Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
- 59 - Energie und Nachhaltigkeit 0903 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 661 23 Investitionsoffensive Infrastruktur für strukturschwache Kommunen - Ab- - - 404 -411 wicklung 1 346 Erläuterungen: Gesamt- Nach 2017 Vorbe- ausgaben Verausgabt übertra- Veran- halten Mehrjährige Maßnahmen des bis Bewilligt gene Aus- schlagt für (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Bundes 2016 2017 gabereste 2018 2019 ff 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2010..................................................... 104 461 103 115 - 1 346 - - Das Programm war Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in struktur- schwachen Kommunen, insbesondere zur Energieeinsparung, zur Anpassung der Infrastruktur an den demografischen Wandel sowie zur Unterstützung von Exis- tenzgründungen in sozialen Problemgebieten. Die Förderung erfolgte durch zins- vergünstigte Darlehen. 720 21 Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften - - 153 -016 Haushaltsvermerk: 1. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundes- verwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen sind auch Gebäude der Sozialwerke des Bundes e. V., die sich in deren Eigentum befinden. Mittel aus dem Programm, die für diese Gebäude in Anspruch genommen werden, sind im Falle ei- nes Eigentümerwechsels an den Bund zurückzuzahlen. Ausgaben für besonders innovative, zukunftsträchtige Maßnahmen können bis zu 15 Prozent der Gesamtsumme vorgenommen werden. Die Mittel die- nen auch dem Monitoring der CO2-Emissionen im Rahmen der Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen geleistet werden. 2. Von den Programmmitteln können bis zu 0,5 Prozent für das Projekt- management (Beratung, Prüfung, Kontrolle, Dokumentation und Eva- luierung) verwendet werden. Erläuterungen: Gesamt- Nach 2017 Vorbe- ausgaben Verausgabt übertra- Veran- halten Mehrjährige Maßnahmen des bis Bewilligt gene Aus- schlagt für (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Bundes 2016 2017 gabereste 2018 2019 ff 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Förderprogramme bis 2009........................................................... 439 678 439 678 - - - - Mit den Mitteln sollten Liegenschaften der Bundesverwaltung auch unter wirt- schaftlichen Gesichtspunkten energetisch optimiert werden. Durch die Erhöhung der Energieeffizienz sollten die Ausgaben gesenkt und die Vorbildfunktion des Bundes besonders im Hinblick auf die Ausstellung von Energieausweisen gestärkt werden. Die Mittel sollten auch der Initiierung von Contracting-Projekten sowie für begleitende Maßnahmen dienen. Ein Betrag bis zu 6 Mio. € sollte zur modellhaften Umsetzung des Ziels der Hal- bierung des Energiebedarfs im Gebäudebereich im Rahmen der Hightech-Strate- gie der Bundesregierung bei bundeseigenen Bauten verwandt werden. Der Tech- nologietransfer sollte durch Anwendung innovativer Verfahren und Produkte bei Baumaßnahmen des Bundes unterstützt und durch projektbegleitende Öffentlich- keitsarbeit im In- und Ausland forciert werden.
- 60 - 0903 Energie und Nachhaltigkeit Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titelgruppe 02 891 21 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms zur energeti- - - 408 -411 schen Gebäudesanierung "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" der KfW- 2 592 Bankengruppe - Abwicklung Erläuterungen: Gesamt- Nach 2017 Vorbe- ausgaben Verausgabt übertra- Veran- halten Mehrjährige Maßnahmen des bis Bewilligt gene Aus- schlagt für (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Bundes 2016 2017 gabereste 2018 2019 ff 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2011..................................................... 309 308 306 716 - 2 592 - - Das Förderprogramm war Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimapro- gramms sowie des Energiekonzepts der Bundesregierung. Gefördert wurden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2- Ausstoßes an Wohngebäuden. Die Förderung erfolgte durch Zuschüsse. Hierbei sollten Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausge- schlossen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen sollte 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung so- wie Mandatartätigkeit geleistet.
- 61 - Chancen der Globalisierung 0904 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Der Bereich Außenwirtschaftsförderung (Kap. 0904) - “Chan- vest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing cen der Globalisierung“ umfasst ein finanzielles Volumen von mbH“) werden mit insgesamt ca. 75,1 Mio. Euro gefördert (Ti- rd. 234 Mio. Euro. Besonderes finanzielles Gewicht mit mehr tel 687 02). als 80 Prozent aller Ausgaben des Kapitels 0904 haben die Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. erhält eine institu- Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher tionelle Förderung von rd. 30,6 Mio. Euro (Titel 686 01). Damit Unternehmen sowie die Stärkung Deutschlands als Inves- wirbt sie im Ausland für das Reiseland Deutschland und koor- titions- und Tourismusstandort. Wichtigster Einzelposten in diniert u. a. die Ergebnisse der Marktforschung zur Stärkung diesem Zusammenhang ist die Förderung der Erschließung Deutschlands als Tourismusstandort. von Auslandsmärkten, für die insgesamt 82,4 Mio. Euro zur Die deutschen Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgebli- Verfügung stehen, u. a. für die Beteiligung des Bundes an chen internationalen Organisationen sind ebenfalls im Ka- Auslandsmessen sowie die Fortbildung von Managern und pitel 0904 veranschlagt (Titel 687 03). Der Ansatz be- Exportinitiativen in den Bereichen Erneuerbare Energien und trägt rd. 36 Mio. Euro, davon gehen fast 50 Prozent Energieeffizienz (Titel 687 05). Das Netzwerk deutscher Aus- (17 Mio. Euro) an die Welthandelsorganisation in Genf. landshandelskammern und die GTAI (“Germany Trade and In- Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Grundsätzliches Ziel der Außenwirtschaftsförderung des ein großes Potenzial aufweisen. Gemeinsam mit dem Aus- BMWi ist es, die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Er- landshandelskammernetz wird die GTAI die Unterstützung au- schließung und Sicherung ausländischer Märkte zu unterstüt- ßenwirtschaftlich orientierter deutscher Unternehmen bei der zen und für Deutschland als Standort für ausländische Investi- Erschließung ausländischer Märkte fortsetzen und ausländi- tionen zu werben. sche Unternehmen beraten, die in Deutschland investieren Ziel der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter wollen. deutscher Unternehmen sowie der Stärkung Deutsch- Im Rahmen der Stärkung Deutschlands als Tourismus- lands als Investitionsstandort ist es, dass insbesondere standort stehen zwei Ziele im Vordergrund: die Förderung kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht zuletzt aus den des positiven Images für das Reiseland Deutschland sowie neuen Bundesländern, ihre internationale Wettbewerbsfähig- die Steigerung des Übernachtungsaufkommens bei Reisen in keit ausbauen und Wachstums- und Beschäftigungspotenziale und nach Deutschland. Im Jahr 2015 registrierten deutsche umfassend entfalten können. Dies soll z. B. durch eine Fort- Beherbergungsbetriebe 436 Millionen Übernachtungen. führung des erfolgreichen Auslandsmesseprogramms erreicht Die Beiträge zu außenwirtschaftlich maßgeblichen inter- werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können rd. nationalen Organisationen dienen dem Interesse Deutsch- 234 Messebeteiligungen realisiert werden. Das Netz der deut- lands, an der Gestaltung der internationalen Rahmenbedin- schen Auslandshandelskammern, welches vor allem der Un- gungen für deutsche Unternehmen mitzuwirken und terstützung von KMU dient, soll weiter ausgebaut werden. insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie Neue Außenwirtschaftsförderstrukturen sollen an solchen den Abbau von Marktzugangsschranken hinzuwirken. Standorten errichtet werden, die für die deutsche Wirtschaft
- 62 - 0904 Chancen der Globalisierung Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0904 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 8 400 7 069 +1 331 1 793 5 276 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 225 385 220 980 +4 405 4 027 217 930 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 2 500 - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 233 785 228 049 +5 736 8 320 223 206 davon nicht flexibilisiert........................................... 233 785 228 049 +5 736 8 320 223 206 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 86 979 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 59 494 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 17 683 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 9 802
- 63 - Chancen der Globalisierung 0904 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und - - (-) -890 381 .7 Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen bis zur Höhe von 2 000 T€ zur Deckung von Mehr- ausgaben bei folgendem Titel: 687 05. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 Kosten der Beteiligung des Bundes an Weltausstellungen im Ausland 8 400 7 069 5 276 -651 1 793 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung der Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßig- tes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Ein- richtungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berück- sichtigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Erläuterungen: Die Mittel sind für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Welt- ausstellungen 2017 in in Astana und 2020 in Dubai bestimmt. Die geschätzten Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: 2017 in Astana: 14,9 Mio. € (davon 2018 2,9 Mio. € Nachlaufkosten) 2020 in Dubai: 50 Mio. €. Aus dem Ansatz können auch die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Auf- tragsausführung finanziert werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 686 01 Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt 30 649 30 649 30 574 -652 (Main) Haushaltsvermerk: 40 T€ werden für die Förderung eines Tages des barrierefreien Touris- mus auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) bereitgestellt.
- 64 - 0904 Chancen der Globalisierung Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 686 01 Erläuterungen: Finanzierungs- Soll Soll Ist anteil in Prozent 2018 2017 2016 Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 73,12 100,00 25 001 25 174 25 217 - aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 25 001 25 174 25 217 Ausland Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt/M................................... 73,12 100,00 5 648 5 475 5 197 - aus Kap. 0904 Tit. 686 01......................................................................... 5 648 5 475 5 197 Zusammen .................................................................................................. 30 649 30 649 30 414 - Summe Tit. 686 01 ................................................................................... 30 649 30 649 30 414 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. Zu Spalte 6: Bereinigt um die vom Zuwendungsempfänger zurückgezahlten, in 2016 nicht in Anspruch genommenen Beträge. 1. Die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) wirbt für das Reiseland Deutsch- land über ein Netz von Auslandsvertretungen. Es werden im Ausland touristi- sche Informationen verbreitet, die erforderliche Marktforschung betrieben, tou- ristische Angebote entwickelt und die Absatzförderung für den deutschen Tourismus koordiniert. Damit trägt die DZT dazu bei, Arbeitsplätze in der deut- schen mittelständischen Tourismuswirtschaft zu sichern und die Wirtschafts- kraft strukturschwacher Regionen zu stärken. 2. Bundesmittel dürfen ausschließlich zur Finanzierung des Auslandsmarketings verwendet werden. Eine Finanzierung oder Mitfinanzierung von Reservierungssystemen durch die DZT ist ausgeschlossen. Eine Finanzbeteiligung an Katalogen, die den Ver- kauf touristischer Produkte im Ausland über Reservierungssysteme unterstüt- zen, ist erlaubt. 687 01 Maßnahmen im Zusammenhang mit Twinning-Projekten der EU und Be- 1 068 1 062 847 -029 ratungshilfe für das Ausland Verpflichtungsermächtigung............................................................ 854 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 224 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 218 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 412 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 272 01. Erläuterungen: Der Verwaltungsaufbau in den Beitrittsländern zur Europäischen Union, potenziel- len Beitrittskandidaten und den Ländern der Europäischen Nachbarschaft wird durch die EU mittels Twinning-Programmen gefördert. Vorbereitungskosten vor Notifizierung der Projekte sowie beschränkte Nachbereitungskosten sind aus den nationalen Haushalten zu finanzieren. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen ge- leistet werden.
- 65 - Chancen der Globalisierung 0904 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € 687 02 Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland einschließlich Standortmarke- 75 053 70 068 64 019 -651 ting 2 149 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910 Tit. 544 04 und Kap. 0916 Tgr. 02. 3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Finanzierungs- Soll Soll Ist anteil in Prozent 2018 2017 2016 Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Inland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Stand- ortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 98,77 100,00 25 185 23 235 21 824 - aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 25 185 23 235 21 824 Ausland Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Stand- ortmarketing mbH (GTAI)............................................................................ 98,77 100,00 3 009 3 009 2 283 - aus Kap. 0904 Tit. 687 02......................................................................... 3 009 3 009 2 283 Zusammen .................................................................................................. 28 194 26 244 24 107 - Summe Tit. 687 02 ................................................................................... 28 194 26 244 24 107 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0904. Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung von Auslandshandelskammern/Delegierten der deut- schen Wirtschaft und Repräsentanzen über den Deutschen In- dustrie- und Handelskammertag..................................................... 46 859 2. Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI)....................................................... 28 194 Zusammen............................................................................................ 75 053 Zu 1.: Aus dem Ansatz können die zur Dienstleistung an Auslandshandelskammern ent- sandten Bediensteten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Kosten der Evaluierung der Förderung des Auslandskammernetzes sowie (antei- lig) die Kosten der Prüfung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung im Auslands- kammernetz und in den Auslandsbüros der GTAI finanziert werden. Zu 2.: Der Bund sieht in der Unterstützung außenwirtschaftlich orientierter deutscher Un- ternehmen bei der Markterschließung und ausländischer Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt bis hin zur Investition in Deutschland ausweiten wollen, eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Die operativen Auf- gaben der Außenwirtschaftsförderung und des Standortmarketings werden von der Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standort- marketing mbH (GTAI) wahrgenommen. Aus dem Ansatz soll eine mehrjährige Kampagne zur Vermarktung des Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstand-
- 66 - 0904 Chancen der Globalisierung Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 687 02 orts im Ausland finanziert werden. Die Ausgaben zu Nr. 2 in Höhe von 5 000 T€ dienen neben dem Schwerpunkt der GTAI für Standortmarketing insbesondere der Investorenwerbung für die neuen Bundesländer und Berlin. Des Weiteren kön- nen die Kosten der Evaluierung der GTAI hieraus finanziert werden. 687 03 Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland 36 265 35 496 36 911 -680 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 795 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................... 440 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................... 265 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...................................................... 90 T€ Erläuterungen: Mitgliedsbeitrag Besondere der Bundesrepublik Deutschland (freiwillige) Bezeichnung der Organisation (Pflichtleistungen) Leistungen Rechtsgrundlage und außerhalb des Mitglieds- Zusammen Zweck der Mitgliedschaft in Pro- in Tausend- beitrags Spalte 4 + 5 zent Fremdwährung in 1 000 € in 1 000 € in 1 000 € (gerundet) (gerundet) (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Meterkonvention (BIPM), Paris................................................. 8,00 1 110 - 1 110 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Gewährung der Einheitlichkeit der physikalischen Ein- heit 2. Welthandelsorganisation (WTO), Genf..................................... 9,00 18 210 CHF 16 958 - 16 958 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Erstellung multilateraler Regelungen zur Liberalisie- rung des Welthandels 3. Internationales Kälteinstitut (IIF), Paris..................................... 5,80 59 - 59 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kältetechnik 4. Internationale Organisation für gesetzliches Messwesen (OIML), Paris............................................................................. 4,00 60 - 60 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Festlegung von internationalen Grundsätzen des ge- setzlichen Messwesens 5. Internationales Ausstellungs-Büro (BIE), Paris......................... 8,00 76 - 76 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Regulierung und Koordinierung von Welt- und Welt- fachausstellungen 6. Welttourismusorganisation, Madrid (UNWTO).......................... 3,20 343 - 343 Rechtsgrundlage: Beitritt Zweck: Förderung des internationalen Tourismus 7. Energiecharta (EC), Brüssel..................................................... 13,80 620 - 620 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Förderung von Handel und Investitionen im Energie- bereich 8. Internationale Meeresbodenbehörde (ISA), Kingston............... 10,60 798 USD 757 - 757 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Durchführung des Meeresbodenbergbauteils des VN- Seerechtsübereinkommens 9. Weltpostverein (UPU), Bern...................................................... 5,80 2 106 CHF 1 961 - 1 961 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung des Postverkehrs 10. Internationale Fernmeldeunion (ITU), Genf.............................. 6,40 8 805 CHF 8 199 - 8 199 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Internationale Koordinierung des Telekommunikati- onsverkehrs
- 67 - Chancen der Globalisierung 0904 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 687 03 Mitgliedsbeitrag Besondere der Bundesrepublik Deutschland (freiwillige) (Pflichtleistungen) Leistungen Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und außerhalb Zweck der Mitgliedschaft des Mitglieds- Zusammen in Pro- in Tausend- beitrags Spalte 4 + 5 zent Fremdwährung in 1 000 € in 1 000 € in 1 000 € (gerundet) (gerundet) (gerundet) 1 2 3 4 5 6 11. Europäisches Institut für Telekommunikationsstandards (ETSI), Sophia-Antipolis............................................................ 1,40 195 - 195 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Europäische Normenorganisation zur Entwicklung von Telekommunikationsnormen 12. Europäisches Büro für Kommunikation (ECO), Kopenhagen... 9,50 1 968 DKK 265 - 265 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Harmonisierung des Frequenzspektrums in Europa 13. Ständiges Sekretariat für das Internationale Energieforum (IEF), Riad................................................................................. 2,60 140 USD 133 - 133 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung des Dialogs zwischen Ölförder- und Ölver- braucherländern als Beitrag zur Versorgungssicherheit 14. Internationale Energieagentur (IEA), Paris............................... 9,48 2 343 1 380 3 723 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 15. Kernenergieagentur (NEA), Paris............................................. 9,50 1 010 - 1 010 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 16. Kernenergie-Datenbank (NEA Data Bank), Paris..................... 14,10 430 - 430 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 17. Stahlausschuss (Steel Committee), Paris................................. 9,30 63 - 63 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 18. Brussels European and Global Economic Laboratory (BRUEGEL), Brüssel................................................................ 110 - 110 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien 19. Sonstige.................................................................................... 193 - 193 Zusammen........................................................................................ 34 885 1 380 36 265 Differenzen durch Rundung möglich Die ausgewiesenen Beträge sind teilweise Schätzansätze, da mitunter ein förmli- cher Haushaltsbeschluss für das Haushaltsjahr 2018 noch nicht vorliegt. 687 04 Beitrag zum Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe - - - -649 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Der Gemeinsame Fonds (GF) für Rohstoffe dient der Unterstützung von Einzel- rohstoff-Übereinkommen. Durch Pflichtbeiträge (1. Konto) sollte vor allem die Fi- nanzierung einer internationalen Lagerhaltung ermöglicht werden. Diese Aufgabe kam bisher jedoch nicht zum Tragen. Aus den Zinsen des 1. Kontos werden der Verwaltungshaushalt und ein Teil der Projekte finanziert. Freiwillige Beiträge (2. Konto) dienen der Finanzierung von Projekten zur Verbes- serung der strukturellen Marktbedingungen für Rohstoffe. Das Übereinkommen ist 1989 in Kraft getreten. Der Pflichtbeitrag der Bundesre- publik Deutschland (rd. 16 361 T€) ist durch Barleistungen (rd. 5 624 T€), durch die Begebung von unverzinslichen Schuldscheinen (rd. 5 624 T€) und Gewähr- leistungen (rd. 5 113 T€) entrichtet worden.
- 68 - 0904 Chancen der Globalisierung Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 687 04 Weitere Forderungen zur Einlösung von Schuldscheinen (nach Teileinlösung in 2004 und 2005 noch rd. 5 460 T€) sind möglich. 687 05 Erschließung von Auslandsmärkten 82 350 83 705 83 100 -029 1 798 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 82 330 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 56 830 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu............................................... 16 200 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 9 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 25 000 T€ übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 1, 3, 4, 5 und 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleis- tet werden: Kap. 0904. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände nach Beendigung einer Messe oder Ausstellung unentgeltlich bzw. gegen ermäßigtes Entgelt an das Gastland und öffentliche oder gemeinnützige Einrich- tungen im Gastland abgegeben werden, soweit dies unter Berücksich- tigung von Transportkosten und einer möglichen Wiederverwendung am wirtschaftlichsten ist. Soweit der volle Wert eines Gegenstandes im Einzelfall den Betrag von 50 T€ übersteigt, bedarf es der Einwilligung des Bundesministe- riums der Finanzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kosten der Beteiligung des Bundes an Auslandsmessen und -ausstellungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft.................. 42 500 2. Exportinitiative Erneuerbare Energien............................................. 18 500 3. Managerfortbildung "Fit for Partnership with Germany" und Re- gierungsberatung Deutsche Beratergruppe.................................... 13 000 4. Markterschließungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unterneh- men des produzierenden Gewerbes und Dienstleister................... 3 900 5. Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an in- ternationalen Leitmessen in Deutschland....................................... 2 750 6. Vorbereitung der Mitgliedschaft Deutschlands in der Extractive In- dustries Transparency Initiative (EITI)............................................. 700 7. Exportinitiative für Umwelttechnologien.......................................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 82 350 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die verschiedenen Maß- nahmen zur Exportförderung in einem einzigen "Programm zur Erschließung von Auslandsmärkten" gebündelt. Die Exportinitiativen Energieeffizienz und Erneuer- bare Energien wurden als Exportinitiative Energie zusammengefasst. Daneben gibt es weitere Exportinitiativen, wie Messebeteiligungen und das Managerfortbil- dungsprogramm "Fit for Partnership with Germany". Es werden die besonderen Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt. Aus dem Ansatz können auch Projektträger-, Verwaltungs- und Kosten für die Ge- schäftsstellen sowie Ausgaben für Aufträge, Machbarkeitsstudien, Gutachten (u. a. externe Evaluierung), die Prüfung der ordnungsgemäßen Projektumsetzung und Gebühren geleistet werden. Des Weiteren können aus Nr. 2 der Erläuterun- gen bis zu 4 Mio. € an die KfW-Bankengruppe im Rahmen eines von ihr konzipier- ten und verwalteten Klimaschutzfonds geleistet werden.