend parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze – zwar stufenweise erhöht, jedoch können schwerbehinderte Menschen auch in Zukunft regelmäßig früher vorzeitig oder abschlagsfrei eine Altersrente beziehen als andere Versicherte unter vergleich- baren Bedingungen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters betrifft dabei alle Arten von Altersrenten gleichermaßen. Sie ist wegen der demografischen Ent- wicklung unabdingbar, wenn die gesetzliche Rente langfristig finanzierbar blei- ben soll.
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Drucksache 18/3127                                         – 24 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 34. a) Wie viele Frauen und Männer im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen eine Erwerbsminderungsrente (bitte nach Jahren getrennt aufweisen)? c) Wie hoch sind durchschnittlich die Abschläge auf ihre Erwerbsminde- rungsrenten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)? Die Fragen 34a und 34c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen erfordert Sonderauswertungen von Statistik- daten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. b) Wie viele dieser Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminde- rungsrente sind auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewie- sen? Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung enthält keine Angaben darüber, ob Leistungen der Grundsicherung im Alter bezogen werden. In der Statistik des Statistischen Bundesamts für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden Informationen zum berücksichtigten Einkommen von Leis- tungsberechtigten nur hinsichtlich der Altersgruppen „18 bis unter 65 Jahren“ und „65 Jahre und älter“ sowie nach Geschlecht und der Art der Unterbringung differenziert ausgewiesen. Die Anzahl der in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leis- tungsberechtigten Frauen und Männer in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Er- werbsminderung in den Jahren 2007 bis 2012 (jeweils zum Stichtag 31. Dezem- ber) sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Für das Jahr 2013 liegen bis- lang noch keine Daten vor. Leistungsberechtigte von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) in und außerhalb von Einrichtungen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit gleichzeitigem Bezug von Rente wegen Erwerbsminderung nach Geschlecht, 2007 bis 2012 2007              2008            2009              2010          2011             2012 männlich            51.886            54.038          55.124            59.272        68.342           77.375 weiblich           39.189            40.195          40.181            43.306        50.280           58.019 insgesamt            91.075            94.233          95.305           102.578       118.622          135.375 Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung 35. Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, die Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente zumindest für Personen ab 60 Jahren, die vor Er- höhung der Regelaltersgrenze die maximalen Abschläge auf die Erwerbs- minderungsrente von 10,8 Prozent noch unterschritten haben, abzuschaf- fen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat die Absicherung von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) wurden Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente ab dem 1. Juli 2014 beginnt, durch folgende Maßnahmen besser abgesichert: Zum einen wurde die so genannte Zurech- nungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Zum anderen gibt es nun eine so ge-
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 25 –                              Drucksache 18/3127 nannte Günstigerprüfung. Danach werden die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht berücksichtigt, wenn sie die Bewertung der Zurech- nungszeit verringern. Bei den Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten wurden dagegen keine Än- derungen vorgenommen. Mit den Abschlägen soll Ausweichreaktionen aus vor- zeitigen Altersrenten, die nur unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch ge- nommen werden können, entgegengewirkt werden. Bei einem Verzicht auf die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten müsste wieder mit einem deutlich verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden, vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in Anspruch genommen werden kann. Aufgabe der Renten wegen Er- werbsminderung darf es aber nicht sein, an die Stelle von vorzeitigen Altersren- ten zu treten. Sie besteht vielmehr darin, den Versicherten Lohnersatz zu gewäh- ren, wenn vor Erreichen der Altersgrenze für eine Altersrente eine Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt. 36. a) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren sind arbeitslos (bitte nach Jahren und Dauer der Arbeitslosigkeit getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 waren in Deutschland rund 216 000 Personen im Alter von 60 bis unter 65 Jahren als Arbeitslose registriert; im Jahr 2007 hatte ihre Zahl noch bei etwa 42 000 gelegen. Diese Entwicklung erklärt sich mit dem Auslaufen von Sonderregelungen für Ältere (siehe Antwort zu den Fragen 21 und 22). Weitere Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Bestand an Arbeitslosen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region             Zeitraum                    60 Jahre      61 Jahre       62 Jahre    63 Jahre    64 Jahre 1            2              3             4           5           6 2007                  41.561       14.260          7.985         7.364       6.585      5.367 2008                  47.231       15.496         12.067         7.552       6.777      5.339 2009                  91.329       28.234         23.894        18.901      11.100      9.200 Deutschland             2010                137.655        43.683         34.048        28.609      19.841     11.474 2011                168.638        50.620         42.998        35.567      22.885     16.568 2012                188.360        54.102         47.939        43.199      25.530     17.590 2013                215.892        59.396         54.743        49.261      31.878     20.614 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Durchschnitt des Jahres 2013 betrug die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit der 60- bis unter 65-jährigen rund 66 Wochen. Die höchste bisherige Dauer ent- fällt dabei mit 92 Wochen auf Personen im Alter von 60 Jahren. In den darauf folgenden Altersjahren nimmt die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit sukzes- sive ab. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
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Drucksache 18/3127                                         – 26 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit in Wochen nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region             Zeitraum                   60 Jahre       61 Jahre      62 Jahre   63 Jahre    64 Jahre 1            2             3             4          5           6 2007                    7 79           1 114            9 98            9 95         9 97         1 108 2008                    7 75            6 68            6 64            6 63         6 60          7 77 2009                    6 65            4 49            4 46            4 47         4 46          5 53 Deutschland             2010                    6 64            6 65            4 47            4 49         4 49          5 55 2011                    6 66            7 72            6 60            5 53         5 51          5 58 2012                    6 65            8 81            6 69            6 64         5 52          5 58 2013                    6 66            9 92            8 80            7 73         6 62          5 58 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit b) Wie viele Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren beziehen Leistungen nach dem SGB II und/oder Leistungen nach dem SGB III (bitte nach Jahren sowie Frauen und Männern getrennt aufweisen)? Im Jahr 2013 gab es insgesamt rund 450 000 Leistungsbezieher im Alter von 60 bis 64 Jahren; davon entfielen 131 000 auf den Rechtskreis des Dritten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB III) und 325 00 auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Weitere Ergebnisse können den folgenden Tabellen entnommen werden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 27 –                               Drucksache 18/3127 Bezieher von Leistungen nach dem SGB III und SGB II nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Geschlecht           Zeitraum                    60 Jahre       61 Jahre      62 Jahre     63 Jahre        64 Jahre 1        2              3             4             5              6 2007                 362.454  106.233          77.202        76.581        61.653         40.785 2008                 352.529  100.274          89.384        64.018        54.989         43.864 2009                 363.000  103.872          90.340        76.862        49.457         42.469 Insgesamt          2010                 405.768  107.998        101.359         85.886        66.259         44.267 2011                 431.333  103.216        102.805         96.571        70.485         58.256 2012                 438.149  105.197          98.180        98.219        76.482         60.072 2013                 450.243  107.163        104.515         95.851        76.402         66.312 2007                 213.181    58.154         43.081        44.729        38.345         28.872 2008                 199.207    53.806         49.428        36.172        31.543         28.258 2009                 202.807    55.930         50.816        43.716        27.836         24.510 Männer           2010                 227.781    58.119         57.063        49.913        37.792         24.895 2011                 241.923    55.390         57.267        56.266        40.090         32.909 2012                 243.693    55.451         54.744        56.999        43.017         33.481 2013                 247.462    55.350         56.053        55.784        43.385         36.891 2007                 149.273    48.079         34.121        31.852        23.308         11.912 2008                 153.322    46.467         39.956        27.847        23.446         15.606 2009                 160.193    47.942         39.524        33.146        21.622         17.959 Frauen           2010                 177.987    49.879         44.296        35.973        28.467         19.372 2011                 189.410    47.826         45.538        40.305        30.395         25.347 2012                 194.457    49.746         43.435        41.220        33.464         26.591 2013                 202.781    51.813         48.461        40.067        33.018         29.421 Die Gesamtzahl der Leistungsbezieher (Rechtskreise SGB III und SGB II) wurde um die Zahl der Parallelbezieher (gleichzeiti- ger Bezug von Arbeitslosengeld und von Leistungen im SGB II-Bereich) bereinigt, um Doppelzählungen zu vermeiden. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Drucksache 18/3127                                     – 28 –          Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Empfänger von Arbeitslosengeld nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 (ohne Bezieher von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung) davon 60 - 64 Jahre Geschlecht          Zeitraum                   60 Jahre 61 Jahre      62 Jahre   63 Jahre    64 Jahre 1       2        3             4          5           6 2007                161.706   45.369   34.318        37.574     28.643      15.803 2008                121.785   33.559   31.546        22.420     19.955      14.305 2009                102.805   29.724   27.250        22.382     12.867      10.582 Insgesamt          2010                118.734   31.497   31.116        26.857     18.825      10.440 2011                126.361   29.841   31.631        30.038     20.311      14.540 2012                125.308   27.975   30.309        30.986     21.266      14.772 2013                131.447   28.082   31.278        31.670     23.648      16.769 2007                 98.616   24.102   19.121        22.611     19.325      13.458 2008                 70.280   16.766   17.223        13.113     12.287      10.891 2009                 59.876   15.518   15.543        13.698      8.107       7.011 Männer           2010                 71.809   17.025   18.344        17.278     12.273       6.889 2011                 77.056   15.978   18.560        19.504     13.286       9.728 2012                 76.322   15.070   17.711        20.105     13.785       9.650 2013                 79.271   14.982   17.549        20.331     15.399      11.009 2007                 63.090   21.267   15.197        14.964      9.318       2.345 2008                 51.505   16.792   14.323         9.307      7.668       3.414 2009                 42.929   14.206   11.707         8.684      4.760       3.572 Frauen           2010                 46.926   14.472   12.772         9.579      6.552       3.551 2011                 49.305   13.863   13.071        10.534      7.025       4.812 2012                 48.986   12.905   12.598        10.882      7.481       5.121 2013                 52.176   13.100   13.729        11.339      8.249       5.760 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      – 29 –                            Drucksache 18/3127 Personen in Bedarfsgemeinschaften mit laufendem Leistungsbezug nach ausgewählten Altersjahren, 2007 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Geschlecht          Zeitraum                      60 Jahre       61 Jahre     62 Jahre    63 Jahre 64 Jahre 1           2              3            4           5        6 2007               205.286       62.421         43.954       39.957      33.647   25.307 2008               234.509       68.022         58.898       42.228      35.501   29.860 2009               263.559       75.352         63.987       55.151      36.933   32.135 Insgesamt          2010               290.655       77.741         71.190       59.725      47.900   34.100 2011               308.735       74.625         72.165       67.251      50.644   44.050 2012               317.552       78.719         69.131       68.233      55.790   45.678 2013               324.597       80.834         74.820       65.414      53.510   50.018 2007               117.444       34.969         24.609       22.743      19.450   15.672 2008               131.113       37.766         32.805       23.438      19.536   17.568 2009               144.897       41.069         35.789       30.431      19.945   17.664 Männer           2010               158.040       41.778         39.238       33.040      25.804   18.180 2011               166.915       40.063         39.243       37.157      27.067   23.385 2012               169.934       41.151         37.721       37.457      29.558   24.048 2013               171.320       41.248         39.350       36.159      28.407   26.157 2007                87.843       27.452         19.345       17.214      14.197    9.634 2008               103.396       30.255         26.093       18.790      15.965   12.293 2009               118.662       34.284         28.198       24.720      16.989   14.471 Frauen           2010               132.615       35.963         31.952       26.684      22.095   15.920 2011               141.820       34.563         32.922       30.094      23.576   20.664 2012               147.618       37.569         31.410       30.777      26.232   21.631 2013               153.276       39.587         35.469       29.255      25.103   23.862 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit c) Wie viele Personen fallen derzeit noch unter die sogenannte 58er-Re- gelung nach § 53a SGB II? Gemäß § 53a Absatz 2 SGB II gelten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezugs nicht als arbeitslos. Für die Sonderregelungen für Ältere gemäß § 53a Absatz 2 SGB II werden im Jahresdurchschnitt 2013 127 000 Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren ausgewiesen. Weitere Ergebnisse können der folgenden Tabelle entnommen werden.
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Drucksache 18/3127                                            – 30 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bestand an Personen mit Sonderregelungen für Ältere (§53a Abs. 2 SGB II) nach ausgewählten Alters- jahren, 2009 bis 2013 davon 60 - 64 Jahre Region           Zeitraum                   60 Jahre      61 Jahre    62 Jahre      63 Jahre    64 Jahre    keine Angabe 1           2             3           4             5           6             7 2009                  9.058       3.057         2.134       1.842         1.094         931              - 2010               40.560       23.478          6.451       4.747         3.542       2.343              - Deutschland       2011               84.418       35.237        23.707        7.762         5.367       4.387         7.959 2012              106.741       30.895        32.883      22.579          7.113       5.416         7.855 2013              126.575       29.306        34.514      34.766        19.321        7.509         1.158 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit d) Wie hoch sind die durchschnittlichen Zahlbeträge solcher Empfänge- rinnen und Empfänger einer Altersrente, die aus Langzeitarbeitslosig- keit in Altersrente zugehen? Die Beantwortung dieser Frage erfordert Sonderauswertungen von Statistikda- ten durch die Deutschen Rentenversicherung Bund. Diese konnten in der von den Fragestellern zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung gestell- ten Zeit nicht erstellt werden. e) Wie viele mindestens 63-jährige Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden jahresdurchschnittlich verpflich- tet, eine Rente wegen des Alters in Anspruch zu nehmen? Angaben hierzu liegen weder in den Statistiken der Deutschen Rentenversiche- rung noch in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit vor. 37. a) Plant die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weitere Beschäfti- gungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ältere (Langzeit-)Arbeits- lose? Zur Förderung der Beschäftigung und Qualifizierung von arbeitslosen und lang- zeitarbeitslosen Menschen steht mit den arbeitsmarktpolitischen Förderleistun- gen nach dem SGB III und SGB II ein breites Spektrum an Förderleistungen zur Verfügung, mit dem individuellen und arbeitsmarktpolitisch notwendigem För- der- und Qualifizierungsbedarfen Rechnung getragen werden kann. Für Men- schen mit Behinderung stehen zudem besondere Leistungen zur Teilhabe am Ar- beitsleben zur Verfügung, auf die bei Vorliegen der gesetzlichen Fördervoraus- setzungen ein Rechtsanspruch besteht. Zusätzliche beschäftigungspolitische Maßnahmen im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verstärken die Bemühungen der Bundesregierung für mehr Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung einschließlich älterer und langzeitarbeitsloser Menschen: ● Im Rahmen der Initiative Inklusion wird die Schaffung von 4 000 Arbeits- plätzen für ältere (über 50-jährige) arbeitslose oder arbeitsuchende schwer- behinderte Menschen gefördert. ● Mit den maßgeblichen Arbeitsmarktpartnern wurde die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung vereinbart. Die Initiative hat ein Mehr an betrieblichen Ausbildungen und ein Mehr an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zum Ziel.
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