Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
- 30 - 0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 Vermischte Einnahmen 1 1 - -011 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - 53 -011 Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 3 820 3 955 3 380 6 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 493 572 460 6 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 45 33 - 122 Zusammen............................................................................................... 4 358 4 560 3 840 134 F 421 01 Bezüge des Wehrbeauftragten 176 175 172 -011 F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam- 2 001 2 124 1 716 -011 ten F 422 02 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 43 43 36 -011 F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti- - - - -011 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben- beruflich und nebenamtlich Tätige F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 598 1 611 1 445 -011 F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 2 2 11 -011 F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 215 215 196 -011
- 31 - Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 0213 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben F 519 01 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 38 121 66 -011 F 527 01 Dienstreisen 140 140 115 -011 F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben 85 81 75 -011 F 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 15 15 8 -011 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Infor- mationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Informationsveranstaltungen des Wehrbeauftragten Die Ausgaben dürfen auch für die Betreuung von Besuchergruppen am Amtssitz des Wehrbeauftragten verwendet werden. F 811 01 Erwerb von Fahrzeugen - - - -011 F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für 45 33 - -011 Verwaltungszwecke (ohne IT)
- 32 - 0214 Bundesversammlung Vorbemerkung Die Bundesversammlung wird gemäß Artikel 54 des Grundge- Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der setzes vom Präsidenten des Deutschen Bundestages zur Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt Wahl des Bundespräsidenten einberufen. Sie besteht aus den werden. Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0214 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Ausgaben Personalausgaben.................................................. - 941 -941 - Sächliche Verwaltungsausgaben............................ - 786 -786 - Gesamtausgaben.................................................... - 1 727 -1 727 - davon nicht flexibilisiert........................................... - 1 727 -1 727 -
- 33 - Bundesversammlung 0214 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Personalausgaben 411 01 Entschädigung der Mitglieder der Bundesversammlung gem. § 12 des - 936 - -011 Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten vom 25. April 1959 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti- - 5 - -011 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben- beruflich und nebenamtlich Tätige Sächliche Verwaltungsausgaben 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben - 586 - -011 542 01 Öffentlichkeitsarbeit - 200 - -013 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Infor- mationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 34 - 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments Vorbemerkung Dem Europäischen Parlament gehören 96 Abgeordnete der 1979 (BGBl. I S. 413) in der jeweils geltenden Fassung und Bundesrepublik Deutschland an. nach dem am ersten Tag der im Jahr 2009 begonnenen Wahl- Die finanzielle Entschädigung regelt sich nach dem Gesetz periode in Kraft getretenen Abgeordnetenstatut des Europä- über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Europäischen ischen Parlaments vom 28. September 2005 (ABl. L 262). Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 6. April Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0215 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Ausgaben Personalausgaben.................................................. 7 152 7 212 -60 6 520 Gesamtausgaben.................................................... 7 152 7 212 -60 6 520 davon nicht flexibilisiert........................................... 7 152 7 212 -60 6 520
- 35 - Mitglieder des Europäischen Parlaments 0215 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Ausgaben Personalausgaben 411 01 Entschädigung nach § 9 Europaabgeordnetengesetz 627 727 708 -011 Erläuterungen: Auf die monatliche Entschädigung werden andere Bezüge aus öffentlichen Kas- sen nach Maßgabe des § 13 des Europaabgeordnetengesetzes angerechnet. 411 04 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie 560 560 468 -011 Unterstützungen nach § 11 Europaabgeordnetengesetz Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuschüsse....................................................................................... 555 2. Unterstützungen.............................................................................. 5 Zusammen............................................................................................ 560 Die Vorschriften der §§ 27 und 28 des Abgeordnetengesetzes finden Anwendung. 411 05 Übergangsgeld für ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen Parla- 100 130 134 -011 ments nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des § 18 des Abgeordnetengesetzes. 411 11 Überbrückungsgeld/Sterbegeld an Hinterbliebene nach § 10 b Europaab- 10 10 2 -011 geordnetengesetz Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti- tel geleistet werden: 411 12. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften der §§ 24, 26, 35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des Abge- ordnetengesetzes. 411 12 Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Europäischen 5 370 5 300 4 886 -011 Parlaments sowie Hinterbliebenenversorgung nach § 10 b Europaabge- ordnetengesetz Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Ti- teln: 411 11 und 411 13. Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des Fünften Abschnitts und die §§ 32 Abs. 4 bis 8, 35, 35 a, 35 b, 37 und 38 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes. 411 13 Versorgungsabfindung nach § 10 b Europaabgeordnetengesetz 50 50 - -011 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti- tel geleistet werden: 411 12.
- 36 - 0215 Mitglieder des Europäischen Parlaments Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 411 13 Erläuterungen: Es gelten die Vorschriften des § 23 des Abgeordnetengesetzes. 411 16 Reisekostenvergütungen für Mandatsreisen nach § 10 Europaabgeord- 10 10 - -011 netengesetz Erläuterungen: Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten bei Benutzung von Flugzeugen und Schlafwagen innerhalb des Bundesgebietes in Ausübung des Mandats, soweit diese nicht im Zusammenhang mit einer Sitzung des Europäischen Parlaments stehen. 411 17 Inanspruchnahme von Leistungen des Deutschen Bundestages nach 100 100 - -011 § 10 a Europaabgeordnetengesetz Erläuterungen: Mitglieder des Europäischen Parlaments erhalten eine Aufwandsentschädigung, die die Mitbenutzung eines Büroraumes am Sitz des Bundestages, die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie Leistun- gen nach Maßgabe der vom Ältestenrat erlassenen Ausführungsbestimmungen umfasst. 411 20 Kostenerstattung an die Deutsche Bahn für die Benutzung ihrer Ver- 325 325 322 -011 kehrsmittel durch die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments
- 37 - Parlamentarische Kontrolle 0216 der Nachrichtendienste Vorbemerkung Nach § 5a des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle verhalten tätig. Die dafür zur Verfügung zu stellende Personal- nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wird das Parla- und Sachausstattung wird im Einzelplan des Deutschen Bun- mentarische Kontrollgremium durch regelmäßige und einzel- destages in einem gesonderten Kapitel ausgewiesen. Die fallbezogene Untersuchungen eines Ständigen Bevollmächtig- dem Ständigen Bevollmächtigten zur Erfüllung seiner Aufga- ten unterstützt. Dieser wird auf Weisung des ben beigegebenen Beschäftigten bilden eine Unterabteilung Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Prüfung von Sach- der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0216 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 2 - - Gesamteinnahmen.................................................. 2 2 - - Ausgaben Personalausgaben.................................................. 2 418 1 301 +1 117 - Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 442 398 +44 - Ausgaben für Investitionen...................................... 92 3 604 -3 512 - Gesamtausgaben.................................................... 2 952 5 303 -2 351 - davon flexibilisiert.................................................... 2 952 5 303 -2 351 -
- 38 - 0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 Vermischte Einnahmen 1 1 - -011 132 01 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 1 1 - -011 Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 05. Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 2 418 1 301 - Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 442 398 - Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. 60 3 572 - Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 32 32 - Zusammen............................................................................................... 2 952 5 303 - F 421 01 Bezüge der/des Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen 145 140 - -051 Kontrollgremiums F 422 01 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beam- 1 540 895 - -011 ten F 422 02 Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Hilfskräfte 20 20 - -011 F 427 09 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäfti- - - - -011 gungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für neben- beruflich und nebenamtlich Tätige F 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 613 146 - -011 F 453 01 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 100 100 - -011 F 517 01 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 118 18 - -011
- 39 - Parlamentarische Kontrolle 0216 der Nachrichtendienste Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben F 526 05 Ausgaben für die Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes und das 250 250 - -011 Parlamentarische Kontrollgremium Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kommission nach Art. 10 des Grundgesetzes 1.1 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder, Reisekosten............. 134 1.2 Sächliche Ausgaben einschließlich Ersatz sonstiger Aufwen- dungen in besonderen Fällen....................................................... 16 2. Sächliche Ausgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums einschließlich Ersatz sonstiger Aufwendungen in besonderen Fällen............................................................................................ 100 Zusammen............................................................................................ 250 F 527 01 Dienstreisen 25 25 - -011 F 539 99 Vermischte Verwaltungsausgaben 49 105 - -011 F 711 01 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 60 500 - -011 F 712 01 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall - 3 072 - -011 F 812 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für 32 32 - -011 Verwaltungszwecke (ohne IT)