Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
- 39 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 05 rufskammern wird ein Arbeitsinstrument zur Verfügung gestellt, um eine einheitli- che, transparente und schnelle Bewertungspraxis zu sichern. Das BQ-Portal wird forlaufend um Berufs- und Länderprofile ergänzt, auch um solche die für die Aner- kennung der Qualifikationen von Flüchtlingen relevant sind. Maßnahmen zur Ge- winnung von Migranten für eine duale Ausbildung sollen weiterentwickelt werden. Zu 4.: Die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens durch Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) soll ggf. unterstützt bzw. die Ord- nungsarbeit insbesondere im Bereich der Meisterprüfungsverordnungen weiter- entwickelt werden. Zu 5.: BMWi hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (DIHK) das NETZWERK “Unter- nehmen integrieren Flüchtlinge“ ins Leben gerufen. Das Netzwerk richtet sich an Unternehmen, die sich für Flüchtlinge engagieren oder engagieren wollen. Ziel ist dabei, geflüchtete Menschen in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Das Netzwerk bietet den Mitgliedsunternehmen (über 2/3 sind KMU) die Möglichkeit für Erfahrungsaustausch und praxisrelevante Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen. Das von BMWi geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) unterstützt KMU beim Finden, Binden und Qualifizieren von Fachkräften und bietet ihnen Informationen zur guten Personalarbeit. Es informiert KMU auch über Möglichkeiten für Praktika, Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützungsangebote. Das BMWi unterstützt Betriebe dabei, ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften in Engpassbereichen auch aus dem Ausland zu gewinnen. In diesem Sinne wird die Onlineplattform "Make it in Germany" fortgeführt und weiterentwickelt. Auch der Bedarf deutscher Unternehmen an dual qualifizierten Fachkräften im Ausland wächst weiter. Daher werden Unternehmen im Ausland bei der dualen Ausbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach deutschen Standards durch sogenann- te, von BMWi geförderte "skills experts" unterstützt. Zu 6.: Mit der “Richtlinie zur betrieblichen Beratung zur Erhöhung der grenzüberschrei- tenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften“ sollen bereits wäh- rend der betrieblichen Ausbildung Unternehmen und Auszubildende für berufliche Mobilität aufgeschlossen werden. Durch sogenannte Mobilitätsberater werden sie qualitativ hochwertig beraten sowie bei der Realisierung von Auslandsaufenthal- ten unterstützt. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener- gie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 220 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... - Fachtagungen/Fachinformation............................................................ 30 An Auszahlungen der EU für den ESF werden 4,5 Mio. € in 2018 erwartet. 686 06 Potenziale in der Dienstleistungswirtschaft 15 606 21 056 15 100 -651 3 756 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 119 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 8 465 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 692 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 2 962 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 40 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 06 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Umsetzung kreativwirtschaftlicher Konzepte................................... 2 786 2. Förderung der Leistungssteigerung in der Gesundheits- und Pfle- gewirtschaft..................................................................................... 1 200 3. Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe............ 1 620 4. Förderung der Filmwirtschaft........................................................... 10 000 Zusammen............................................................................................ 15 606 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 199 Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 600 Fachtagungen....................................................................................... 935 686 07 Innovative Unternehmensgründungen 86 600 84 000 88 672 -165 13 467 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 74 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 32 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 30 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 12 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Mehrausgaben zu Nr. 1, 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Hö- he von 10 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 3 600 T€ mit der Ver- pflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfä- hig: Kap. 0901 Tit. 685 01. Haushaltsjahr 2019................................................................ 1 600 T€ Haushaltsjahr 2020................................................................. 1 000 T€ Haushaltsjahr 2021................................................................ 1 000 T€ 5. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer- den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An- sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge- leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus- haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen- det werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)...................... 35 950 2. INVEST - Zuschuss für Wagniskapital............................................ 46 000 3. Business Angel Markt, innovative Start-ups.................................... 4 650 4. Kofinanzierung der Maßnahme EXIST aus Zuschüssen des Euro- päischen Sozialfonds (ESF)............................................................ - Zusammen............................................................................................ 86 600
- 41 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 07 Zu 1.: Das Förderprogramm "Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)" hat zum Ziel, eine Kultur der unternehmerischen Selbständigkeit an Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu etablieren und die Zahl der Ausgründungen aus wis- senschaftlichen Einrichtungen zu erhöhen. EXIST wird aus Mitteln des Europä- ischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Zu 2.: Mit INVEST - Zuschuss für Wagniskapital sollen private Investoren dazu ermutigt werden, jungen innovativen Unternehmen Kapital bereitzustellen und sie mit un- ternehmerischem Know-how zu unterstützen. Dadurch sollen mehr Menschen mit unternehmerischer Orientierung für diese Art von risikobehafteten Investitionen gewonnen und die Finanzierungssituation junger innovativer Unternehmen ver- bessert werden. Der Ansatz schließt begleitende Informationsmaßnahmen ein. Zu 3.: Aus dem Ansatz können Ausgaben für begleitende öffentlichkeitswirksame Maß- nahmen zur Anregung des privaten Beteiligungskapitalmarktes (Business Angel Markt) sowie zur erfolgreichen Gründung und dem Wachstum von innovativen Un- ternehmen (insbesondere internationale Akzeleratoren) geleistet werden. Einzelheiten zu Nr. 1. und 2. regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 4 155 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 350 Fachtagungen und -informationen........................................................ 200 In 2018 werden Auszahlungen aus dem ESF in Höhe von ca. 14,5 Mio. € erwar- tet. 686 08 Förderung unternehmerischen Know-hows 38 417 37 917 37 522 -680 35 068 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3 und 4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 893 01. 4. Mehrausgaben zu Nr. 5 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer- den: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden An- sprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen ge- leistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haus- haltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwen- det werden. 5. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich. 6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 42 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 08 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Steigerung des Know-hows in KMU................................................ 16 090 2. Know-how-Transfer im Handwerk, Bundesinnovationspreis, Leis- tungsschauen.................................................................................. 16 327 3. Stärkung der Gründungskultur, Fachinformationen, Kommunikati- on mit Zielgruppen........................................................................... 5 500 4. Reallabore....................................................................................... 500 5. Kofinanzierung der Steigerung des Know-hows in KMU aus Zu- schüssen des Europäischen Sozialfonds (ESF)............................. - Zusammen............................................................................................ 38 417 Mit der Förderung des unternehmerischen Know-hows (UT 1-UT 3) sollen die KMU nachhaltig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Zu 1.: Die Förderung soll KMU Anreize zur frühzeitigen Inanspruchnahme von externen Beratungen zu konkreten unternehmensbezogenen Fragen der Unternehmens- führung geben, vor allem zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Themen. Ab 2016 werden hierzu auch die bisher aus ESF-Mitteln kofinanzierten Programme "KMU-Unternehmensberatung", "Gründercoaching Deutschland" und "Turn-Around-Beratung" sowie das KfW-Programm "Runder Tisch" zusammenge- fasst. Zu 2.: Die zumeist kleinen Handwerksbetriebe sind einem zunehmenden Wettbewerbs- druck, einem immer schnelleren technologischen Wandel und kürzeren Innovati- onszyklen ausgesetzt. Sie müssen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützt und die Bereitschaft zur Existenzgründung muss nachhaltig gestärkt werden. Das BWMi fördert daher ein handwerksinternes Beratungs- und Informati- onssystem, das niederschwellig erreichbar ist und kostenfrei betriebsnahe Infor- mations- und Beratungsangebote bereit stellt. Dieses Netzwerk besteht aus Be- triebsberatern, Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) sowie gewerbe- spezifischen Informationstransferstellen im Handwerk. Zu 3.: BMWi fördert die Information der Fachöffentlichkeit und spezifischer Zielgruppen zu allen unternehmerischen Fragestellungen in der Gründungsphase sowie von kleinen und mittleren Unternehmen (Fachinformationen). Die Informationen und Unterstützungsleistungen für Gründerinnen und Gründer sollen die Gründungskul- tur stärken, mehr Menschen, insbesondere Frauen für die unternehmerische Selb- ständigkeit motivieren und auch Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Unter- nehmertum aufgreifen. Einzelheiten regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Zu 4.: BMWi fördert als neue Maßnahme sog. Reallabore. Reallabore sind Projekte zur Erprobung von Innovationen, innovativen Geschäftsmodellen oder Experimentier- klauseln von Unternehmen in einem rechtlich geschützten Raum unter realen Be- dingungen. Neben Praxistests für Technologien und Geschäftsmodellen steht die Überprüfung bestehender und die Erprobung neuer regulatorischer Rahmenset- zungen im Vordergrund. Reallabore erfordern daher zumeist eine befristete Ände- rung des rechtlichen Rahmens, sog. "Experimentierklauseln". Dafür ist ein Ideen- und Konzeptionswettbewerb vorgesehen, in dem Unternehmen Vorschläge für In- novationen einreichen können. Diese sollen dann in einem vom BMWi finanzierten Reallabor erprobt werden. Bei der Umsetzung soll ein externer Dienstleister ein- gebunden werden (Vertragslaufzeit voraussichtlich von 2018-2020). Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 1 982 Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation...................................... 200 An Auszahlungen der EU für den ESF werden 32 Mio. € in 2018 erwartet.
- 43 - Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren 0902 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € 686 10 Durchleitung von ESF-Mitteln an das ERP-Sondervermögen - - 12 821 -680 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein- nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Erläuterungen: Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei de- nen ein Teil nachschüssig über ESF-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vor- gaben kann die Weiterleitung der ESF-Mittel an das Sondervermögen nur über den Bundeshaushalt erfolgen. Zum Beispiel wurde 2013 der Mikromezzaninfonds neu aufgelegt, um Existenz- gründerinnen und -gründer sowie kleinen und jungen Unternehmen in Deutsch- land wirtschaftliches Eigenkapital bis 50 000 € für zehn Jahre zur Verfügung zu stellen. Den Unternehmen soll hierdurch der Zugang zu Finanzierungen erleich- tert und die Eigenkapitalbasis gestärkt werden. Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Das Finanzvolumen des Fonds beträgt insgesamt 160 Mio. €. Davon wurden rund 75 Mio. € im Rahmen des Fonds I (ERP-SV: 30 Mio. €; ESF: 45 Mio. €) zur Verfügung gestellt und an die Beteiligungsnehmer ausgereicht. Weitere 85 Mio. € stehen für Fonds II (ERP- SV: 35 Mio. €; ESF: 50 Mio. €) für die neue Förderperiode bereit. Diese werden entsprechend den ESF-spezifischen Vorgaben in Tranchen ausgezahlt und zu- nächst vom ERP-Sondervermögen vorfinanziert. Ausgaben für Investitionen 882 01 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra- 600 000 600 000 459 377 -691 strukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesse- 256 844 rung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Verpflichtungsermächtigung..................................................... 546 841 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. 197 131 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 171 810 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 177 900 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 0910 Tit. 882 02. Erläuterungen: 1. Für die Förderung gelten die im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gesetz) festgelegten Grundsätze sowie die vom Bund-Länder-Koordinierungsausschuss im ge- meinsamen Koordinierungsrahmen beschlossenen Regelungen. Die Durch- führung der Fördermaßnahmen ist Aufgabe der Länder. Bund und Länder tragen die Ausgaben je zur Hälfte. 2. Veranschlagt sind außerdem die voraussichtlichen Bürgschaftsausfälle (Bun- desanteil) in Höhe von 7 Mio. €, die in dieser Höhe nicht aus dem Epl. 32 ge- leistet werden. 3. Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach den im gemeinsamen Ko- ordinierungsrahmen durch Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW festgelegten Quoten und Beträgen. 4. Der Bund geht davon aus, dass die Länder die Mittel vorrangig zur Förderung betrieblicher Investitionen einsetzen, soweit eine entsprechende Fördernach- frage von Unternehmen vorliegt.
- 44 - 0902 Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € 882 02 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infra- - - - -691 strukturmaßnahmen im Rahmen der GRW aus Rückflüssen gemäß § 8 Abs. 3 des GRW-Gesetzes Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 89. 882 03 Zuweisungen an die Länder für betriebliche Investitionen und wirtschafts- - - 57 649 -692 nahe Infrastrukturmaßnahmen aus Zuschüssen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgendem Titel geleistet werden: 346 01. 893 01 Berufliche Bildung für den Mittelstand - Fortbildungseinrichtungen 29 000 29 000 25 378 -153 6 822 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 25 200 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 13 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 8 600 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 686 04 und 686 08. Erläuterungen: Zur Stärkung der Qualität der beruflichen Weiterbildung werden Investitionszu- schüsse zur Errichtung, Modernisierung und Ausstattung überbetrieblicher Bil- dungsstätten der gewerblichen Wirtschaft (ÜBS) gewährt. Länder und Träger der Einrichtungen haben sich an den Kosten zu beteiligen. Einzelheiten regeln die Gemeinsamen Richtlinien des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur Investitionsförderung des Bundes können bei der Weiterentwick- lung der ÜBS zu Kompetenzzentren Personal- und Sachkosten gefördert werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € externe Gutachten................................................................................ 250 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und - - (-) -890 981 .7
- 45 - Anlage 1 0902 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel 0902 - Wirtschaftspläne Zu Tit. 686 02 1. Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. (RKW), Eschborn/Ts. Soll Soll Ist Wirtschaftsplan 2018 2017 2016 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 7 777 7 799 8 463 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 5 169 5 321 4 798 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 1 903 1 773 3 263 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. 10 10 9 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 95 95 101 1.5 Besondere Finanzierungsausgaben..................................................................................... 600 600 292 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 7 777 7 799 8 463 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 1 085 1 125 1 866 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 6 692 6 674 6 597 aus Kap. 0902 Tit. 686 02..................................................................................................... 6 692 6 674 6 597
- 46 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüs- cherheitsforschung in Höhe von 37 Mio. Euro zur Verfügung sen der Bundesregierung vom Juli 2011, dem Energiekon- gestellt. zept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Des Weiteren bündelt das Kapitel verschiedene Maßnahmen Energieversorgung, dem Energieforschungsprogramm und auf dem Gebiet der Energieeffizienz, die auch Bestandteil des der Energieeffizienzstrategie ergibt sich für das Bundesminis- Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) sind. Der terium für Wirtschaft und Energie ein breites Aufgabenspekt- NAPE definiert 40 Sofortmaßnahmen und weiterführende Ar- rum, das im Kapitel “Energie und Nachhaltigkeit“ zusammen- beitsprozesse, die den Kern der Energieeffizienzstrategie der gefasst ist. Der gesamte Bereich umfasst ein Mittelvolumen 18. Legislaturperiode bilden werden. Darüber hinaus werden von rd. 2 466 Mio. Euro. die Maßnahmen des NAPE auch aus dem Energie- und Kli- Der größte Ausgabenbereich in Höhe von bis zu mafonds finanziert. 1 020 Mio. Euro sind die Zuschüsse für den Absatz deutscher Die drei Eckpfeiler des NAPE sind 1. die Energieeffizienz im Steinkohle (Titel 683 11). Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt Gebäudebereich voranbringen, 2. die Energieeffizienz als sind mit 166 Mio. Euro die Zuwendungen an die Wismut Rendite- und Geschäftsmodell etablieren und 3. die Eigenver- GmbH (Titel 682 11/686 11/891 11). Das Budget für die Sanie- antwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen. Das Kapi- rung ist aus dem Sanierungsprogramm 2015 abgeleitet und tel “Energie und Nachhaltigkeit“ stellt einen Teil der Mittel für entspricht - ohne Berücksichtigung der Beitragsforderungen dieses Maßnahmenpaket bereit. Beispielsweise sind für die der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sa- - dem bisherigen Niveau. nieren "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" (Titel 661 22) Im Programm "Forschung für eine umweltschonende, zuver- Mittel in Höhe von 372 Mio. Euro veranschlagt. Zudem wer- lässige und bezahlbare Energieversorgung" (6. Energiefor- den im Rahmen der Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuer- schungsprogramm) wurde die Förderung der angewandten barer Energien (Titel 686 04, Ansatz 226 Mio. Euro) im We- Forschung und Entwicklung von Erneuerbaren Energien sentlichen Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung im und Energieeffizienz mit dem Jahr 2016 in einem gemeinsa- Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Für die wissen- men Titel 683 01 (Energieforschung) zusammengeführt. Die- schaftliche Unterstützung der Energiewende im Bereich Strom ser hat 2018 einen Gesamtansatz von 432 Mio. Euro. Dies er- und Netze sowie für die Clearingstelle EEG/KWKG stehen bei laubt eine Stärkung der Themen mit systemischer Bedeutung Titel 526 02 rd. 20 Mio. Euro zur Verfügung. Zur Steigerung (insbesondere Netze, Energiespeicher, Systemintegration). der Energieeffizienz werden zusätzlich mit rd. 41 Mio. Euro Zusätzlich werden im Titel 686 02 Mittel für die nukleare Si- insbesondere Programme zur qualifizierten und unabhängi- gen Energieberatung für private Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen gefördert (Titel 686 03), um Potenziale für Energieeinsparungen aufzuzeigen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Energiewende und den hierzu ergangenen Beschlüs- systems der Zukunft zu leisten, das hohe Niveau deutscher sen wird ein langfristiger Umbauprozess unserer Energiever- Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet sorgung für den Zeithorizont bis 2050 beschrieben mit ehrgei- moderner Energietechnologien auch mit Blick auf weltweite zigen Zielen zur Steigerung der Effizienz und zur Ausweitung Entwicklungen zu festigen und auszubauen, sowie technologi- des Anteils der erneuerbaren Energien an der Energieversor- sche Optionen langfristig zu sichern. gung. Mit dem NAPE hat die Bundesregierung am 3. Dezember Mit der zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen 2014 eine Effizienzstrategie für die 18. Legislaturperiode ge- und dem Saarland im Jahr 2007 ausgehandelten Verständi- schaffen. Diese wird wesentlich dazu beitragen, dass gung soll die subventionierte Förderung der Steinkohle bis Deutschland seine Effizienz- und Klimaziele erreicht und Ende 2018 sozialverträglich beendet werden. Die von der EU- Energieeffizienz gemeinsam mit dem Ausbau erneuerbarer Kommission genehmigte Stilllegungsplanung wird konsequent Energien zur tragenden Säule der Energiewende wird. umgesetzt. Ende 2018 werden die zwei letzten Bergwerke in Zur Steigerung der Energieeffizienz wird der Dreiklang von Deutschland, die Steinkohle fördern, stillgelegt. Information, Beratung und Förderung ausgebaut. Damit neh- Die Wismut GmbH wickelt die ehemaligen Uranbergbauakti- men diese Maßnahmen auch kurzfristig eine bedeutende Rol- vitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der le für die im Energiekonzept vorgegebene Reduzierung des Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anla- Primärenergieverbrauchs ein. gen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergbausicherheits- Dem Wärmemarkt kommt innerhalb der Energiewende eine aspekten ab. Die Kernsanierung wird nach der Vorausschau besondere Bedeutung zu. Mit der Förderung der Nutzung er- im Sanierungsprogramm 2015 voraussichtlich nach 2028 ab- neuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) soll dazu beige- geschlossen, danach folgen die Langzeitaufgaben. tragen werden, den Anteil erneuerbarer Energien am Ende- Mit der Energieforschung werden drei Ziele verfolgt: Einen nergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf technologischen Beitrag für die Komponenten des Energie- 14 Prozent zu erhöhen.
- 47 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0903 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 695 695 - 695 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 695 695 - 695 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 21 272 20 465 +807 1 253 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 430 373 2 606 393 -176 020 81 281 2 681 446 Ausgaben für Investitionen...................................... 14 000 13 500 +500 2 592 13 178 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 465 645 2 640 358 -174 713 83 873 2 695 877 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 465 645 2 640 358 -174 713 83 873 2 695 877 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 810 515 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 271 810 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 208 646 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 151 902 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 126 509 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 51 648
- 48 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 129 01 Nutzungsentgelt aus dem Übereinkommen mit der Ferngas Nordbayern 695 695 695 -649 GmbH Erläuterungen: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern haben in den Jahren 1962 bis 1967 der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Darlehen in Höhe von ins- gesamt 33 106 T€ zum Bau einer Ferngasleitung in Nordbayern gewährt. Dieses Finanzierungshilfedarlehen wurde nach dem mit der Gesellschaft am 9. Februar 1971 getroffenen Übereinkommen in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umge- wandelt. Die Gesellschaft hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, als Gegen- leistung ab 1. Januar 1972 ein Nutzungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe sich nach den verkauften und durchgeleiteten Gasmengen bemisst und das zu 4/5 an die Bundesrepublik Deutschland, zu 1/5 an den Freistaat Bayern fließt. Das jährlich nachträglich zu zahlende Nutzungsentgelt beträgt 0,0076 Cent/Mcal Ho (höchstens jährlich 869 T€). Die letzten Zahlungen sind im Jahre 2023 zu leis- ten. Entsprechend den erwarteten Gasabsatz- und Durchleitungsmengen werden 695 T€ veranschlagt (4/5 von 869 T€). Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und - - (-) -890 381 .7 Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehr- ausgaben bei folgendem Titel: 687 02. Sächliche Verwaltungsausgaben 526 02 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli- 19 700 18 900 - -643 chen Ausschüssen Verpflichtungsermächtigung....................................................... 22 426 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 7 286 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 6 820 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 4 380 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 3 940 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.