Gesprächsvorbereitung Herbert Reul

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018

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.• • : ¦ 6 G Bachetzk Müiust Eirrs IIVl) Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Bachetzky-Knust, Iris (I ) Donne stag, 12. Juli 2018 16:07 .ZFIM BüroleitungAbteilung4 (IM) Stuckmann, Nicole (IM); Vorsteher, Jens (IM); Wewer) Martin (IM); Tempelmann, Michaela (I ) RWE Gesprächsvorbereitung Minister - Ergänzung 402 Anlagen: 180711Gesp.rächsvorbereitung Minister l.O.docx. Liebe Frau Stötzl, anbei die ergänzte Vorlage - siehe'Punkt 1.5 NEU (statt vorher 1.5 + 1.6). Die Mail einschl. Vermerk der Kanzlei hatte ich Frau Dr. Lesmeister heute Morgen weitergeieitet. Ggfs, bietet es sich an dass dies in ihrer persönlichen Vorbereitung enthalten sind. Beste Grüße, .1 Bachetzky ' . • . L 1
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Gesprächsvorbereitung Hambacher Forst 1. Allgemeines 1.1. Hintergrund Der Tagebau Hambach liegt zwischen Jülich im Kreis Düren und Elsdorf im Rhein- Erft-Kreis. Zum Abbau der Braunkohle wurden Ortschaften Umgesiedelt, die Auto¬ bahn A4 sowie die.Hambachbahn (Transport der Braunkohle zu den Kraftwerken) und ein Teil der Bündesstraße 477 verlegt. 1.2. Hauptbetriebsplan 2018 - 2020 Am 29.03.2018 hat die NRW-weit für Bergbau zuständige Bezirksregierun Arnsberg den Hauptbetriebsplan 2018 - 2020 für den Tagebau Hambach im Rheinischen Braunkohlerevier genehmigt. Die Genehmigung bildet die Grundlage für den W iterbetrieb des Braunkohletageab¬ baus vom 01.04.2018 r 31.1,2.2020. Aus Gründen des Naturschutzes beginnt die Rodungsphase ab dem 01.10.2018, und soll bis zum 28.02.2019 durchgeführt wer¬ den. Die genehmigte Rodungsfläche umfasst gut 100 Hektar von ca. 190 Hektar des Restwaldes. 1.3. Kriminalitätsentwicklung In den letzten Jahren kam es zu teils, erheblichen Straftaten, die in ihrer Intensität stark zugenommen haben. Die Störer gingen dabei zunehmend konspirativ (Ver¬ mummung, Unkenntlichmachung der Papillarlinien zwecks Erschwerung der Identifi¬ zierung) und gewaltbereit gegenüber Sachen und Personen vor. So wurden Molo- towcoektaiis, Zwilleri und Krähenfüße . verwendet, massive Tunnel, Erdlöcher und Barrikaden sowie Depots gebaut. Rückzugsorte stellen das Wiesencamp .sowie die Baumhäuser dar. Anmerkung: Die Daten sind dynamisch, d.h.. das sich die Fallzahlen auch rückwirkend immer noch verändern . können. Die hängt u. a. mit nachträglich bekannt gewordenen Strafanzeigen oder aber auch damit zusammen, dass Straftaten sich nachtr glich als nicht politisch motiviert herausgestellt haben. 1
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1.4. Zuständigkeiten Barrikaden und Hindernisse auf Waldwegen, insbesondere auf Rettungswesen, wer¬ den durch die Polizei teils in Amtshilfe für originär zuständige Behörde und teils zur Äufrechterhaltung der eigenen Funktiohsfähigkeit (Befahrbarkeit von Einsatz- und Rettungswegen) regelmäßig geräumt. Zusätzlich leistet die Polizei, der RWE Power AG Hilfestellung bei der Wahrnehmung der RWE eigenen Verkehrssicherungspflich- ten. Die jeweilige Identifizierung der originär zuständigen Behörden insbe ondere bei der Räumung'von Baumhäusern und Barrikaden gestaltet sich dabei seit Jahren schwie¬ rig, da der Großteil der betroffenen Behörden eine grundsätzliche Zuständigkeit für sich ablehnt und lediglich in Teilbereichen Verantwortlichkeiten akzeptiert. Aus diesem Grund hat die ALin 4, Frau Dr. Lesmeister, zu Gesprächen ;mit anderen Ressorts für den 19.07.2018 und mit den Kommunen am 25.07:20.18 eingeladen, um deren aktuelle Positionen zu erfahren, schriftlich zu fixieren und einer rechtlichen .Bewertung zu unterziehen. 1.5. Rechtliche Bewertung Referat 402 Mit Datum 05.07.2 18 ist ein Antra der RWE Power AG (RWE) b i verschiedenen kommunalen Behörden, dem PP Aachen als einsatzführender Polizeibehörde und. den aus Sicht der RWE Power AG betroffenen Ressorts in Nordrhejn-Westfalen ein¬ gegangen. ( . RWE beruft sich darin auf ein aktuelles BGH-Urteil aus dem'Jahre 2Q17. ,Danach ist die zivilrechtliche Vollstreckun eines Räumunqstitels (selbst bei einer rechtswidrigen Besetzung eines Grundstücks) nicht möglich, wenn die Schuldner nicht eindeutig.als Adressat zugeordhet werden können .'Weg n der st ndigen Fluktuation und der da¬ mit einhergehenden Schwierigkeit der Unt rscheidung, zwischen Besetzern und Be¬ suchern würde sich diese Problematik auch beim Hambacher Forst ergeben. Der Zivilrechtsweq wäre daher in derTat für RWE nicht erfolqsversp.rechend. Zugleich stellt der BGH fest, dass die Eigentümer nicht vollständig „rechtlos gestellt sind, weil im zweiten Schritt das Polizei- und Ordnunqsrecht reift. Allerdings geht die Schlussfolgerung von RWE fehl, die Polizei sei in diesem Falle in ihre ori inären Zuständigkeit betroffen. Denn neben der Polizei sind vorrangig die kommunalen Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr zuständig. Die Polizei ist nur verpflichtet einzuschreiten, soweit ein Handeln der Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint (§ 1 Abs. 1 PolG, sog. Subsidiaritätsgrundsatz). Die Behauptung .von RWE, die Ordnungsbehörden vor Ort verfügten weder über die personelle noch die sachliche Ausstattung für eine solch groß angelegte Räumungs- aktiön, führt eben nicht dazu, dass die Polizei primär zuständig wird. Hier liegt insbe¬ sondere keine - wie von RWE behauptet - tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Gefahrena.bwehr durch die Ordnungsbehörde vor. Denn aufgrund des bestehen-, den.ausreichenden zeitlichen Vorlaufs sind die.Ordnuhgsbehörden in jeden Fall in der Lage, rechtzeitig die Polizei um Unterstützung im Wege der Amtshilfe zu bitten.
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r?I/f- '/ Aber auch im Fall einer Amtshilfe durch die Polizei bleibt es bei der primären Zustän¬ digkeit der anfordernden Ordnungsbehörde. '• Diese Auffassung hat eine von Abt. 4 beauftragte Kanzlei noch einmal bestätigt. Zu der darüber hinausqehenden Fra e der Mitwirkunqspflicht von RWE bei der Räumung hat sich die Kanzlei hinge en zurückhaltend eäußert. Da RWE die Situa¬ tion vor Ort selbst nicht (rechtlich) verursacht hat, äre eine Inansp uchnahme nur möglich, wenn RWE als sog. „polizeilicher Nichtstörer herangezogen werden könnte. Das ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 6 PoIG möglich. Die Kanzlei empfiehlt dahe vielmehr im Wege einer „politischen Lösung“ an RWE zu appellieren, die Polizei bei der Räumung deutlich wahrnehmbar zu unterstützen. 1.6. Vorplanbare Einsatzanlässe in iesem Jahr Klimacamp im Rheinland: Camp for future (in Kerpen): Skill-Sharing Camp: Aktionsbündnis Ende Gelände: 11.Ö8.2018-22.08.2018 17.08.2018-26.08.2018 Sept./Qkt. (noch nicht terminiert) 26.08.'2018-28.10.2018 Die Genehmigung des Haüptbetriebsplans 2018 - .2020 wi d vom Protestspektrum als „Rodungsfinaie“ bewertet: Dementsprechend ist mit einer roßen Mobili ierung und massiven Protesten zu rechnen. Das gilt neben den o. g. Einsatzanlässen für den genannten Zeitraum der tatsächli¬ chen Rodung (Rodungszeitraum 01.10.2018 - 28.02.2019), während dessen mit ge¬ walttätigen Aktionen gegen Personen und Sachen gerechnet, werden muss. Besondere Herausforderungen stellen die Rückzugs-, Deckungs- und Versteckmög- lichkeiten des Waldes dar. Die Tatsache, dass der nicht leicht beherrschbare Ein¬ satzraum des Tagebaus in unmittelbarer Nähe liegt, kommt erschwerend hinzu (z. B. fast 40 km Abbruchkante, mehrere Hundert Kilometer Gleis- und Bandanl gen, Anla¬ gen, Geräte). Für die Polizei stellt der Einsatz eine nicht zu unterschätzende Herausforderung in einsatztaktiseher, personeller und materieller sowie in zeitlicher Hinsicht dar. 3
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? / 2. Vorschlag zu Kernbotschaften des Ministers Das Thema ist der Landesregierung ein Anliegen! Wir unterstützen die Rodungen im Rahmen der Amts-A/ollzugshilfe und im Rahmen unserer tatsächlichen Möglichkeiten. Wir werden alles unternehmen, damit endlich Klarheit über Zuständigkeit und damit Verantwortlichkeit geschaffen wird. Frau Dr. Lesmeister hat dazu am 19.07.2018 andere Ressorts und am 25.07.2018 die kommunalen Vertre¬ ter eingeladen. Die rechtliche Bewertung der RWE Power AG, dass die Polizei originär zu¬ ständig ist, wird so nicht geteilt. 4
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' . , *"? -y /3 3. Vorschlag zur vertiefenden Darstellung von Details durch ALin 4 9 Die Anzahl der Rodungstage muss wesentlich reduziert werden. - Nach Planungen der RWE Power AG sollen die Rodungen am 01.10.2018 begin¬ nen und an 50 Werktagen (Monta bis Freitag) durchgeführt erden. Die Wo¬ chenenden sind als „Puffer vorgesehen .' Dies würde massive Polizeikräfte an mindestens 50 Werktagen binden. - Polizeikräfte sind nicht unbegrenzt verfügbar. - Erste Überlegungen gehen von deutlich über.1.000 PVB pro Tag aus (Kostenmi¬ nimum ca. 750.000 € pro Tag). r ® Die eingesetzten Rodungs- und Sicherungskräfte müssen - auch im Vorfeld der Rodungsperiode - verdoppelt werden. ' .¦ - Die Rodungskapazitäten müssen durch mehr Rodungstea s deutlich erhöht wer¬ den. . - Die RWE Power AG plant bis zu' 200 Sicherheitskräfte einzusetzen. Es sollten 4Ö0 eingesetzt werden. - Die RWE Power AG RWE ist Eigentümer. Somit obliegt der RWE Power AG die Verkehrssicherungspflicht. - Der Einsatzraum muss durch Sicherun smaßnahmen der RWE Power AG be- . herrschbar sein. o Die eingesetzten Rodungs- und Sicherungskr fte müssen 24/7 arbeiten. . -¦ Komplettausleuchtung des'Raumes bzw. an Stellen, an denen nachts mit Über¬ griffen ger chnet werden muss (östlicher Bereich). - So soll/kann die Anzahl der Rodungstage reduziert werden. - Damit würde sich auch die Belastung für.die Polizei verringern. . a Eine verbindliche Planung ist notwendig. - Es sollten Zeitpläne festgelegt und eilensteine vereinbart werden. - Planungen der RWE Power AG haben sich an den tatsächlichen/personellen öglich eiten der Polizei zu orienti ren. . .5
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.4 0 Rechtliche Forderungen/Anträge müssen durch die RWE Power AG gestellt werden und Handlun sabläufe abgestimmt werden. •' - Die Polizei- ist nicht ori inär zuständi (Ausnahme: § 163 StPO). ® Fundsachen die bei Räumungsaktionen zu Tage geförd rt werden, müssen durch die RWE Power ÄG gelagert werden. 6
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