Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
- 29 - Innovation, Technologie und Neue Mobilität 0901 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 685 31 (Titelgruppe 03) 1. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. ist mit seinen For- schungsbereichen Luftfahrt-, Weltraum-, Energie- und Verkehrsforschung Mitglied der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF). Vorstand des Vereins ist der Präsident. Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Die Ausgaben des Vereins einschließlich der Geschäftsstelle werden bis zu einer Höhe von 9 Mio. € durch eine Umlage aller HGF-Zentren getragen. Aufgrund des Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)-Abkommens nach Art. 91 b) GG werden die Zentren der Hermann von Helmholtz-Ge- meinschaft (HGF-Zentren) vom Bund und den Ländern in der Regel im Ver- hältnis 90 : 10 gefördert. Die Förderung betrifft programmorientierte Aktivitä- ten in folgenden Forschungsbereichen: 1.1 Struktur der Materie, 1.2 Erde und Umwelt, 1.3 Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr, 1.4 Gesundheit, 1.5 Energie, 1.6 Schlüsseltechnologien. Innerhalb des Gesamtansatzes der HGF für die sechs Forschungsbereiche werden sich die Zuwendungen für die einzelnen HGF-Zentren nach Maßga- be eines wettbewerblichen Verfahrens unter Einbeziehung externer Gutach- ter (Programmorientierte Förderung) verändern können. Die Mittel können im Umfang von bis zu 87,806 Mio. € (Bundesanteil) für ein vom Präsidenten des HGF e. V. verwaltetes gemeinsames Maßnahmenpro- gramm insbesondere zur Förderung der Vernetzung der Helmholtz-Zentren mit Hochschulen und zur Erschließung neuer Forschungsansätze verwen- det werden (Impuls- und Vernetzungsfonds). Darin enthalten sind auch die anteiligen Kosten für die Verwaltung dieses Fonds. 2. Aus dem Ansatz sind Ausgaben in Höhe von 3 Mio. € für das Forschungs- vorhaben "F&E und Echtzeitdienste für maritime Sicherheit" vorgesehen. Bis zum 31.12.2016 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: bei Kap. 0901 Titel 685 31 und 894 31: 60 000 T€. 894 31 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. - Investitionen 76 249 73 805 71 432 -164 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................ 11 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 6 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 31. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 685 31. 896 31 Beitrag bzw. Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) 852 450 755 250 790 750 -165 in Paris Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 30 000 T€ mit folgendem Titel gegen- seitig deckungsfähig: 683 32. 2. Soweit die Bundesregierung beabsichtigt, sich an neuen fakultativen Programmen der ESA zu beteiligen, die einen Gesamtfinanzierungs- beitrag der Bundesrepublik von über 25 000 T€ erfordern, bedarf sie
- 30 - 0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 896 31 (Titelgruppe 03): der vorherigen Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deut- schen Bundestages. Entsprechendes gilt für Projekterweiterungen. Erläuterungen: Mitgliedsbeitrag Besondere der Bundesrepublik Deutschland (freiwillige) (Pflichtleistungen) Leistungen Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und außerhalb Zweck der Mitgliedschaft des Mitglieds- Zusammen in Pro- in Tausend- beitrags Spalte 4 + 5 zent Fremdwährung in 1 000 € in 1 000 € in 1 000 € (gerundet) (gerundet) (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Europäische Weltraumorganisation (ESA), Paris............................. - 852 450 - 852 450 Rechtsgrundlage: Übereinkommen vom 30.05.1975, Gesetz vom 23.11.1976 (BGBl. II 1976 S.1861) Inkrafttreten: 30.10.1980 Zweck: Sicherstellung und Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Weltraumforschung und -technik sowie welt- raumtechnischer Anwendungen Bezeichnung 1 000 € 1. Mitgliedsbeitrag Deutschlands für obligatorische Tätigkeiten (grundlegende Tätigkeiten, wissenschaftliches Programm und dem Allgemeinen Haushalt angegliederte Tätigkeiten)................... 172 300 2. Mitgliedsbeiträge aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die Zeichnung fakultativer Programme.................................. 674 050 3. Zahlungen für das Sondervorhaben Esrange/Andoya aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen.................................................... 2 500 (Das Sondervorhaben Esrange/Andoya ist kein ESA-Vorhaben, wird jedoch von der ESA verwaltet und basiert auf einer geson- derten multilateralen Vereinbarung zu Forschungstätigkeiten von Deutschland, Frankreich, Schweiz, Norwegen und Schweden.) 4. Zahlungen an die ESA gem. Art. 42 der Pensionsregeln der Koor- dinierten Organisationen................................................................. 3 600 (Steuerausgleichszahlungen aufgrund völkerrechtlicher Verpflich- tung) Zusammen............................................................................................ 852 450 Aus den Ausgaben dürfen auch Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben für die Vorbereitung und Durchführung in Deutschland stattfindender ESA-Minis- terkonferenzen, Ausgaben für Geländeerweiterungen von ESA-Niederlassungen in Deutschland und zur Stärkung des deutschen Personalanteils in der ESA ge- leistet werden. Mehr wegen Fortführung ISS bis 2024.
- 31 - Anlage 1 0901 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel 0901 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 03 Tit. 685 31 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln-Porz Soll Soll Ist Wirtschaftsplan 2018 2017 2016 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 1 010 309 1 002 443 867 205 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 543 160 537 845 494 379 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 353 112 333 005 305 325 1.3 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 114 037 131 593 67 501 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 1 010 309 1 002 443 867 205 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 485 000 490 000 486 778 2.2 Zuwendungen von Ländern.................................................................................................. 47 358 47 358 36 090 2.3 Zuwendungen anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (ohne Bund)................................... - - -60 000 2.4 Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel................................................................... - 2.5 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 477 951 465 085 404 337 aus Kap. 0901 Tit. 683 14..................................................................................................... - - 3 000 aus Kap. 0901 Tit. 685 31..................................................................................................... 369 029 358 640 294 698 aus Kap. 0901 Tit. 894 31..................................................................................................... 76 249 73 805 71 432 aus Kap. 1404 Tit. 685 11..................................................................................................... 30 623 30 590 30 157 aus Kap. 1404 Tit. 894 11..................................................................................................... 2 050 2 050 2 050 aus Kap. 6002 Tit. 894 31..................................................................................................... - - 3 000 nachrichtlich: Projektförderung..................................................................................................... 103 000 106 000 74 695 Dem BMWi werden die bei Kap. 1404 Tit. 685 11 und 894 11 veranschlagten Beträge zur haushaltsmäßigen Bewirtschaftung zugewiesen. Zu 2.3: Ende 2016 wurden Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 60 000 T€ nach 2017 übertragen. Der Wirtschaftsplan dieser Einrichtung ist vorläufig, der endgültige Wirtschaftsplan wird nach Umsetzung der Beschlüsse der zuständigen Gre- mien der Zuwendungsgeber vorgelegt.
- 32 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich der Mittelstandspolitik (Kap. 0902) umfasst ein fi- (insgesamt rd. 74 Mio. Euro) unterstützt mit zwei Modulen nanzielles Volumen in Höhe von rd. 918 Mio. Euro. Besonde- überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk sowie die Errich- res finanzielles Gewicht mit annähernd 65 Prozent aller Aus- tung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil- gaben des Kap. 0902 hat die Investitionsförderung in dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (Titel 686 04, strukturschwachen Regionen im Rahmen der Bund-Länder- 893 01). Aus dem Einzelplan 60 wurden für die Haushaltsjah- Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirt- re 2017 bis 2018 zusätzlich 8 Mio. Euro p.a. für die überbe- schaftsstruktur“ (GRW). Hierfür stehen 2018 insge- trieblichen Bildungsstätten umgeschichtet (Kap. 0910 samt 600 Mio. Euro zur Verfügung (Titel 882 01). Dieser Tit. 893 01). Ansatz wird ergänzt durch 24 Mio. Euro aus im Kap. 0910 ver- In dem Kapitel 0902 werden außerdem die Maßnahmen zur anschlagten Mitteln aus dem Investitionspaket für das Haus- Stärkung der Gründungskultur und Unterstützungsleistungen haltsjahr 2018. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder für Gründerinnen und Gründer gebündelt. Dabei werden inno- kann ein Bewilligungsrahmen für neue Investitionsvorhaben vative Unternehmensgründungen (Titel 686 07) mit rd. 87 Mio. der gewerblichen Wirtschaft und Maßnahmen zur Verbesse- Euro unterstützt: Schwerpunkte sind das aus mehreren Kom- rung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur in struk- ponenten bestehende Förderprogramm “Existenzgründungen turschwachen Regionen von rd. 1,2 Mrd. Euro mobilisiert wer- aus der Wissenschaft (EXIST)“ und die Maßnahme "INVEST den. Die Fördermittel werden vornehmlich im Zuschuss für Wagniskapital“ durch die private Investoren, ins- mittelständischen verarbeitenden Gewerbe und in forschungs- besondere “Business Angels“, unterstützt werden, die sich intensiven Branchen eingesetzt. langfristig an jungen innovativen Unternehmen beteiligen. Zweitgrößter Ausgabenschwerpunkt sind die Fachkräftesi- Für Maßnahmen zur Förderung unternehmerischen Know- cherung insbesondere durch Ausbildung und Qualifizie- hows stehen im Jahr 2018 rd. 38 Mio. Euro zur Verfügung rung/Integration von Flüchtlingen/berufliche Bildung, für (Titel 686 08). Hieraus sollen u. a. Beratungen für kleine und die mit insgesamt gut 101 Mio. Euro rd. 12 Prozent aller Aus- mittlere Unternehmen (KMU) und Freie Berufe sowie Fachin- gaben des Kapitels vorgesehen sind. Für das Thema Fach- formation und zielgruppenspezifische Kommunikation zur kräftesicherung stehen davon 2018 rd. 27 Mio. Euro zur Ver- Stärkung der Gründungskultur und zur Erleichterung der Un- fügung (Titel 686 05). Das Programm “Berufliche Bildung“ ternehmensnachfolge gefördert werden. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Mittelstandspolitik des BMWi ist es, Praktika, Ausbildung und Beschäftigung gewonnen wer- die Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln den. Um ihren Fachkräftebedarf adäquat sicherstellen zu kön- weiter zu verbessern, so dass kleine und mittlere Unterneh- nen, werden KMU darüber hinaus bei der Auswahl von men ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und Wachstums- Auszubildenden und der Integration von Flüchtlingen unter- und Beschäftigungspotenziale umfassend entfalten können. stützt. Auch werden Betriebe und ausländische Fachkräf- Ziel der Investitionsförderung in strukturschwachen Re- te über reguläre Zuwanderungsmöglichkeiten u. a. durch die gionen mit Hilfe der GRW ist es, in diesen Regionen den Onlineplattform "Make it in Germany" informiert. Des Weiteren Strukturwandel zu unterstützen und Wachstumsimpulse zu sollen Beschäftigungspotenziale von Flüchtlingen und von geben. Die Regionen sollen in die Lage versetzt werden, neue Menschen mit Migrationshintergrund durch die Anerken- Einkommensmöglichkeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. nung ausländischer Berufsqualifikationen stärker erschlossen Das soll erreicht werden durch verstärkte Investitionen der ge- werden. Die Förderung der beruflichen Bildung hat das Ziel, werblichen Wirtschaft, einen verbesserten Wissenstransfer zum einen die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der von Forschungseinrichtungen zu KMU, die Stärkung der Hu- Handwerksbetriebe zu erhöhen, zum anderen eine hohe Qua- mankapitalbildung wie auch von Forschung und Entwicklung lität der Ausbildung zu sichern. bei KMU. Hinzu kommen die Verbesserung der wirtschaftsna- Aufgrund der seit 2011 rückläufigen Gründungsdynamik ist es hen kommunalen Infrastruktur sowie der regionalen und über- Ziel der Bundesregierung, die Gründungskultur in Deutsch- regionalen Kooperation und Vernetzung. Zurückliegende Er- land zu stärken und für mehr Unternehmergeist zu werben. Im folgskontrollen haben gezeigt, dass die Beschäftigungs- und Rahmen der Innovativen Unternehmensgründungen hat das Lohnentwicklung bei geförderten Betrieben deutlich besser ist, Programm EXIST zum Ziel, eine Kultur der unternehme- als bei nicht geförderten Betrieben. rischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungsein- Im Bereich der Fachkräftesicherung geht es u. a. darum, richtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus das inländische Fachkräftepotenzial besser zu erschließen. wissenschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. Über ein So sollen u. a. leistungsstarke Jugendliche für eine duale Aus- EXIST-Gründerstipendium sind mehr als 1600 und über den bildung begeistert sowie Potenziale bei den Jugendlichen ge- EXIST Forschungstransfer 270 Gründungsvorhaben gefördert hoben werden, die es bislang nicht direkt in Ausbildung ge- worden, die zu 80 Prozent auch zu einer nachhaltigen Unter- schafft haben. Zudem sollen gerade kleine und mittlere nehmensgründung führen. Seit 2007 haben diese Gründun- Unternehmen für die Nutzung bisher unzureichend in An- gen mehr als 10 000 hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaf- spruch genommener inländischer Fachkräftepotenziale z. B. fen. Frauen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Migrati- Durch den “INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ sollen onshintergrund sowie für die Integration von Flüchtlingen in mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für risiko-
- 33 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 behaftete Investitionen in junge innovative Unternehmen ge- hen, die Startphase von Gründungen zu erleichtern, die Grün- wonnen und damit der Kapitalzugang dieser Unternehmen dungspotenziale von Zielgruppen (u. a. Frauen und Menschen nachhaltig verbessert werden. Mit dem Eckpunktepapier Wag- mit Migrations-/Flüchtlingshintergrund) zu heben sowie unter- niskapital der Bundesregierung wurde beschlossen, INVEST nehmensgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile abzubau- massiv auszuweiten. Die Ausweitung von INVEST wurde mit en, indem kleine und mittlere Unternehmen externes, qualifi- Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 ziertes Know-how zu allen Fragen der Unternehmensführung umgesetzt. Damit wurden weitere Anstrengungen unternom- frühzeitig in Anspruch nehmen können. men, privates Wagniskapital auf breiter Front zugunsten jun- ger innovativer Unternehmen zu mobilisieren. Auch die Mittel zur Förderung des unternehmerischen Know-hows dienen dazu, die Gründungsdynamik zu erhö- Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0902 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 33 265 33 265 - 24 889 Übrige Einnahmen.................................................. - - - 57 649 Gesamteinnahmen.................................................. 33 265 33 265 - 82 538 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 289 060 291 501 -2 441 70 008 287 993 Ausgaben für Investitionen...................................... 629 000 629 000 - 263 666 542 404 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 918 060 920 501 -2 441 333 674 830 397 davon nicht flexibilisiert........................................... 918 060 920 501 -2 441 333 674 830 397 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 749 960 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 273 696 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 238 852 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 210 912 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 5 500 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 5 200 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 4 800 im Haushaltsjahr 2025 bis zu.................................. 4 500 im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 3 600 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 2 200 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 700
- 34 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 89 Vermischte Einnahmen 33 265 33 265 24 889 -691 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterungen: Von den Investoren zurückfließende Mittel gemäß § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) können zur Verstärkung der GRW-Förderung bei Kap. 0902 Tit. 882 02 eingesetzt werden. Übrige Einnahmen 346 01 Einnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Ent- - - 57 649 -692 wicklung Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckge- bunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen- dem Titel: 882 03. 2. Den Ländern zustehende Anteile an den Zuschüssen sind bei der Weitergabe von den Einnahmen abzusetzen. 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und - - (-) -890 381 .7 Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 07.
- 35 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 662 02 Zinszuschüsse im Rahmen von ERP-Förderprogrammen 60 330 60 530 61 600 -634 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 44 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 5 500 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 5 200 T€ im Haushaltsjahr 2024 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2025 bis zu................................................. 4 500 T€ im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 600 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zinszuschüsse ERP-Innovationsprogramm.................................... 43 010 2. Zinszuschüsse Steigerung Energieeffizienz.................................... 8 320 3. Zinszuschüsse ERP-Startfonds....................................................... 9 000 Zusammen............................................................................................ 60 330 Zu 1.: Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Ver- fahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung durch mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige werden durch das Programm Darlehen zins- verbilligt. Aus dem Bundeshaushalt wird bei Neuzusagen maximal die Hälfte der Förderlast und nicht mehr als ein Prozentpunkt Zinsverbilligung getragen. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Der für die Laufzeit der Darlehen feste Zins wird in Abhängigkeit von der Markt- zinsentwicklung flexibel gesteuert. Das Förderprogramm wird durch die KfW auf der Grundlage einer Richtlinie durchgeführt. Zu 2.: Als Teil des ERP-KfW-Energieeffizienzprogramms (Sonderfonds Energieeffizienz) werden zinsgünstige Investitionsdarlehen für Energiesparmaßnahmen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt, die eine Laufzeit von maximal zehn Jahren haben. Die ERP-Wirtschaftsförderung trägt die übrige Verbilligungsleistung in dem Programm. Das Förderprogramm wird durch die KfW durchgeführt. Seit 2012 wer- den aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert. Zu 3.: Der ERP-Startfonds stellt innovativen Technologieunternehmen bis zu einem Alter von zehn Jahren in der Entwicklungs- und Aufbauphase Beteiligungskapital zur Verfügung. Zu diesem Zweck geht er grundsätzlich Beteiligungen zu gleichen wirt- schaftlichen Bedingungen wie ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) ein. Die Mittelerhöhungen sollen sowohl für Erstzusagen an Unternehmen als auch für Anschlussfinanzierungen genutzt werden. Die Programmdurchführung erfolgt durch die KfW. Im Rahmen des Maßnahmepakets der Bundesregierung zur Be- schäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung wurde der ERP-Startfonds um 200 Mio. € aufgestockt. Für die dem ERP dadurch entstehenden Refinanzierungs- kosten wird aus dem Bundeshaushalt ein Zinszuschuss geleistet. Dafür sind über zehn Jahre 90 Mio. € vorgesehen. Seit 2011 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch Altzusagen ausfinanziert. 686 02 Mittelstandsinstitute und Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwal- 10 989 10 880 10 535 -165 tung e. V. Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO ver-
- 36 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 02 bindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministe- riums der Finanzen. Erläuterungen: Finanzierungs- Soll Soll Ist anteil in Prozent 2018 2017 2016 Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts...................................................................... 86,05 100,00 6 692 6 674 6 597 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 2. Institut für Mittelstandsforschung (IfM), Bonn........................................ 55,88 67,00 1 501 1 406 1 401 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 3. Deutsches Handwerksinstitut e. V. (DHI), Berlin.................................... 27,90 40,48 1 313 1 321 1 170 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 4. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV), Esch- born........................................................................................................ 85,23 100,00 1 483 1 479 1 367 - aus Kap. 0902 Tit. 686 02 Zusammen .................................................................................................. 10 989 10 880 10 535 - Summe Tit. 686 02 ................................................................................... 10 989 10 880 10 535 Wirtschaftsplan zu 1. siehe Anlage zum Kapitel 0902. Zu 1.: Das RKW fördert Produktivität sowie Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch pra- xisnahe Aufbereitung und Transfer von KMU-relevanten Forschungsergebnissen zu Rationalisierung und Innovation. Dies geschieht im Dialog mit Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Mit der Förderung der Facharbeit des RKW, die nach der Satzung durch das RKW-Kompetenzzentrum umgesetzt wird, werden die Ziele verfolgt, mittelstandsrelevante Zukunftsthemen und konkrete Umsetzungsempfehlungen mittels des RKW-Netzwerkes in die KMU zu transportieren sowie aktuelle Entwicklungen und kritische Fak- toren aus der mittelständischen Betriebspraxis und aus umsetzungsorientierter KMU-Forschung anderer Einrichtungen für die fachpo- litische Arbeit aufbereitet zu bekommen. Zu 2.: Das IfM, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bonn, hat die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstandes zu erfor- schen und damit zur Erfüllung von Aufgaben der Ressorts der Stifter beizutragen. Stifter sind der Bund und das Land Nordrhein-West- falen. Der Bund bringt zwei Drittel, das Land Nordrhein-Westfalen ein Drittel der Mittel auf. Zu 3.: Das DHI ist das zentrale, anwendungsorientierte Forschungsinstitut für das Handwerk. Fünf zum DHI zusammengeschlossene Institu- te haben - ihren unterschiedlichen Schwerpunkten entsprechend - die Kernaufgabe, Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung vor- wiegend in den Bereichen Innovation, Technik und Betriebsführung für das Handwerk zugänglich und für die betriebliche Praxis nutz- bar zu machen. Für den Bund und die im gleichen Umfang mitfinanzierenden Länder leistet das DHI Gutachter- und Beratungs- tätigkeiten in der Gewerbeförderung. Zu 4.: Die AWV hat die Aufgabe, als gemeinnütziger Verein die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Dienstleistungsbereichen der gewerblichen Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Durch diese Aufgabenstellung und ihre Mitgliederstruktur (Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Freie Berufe) erfüllt sie eine zentrale Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung. Die AWV befasst sich verstärkt mit Fragestellungen des Bürokratieabbaus und erarbeitet anhand praktischer Fälle in der Wirtschaft Wege, die dazu beitragen, Verwaltungsanforderungen und -verfahren gegenüber der Wirtschaft zu reduzieren oder zu vereinfachen und dadurch die entstehenden Kosten für alle Beteiligten zu senken. 686 03 Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere 5 000 5 000 37 -153 zur Integration von Flüchtlingen 4 963 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 05.
- 37 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 03 Erläuterungen: Bei der Förderung sozialer Kompetenz in der dualen Ausbildung insbesondere zur Integration von Flüchtlingen werden Maßnahmen initiiert, die dazu beitragen, die soziale Kompetenz von Jugendlichen (z. B. Teamfähigkeit, Kommunizieren, Kon- fliktbewältigung), die eine Ausbildung beginnen oder schon machen, durch geeig- nete Unterstützungsangebote zu stärken. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 310 686 04 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung 45 100 45 100 45 084 -153 4 758 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 250 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 05, 686 08 und 893 01. 3. Einnahmen aus Rückzahlungen von Fördermitteln aus Vorjahren flie- ßen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt die berufliche Bil- dung im Handwerk durch Zuschüsse zu überbetrieblichen Lehrgängen für Auszu- bildende der Fachstufe (Ermäßigung der von den Ausbildungsbetrieben zu tra- genden Lehrgangsgebühren). Die Lehrgänge dienen u. a. der Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt. Einzelheiten regelt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 204 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 Berufswettbewerbe............................................................................... 100 686 05 Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unternehmen 27 018 27 018 16 622 -253 7 996 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 7 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Erläuterungen sind über- tragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.
- 38 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 05 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 03 und 686 04. 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer- den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An- sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge- leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus- haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen- det werden. 5. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Fachkräfte sichern insbesondere durch Ausbildung und Qualifi- zierung............................................................................................. 4 486 2. Unterstützung von KMU bei der Besetzung von offenen Ausbil- dungsstellen mit inländischen und ausländischen Jugendlichen ohne Flüchtlingsstatus (Passgenaue Besetzung) sowie bei der Besetzung von offenen Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen (Willkommenslotsen)................................................... 10 616 3. Erschließung der Beschäftigungspotenziale von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen.......................................... 1 050 4. Umsetzung DQR............................................................................. 350 5. Sensibilisierung und Information von Unternehmen und Fachkräf- ten für aktuelle Herausforderungen, auch zur Integration von Flüchtlingen..................................................................................... 8 516 6. Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften................... 2 000 7. Kofinanzierung zu 2. aus Zuschüssen des Europäischen Sozial- fonds (ESF)..................................................................................... - Zusammen............................................................................................ 27 018 Im Rahmen des Förderfeldes Fachkräftesicherung werden insbesondere bei klei- nen und mittleren Unternehmen (KMU) im Einzelnen folgende Maßnahmen durch- geführt: Zu 1.: Alle Partner der “Allianz für Aus- und Weiterbildung“ leisten substantielle Beiträge, um junge Menschen - einheimische wie geflüchtete - für eine betriebliche Ausbil- dung zu gewinnen und zu befähigen. Das BMWi initiiert und koordiniert diverse Maßnahmen zur Stärkung der dualen Ausbildung und sichert den Informations- austausch sowohl zwischen den Partnern als auch mit anderen relevanten Ar- beitsmarktakteuren (z. B. über themenspezifische Workshops und die Internetseite www.aus-und-weiterbildungsallianz.de). Zusätzlich werden im Programm "Stark für Ausbildung" Flüchtlinge als Zielgruppe adressiert. Auch müssen weiterhin un- genutzte inländische Fachkräftepotenziale durch zielgruppenorientierte Maßnah- men aktiviert werden. Zu 2.: Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhalten, werden sie bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs unterstützt. Das Förderprogramm "Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Fachkräftesiche- rung durch Berater/innen" der "Passgenauen Besetzung" und "Willkommenslot- sen" leistet eine flächendeckende Beratungsleistung, insbesondere bei der pass- genauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem In- land und Ausland sowie bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstel- len mit Flüchtlingen. Zu 3.: Das BMWi fördert zur Umsetzung des “Gesetzes zur Verbesserung der Feststel- lung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ eine online Wissens- und Arbeitsplattform für ausländische Berufsabschlüsse (BQ-Por- tal). Den durch das Gesetz mit der Prüfung der Gleichwertigkeit beauftragten Be-