Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung

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- 71 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Soll     Soll 2017      Ist Titel Zweckbestimmung                                                          2018     Reste 2017    2016 Funktion 1 000 €     1 000 €    1 000 € 686 04 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ver-                                         4 000        6 000      4 220 -523 sorgung mit pflanzlichen Eiweißen heimischer Produktion                                                               1 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................................... fällig im Haushaltsjahr 2020 bis zu......................................... 1 200 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Mit den Ausgaben sollen auf der Basis von Zuwendungen oder Aufträgen insbe- sondere Forschung und Entwicklung einschließlich des Wissenstransfers der Er- gebnisse in die Praxis gefördert werden. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben der Bundes- forschungsinstitute gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger ge- leistet werden. 686 05 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung                                                                   55 000      55 000       8 875 -523 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 5 800 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 8 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Aus dem Ansatz sind 7 000 T€ vorgesehen für Vorhaben in Regionen mit besonderen Herausforderungen aufgrund des demografischen, strukturellen oder wirtschaftlichen Wandels. Erläuterungen: Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger ge- leistet werden. 686 06 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der                                         4 000        4 000        467 -523 Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 893 02. Erläuterungen: Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger ge- leistet werden.
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- 72 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Soll       Soll 2017       Ist Titel Zweckbestimmung                                                        2018       Reste 2017     2016 Funktion 1 000 €       1 000 €     1 000 € Ausgaben für Investitionen 893 01 Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben                                         500           500            - -523 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu....................................................  100 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu....................................................  100 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu....................................................  100 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermäch- tigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 01. Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 01. 893 02 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für eine Verbesserung der                                    21 000        21 000        1 467 -523 Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau                                                                   11 533 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 06. Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 686 06. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und                                        -             -          (-) -890 981 .7 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Nachwachsende Rohstoffe                                                                           (61 000)      (61 000) (12 510) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Gefördert werden sollen 1. der Aufbau von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung nach- wachsender Rohstoffe, 2. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erschließung weiterer Verwendungsmöglichkeiten im Nichtnahrungsmittelsektor,
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- 73 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Soll       Soll 2017       Ist Titel Zweckbestimmung                                                   2018       Reste 2017     2016 Funktion 1 000 €       1 000 €     1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 3. Informationsvermittlung vor allem für Produzenten, Verarbeiter und Anwender nachwachsender Rohstoffe, 4. Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit (Tit. 686 11). Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger ge- leistet werden. 686 11 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonst-                               34 500        34 500       30 372 -523 rationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und zur För-                                               3 622 derung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft Verpflichtungsermächtigung....................................................... 28 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 9 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 5 500 T€ Erläuterungen: Hieraus können auch Vorhaben der Bundesforschungsinstitute im Rahmen der Zweckbestimmung des Tit. 686 11 gefördert werden. Für die Förderung der nationalen Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft sind 10 000 T€ vorgesehen, davon 1 000 T€ für die innovative Verwendung von Laub- holz. Für Öffentlichkeitsarbeit sind 250 T€ und für Fachinformationen sind 2 400 T€ vor- gesehen. 893 11 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonst-                               26 500        26 500       21 112 -523 rationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe (Investitio-                                               8 888 nen) Verpflichtungsermächtigung....................................................... 20 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 9 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu................................................. 3 500 T€ Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außerhalb der Bundesverwal-                                 (71 567)      (62 417) tung                                                                                                          (8 000) Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 632 21 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen                               38 451        37 422       33 063 -164 der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 21. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
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- 74 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Soll            Soll 2017             Ist Titel Zweckbestimmung                                                                             2018            Reste 2017           2016 Funktion 1 000 €            1 000 €           1 000 € Noch zu Titel 632 21 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Finanzierungs-         Soll             Soll            Ist anteil in Prozent      2018             2017          2016 Adresse und Bezeichnung mit      ohne Eigenmittel        1 000 €         1 000 €        1 000 € 1                                                              2        3            4                5              6 WGL-Einrichtungen 1.    Bayern ................................................................................................                            (2 085)          (2 027)          (762) 1.1 Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie (DFA), Gar- ching bei München..............................................................................                     50,00            2 085            2 027            762 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                         1 897            1 821            762 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                           188              206              - 2.    Brandenburg ......................................................................................                               (27 001)        (27 248)       (24 172) 2.1 Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung e. V. (ZALF), Mün- cheberg...............................................................................................              50,00          12 451            11 933        10 877 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                        11 066          10 765           9 781 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                         1 385            1 168          1 096 2.2 Leibniz-Institut für Agrartechnik e. V. (ATB), Potsdam-Bornim............                                             50,00            8 434            8 892          7 709 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                         5 865            5 706          5 195 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                         2 569            3 186          2 514 2.3 Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau e. V. (IGZ), Groß- beeren.................................................................................................             50,00            6 116            6 423          5 586 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                         5 688            5 512          5 020 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                           428              911            566 3.    Mecklenburg-Vorpommern ...............................................................                                           (11 458)         (11 203)      (10 121) 3.1 Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN), Dummerstorf.....................                                         50,00           11 458           11 203        10 121 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                        11 149          10 896           9 832 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                           309              307            289 4.    Sachsen-Anhalt .................................................................................                                   (2 876)          (2 811)        (2 553) 4.1 Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO), Halle......................................................................................                 50,00            2 876            2 811          2 553 - aus Kap. 1005 Tit. 632 21.................................................................                                         2 786            2 722          2 473 - aus Kap. 1005 Tit. 882 21.................................................................                                            90               89             80 Zusammen ..................................................................................................                              43 420           43 289         37 608 - Summe Tit. 632 21 ...................................................................................                                  38 451           37 422         33 063 - Summe Tit. 882 21 ...................................................................................                                    4 969            5 867          4 545 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mit- gliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mit- gliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation 2016 - 2020 finanziert der Bund den Aufwuchs allein; im Übrigen bleiben die jeweiligen Bund-Länder-Finanzierungsschlüs- sel unberührt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweck- gebundene Zuweisungen an die Sitzländer. 686 21 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Betrieb -                                                                      7 638               7 061              6 723 -165 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzel- nen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesmi- nisteriums der Finanzen. 2. Die Mittel dürfen bis zur Höhe von 20 Prozent des Zuwendungsbetra- ges zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
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- 75 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Soll          Soll 2017           Ist Titel Zweckbestimmung                                                                       2018          Reste 2017         2016 Funktion 1 000 €          1 000 €         1 000 € Noch zu Titel 686 21 (Titelgruppe 02) Erläuterungen: Finanzierungs-         Soll           Soll          Ist anteil in Prozent      2018           2017        2016 Adresse und Bezeichnung mit      ohne Eigenmittel        1 000 €        1 000 €     1 000 € 1                                                              2        3           4              5             6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig....                                     99,85 100,00           28 147         19 128        11 023 - aus Kap. 1005 Tit. 686 21.................................................................                            7 638          7 061          6 723 - aus Kap. 1005 Tit. 893 21.................................................................                           20 509         12 067          4 300 Wirtschaftsplan zu 1.1 siehe Anlage zum Kapitel 1005. Das Deutsche Biomasseforschungszentrum bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsaufträge, insbesondere im Bereich der energeti- schen Nutzung von Biomasse, und berät das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in allen damit zusammenhängen- den Fragen. 882 21 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen                                                       4 969            5 867            4 545 -164 der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 21. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 21. 893 21 Zuschuss an das Deutsche Biomasseforschungszentrum - Investitionen -                                                    20 509           12 067             4 300 -165                                                                                                                                             8 000 Erläuterungen: Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 686 21. Titelgruppe 03 Tgr. 03 Forschung und Innovation                                                                                               (67 862)         (67 651) (6 200) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichun- gen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 5. Aus der Titelgruppe kann ein Betrag von bis zu 2 000 T€ eingesetzt werden, um Vorhaben, Inhalte und Ergebnisse der Forschung im Ge- schäftsbereich des BMEL in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit be- kannt zu machen. 6. Von den veranschlagten Mitteln sind 3 000 T€ zur Förderung von For- schungs- und Innovationsvorhaben im Zusammenhang mit einer Re- duktionsstrategie von Zucker, Salz und Fetten in Nahrungsmitteln vor- gesehen.
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- 76 - 1005 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation Soll      Soll 2017      Ist Titel Zweckbestimmung                                                     2018      Reste 2017    2016 Funktion 1 000 €      1 000 €    1 000 € Noch zu Titelgruppe 03 544 31 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches                                                             6 937         7 026      4 140 -165                                                                                                                      700 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu................................................. 2 200 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu................................................. 1 800 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................... 800 T€ Erläuterungen: Das BMEL bedarf zur Lösung seiner politischen und administrativen Aufgaben wissenschaftlicher Entscheidungshilfe. Diese kann in manchen Fällen nicht im notwendigen Umfang von den Ressortfor- schungseinrichtungen geliefert werden. Es ist daher erforderlich, Forschungs-, Untersuchungs-, Entwicklungs- und Erprobungsaufträge an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung, in Ausnahmefällen auch an Stellen innerhalb der nicht dem Epl. 10 zuzuordnenden Bundesverwaltung zu vergeben. Aus diesem Titel können auch Zuwendungen gewährt werden. 685 31 Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltungen (Kongresse, Sympo-                                     225          225         73 -165 sien u. Ä.) im Inland und zur Veröffentlichung wissenschaftlicher For- schungsergebnisse 686 31 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und                                43 700       43 400      21 989 -523 gesundheitlicher Verbraucherschutz                                                                                 5 000 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu...............................................  15 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu...............................................  15 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...............................................  10 000 T€ Erläuterungen: Die Ausgaben sind vorgesehen für Innovationen, insbesondere in den Bereichen: 1. Tier- und Pflanzengesundheit, 2. Züchtung von Nutzpflanzen und Nutztieren, 3. Neue Verfahren und Techniken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, 4. Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln, 5. Umweltgerechte Landbewirtschaftung, 6. Gesundheitlicher Verbraucherschutz. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Titels können auch Vorhaben - einschließ- lich wissenschaftlicher Betreuung und Ergebnispräsentation - der Bundesfor- schungsinstitute gefördert werden. Aus dem Titelansatz dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger ge- leistet werden. 687 31 Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung und zu ande-                                7 000         7 000      6 102 -165 ren internat. Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Ernährung, der                                                   500 Landwirtschaft und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................  2 000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................  2 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................  1 500 T€ Haushaltsvermerk: Ausgaben dürfen auch zum Zweck der Beteiligung an Fonds im Rahmen von ERA-Net-Forschungsprojekten und anderen entsprechenden EU-Ini- tiativen nach den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen geleis- tet werden.
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- 77 - Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation 1005 Soll     Soll 2017     Ist Titel Zweckbestimmung                                                    2018     Reste 2017   2016 Funktion 1 000 €     1 000 €   1 000 € Noch zu Titel 687 31 (Titelgruppe 03) Erläuterungen: Die Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf dem Gebiet der Agrarforschung umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen sowie Kontakte zu im Bereich der Forschung und Entwicklung tätigen Stellen des Aus- lands. Die Abkommen beinhalten im Allgemeinen sowohl einen Personal- und In- formationsaustausch als auch die Durchführung gemeinsamer Vorhaben in ver- schiedenen Bereichen der Wissenschaft und Technik. Veranschlagt sind Vergütungen für Studienreisen und -aufenthalte ausländischer und deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für Teilnehmerin- nen und Teilnehmer an Kongressen, Symposien und ähnlichen Veranstaltungen im In- und Ausland, die im Interesse des BMEL liegen. Aufgrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates Nr. 1513/2002/EG vom 27. Juni 2002 (Amtsblatt L 232) können sich die Mitglieds- staaten an sog. ERA-Net-Forschungsprojekten beteiligen. Eine Form der Beteili- gung sieht die Einzahlung von Mitteln in einen gemeinsamen Fonds vor. Zu die- sem Zweck sind Haushaltsmittel veranschlagt. Aus diesem Titel dürfen auch Personal- und Sachkosten der Projektträger geleis- tet werden. 893 31 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und                                10 000      10 000      3 915 -523 gesundheitlicher Verbraucherschutz Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................................  3 600 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................................  3 420 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................................  1 980 T€ Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Titel 686 31.
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- 78 - 1005 Anlage 1 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel 1005 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 02 Tit. 686 21 1.1 Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ) gGmbH, Leipzig Soll         Soll          Ist Wirtschaftsplan                                                                           2018         2017         2016 1 000 €      1 000 €      1 000 € 1                                                                               2            3             4 Institutionelle Förderung 1.     Ausgaben............................................................................................................................      28 189       19 170        12 274 1.1 Personalausgaben................................................................................................................               5 094        4 942        4 671 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben..........................................................................................                        2 586        2 161        1 909 1.3 Ausgaben für Investitionen...................................................................................................                20 509       12 067         5 694 2.     Finanzierung der Ausgaben..............................................................................................                   28 189       19 170        12 274 2.1    Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen...................                                                 42           42        1 251 2.2    Nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel...................................................................                                                         - 2.3    Zuwendung des Bundes....................................................................................................                  28 147       19 128        11 023 aus Kap. 1005 Tit. 686 21.....................................................................................................              7 638        7 061        6 723 aus Kap. 1005 Tit. 893 21.....................................................................................................            20 509       12 067         4 300 nachrichtlich: Projektförderung.....................................................................................................               5 710        5 710        4 652
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- 79 - Internationale Maßnahmen 1006 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In Kapitel 1006 sind die Ausgaben für internationale Maßnah-       reich (Titel 687 04) werden 15,7 Mio. Euro zur Verfügung ge- men im Aufgabenbereich des BMEL zusammengefasst. We-               stellt. sentliche Herausforderungen sind die Sicherung der Ernäh-          Für die Bilaterale technische Zusammenarbeit mit dem rung, eine nachhaltige Energie- und Rohstoffversorgung, die        Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirt- Erhaltung von Biodiversität und die Eindämmung des Klima-          schaft (Titel 687 02) sind insgesamt 15 Mio. Euro eingeplant. wandels, die insbesondere in enger Kooperation mit ausge-          Im Rahmen des Titels zur Internationalen nachhaltigen wählten staatlichen Partnern sowie internationalen Organisati-     Waldbewirtschaftung werden 5,5 Mio. Euro zur Verfügung onen eingegangen werden sollen.                                    gestellt. Ausgabenschwerpunkt des Kapitels sind mit rd. 34 Mio. Euro         Weiterer Ausgabenbereich sind Maßnahmen zur Verstär- die Beiträge an internationale Organisationen (Ti-                 kung der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Er- tel 687 05). Wesentliche Ausgabeposition ist hier mit              nährungsbereich (Titel 687 01) mit 3 Mio. Euro. rd. 32 Mio. Euro der Beitrag zur Ernährungs- und Landwirt- schaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Für die Zusammenarbeit mit der FAO und anderen interna- tionalen Organisationen im Agrar- und Ernährungsbe- Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit den Beiträgen an internationale Organisationen, insbe-         rarentwicklung in den Partnerländern unterstützen, den Auf- sondere an die FAO, werden die internationalen Verpflichtun-       bau von Verbänden und damit demokratischer Strukturen för- gen abgedeckt. Oberstes Ziel der FAO ist die Sicherung der         dern und weltweite Netzwerke für deutsche Unternehmen der Ernährung weltweit. Sie unterstützt ihre Mitgliedstaaten durch     Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlreichen wirtschaftspo- Politikberatung und technische Zusammenarbeit bei der Ver-         litisch wichtigen Drittländern (u. a. Russland, Ukraine, Brasili- besserung der Qualität von Ernährung, der nachhaltigen Stei-       en, China) schaffen. Verstärkt werden praxisnahe Projekte zur gerung landwirtschaftlicher Produktion und der Förderung           Sicherung der Ernährung in Afrika und Asien unterstützt, u. a. ländlicher Entwicklung.                                            landwirtschaftliche Demonstrationsfarmen und landwirtschaft- Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der FAO und anderen               liche Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. internationalen Organisationen im Agrar- und Ernäh-                Im Rahmen des Titels Internationalen nachhaltigen Wald- rungsbereich werden multilaterale Projekte zur Stärkung der        bewirtschaftung werden bilaterale Forstprojekte zur Umset- internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Ernährung,         zung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Partnerlän- Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft durchgeführt.        dern gefördert. Ziel ist die Förderung wegweisender Relevante Sektoren und Institutionen in den betroffenen Län-       Pilotinitiativen zur Verbreitung von Modellen nachhaltiger dern sowie Internationale Organisationen werden gestärkt.          Waldbewirtschaftung. Beispiele sind vor allem Projekte zur Umsetzung des Rechts         Das BMEL unterstützt mit den Maßnahmen zur Verstärkung auf Nahrung im ländlichen Raum, zum Erhalt genetischer             der Außenhandelsbeziehungen im Agrar- und Ernäh- Ressourcen und zum Waldschutz.                                     rungsbereich die Exportbemühungen vorrangig kleiner und Mit der bilateralen technischen Zusammenarbeit mit dem             mittlerer deutscher Unternehmen der Agrar- und Ernährungs- Ausland auf dem Gebiet der Ernährung und der Landwirt-             wirtschaft. Das Programm dient der Pflege bestehender und schaft fördert das BMEL Kooperationsprojekte, die die Ent-         der Erschließung neuer ausländischer Absatzmärkte und trägt wicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft in zahlrei-           auf diese Weise zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplät- chen Drittländern unterstützen. Die Projekte sind fester           zen insbesondere in den ländlichen Räumen bei. Bestandteil der bilateralen Zusammenarbeit, weil sie die Ag-
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- 80 - 1006 Internationale Maßnahmen Veränderung Soll             Soll                    Ausgabereste     Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 1006                                            2018             2017                        2017        2016 2017 1 000 €          1 000 €                     1 000 €     1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen..................................................                -             -              -                          - Gesamteinnahmen..................................................                 -             -              -                          - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).                            74 709          75 181           -472         1 455       68 174 Besondere Finanzierungsausgaben.......................                            -             -              -                          - Gesamtausgaben....................................................         74 709          75 181           -472         1 455       68 174 davon nicht flexibilisiert...........................................      74 709          75 181           -472         1 455       68 174 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung....................................             31 170 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu..................................             13 470 im Haushaltsjahr 2020 bis zu..................................              11 700 im Haushaltsjahr 2021 bis zu..................................               6 000
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