Attraktives Wohnen in Ortskernen auf dem Land

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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache   18/11387 18. Wahlperiode                                                                                         07.03.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/10920 – Attraktives Wohnen in Ortskernen auf dem Land Vorbemerkung der Fragesteller Der demografische Wandel hinterlässt deutliche Spuren vor allem auf dem Land. Die Bevölkerungsabnahme verstärkt sich durch die Abwanderung junger Menschen in die Ballungszentren. Laut Prognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raum- ordnung (BBR) wird die Bevölkerung in ländlichen Kreisen insgesamt um rund 4 Prozent im Vergleich zu 2005 zurückgehen. Im Osten Deutschlands und in peripher gelegenen Regionen werden sogar Rückgänge von bis zu 30 Prozent erwartet. Diese Bevölkerungsentwicklung hat Auswirkungen auf den Woh- nungsmarkt. Die Immobilienpreise und der Wert von Hauseigentum fallen, während Leerstand von Wohnungen, Gebäuden und Gewerbeflächen in Orts- kernen zunimmt. Unter verödeten Ortskernen leidet die Wohn- und Lebensqua- lität. Gleichzeitig nimmt trotz dieser Entwicklungen der Flächenverbrauch in Deutschland zu. Um gerade für junge Familien und ältere Menschen ein attrak- tives und barrierefreies Wohnangebot in einer Kommune der kurzen Wege zu bieten und den Flächenverbrauch einzudämmen, muss bezahlbares Wohnen zu- rück in die Ortskerne. Hier ist auch der Bund gefragt, die Weichen in der Raum- ordnung und in der Förderpolitik richtig zu stellen. Vorbemerkung der Bundesregierung In den letzten Jahren hat sich die Lage auf den Wohnungs- und Immobilienmärk- ten vieler Städte und Regionen auch im Zuge des demografischen Wandels spür- bar verändert. Während Ballungsräume von Bevölkerungswachstum, Wohn- raummangel und steigenden Immobilienpreisen geprägt sind, geht in vielen klei- neren Kommunen in ländlichen Regionen die Wohnraumnachfrage zurück und die Leerstände nehmen zu. Gleichzeitig wachsen auch in kleineren Städten die Anforderungen an ein qualitätsvolles Wohnen und ein lebendiges Umfeld. Die Zukunft ländlicher Räume, vor allem von schrumpfenden Städten und Gemein- den, hängt wesentlich von der Entwicklung vitaler Ortskerne ab. Zukunftsfähige Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 24. Februar 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/11387                                –2–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Infrastrukturangebote und eine attraktive Nutzungsmischung sind zentrale An- knüpfungspunkte für eine bedarfsgerechte Entwicklung sowie die Sicherung der Wohn- und Lebensqualität in den Kommunen und in der Region. Die Gestaltung und Entwicklung der Ortskerne obliegt den Städten und Gemein- den als Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Angesichts wachsender Heraus- forderungen der Ortskernentwicklung, insbesondere bedingt durch den demogra- fischen Wandel, ist die Erhaltung lebendiger Ortskerne zu einer besonderen stra- tegischen Aufgabe geworden, die eines Zusammenwirkens aller Akteure und ak- tiver Unterstützung bedarf. In allen Politikbereichen, insbesondere der Stadtent- wicklungs- und Wohnungspolitik, der Raumordnung und der Ländlichen Ent- wicklung wurden in der 18. Legislaturperiode Maßnahmen ergriffen, die die Ent- wicklung vitaler Ortskerne in ländlichen Räumen unterstützen, den Vorrang der Innenentwicklung festigen und dazu beitragen, die Attraktivität und Lebensqua- lität der Städte und Gemeinden zu erhalten und zu entwickeln. Die Bundesregierung misst einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und einem aktiven Flächenmanagement auf kommunaler Ebene besondere Bedeutung bei. Mit der Stärkung der Innenentwicklung im Rahmen des Baugesetzbuchs hat der Bund wichtige Weichen gestellt. Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat am 9. März 2016 die aktualisierten und weiterentwickelten Leitbilder und Hand- lungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland beschlossen. Gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollen die Zentralen Orte dazu beitragen, dass eine Zersiedlung und damit einhergehende Flächeninan- spruchnahme vermindert und die Infrastruktur effektiv genutzt wird. Im Rahmen ihrer Förderpolitik hat die Bundesregierung insbesondere die Städte- bauförderung in der 18. Legislaturperiode deutlich gestärkt. Als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt die Städtebauförderung die Städte und Gemeinden darin, städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine zukunftsfähige Entwicklung einzuleiten. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten struk- turellen Schwierigkeiten ausgerichtet. Insbesondere die Städtebauförderungspro- gramme „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ und „Stadtumbau“ tragen zum Erhalt lebendiger Ortskerne, zur Re- vitalisierung von Innenstädten und zur Stärkung von Klein- und Mittelstädten als Wohn- und Versorgungsstandorte in ländlichen Räumen bei. Die Mittel für das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wurden bei 70 Mio. Euro verstetigt. Im Jahr 2017 stehen insgesamt 790 Mio. Euro Bundes- mittel für die Städtebauförderung bereit. Auch im Rahmen ihrer Demografiepolitik setzt die Bundesregierung in der wei- terentwickelten Demografiestrategie „Jedes Alter zählt – Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“ in ihren Zielen zur Gestaltung des demo- grafischen Wandels auf die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Der auf der Strategie aufbauende Dialogprozess hat daher unter Mitar- beit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen, der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft einen Schwerpunkt auf die Stärkung von Regionen im demografischen Wandel und die Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland gesetzt. In diesem Dialogprozess wurden spezifische Handlungsempfehlungen unter anderem zur Stärkung der Innenentwicklung erarbeitet. Am 1. Februar 2017 hat die Bundesre- gierung die demografiepolitische Bilanz der Bundesregierung zum Ende der 18. Legislaturperiode vorgelegt, die die erfolgreichen Maßnahmen zur Errei- chung der Ziele aufzeigt. Am 16. März 2017 findet der Demografiegipfel der
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                –3–                                Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung statt, bei dem die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse und Hand- lungsempfehlungen vorstellen werden. Auch in Zukunft ist den wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Herausfor- derungen – gerade auch in den schrumpfenden Regionen – durch geeignete Maß- nahmen und Instrumente zu begegnen. Die Anpassung der Bestände an die ener- gie- und klimapolitischen Erfordernisse, die altersgerechte Modernisierung für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter, aber auch der Umgang mit leer stehenden Gebäuden bleiben zentrale Themen für eine zukunftsfeste Wohnungsversorgung. Zur Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienmärkte in ländlichen Räumen 1.   Welche Regionen gehören nach der Bevölkerungsprognose bis 2030 des BBSR zu den schrumpfenden Regionen (bitte erwarteten Rückgang der Be- völkerung bis 2030 in Prozent angeben), und in welchen Regionen nimmt die Anzahl der über 60-Jährigen bis 2030 besonders stark zu? Wie hat sich die Anzahl der Haushalte in diesen Regionen seit 2000 entwi- ckelt, und welche Entwicklung ist bis 2030 zu erwarten (bitte begründen)? Nach den Prognosen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) werden bis auf verschiedene Wachstumsräume (Metropolräume Ham- burg, Berlin, Köln, Frankfurt, Stuttgart und München sowie wenige ländliche Räume in Niedersachsen und der Bodenseeraum) alle Regionen bis 2030 stagnie- ren oder Bevölkerung verlieren:    relativ geringe Bevölkerungsverluste mit ca. -4 Prozent in den Agglomerati- onsräumen Leipzig und Dresden,    Regionen in Westdeutschland in einem „breiten Gürtel“ vom südlichen Nie- dersachsen über das Ruhrgebiet, Nordhessen und Oberfranken mit Bevölke- rungsverlusten bis ca. -10 Prozent,    ostdeutsche Regionen (ohne Berlin und Umland, Leipzig und Dresden) -10 bis -20 Prozent. Die Zahl der über 60-Jährigen wird bis zum Jahr 2030 in allen Regionen zuneh- men, besonders stark in den ländlichen Regionen mit Wanderungsgewinnen und in den kleinen Großstädten mit ihrem Umland (40 Prozent und mehr im westli- chen Niedersachsen, Südbayern, Münster, Bodenseeraum, Paderborn, Hamburg Umland-Süd, sowie – als einzige ostdeutsche Region – Havelland-Fläming). Re- gional wird sich der Alterungsprozess durch Außenwanderungsgewinne (vor- nehmlich Metropolräume), verlangsamen oder durch selektive Zuwanderung von älterer Bevölkerung (landschaftlich attraktive Regionen an Nord- und Ostsee- küste, Alpenvorland, Südheide oder günstig gelegene Umlandregionen großer Zentren wie Uckermark-Barnim, Mittleres Mecklenburg/Rostock, Schleswig- Holstein Süd) sowie selektive Abwanderung jüngerer Bevölkerung (siehe Regio- nen mit hohen Bevölkerungsverlusten) beschleunigen. Die Haushalte spiegeln letztlich die Bevölkerungsverteilung wider. Auf Grund des Haushaltsverkleinerungsprozesses ist das Haushaltswachstum größer bzw. ihre Schrumpfung kleiner als bei der Bevölkerung. In ostdeutschen Schrump- fungsregionen wird die Zahl der Haushalte insgesamt bis zum Jahr 2030 um 15 Prozent zurückgehen, die der Ein- und Zweipersonenhaushalte um ca. 6 Pro- zent (vor allem in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern). Diese kleinen Haushalte werden im sonstigen Bundesgebiet noch zunehmen, während die Drei- und Mehrpersonenhaushalte im gesamten Bundesgebiet ab- nehmen werden.
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Drucksache 18/11387                                            –4–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bevölkerungsentwicklung nach Raumordnungsregionen ist der Anlage zu * Frage 1 zu entnehmen. 2.   Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Wohn- und Lebens- qualität in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räu- men (beispielsweise durch Studien oder den Dialog „Gut Leben auf dem Land“)? Qualität und Verfügbarkeit von Versorgungsstrukturen, Wohnraum und Arbeits- plätzen sowie die Qualitäten von Gebäuden, Freiflächen und der umliegenden Landschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wohn- und Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen. Kleine Städte und Gemeinden in ländli- chen Räumen haben je nach Lage im Raum, Größe sowie Verfügbarkeit von An- geboten schwierigere Voraussetzungen, allen Anforderungen gerecht zu werden als Städte und Gemeinden in verdichteten, städtischen Räumen. Forschungser- gebnisse zeigen, dass insbesondere Wohnen und Infrastruktur in einem Wechsel- verhältnis zu anderen für die Lebensqualität relevanten Dimensionen stehen. Untersuchungen des BBSR zeigen, dass ländliche Räume im Durchschnitt schlechter mit sozialer Infrastruktur ausgestattet sind als halbstädtische und städ- tische Räume. Im Durchschnitt sind die Wegstrecken zu den Infrastruktureinrich- tungen in den ländlichen Räumen länger. Zu berücksichtigen sind allerdings eine hohe Vielfalt innerhalb des ländlichen Raumes und damit große Unterschiede in der Ausstattungsqualität der Gemeinden. Obwohl im Durchschnitt die Arbeitsmarktlage in ländlichen Räumen günstiger ist als in halbstädtischen und städtischen Räumen (niedrigere Arbeitslosenquote, geringerer Anteil Langzeitarbeitslose), leiden ländliche Räume überdurchschnitt- lich an Bevölkerungsverlusten, vor allem am Wegzug junger Erwachsener. Familien ziehen dagegen überdurchschnittlich häufiger von städtischen Räumen in halbstädtische und ländliche Räume. Menschen im Ruhestand, sofern sie ihren Wohnort noch einmal verlagern, bevorzugen hierbei halbstädtische Räume. Ur- sache für die Beliebtheit ländlicher Räume als Wohnstandort sind die von den Menschen als hoch empfundene Lebensqualität: Ruhe und Natur, Überschaubar- keit und gute Atmosphäre, enge Nachbarschaftsbeziehungen, Freunde und Fami- lie. Die hohe Zufriedenheit mit den Lebensbedingungen in ländlichen Räumen ist zugleich eng verknüpft mit dem überdurchschnittlich hohen Anteil an Wohnei- gentümern in ländlichen Räumen. Im Rahmen des Bürgerdialogs zur Lebensqualität in Deutschland wurde die Le- bensqualität von den Bürgerinnen und Bürgern in Städten und in ländlichen Ge- bieten sehr unterschiedlich beschrieben. Den Bürgerinnen und Bürgern waren insbesondere erschwinglicher Wohnraum, eine gute Infrastruktur und Grundver- sorgung sowie eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und das Internet wichtig. Lücken in der Infrastruktur in ländlichen Gebieten wurden vor allen Dingen in Bezug auf die Mobilität, Breitbandanschlüsse und die woh- nortnahe Versorgung z. B. mit Einkaufsmöglichkeiten angesprochen. Demgegen- über wird vor allem in Großstädten besonderer Handlungsbedarf beim Angebot bezahlbaren Wohnraums gesehen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          –5–                                   Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der vom Thünen-Institut für Ländliche Räume im Auftrag des Bundesministeri- ums für Ernährung und Landwirtschaft erstellte Landatlas ermöglicht es, sich ein genaueres Bild über Fragen der demografischen und sozialen Situation, die Er- reichbarkeit von Nahversorgung, Wohnungs- und Arbeitsmärkte, die Wirt- schaftsentwicklung und Landnutzung zu machen. Die Ergebnisse des Monito- rings werden im Landatlas (abzurufen unter: www.landatlas.de) größtenteils bis auf Gemeindeebene dargestellt. 3.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bautätigkeit von Woh- nungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungen in ländli- chen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 ent- wickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders starke Zu- beziehungs- weise Abnahme in der Bautätigkeit auf (bitte begründen)? Bundesweit ist die Bautätigkeit seit Mitte der 1990er Jahr kontinuierlich zurück- gegangen. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 425 000 neue Wohnungen fertigge- stellt. Der Rückgang hielt bis zum Jahr 2009 an (knapp 160 000 Neubauwohnun- gen). Aufgrund eines Nachholbedarfs, einer gestiegenen Nachfrage durch Bin- nenwanderungen und seit dem Jahr 2014 auch durch die erhöhte Zuwanderung hat die Bautätigkeit seit dem Jahr 2010 angezogen. Im Jahr 2015 wurden knapp 248 000 Wohnungen fertiggestellt. Für den Zeitraum Januar bis November 2016 wurden rund 340 000 genehmigte Wohnungen erfasst. In dieser Legislaturperiode kann damit von über einer Million fertiggestellter Neubauwohnungen ausgegan- gen werden. Der Rückgang des Neubaus bis zum Jahr 2009 in den ländlichen und städtischen Kreisen war dabei stärker als in den kreisfreien Großstädten, die bis dahin aber auch ein niedrigeres Niveau zu verzeichnen hatten. Der Anstieg erfolgte in allen Gebietskategorien in etwa gleich bis auf ein Niveau von etwa 30 Fertigstellungen je 10 000 Einwohner im Jahr 2015. In den ländlichen Kreisen dominiert der Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern. Ausnahmen bilden die besonders touristisch geprägten Landkreise. Der Geschosswohnungsneubau (einwohnerbezogen) er- folgt vor allem in den Städten. * Die Baufertigstellungen von Wohnungen sind der Anlage zu Frage 3 zu entneh- men. 4.   Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Wohneigen- tum in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen in den oben genannten Wohntypen seit 2000 entwickelt (bitte nach Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie auf- schlüsseln)? Der Bundesregierung liegt hierzu keine geeignete Statistik vor, die flächende- ckend, regionalisierbar und im zeitlichen Vergleich Daten zur Wohnsituation der Haushalte ausweist. Der Zensus 2011 bietet kleinräumige Informationen zu Ei- gentümerquoten aber ausschließlich für das Jahr 2011. Die Wohneigentumsquoten stehen in engem Zusammenhang mit der Siedlungs- struktur. Großstädte haben aufgrund der Dominanz von Geschosswohnungsbe- *   Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Drucksache 18/11387                                            –6–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ständen niedrige Eigentümerquoten. Je kleiner die Städte beziehungsweise länd- licher die Kreise sind, umso höher ist der Anteil selbstnutzender Immobilienei- gentümer. Zusätzlich gibt es einen historisch bedingten Unterschied der Eigentümerstruktu- ren zwischen Ost- und Westdeutschland. In Städten ebenso wie in suburbanen und ländlichen Räumen Ostdeutschlands sind die Mietwohnungsbestände ver- breiteter als in den vergleichbaren westdeutschen Regionen. Die haushaltsbezogene Eigentümerquote in Westdeutschland in den kreisfreien Großstädten liegt bei durchschnittlich knapp 30 Prozent, in den ländlichen Räu- men bei 60 Prozent. In Ostdeutschland sind die Quoten der entsprechenden Räume deutlich niedriger. Sie liegen bei 15 Prozent bzw. unter 50 Prozent. Die * Eigentümerquoten 2011 sind der Anlage zu Frage 4 zu entnehmen. Die Eigentümerquoten sind in den letzten 15 Jahren deutschlandweit nur moderat gestiegen. In Ostdeutschland gab es in den 1990er und 2000er Jahren einen Nach- holeffekt nach der Wiedervereinigung. Trotzdem sind dort mit durchschnittlich 34 Prozent die Quoten immer noch deutlich niedriger als in Westdeutschland mit 48 Prozent. 5.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungsmieten und Immobilienpreise in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städti- schen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie auf- schlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders starke Zu- beziehungs- weise Abnahme in der Höhe der Wohnungsmieten und Immobilienpreise auf (bitte begründen)? Die Mieten der am Markt angebotenen Wohnungen aus Erst- und Wiedervermie- tungen sind in den letzten Jahren bundesweit gestiegen; im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erneut um 3,3 Prozent auf durchschnittlich 7,29 Euro/m² nettokalt. Vor allem in einigen Großstädten stiegen die Angebotsmieten anhaltend. In den Metropolregionen München, Stuttgart und Rhein-Main werden die hohen Mieten weit in die ebenfalls wirtschaftlich starken Umlandkreise getragen. In anderen Regionen wie in der nordrhein-westfälischen Rheinschiene oder im Großraum Berlin reichen die hohen Mieten nur bis in das engere Umland. Bei den ländlichen Räumen heben sich die touristisch geprägten Regionen an Nord- und Ostsee, in Süddeutschland sowie grenznahe ländliche Räume im Wes- ten und Süden von den weiteren ländlichen Räumen ab. Hier bestehen für die ländlichen Kreise überdurchschnittliche Angebotsmieten aufgrund anhaltender Wohnungsnachfrage. Hingegen verändern sich die Mieten bei entspannten Marktsituationen und in Regionen mit Bevölkerungsrückgang kaum. Dort sind auch die Mietenniveaus vergleichsweise niedrig. *   Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          –7–                                   Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. * Die Angebotsmieten der Jahre 2004 und 2015 sind der Anlage zu Frage 5 zu entnehmen. Nach einer Phase der Stagnation im letzten Jahrzehnt sind die Preise seit dem Jahr 2010 wieder stärker gestiegen. Der Häuserpreisindex des Statistischen Bundes- amtes weist zwischen den Jahren 2000 und 2010 keine Preissteigerung und zwi- schen den Jahren 2010 und 2015 eine Steigerung von insgesamt 19,3 Prozent aus. Der Häuserpreisindex differenziert jedoch nicht nach ländlichen und städtischen Räumen. Im Folgenden wird auf die Auswertungen der Gutachterausschüsse im Rahmen der bundesweiten Befragung zurückgegriffen. Bei den Immobilienpreisen lässt sich wie bei den Wohnungsmieten ein ähnliches Bild der regionalen Unterschiede erkennen. Die hohe Nachfrage nach Wohnim- mobilien spiegelt sich insbesondere in vielen Großstädten wider. Dabei zeigen sich großräumige Preisgefälle von Süden über Westen und Norden nach Osten sowie zwischen den Metropolkernen und ihrem Umland. In den wachsenden Großstädten finden sich dabei die höchsten Preiszuwächse. In allen kreisfreien Großstädten sind die Kaufpreise für gebrauchte Einfamilien- häuser im Zeitraum 2009 bis 2014 nach den Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte mit knapp 30 Prozent am stärksten angestiegen. Hier besteht eine besonders hohe Dynamik. In den städtischen Kreisen ist ein Preiszuwachs von 20 Prozent erkennbar. Die ländlichen Kreise zeigen mit 12 Prozent in diesem Zeitraum im Vergleich nur moderate Preisveränderungen. Die Entwicklungen sind in den ländlichen Kreisen aber sehr vielschichtig. Gerade in den dünn besie- delten ländlichen Kreisen hatten in diesem Zeitraum auch etwa 30 Landkreise sinkende Kaufpreise für gebrauchte Einfamilienhäuser. Für Ein- und Zweifamilienhäuser richten sich die Kaufpreise neben den Ange- bots-Nachfrage-Relationen überwiegend nach den Gebäude- und Grundstücks- merkmalen sowie der klein- und großräumigen Lage. So wurden nach den Daten aus den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Jahr 2014 im Mittel für gebrauchte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in den Großstädten rund 383 000 Euro gezahlt, während das Preisniveau in den städ- tischen Kreisen mit ca. 214 000 Euro und in den ländlichen Kreisen mit etwa 135 000 Euro deutlich niedriger lag. Die Kaufpreise für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser im Jahr 2014 sind * der Anlage zu Frage 5 zu entnehmen. 6.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungsleerstände in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln), und welche Aus- wirkungen auf die Hauspreise sind zu verzeichnen? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders starke Zu- beziehungs- weise Abnahme des Wohnungsleerstandes auf (bitte begründen)? Es besteht keine kontinuierliche und regionalisierbare, flächendeckende Erhe- bung von Wohnungsleerständen in Deutschland. Die Abschätzung von Woh- nungsleerständen wurde daher auf Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 bis zum Jahr 2015 vorgenommen. *   Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Drucksache 18/11387                                            –8–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In den letzten Jahren sind die Wohnungsleerstände angestiegen. Im Jahr 2014 betrug die Leerstandsquote schätzungsweise 5,0 Prozent. Hohe Zuwanderung und eine zu geringe Bautätigkeit haben im letzten Jahr zu einem Trendumbruch ge- führt. Erstmals ist davon auszugehen, dass die Leerstände in Deutschland wieder leicht rückläufig sind, von 2,0 Millionen im Jahr 2014 auf 1,8 Millionen im letz- ten Jahr. Damit bewegt sich das Leerstandsniveau wieder annähernd auf dem Ni- veau von 2011. Insgesamt sind die Leerstände durch eine steigende regionale Spreizung gekenn- zeichnet. Während in den kreisfreien Großstädten das Leerstandsniveau in den Jahren 2011 bis 2015 von 3,8 Prozent auf 2,0 Prozent gesunken ist, stiegen die entsprechenden Zahlen für die ländlichen Kreise von 5,5 Prozent auf 7,2 Prozent. Seit dem Jahr 2015 sind aber auch in den ländlichen Kreistypen die Leerstands- zahlen leicht rückläufig. Zwischen West- und Ostdeutschland besteht aber wei- terhin ein spürbarer Unterschied in den ländlichen Räumen. In Ostdeutschland liegen die Leerstandsquoten durchschnittlich bei 10 Prozent, in Westdeutschland bei gut 5 Prozent. Hohe Leerstandsquoten zeigen sich seit dem Jahr 2015 in vielen ländlichen Krei- sen Ostdeutschlands, wobei Sachsen und Sachsen-Anhalt mit deutlich über 10 Prozent in den ländlichen Kreisen den höchsten Leerstand aufweisen, gefolgt von Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern mit 9 bzw. 8 Prozent. In den westli- chen Bundesländern liegen die Leerstandsquoten der ländlichen Kreise im Jahr 2015 zwischen 4,4 Prozent (Schleswig-Holstein) und 7,2 Prozent (Rheinland- Pfalz), wobei Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gegenüber dem Jahr 2011 die deutlichsten Zuwächse an Leerstand erfahren haben, während Hessen, Baden-Württemberg und Bayern nur unterdurchschnittliche Leerstandszuwächse aufweisen. Die Abschätzung der Wohnungsleerstände in den einzelnen Regionen sind der * Anlage zu Frage 6 zu entnehmen. 7.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Gewerbeleerstände in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders starke Zu- beziehungs- weise Abnahme des Gewerbeleerstandes auf (bitte begründen)? Gebäude, die zu mehr als der Hälfte der Gesamtnutzfläche nicht Wohnzwecken dienen (sog. Nichtwohngebäude), sind in Deutschland nur sehr lückenhaft erfasst. Daten über den marktrelevanten Büroflächenleerstand liegen jedoch auf der Ebene ausgewählter regionaler Büromärkte (zumeist größere Städte) in Marktbe- richten unterschiedlicher Marktakteure vor. Zu leerstehenden Flächen in weiteren Wirtschaftsimmobilienmärkten liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Durch die anhaltend stabile Konjunktur und das Beschäftigtenwachstum weisen die meisten Märkte einen sinkenden Leerstandstrend auf. Regional differenziert liegen die Leerstandsdaten einerseits für die sieben deut- schen TOP-Standorte (Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München, Frank- furt a. M. und Stuttgart) sowie zwölf weitere regionale Oberzentren vor (Daten- basis: Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG). Des Weiteren schlüsselt *   Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          –9–                                    Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die bulwiengesa AG die 127 beobachteten Büromärkte in vier Städtekategorien auf (vgl. bulwiengesa AG 2015, www.riwis.de/online_test/info.php3?cityid= &info_topic=allg). Die sogenannten „A-Städte“ entsprechen dabei den sieben TOP-Standorten (A-Städte: Wichtigste deutsche Zentren mit nationaler und z. T. internationaler Bedeutung. In allen Segmenten große, funktionsfähige Märkte.). In den letzten fünf bis sechs Jahren sank die durchschnittliche Leerstandsquote in allen Städtekategorien (vgl. Abbildung). Abbildung zu Frage 7: Durchschnittliche Leerstandsquote in Deutschland nach * Stadtklassifikationen 2000 bis 2016 Quelle: ZIA Zentraler Immobilienausschuss e. V. (Hrsg.), 2016: Frühjahrsgutachten Immobilien- wirtschaft 2016 des Rates der Immobilienweisen, Berlin: S. 96 Die sieben „A-Städte“ wiesen seit Beginn des Jahrtausends eine sprunghaft ange- stiegene Ausweitung fertiggestellter Bürofläche auf (sogenannte Dot.com-Eu- phorie), die zunächst zu erheblichen Überkapazitäten und einem starken Anstieg der Leerstände führte. Es entwickelte sich ein anhaltender Sockelleerstand. Pro- zentual sinkt der Leerstand in den „A-Städten“ seither am höchsten. Ende des Jahres 2015 hat sich laut der bulwiengesa AG daher die Leerstandsquote mit 5,7 Prozent (ca. 4,6 Millionen m² Mietfläche für gewerblichen Raum – MF-G) auf den niedrigsten Wert aller Städtekategorien reduziert und sich binnen zehn Jahren nahezu halbiert (vgl. ZIA 2016). In den 14 „B-Städten“ (B-Städte: Großstädte mit nationaler und regionaler Be- deutung) belief sich die Leerstandsquote im Jahr 2015 auf etwa 5,6 Prozent (ca 2,15 Millionen m² MF-G; z. B. Bonn, Dortmund, Dresden, Hannover, Nürn- berg, Leipzig, Wiesbaden; vgl. ZIA 2016). In den 22 „C-Städten“ (C-Städte: Wichtige deutsche Städte mit regionaler und eingeschränkt nationaler Bedeutung, mit wichtiger Ausstrahlung auf die um- gebende Region) betrug die Leerstandsquote im Jahr 2015 etwa 6,0 Prozent (ca. 1,6 Millionen m² MF-G). In den insgesamt 84 „D-Städten“ (D-Städte: kleine, regional fokussierte Standorte mit zentraler Funktion für ihr direktes Umland; geringeres Marktvolumen und Umsatz) wies der Leerstand im Jahr 2015 eine Quote von etwa 6,6 Prozent auf (ca. 2,63 Millionen m² MF-G). *   Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abruf- bar.
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Drucksache 18/11387                                  – 10 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgesehen von den in den letzten Jahren guten Flächenumsätzen und einer nied- rigen Bautätigkeit ist die konstant sinkende Leerstandsquote insbesondere auch auf die steigende Zahl an Büroflächenabgängen zurückzuführen. In Märkten mit anhaltend hohen Leerständen (wie v. a. Frankfurt a. M.) wurden vermehrt Abrisse und/oder Umwandlungen von Büro- zu Wohn-, Wohnheim-, Hotelnutzung oder auch Flüchtlingsunterkünften vollzogen. Im Rahmen des „Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2016“ geht die bulwiengesa AG zum Jahresende 2015 in allen 127 beobachteten Büromärkten von einem Leerstand von etwa 10,9 Millionen m² MF-G aus. Dies entspricht einer Leerstandsquote von etwa 5,9 Prozent (vgl. ZIA 2016). Die für ganz Deutschland hochgerechnete Leerstandsfläche wird naturgemäß dar- über liegen, genaue Zahlen liegen hierzu allerdings nicht vor. Der bundesweit hochgerechnete Gesamtbestand an Bürofläche wird von der bulwiengesa AG mit ca. 400 Millionen m² Bruttogrundfläche (BGF) im ersten Halbjahr 2016 angege- ben (vgl. Initiative Unternehmensimmobilien 2016). Dies entspricht einem Äqui- valent von ca. 320 m² MF-G. 8.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Wohnungsmärkte in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Angebotseng- pass beziehungsweise Überschuss auf (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9.   Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Boden- und Grund- stückspreise in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und West- deutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüs- seln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs be- ziehungsweise eine besonders starke Abnahme auf (bitte begründen)? Nach einer Phase einer stagnierenden Preisentwicklung am Bodenmarkt im letz- ten Jahrzehnt sind die Grundstückspreise für baureifes Land seit dem Jahr 2010 wieder stärker gestiegen. Der vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Preis- index für Bauland weist eine Preissteigerung zwischen den Jahren 2010 und 2015 von insgesamt 21,1 Prozent aus. Eine belastbare, räumlich differenzierte Statistik für die Preisentwicklung am Bodenmarkt liegt nicht vor. Es ist aber davon auszu- gehen, dass die Entwicklung der Grundstückspreise vergleichbar der Mieten- und Kaufpreisentwicklung am Wohnungsmarkt folgt. In den großen Städten sind die Preissteigerungen überdurchschnittlich. Die Preise für Einfamilienhausgrundstücke lagen beispielsweise in München in den ersten drei Quartalen 2016 im Durchschnitt aller Wohnlagen circa 35 Prozent über den (noch) aktuellen Bodenrichtwerten zum Jahresende 2014 (Grundstücksmarktbe- richt München). Ähnliche Preissteigerungen sind auch für Berlin, Hamburg und weitere große Städte zu erkennen. Dagegen verläuft die Preisentwicklung für Bauland in den ländlichen Räumen sehr verhalten, zum Teil sind – real, aber auch nominal – Preisrückgänge festzustellen. Die räumlich unterschiedliche Preisent- wicklung in Deutschland führt zu im Zeitablauf immer stärker divergierenden Preisniveaus.
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