Deutsch-Französische Kooperation zur Batteriezellenfertigung
-4- 04 Überblick zum Einzelplan Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Einzelplan 04 2018 2017 2017 2017 2016 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 847 2 847 - 42 855 Übrige Einnahmen.................................................. 38 38 - 1 382 Gesamteinnahmen.................................................. 2 885 2 885 - 44 237 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 295 980 295 817 +163 13 943 283 066 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 082 949 997 345 +85 604 79 322 751 262 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 220 038 1 111 139 +108 899 58 235 970 752 Ausgaben für Investitionen...................................... 320 213 398 532 -78 319 126 926 285 359 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -5 000 -4 823 -177 - Gesamtausgaben.................................................... 2 914 180 2 798 010 +116 170 278 426 2 290 439 davon flexibilisiert.................................................... 315 803 320 218 -4 415 98 212 298 791 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 598 377 2 477 792 +120 585 180 214 1 991 648 Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 219 375 219 672 -297 15 072 208 481 Aus Hauptgruppe 5................................................. 65 353 58 822 +6 531 32 288 55 284 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 13 025 13 225 -200 4 370 10 970 Aus Hauptgruppe 7................................................. 6 158 16 382 -10 224 27 948 14 071 Aus Hauptgruppe 8................................................. 11 892 12 117 -225 18 534 9 985 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - - Zusammen.............................................................. 315 803 320 218 -4 415 98 212 298 791 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018 Verpflichtungsermächtigung.................................... 649 961 davon fällig: im Haushaltsjahr 2019 bis zu.................................. 220 739 im Haushaltsjahr 2020 bis zu.................................. 214 167 im Haushaltsjahr 2021 bis zu.................................. 128 789 im Haushaltsjahr 2022 bis zu.................................. 62 668 im Haushaltsjahr 2023 bis zu.................................. 16 178 im Haushaltsjahr 2024 bis zu.................................. 7 420 Auszug aus Übersicht IX des Gesamtplans "20 größte Finanzhilfen des Bundes" in der Abgrenzung des 25. Subventionsberichts Lfd. Nr. Soll Soll Ist Lfd. 25. Subven- 2018 2017 2016 Kapitel Kurzbezeichnung der Finanzhilfe Nr. tionsbericht (Anlage 1) Mio. € Mio. € Mio. € 1 2 3 4 5 6 7 16 0452 Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland 42 125 50 58
-5- Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 04 Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 04 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungs- differenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2018 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste beste- hen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2017 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Ausgabereste bei den der Fle- xibilisierung gemäß § 5 Haushaltsgesetz 2018 (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der fle- xibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 5 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Baumaßnahmen im Kapitel 0452 - Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Gemäß § 24 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Ausnahmen sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, und aus einer späteren Veranschlagung dem Bund ein Nachteil erwachsen würde. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Fall gesperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt gemäß § 36 BHO bei Vorliegen der o. g. Unterlagen nach Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Im Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind einige Maßnahmen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erst so kurzfristig etatisiert worden, dass entsprechende Unterlagen nicht zeitgerecht erstellt werden konnten. Die Vorhaben sind gleichzeitig von solch herausgehobener Bedeutung, dass eine spätere Veranschlagung nicht geboten erschien. Auf separate Erläuterungen zu den einzelnen Baumaßnahmen, dass die Unterlagen gemäß § 24 Abs. 1 BHO nicht vorliegen, kann in solchen Fällen verzichtet werden. Auswirkungen auf die Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (s. o.) ergeben sich dadurch nicht.
-6- 0410 Sonstige Bewilligungen Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0410 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 7 959 8 459 -500 1 962 4 904 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 025 13 225 -200 4 370 10 970 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 20 984 21 684 -700 6 332 15 874 davon flexibilisiert.................................................... 20 984 21 684 -700 6 332 15 874 davon nicht flexibilisiert........................................... - - - -
-7- Sonstige Bewilligungen 0410 Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und - - (-) -890 381 .7 Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 01 und 685 11. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und - - (40) -890 981 .7 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 7 959 8 459 4 904 1 962 Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 13 025 13 225 10 970 4 370 Zusammen............................................................................................... 20 984 21 684 15 874 6 332 F 547 01 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 7 959 8 459 4 904 -011 Haushaltsvermerk: Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO gewährt werden. Erläuterungen: Die Ausgaben dienen der Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nach- haltige Entwicklung (RNE) einschließlich der Förderung der regionalen Vernet- zung von Nachhaltigkeitsstrategien. Der RNE wurde 2001 von der Bundesregie- rung berufen. Titelgruppe 01 Tgr. 01 Stiftung Wissenschaft und Politik (13 025) (13 225) F 519 11 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen - - - -165
-8- 0410 Sonstige Bewilligungen Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben F 685 11 Zuschuss für laufende Zwecke 13 025 13 225 10 970 -165 Erläuterungen: Finanzierungs- Soll Soll Ist anteil in Prozent 2018 2017 2016 Adresse und Bezeichnung mit ohne Eigenmittel 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Stiftung Wissenschaft und Politik................................................................ 99,90 100,00 13 025 13 225 10 970 - aus Kap. 0410 Tit. 685 11 Wirtschaftsplan siehe Anlage zum Kapitel 0410. Die Stiftung Wissenschaft und Politik ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Zweck der Stiftung ist es, im Benehmen mit dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung wissenschaftliche Untersuchungen auf den Gebieten der In- ternationalen Politik sowie der Außen- und Sicherheitspolitik mit dem Ziel der Politikberatung auf der Grundlage unabhängiger wissen- schaftlicher Forschung durchzuführen und in geeigneten Fällen zu veröffentlichen. Der Zuschuss des Bundes deckt die Ausgaben der Stiftung. Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit Sonderaufträgen und aus Beiträgen Dritter für Sonderforschungsvorhaben entstehen, sind mit erfasst.
-9- Anlage 1 0410 Wirtschaftspläne Anlage zu Kapitel 0410 - Wirtschaftspläne Zu Tgr. 01 Tit. 685 11 Stiftung Wissenschaft und Politik Soll Soll Ist Wirtschaftsplan 2018 2017 2016 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 2 3 4 Institutionelle Förderung 1. Ausgaben............................................................................................................................ 13 045 13 245 11 030 1.1 Personalausgaben................................................................................................................ 9 691 9 532 8 020 1.2 Sächliche Verwaltungsausgaben.......................................................................................... 2 987 3 656 2 854 1.3 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).............................................................. - 5 - 1.4 Ausgaben für Investitionen................................................................................................... 367 52 156 2. Finanzierung der Ausgaben.............................................................................................. 13 045 13 245 11 030 2.1 Eigene Mittel des Zuwendungsempfängers und Mittel nichtöffentlicher Stellen................... 20 20 60 2.2 Zuwendung des Bundes.................................................................................................... 13 025 13 225 10 970 aus Kap. 0410 Tit. 685 11..................................................................................................... 13 025 13 225 10 970
- 10 - 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Im Kapitel 0411 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrückla- Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und des Bundeskanz- ge sind in einem gesonderten Titel ebenfalls in diesem Kapitel leramtes (BKAmt) zentral veranschlagt. etatisiert. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In Die Bundeskanzlerin und das Bundeskanzleramt sind bei Ka- den Titelgruppen 57 veranschlagt sind die Einnahmen und pitel 0412 veranschlagt. Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungs- Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, anspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge und Integration (0413) ist beim Bundeskanzleramt Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechts- eingerichtet (§ 92 Aufenthaltsgesetz). verhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Zum Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes gehört der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Ver- Bundesnachrichtendienst (0414). sorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit Veränderung Soll Soll Ausgabereste Ist gegenüber Überblick zum Kapitel 0411 2018 2017 2017 2016 2017 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 16 16 - - Übrige Einnahmen.................................................. 38 38 - 508 Gesamteinnahmen.................................................. 54 54 - 508 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 60 419 60 387 +32 59 098 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 036 1 556 -520 2 879 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 630 2 630 - 950 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 64 085 64 573 -488 2 60 927 davon flexibilisiert.................................................... 2 072 2 412 -340 2 1 947 davon nicht flexibilisiert........................................... 62 013 62 161 -148 58 980
- 11 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0411 und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geld- - - - -011 leistungen Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 07 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei- - - (118) -890 fenden Aufgaben Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 04. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und (54) (54) Richter 119 57 Vermischte Einnahmen 16 16 - -018 232 57 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 38 38 508 -018 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonde- 360 340 315 -011 ren Fällen Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich.
- 12 - 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titel 529 01 Erläuterungen: Bezeichnung € Zur Verfügung der Bundeskanzlerin..................................................... 360 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des Bundeskanzleramtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des Bundeskanz- leramtes für die Bundeskanzlerin wahrnehmen, geleistet werden. 547 09 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen - - - -011 freiwilligen Geldleistungen finanziert werden Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Erläuterungen: Der Titel bezieht sich nur auf Kap. 0411 und 0412. Besondere Finanzierungsausgaben 981 07 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergrei- - - (10) -890 fenden Aufgaben Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Ti- teln geleistet werden: Epl. 04. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und (61 653) (61 821) Richter Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgen- dem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 Versorgungsbezüge der Bundeskanzler, Bundesministerinnen und Bun- 764 824 617 -018 desminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bun- desregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin- nen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
- 13 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen 0411 und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts Soll Soll 2017 Ist Titel Zweckbestimmung 2018 Reste 2017 2016 Funktion 1 000 € 1 000 € 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 432 57 Versorgungsbezüge 47 991 48 099 47 468 -018 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand ver- setzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leis- tungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 794 1 794 1 889 -018 443 57 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnah- 64 64 65 -018 me von besonderen Fachdiensten/-kräften 446 57 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 8 410 8 410 7 676 -018 453 57 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütun- - - - -018 gen 632 57 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 2 630 2 630 950 -018 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 5 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 1 396 1 196 1 383 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 676 1 216 564 2 Zusammen............................................................................................... 2 072 2 412 1 947 2 F 424 01 Zuführung an die Versorgungsrücklage 411 411 367 -011 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0413 veranschlagt. F 441 01 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 920 720 944 -840 Erläuterungen: Die Ausgaben sind nur für die Kap. 0412 und 0413 veranschlagt.