Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
- 49 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 526 02 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einzelvorhaben Energiewende im Bereich Strom und Netze.......... 17 000 2. Betrieb der Clearingstelle EEG....................................................... 2 700 Zusammen............................................................................................ 19 700 zu 1. Aus dem Titel werden im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleistet für Ausarbeitungen und Sachverständige im Bereich Strom und Netze, insbe- sondere für Erneuerbare Energien Kraft-Wärme- und Sektorkopplung im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneuerba- re-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und weiterer Instrumente für die Energiewende im Stromsektor so- wie zur Erfüllung von diesbezüglichen Berichtspflichten und für Informati- onskampagnen und -materialien. zu 2. Aus dem Titel wird der Betrieb der Clearingstelle EEG (zukünftig EEG/ KWKG) im Auftrag des BMWi finanziert. Daneben können Ausgaben für fachbezogene Projekte zum Betrieb der Clearingstelle geleistet werden. Die Clearingstelle EEG wurde als außergerichtliche Schlichtungsstelle zur Klä- rung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG eingerichtet (http://www.clearingstelle-eeg.de). Rechtsgrundlage für Einrichtung und Be- trieb der Clearingstelle EEG ist § 81 EEG 2017. Sie hat ihren Betrieb im Jahr 2007 aufgenommen. Daneben ermöglicht der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene § 32a KWKG die Einrichtung und den Betrieb einer Clea- ringstelle auch für Anwendungsfragen und Streitigkeiten zum KWKG. Es ist vorgesehen, dass künftig eine Clearingstelle EEG/KWKG betrieben wird. Nicht verwendete Mittel für Maßnahmen gemäß Nr. 1 der Erläuterungen können zur Verstärkung der Ausgaben des Betriebs der Clearingstelle EEG gemäß Nr. 2 der Erläuterungen verausgabt werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 945 541 01 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger Daten für 1 502 1 495 1 253 -649 das Energiemonitoring und die Emissionsberichterstattung für die Bun- desrepublik Deutschland Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 010 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 670 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 670 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 670 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die Mittel dienen zur regelmäßigen und aktuellen Erstellung von Energiebilanzen als statistisches Informationssystem für die deutsche Energiepolitik und als Ba- sis des Energiemonitorings der Bundesregierung sowie der Berechnung energie- bedingter CO2-Emissionen. Zusätzlich werden Mittel verwendet: 1. für Sondererhebungen und Studien im Zusammenhang mit dem "Monitoring der Energiewende", 2. für die Durchführung und methodische Weiterentwicklung der Statistik ein- schließlich notwendiger Zusatzerhebungen,
- 50 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 541 01 3. für die Koordinierung der Statistik in Deutschland mit internationalen Institutio- nen (Statistisches Amt der europäischen Union (Eurostat); Wirtschaftskommis- sion für Europa (UNECE), Internationale Energieagentur (IEA)). Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 683 01 Energieforschung 431 643 430 481 300 630 -165 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 495 134 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................. 100 559 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................. 138 406 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................. 106 302 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................. 104 519 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu............................................... 45 348 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der Erläute- rungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 13 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet wer- den: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen: Zuschüsse Investitionen Bezeichnung 1 000 € 1 000 € 1 2 3 Folgende Themenbereiche werden gefördert: 1. Windenergie.................................................... 31 000 28 000 2. Photovoltaik..................................................... 30 500 27 500 3. Geothermie...................................................... 15 000 16 000 4. Solarthermische Stromerzeugung................... 7 200 3 300 5. Wasserkraft und Meeresenergie..................... 2 500 2 500 6. Kraftwerkstechnologien................................... 15 000 10 000 7. Brennstoffzellen, Wasserstoff.......................... 14 600 8 000 8. Netzintegration Erneuerbare Energien (inkl. Speicher und Netze)........................................ 41 100 35 000 9. Energieoptimiertes Bauen, Energieeffiziente Stadt, Niedertemperatur-Solarthermie, ener- getische Biomassenutzung.............................. 41 343 30 500 10. Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe, Han- del und Dienstleistungen................................. 31 100 25 000 11. Systemanalyse................................................ 8 000 - 12. Querschnittsaktivitäten: insbesondere Analy- sen und Studien, Informationsaustausch, Ver- anstaltungen.................................................... 8 500 - 13. Projekte aus ERA-NET und ERA-NET PLUS.. - - Zusammen............................................................... 245 843 185 800 Die Mittel werden sowohl an Forschungseinrichtungen (u. a. Institute der Fraun- hofer-Gesellschaft, Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft, Universitä- ten) als auch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u. a. Hersteller und Betreiber von energietechnischen Anlagen, Versorgungsunternehmen, Bauindus- trie) vergeben. Bei der Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung i. d. R. in Höhe von 50 Prozent vorausgesetzt. Die Energieforschung ist ein zentraler Bestandteil des Energiekonzepts der Bun- desregierung. Es beschreibt den Weg in eine hocheffiziente und weitgehend auf erneuerbaren Energien basierende Energieversorgung bis zum Jahr 2050. Ent- sprechend stehen Forschung und Entwicklung zu erneuerbaren Energien und Ef- fizienztechnologien in diesem Titel im Vordergrund der Fördermaßnahmen. Ande-
- 51 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 683 01 rerseits ist ohne effiziente und kostengünstige Speicher sowie neue und innovative Netztechnologien der weitere Ausbau von volatilen Energieträgern un- ter der Voraussetzung einer hohen Versorgungssicherheit gefährdet. Dies gilt ins- besondere unter den Randbedingungen eines möglichst weitgehenden Klima- schutzes bei gleichzeitig geforderter geringer Belastung für Wirtschaft und Verbraucher. Um die zukunftsweisenden Innovationen zu erreichen, sind verstärkte Anstren- gungen zu neuen, modernen und wettbewerbsfähigen Technologien erforderlich. Im Zentrum der Förderung stehen dabei die oben genannten Themen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 18 093 686 02 Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 37 080 36 080 33 467 -165 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 33 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 10 500 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind in Höhe von 4 000 T€ übertragbar. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Reaktorsicherheitsforschung: Anlagenverhalten bei Störfällen, Sicherheit druckführender Kom- ponenten, Kernschmelzen, menschliches Verhalten, Qualifikati- onswerkzeug für computergestützte Operateur-Info-Systeme, zerstörungsfreie Früherkennung von Schädigungen, Sicherheits- forschung zu Reaktoren mit sonstigen Kühlmedien........................ 22 000 2. Entsorgungsforschung: Endlagerung von insbesondere Wärme entwickelnden radioakti- ven Abfällen, Endlagerkonzepte für alle Wirtsgesteine, Grundla- gen der Langzeitsicherheit der Endlagerung hochradioaktiver Ab- fälle und abgebrannter Brennelemente, Grundlagen der Langzeitsicherheits-Bewertung, soziotechnische Fragestellungen. 13 500 3. Querschnittsaktivitäten der nuklearen Sicherheit-/ Entsorgungs- forschung: Sicherheit einer verlängerten Zwischenlagerung, Spaltmaterial- überwachung (Safeguards), Behandlung und Konditionierung ra- dioaktiver Abfälle............................................................................. 1 580 Zusammen............................................................................................ 37 080 Auch unter Ausstiegsbedingungen müssen für den Betrieb und die Entsorgung von Forschungsreaktoren und kommerziellen Kernkraftwerken weiterhin höchste Sicherheitsanforderungen gelten. Hierfür muss auch in Zukunft in den Bereichen Reaktorsicherheit und Entsorgung radioaktiver Abfälle die erforderliche wissen- schaftliche Kompetenz gewährleistet bleiben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert deshalb entsprechende FuE-Projekte zu grundlegenden Fragestellungen, die außerhalb der auf Genehmi- gungs- und Aufsichtserfordernisse gerichteten Ressortaufgaben des Bundesmi- nisteriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen. For- schungsvorhaben werden im internationalen Rahmen einschließlich des wissenschaftlichen Erfahrungsaustausches durchgeführt. Angesichts der besonderen Bedeutung der Gesellschaft für Anlagen- und Reak- torsicherheit mbH (GRS) im Bereich der Endlager- und Sicherheitsforschung und angesichts der fehlenden Grundfinanzierung der GRS werden vorbehaltlich der
- 52 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 02 Vergabe durch Einzelaufträge rd. 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für Aufträge an die GRS vorgesehen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 1 550 686 03 Steigerung der Energieeffizienz 40 988 40 988 23 969 -649 20 357 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 18 700 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen zu Nr. 5 der Erläuterungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3208 Tit. 871 01. 3. Einnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen aus Rückforderungen ausge- zahlter Zuwendungen wegen teilweisen Widerrufs von Zuwendungs- bescheiden fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Folgende Themenbereiche werden in Form von Zuschüssen geför- dert: 1. Energieberatung Mittelstand - Unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)......................................... 11 838 2. Unabhängige Beratung privater Verbraucher (auch KMU, sofern Eigentümer von Wohngebäuden) über Möglichkeiten der Energie- einsparung im Haushalt und am Gebäude...................................... 12 000 3. Zuwendungen an die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)..... 150 4. Studien der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Rahmen des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energie- effizienzmaßnahmen (EDL-G) sowie der Umsetzung der EU- Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU)........................................... 2 000 5. Vorsorge zur Deckung von Ausfallbürgschaften, die für Investiti- onskredite und/oder Vertragserfüllungsavale bei der Durchfüh- rung von Energieeinsparcontracting begeben werden bei Kap. 3208 Tit. 871 01...................................................................... 15 000 Zusammen............................................................................................ 40 988 Zu 1.: Gefördert wird eine unabhängige Energieberatung von KMU, bei der vom Berater die Einsparpotenziale ermittelt werden. Mit diesem Programm werden hochwerti- ge Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz (EED) gefördert. Das Programm dient damit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED. Zu 2.: Gefördert wird insbesondere eine unabhängige und individuelle Beratung und In- formation privater Verbraucherinnen und Verbraucher sowie von KMU über die Möglichkeiten der Energieeinsparung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Schwerpunkt wird dabei auf der Beratung der energetischen Sanie- rung im Gebäudebestand liegen. Mit diesem Programm werden hochwertige
- 53 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 03 Energieaudits im Sinne von Art. 8 Abs. 1 EED gefördert. Das Programm dient da- mit auch der Umsetzung von Art. 8 Abs. 1 EED. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Gutachten/Begleitforschung.................................................................. 2 000 Fachtagungen....................................................................................... 95 686 04 Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien 226 063 230 063 203 459 -651 18 300 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 160 865 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.............................................. 110 865 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 14 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Marktanreizprogramm..................................................................... 222 063 2. Einzelvorhaben Energiewende: Wärme und Effizienz.................... 4 000 Zusammen............................................................................................ 226 063 Zu 1.: Gefördert werden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien mit dem Schwer- punkt im Wärmemarkt sowie der Energiegewinnung aus Geothermie und Biomas- se. Einzelheiten sind in Richtlinien geregelt. Zu 2.: Außerdem werden aus dem Titel im Rahmen der Energiewende Ausgaben geleis- tet für Ausarbeitungen über die Nutzung erneuerbarer Energien (EE), Sachver- ständige im Rahmen der Umsetzung energiepolitischer EU-Richtlinien, des Erneu- erbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), weitere Instrumente zum Ausbau von erneuerbaren Energien und Effizienzsteigerungen, zur Erfüllung von diesbe- züglichen Berichtspflichten sowie für Informationskampagnen und -materialien. 686 05 Europäische Zusammenarbeit Ausbau Erneuerbare Energien 8 800 9 280 - -165 7 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2019 bis zu......................................... 7 880 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Deutschland hat sich gegenüber der Europäischen Kommission im Rahmen des beihilferechtlichen Hauptprüfverfahrens zum EEG 2012 (SA.33995(2013/C)) ver- pflichtet, insgesamt 50 Mio. € in europäische Energieprojekte oder Interkonnekto- renprojekte zu investieren. Die Mittel sollen in Form von einmaligen Investitions-
- 54 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 05 kostenzuschüssen für grenzüberschreitende Projekte, insbesondere zur Förderung und Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesetzt werden. Für die Förderung kommen Projekte innerhalb Deutschlands oder in einem ande- ren Mitgliedstaat in Betracht. 687 02 Leistungen an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in 31 450 32 356 32 116 -641 Wien Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 500 T€ übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0903. Erläuterungen: Mitgliedsbeitrag Besondere der Bundesrepublik Deutschland (freiwillige) Bezeichnung der Organisation (Pflichtleistungen) Leistungen Rechtsgrundlage und außerhalb des Mitglieds- Zusammen Zweck der Mitgliedschaft in Pro- in Tausend- beitrags Spalte 4 + 5 zent Fremdwährung in 1 000 € in 1 000 € in 1 000 € (gerundet) (gerundet) (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien................ 6,25 3 100 USD 2 941 - 2 941 20 459 8 050 28 509 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie und Durchführung von Sicherungsmaß- nahmen Zusammen........................................................................................ 23 400 8 050 31 450 Differenzen durch Rundung möglich 687 03 Leistungen an die internationale Organisation für erneuerbare Energien 7 549 7 345 - -642 (IRENA) Verpflichtungsermächtigung............................................................ 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 300 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 200 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Mitgliedsbeitrag Besondere der Bundesrepublik Deutschland (freiwillige) (Pflichtleistungen) Leistungen Bezeichnung der Organisation außerhalb Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft des Mitglieds- Zusammen in Pro- in Tausend- beitrags Spalte 4 + 5 zent Fremdwährung in 1 000 € in 1 000 € in 1 000 € (gerundet) (gerundet) (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Internationale Organisation für erneuerbare Energien...................... 6 778 USD 6 430 1 119 7 549 Rechtsgrundlage: Abkommen Zweck: Ausbau erneuerbarer Energien weltweit Zusammen........................................................................................ 6 430 1 119 7 549 Differenzen durch Rundung möglich Der Beitrag in Fremdwährung umfasst den Mitlgliedsbeitrag (rd. 25 Prozent) und die Finanzierung des IRENA Innovation and Technology Centre (IITC) in Bonn.
- 55 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Ausgaben für Investitionen 892 01 Explorationsprogramm (Explo II) - - 17 -649 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus bedingt rückzahlbaren Zuwendungen fließen den Ausga- ben zu. Erläuterungen: Auf der Grundlage der im Oktober 2010 veröffentlichten Rohstoffstrategie unter- stützte die Bundesregierung die deutsche Industrie mit einer gezielten Explorati- onsförderung zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Industrie mit Rohstoffen. Die Förderung erfolgte nach Maßgabe entsprechender Richtlinien und Nebenbestimmungen im Rahmen eines Explorationsförderprogramms II (Neuauflage eines bereits von 1970 bis 1990 vollzogenen Programms) über be- dingt rückzahlbare Darlehen. Das Förderprogramm wurde beendet und befindet sich in der Abwicklung. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und - - (-) -890 981 .7 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wismut-Sanierung / Auslaufen der Steinkohle-Subventionen (1 288 870) (1 378 370) (29 589) 526 12 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnli- 70 70 - -632 chen Ausschüssen Erläuterungen: Kosten für Gutachten und begleitende Beratung der Bundesregierung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Eigentümerin und Zuwendungsgeberin der Wismut GmbH. 682 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Betrieb 115 000 118 500 129 800 -632 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 891 11. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch die Aufwendungen des Bundes auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten geleistet werden. Erläuterungen: Die Wismut GmbH wickelt die Bergbauaktivitäten mit dem Ziel einer geordneten Stilllegung sowie der Sanierung und Rekultivierung der Betriebsflächen und Anla- gen unter Umwelt-, Strahlenschutz- und Bergsicherheitsaspekten ab. Der Bund hat die Wismut GmbH von Kosten der Stilllegung und Sanierung freigestellt. Die Aufwendungen werden sich voraussichtlich auf etwa 7,1 Mrd. € belaufen. Das ergänzende Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- land und dem Freistaat Sachsen zu den sächsischen Wismut-Altstandorten sieht
- 56 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 682 11 (Titelgruppe 01) eine weitere Beteiligung des Bundes an der Sanierung der sächsischen Wismut- Altstandorte von 2013 bis 2022 vor. Von seinen insgesamt 69 Mio. € stellt der Bund in 2018 8 Mio. € zur Verfügung. 683 11 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum 1 020 300 1 053 600 1 287 534 -631 Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infol- ge von Kapazitätsanpassungen Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 698 11. 2. Rückeinnahmen fließen bis zur Höhe von 32 Mio. € den Ausgaben zu, darüber hinaus nur mit Einwilligung des Bundesministeriums der Fi- nanzen. Erläuterungen: 1. Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich im Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Stein- kohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu been- den. Die kohlepolitische Verständigung vom 7. Februar 2007 wurde durch die Rahmenvereinbarung “Sozialverträgliche Beendigung des subventio- nierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland“ vom 14. August 2007, durch das Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 und durch die Steinkohlerichtlinien des BMWi vom 6. Juli 2011 umgesetzt. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz regelt die Steinkohle- beihilfen des Bundes ab 2009. Auf dieser Grundlage wurde am 9. Oktober 2013 ein Zuwendungsbescheid an die RAG AG für die Jahre 2015 bis 2019 erteilt. Die Bundesanteile für 2015, 2016, 2017 und 2018 belaufen sich auf bis zu 1 332,0 Mio. €, 1 053,6 Mio. €, 1 020,3 Mio. € bzw. 939,5 Mio. €. NRW ist mit folgenden Höchstbeträgen an den Kohlebeihilfen beteiligt: 2015: 171,4 Mio. €, 2016: 170,9 Mio. €, 2017: 161,2 Mio. €, 2018: 151,5 Mio. €. Gemäß Rahmenvereinbarung beteiligt sich NRW nach dem Jahr 2014 nicht mehr an den Absatzhilfen für die laufende Produktion. Das Saarland beteiligt sich nicht. Ab 2013 leistet die RAG AG jährlich einen Eigenbeitrag von 32 Mio. €. 2. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. So werden die Beihilfen für 2017 in den Haushalt 2018 eingestellt. 3. Sämtliche Beihilfen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Rechtsgrundlage für die Prüfung und Genehmigung der Steinkohlebeihilfen ab 2011 bildet der Beschluss des Rates vom 10. De- zember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke. Mit Entscheidung vom 7. Dezem- ber 2011 hat die Europäische Kommission den von der Bundesregierung vorgelegten Stilllegungsplan für den subventionierten deutschen Steinkoh- lenbergbau und die damit verbundenen Beihilfen genehmigt. 686 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Beitrag zur Berufsgenossenschaft 37 000 84 000 - -632 26 850 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus Erstattungen der Berufsgenossenschaft sind zweck- gebunden und fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Wismut GmbH verpflichtet, Beiträge an die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI), Branche Bergbau, zu zahlen. Die Ermittlung des Beitrags des Unter- nehmens leitet sich aus dem Gefahrtarif ab. Dieser wird alle 4 Jahre auf der Basis der Leistungszahlen ermittelt. Für den Zeitraum 2017 und 2018 ist ein Übergangs- tarif verabredet, ab 2019 ist ein neuer Gefahrtarif unter Einbeziehung aller Bran- chen der BG RCI vorgesehen.
- 57 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 11 (Titelgruppe 01) Der Haushaltsansatz ist auf der Grundlage der bekannten aber wenig belastbaren Modellrechnungen der BGRCI ermittelt, dies gilt auch für die zu Grunde gelegte Höhe der Rückerstattungen aus 2016. Weniger wegen geringerer Beitragszahlung 2018 infolge der erwarteten Erstattun- gen aus der Vorauszahlungsberechnung 2017. 698 11 Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus 102 500 108 700 107 256 -253 2 739 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 66 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu............................................... 15 050 T€ im Haushaltsjahr 2023 bis zu................................................. 6 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 683 11. 3. Die Drittelbeteiligung der Bundesländer fließt den Ausgaben zu. Erläuterungen: 1. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus Anlass einer Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme des Steinkohlenbergbaus ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren, können nach der Entlassung Anpassungsgeld (APG) er- halten. Die Leistungen werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ge- währt, die im Falle der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren die Vo- raussetzungen für den Bezug bestimmter Rentenleistungen oder der Knappschaftsausgleichsleistung nach dem Sozialgesetzbuch VI erfüllen wür- den. Die Höhe des APG bemisst sich nach der Rentenanwartschaft im Zeit- punkt der Entlassung. Näheres regeln die Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. 2. Mit der Zahlung von APG werden die Ergebnisse der kohlepolitischen Verstän- digung zum Auslaufen der subventionierten Steinkohleförderung vom Februar 2007, die in der Rahmenvereinbarung vom 14. August 2007 und dem Stein- kohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 in der Fassung vom 11. Juli 2011 festgeschrieben sind, sozialverträglich umgesetzt. An dem Aus- gabenbedarf beteiligen sich entsprechend der Rahmenvereinbarung sowie der abgeschlossenen Vorschaltvereinbarungen der Bund mit zwei Dritteln sowie das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland mit einem Drittel. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnah- men geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerkosten............................................................................... 200 891 11 Zuwendungen an die Wismut GmbH - Investitionen 14 000 13 500 12 600 -632 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 682 11.
- 58 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Energetische Gebäudesanierung (372 000) (455 000) (8 627) 661 21 Zuschüsse im Rahmen des Programms "Niedrigenergiehaus im Be- - - 3 700 -411 stand" (einschl. Heizungsmodernisierung und Energiesparhäuser) der 550 KfW-Bankengruppe - Abwicklung Erläuterungen: Gesamt- Nach 2017 Vorbe- ausgaben Verausgabt übertra- Veran- halten Mehrjährige Maßnahmen des bis Bewilligt gene Aus- schlagt für (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Bundes 2016 2017 gabereste 2018 2019 ff 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2005..................................................... 391 519 390 969 - 550 - - Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms wurden zusätzliche Sanie- rungsmaßnahmen an Altbauten der Baujahre bis 1978 mit dem Ziel einer weiteren Reduzierung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebestand gefördert. Darüber hinaus wurde der Austausch von Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohle- heizungen und Nachtspeicherheizungen sowie der Einbau von Gas- und Ölbrenn- wertkesseln in Kombination mit Solaranlagen gefördert. Zudem erfolgte eine För- derung des Neubaus und des Umbaus von Altbauten zu Energiesparhäusern, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung nochmals deutlich unterschrit- ten. 661 22 Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung "CO2- 372 000 455 000 559 111 -411 Gebäudesanierungsprogramm" der KfW- Bankengruppe - Abwicklung 4 139 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Gesamt- Nach 2017 Vorbe- ausgaben Verausgabt übertra- Veran- halten Mehrjährige Maßnahmen des bis Bewilligt gene Aus- schlagt für (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Bundes 2016 2017 gabereste 2018 2019 ff 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2011..................................................... 6 047 621 4 800 232 455 000 4 139 372 000 416 250 Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimapro- gramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2- Ausstoßes insbesondere an Wohngebäuden sowie an Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Zudem erfolgte eine Förderung der Er- richtung von Energiesparhäusern bzw. Effizienzhäusern, welche die Anforderun- gen der Energieeinsparverordnung deutlich unterschreiten. Die Förderung erfolgte durch zinsgünstige Darlehen, die mit einem Teilschulderlass ergänzt werden konnten. Aus den Ausgaben werden Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung so- wie Mandatartätigkeit geleistet. Weniger wegen planmäßiger Abwicklung.